Senator für Gesundheit und nicht Geschäftsführer einer der Kliniken, die Sie angesprochen haben, aber ich werde Ihr Anliegen – das ich ja teile, wir hatten das ja hier schon einmal diskutiert – natürlich wei tergeben. Auch ich erwarte, dass alle Möglichkeiten der öffentlichen Darstellung genutzt werden, und diese gehört dazu.
bürosteuer in Bremen möglich und sinnvoll?“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Dr. Kuhn, Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
nach Vorbild der Stadt Hagen in den Kommunen des Landes Bremen rechtlich möglich und steuer politisch sinnvoll?
und Bremerhaven von der Einführung einer solchen Steuer nach den von der Stadt Hagen vorgesehenen Regeln betroffen?
falen hat mit Beschluss vom 3. Juli 2014 eine Steuer für Wettbüros eingeführt, in denen Sport- und Pfer dewetten vermittelt und mitverfolgt werden können. Hagen rechnet ausgehend von 16 Wettbüros bei einer monatlichen Steuer von maximal 230 Euro
je angefangene 20 Quadratmeter genutzter Fläche mit einer jährlichen Einnahme von 120 000 Euro. Zahlreiche weitere Städte in Nordrhein-Westfalen, wie zum Beispiel Essen, Dortmund und Duisburg, planen offenbar, eine entsprechende Wettbürosteuer einzuführen.
bremischen Vergnügungssteuer für Wettbüros und die damit zu erzielende Lenkungswirkung werden derzeit noch geprüft.
dem Beispiel der Stadt Hagen wären in Bremen der zeit 26 Wettbüros und in Bremerhaven 10 Wettbüros betroffen. Die Zahl kann sich jedoch noch reduzieren, da mehrere dieser Wettbüros baurechtliche oder glücksspielrechtliche Untersagungsverfügungen erhalten haben.
sind ähnlich suchtgefährdend wie Geldspielauto maten. Dies gilt sowohl für Sportwetten im Internet als auch für solche, die in Wettvermittlungsstellen, insbesondere Wettbüros, abgeschlossen werden können. Der Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, im begrenzten Umfang Wettvermittlungsstellen für konzessioniert veranstaltete Sportwetten zuzulassen. Aktuell sollen aufgrund des Bremischen Glücks spielgesetzes unerlaubte Wettvermittlungsstellen geschlossen werden. Ziel dieser derzeit stattfindenden Regulierung ist, dass in den behördlich erlaubten Wettvermittlungsstellen den bekannten Suchtgefah ren durch geeignete Maßnahmen begegnet werden kann, beispielsweise durch Alterskontrollen, eine Spielersperrdatei und sachgerechte Aufklärung. – Soweit die Antwort des Senats!
chen Tag, als wir die Anfrage eingereicht haben, hat der Senator für Inneres eine Pressemitteilung heraus gegeben, in der es einleitend heißt, dass Innensenator Mäurer für die Eindämmung des Glücksspiels und die Bekämpfung der Spielsucht die Idee der Stadt Hagen aufgreifen und eine Wettbürosteuer einführen möchte. Ich höre jetzt sehr viel mehr Zurückhaltung aus der Antwort des Senats gegenüber dem doch forschen Auftritt des Innensenators: Die Frage ist Wie kommt es zu dieser zunehmenden Zurückhaltung?
Fall die Steuerverwaltung – prüft die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Steuer. Es gibt vielerlei Fragen, die behandelt werden müssen – das haben wir bei der Citytax ja auch schon einmal ausführlich diskutiert –, und es muss, das sage ich als Finanz
politiker natürlich auch, der Verwaltungsaufwand mit dem verglichen werden, was nachher an Geld eingenommen werden kann. Das prüfen wir zurzeit auch intensiv, denn wir haben ja ein Interesse daran, dort auch etwas zu tun, und wir werden dann nach der Prüfung auch zu einer Vorlage kommen, wie wir damit weiter umgehen.
Sie, dass Sie die Prüfung so rechtzeitig abgeschlossen haben werden, dass Sie, wenn die Prüfung ein positi ves Ergebnis hervorbringt, die Steuer zum 1. Januar 2015 einführen könnten? Die übrigen Ausführungen des Senats über die Suchtgefährdung und so weiter zeigen ja doch, dass es sinnvoll ist, da auch etwas fiskalisch gegenzusteuern, wie wir es auch bei der Vergnügungssteuer getan haben.
die steuerliche Frage nicht die einzige ist, mit der man die Suchtgefährdung einschränken kann. Uns ist es ein großes Anliegen, diese Suchtgefährdung einzuschränken, ich glaube, da sind wir uns auch alle einig. Es wird ja auch gerade darüber diskutiert, über das Ordnungsrecht noch mehr einzugreifen. Ich möchte nicht zusagen, dass wir das bis zum 1. Januar 2015 schaffen, ich kann nur zusagen, dass wir das sehr ernsthaft prüfen, weil wir daran natürlich ein großes Interesse, auch von der Steuerbehörde aus, haben.