Protocol of the Session on September 25, 2014

Eine weitere Zusatzfrage der

Abgeordneten Frau Aytas! – Bitte sehr!

Soweit mir bekannt ist,

werden aber auch in mehreren Stadtteilen Wettbüros immer wieder neu eröffnet mit einer Anzeige der Baubehörde, dass das genehmigt werden muss, ob wohl die Beiräte sich enorm gegen diese Wettbüros

stellen. Wie ist denn in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit innerhalb der Ressorts, um das mit zu kontrollieren und dass in bestimmten Stadtteilen die Wettbüros möglichst zumindest nicht nebenei nander liegen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Ich glaube, diese Frage müssen

Sie in diesem Zusammenhang tatsächlich an ein anderes Ressort stellen, dazu kann ich Ihnen nun keine Auskunft geben. Wir reden hier über die Steuer selbst. Ich kann nur sagen – das sieht man ja auch an den Zahlen –, ich glaube, wir versuchen, da alles zu erreichen, um das möglichst in Grenzen zu halten.

Frau Aytas, haben Sie eine wei

tere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Dann stelle ich meine

Frage entsprechend anders: Sind Sie der Meinung, dass dann durch diese Steuereinführung die im Moment schon bestehenden Wettbüros auch nach träglich davon betroffen werden können? Es gibt sie ja schon. Kann man es rechtlich fordern, dass sie Steuern zahlen müssen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Natürlich kann man rechtlich

fordern, dass sie Steuern zahlen müssen. Die Schwie rigkeit ist dabei immer, das Gesetz und die Steuer müssen so gestaltet werden, dass wir nicht in die Gefahr geraten, dass eine Erdrosselung des Geschäfts in Betracht kommen könnte, denn dann würden wir nämlich vor Gericht sehr schnell verlieren. Das kann ja nicht unser Ansinnen sein, sondern wir müssen ein ordentliches Verfahren haben, mit dem wir auch tatsächlich auf fundierten rechtlichen Grundlagen stehen, und das wollen wir prüfen.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Mit der Beantwortung dieser Anfrage ist die Fra

gestunde beendet.

Finanzierung von Polizeieinsätzen bei gewinnori

entierten Großveranstaltungen

Mitteilung des Senats vom 22. Juli 2014

(Drucksache 18/1501)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Bremischen Gebühren-

und Beitragsgesetzes

Mitteilung des Senats vom 22. Juli 2014

(Drucksache 18/1502)

1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzes

vorlage.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete

Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen

und Herren! Wenn wir heute über die Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsrechts sprechen und sie nach dieser Debatte hoffentlich auch be schließen werden, dann werden wir eine Grundlage dafür gelegt haben, dass in Zukunft nicht mehr die Kindergärtnerin, der Klempner oder die Architektin die Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen bezahlen, sondern der Profifußball dies selbst tut.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Veranstalter der Profispiele in der Ersten und

Zweiten Bundesliga ist die Deutsche Fußball Liga. Die Deutsche Fußball Liga konnte zum Beginn der Spielzeit des Jahres 2013/2014 ihre Einnahmesituation durch Verbesserungen der Verträge zur Fernsehüber tragung um 216 Millionen Euro verbessern. Insgesamt erhält die Deutsche Fußball Liga 628 Millionen Euro aus der Verwertung der Fernsehrechte.

Der Präsident der DFL hat, glaube ich, völlig zu

Recht festgestellt, wie man die Veränderung zu dieser Spielsaison zu bewerten kann. Er hat festgestellt, dass es ein Quantensprung in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der DFL sei. Man ist geneigt, dem zuzustimmen. Es ist aber nicht nur ein Quantensprung, sondern dieser Quantensprung findet ja auf einem sowieso schon unglaublich hohen Niveau statt. Die Deutsche Fußball Liga hat eine Gesamtbilanzsumme von 2,65 Milliarden Euro, in der letzten Spielzeit hat die DFL 300 Millionen Euro Gewinn gemacht.

Im Vergleich dazu die Situation, wie wir sie in

Bremen haben: Polizeieinsätze anlässlich der Bundes ligaspiele hier in Bremen kosten je nach Gefahren analyse – je nachdem, wer hier spielt, das hängt auch davon ab, in welchen Wettbewerben Werder Bremen vertreten ist – zwischen 1,4 und 2,8 Millionen Euro pro Jahr. Diese Kosten werden aus öffentlichen Kassen bezahlt. Wenn man zum Vergleich die Polizeikosten für Fußball in Deutschland insgesamt zugrunde legt, dann ist das schätzungsweise ein Betrag von 90 bis 110 Millionen Euro, also ungefähr ein Drittel dessen, was die DFL als Einnahmeverbesserung zu Beginn dieser Saison erzielt hat.

Die politische Frage, die wir hier als Volksvertreter

und damit auch als Hüter der öffentlichen Kosten beantworten müssen, lautet: Hat ein milliarden schwerer Unterhaltungskonzern wie die DFL mit einem höchst attraktiven Produkt Anspruch darauf, seine Kosten zu sozialisieren und seine Gewinne zu privatisieren, oder muss auch er einen Beitrag zu den gesellschaftlichen Folgekosten seines Tuns leisten?

Unsere Antwort ist klar: Wir wollen erreichen, dass

die DFL einen Beitrag zur Kostendeckung leistet!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich glaube, wir stehen damit auch überhaupt nicht

allein, anders als andere behaupten. Ich verweise auf die einschlägigen Internetvotings, die Meinungsum fragen, alles, was es dazu gibt, und da kann man den Eindruck gewinnen, dass gut zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland hinter diesem Vorschlag stehen.