dertenrechtskonvention sind wir verpflichtet, allen Menschen – eben auch Menschen mit besonderem Hilfebedarf – den Weg zur Teilhabe zu ebnen, und das ist doch richtig so. Arbeit und Teilhabe sind auf das Engste miteinander verbunden. Leistungsmin derung darf nicht als Vermittlungshemmnis begriffen werden, sondern als eine Eigenschaft, mit der es eben umzugehen gilt.
chisch Kranken, Suchtkranken und anders leistungs geminderten Menschen bestehen auch in Bremen eine ganze Reihe von zum Teil sehr guten Angeboten und Programmfördermaßnahmen. Das finden wir auch sehr gut so. Es ist doch so, dass Menschen in ihrer Leistungsfähigkeit unterschiedlich sind. Man che können unter bestimmten Bedingungen täglich vier bis fünf Stunden arbeiten, aber unter den leider oft üblichen Bedingungen oft viel weniger, und das müssen wir ändern. Es ist eine politische Aufgabe, Arbeitsbedingungen zu schaffen, unter denen Men schen mit verminderter Leistungsfähigkeit und Men schen, die auf besondere Unterstützung angewiesen sind, Arbeit finden und auch durchhalten können.
die Arbeitsanforderungen individuell an den einzel nen Menschen anpassen, und dieser Aufgabe sollten wir uns gemeinsam stellen.
gen gut und differenziert beantwortet, wie ich finde. Dafür vielen Dank, insbesondere an die Ressorts Sozi ales und Gesundheit! Die gemeinsame Beantwortung dieser Fragen zeigt schon, dass wir uns in diesem Bereich an einer Schnittstelle zwischen Soziales, Gesundheit und Arbeit bewegen. Wenn man über das aktuelle Angebot hinauskommen möchte, dann wird es eine verbindliche Kooperation zwischen den genannten Ressorts Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Jobcenter und dem Integrationsfachdienst mit den Werkstätten für Behinderten und mit anderen Anbietern sowie – das halte ich für ganz besonders wichtig – den Betroffenen selbst geben müssen.
Anfrage war: Wo sieht der Senat Verbesserungsbe darf? Ich finde es gut, dass Sie, obwohl Sie sehr gut und differenziert aufgeführt haben, was es schon alles gibt, zu dem Schluss kommen, dass es gera de außerhalb der Werkstätten für Behinderte noch erheblichen Verbesserungsbedarf gibt und sich der Senat dem auch stellen möchte. Warum außerhalb der Werkstätten für Behinderte? Die Werkstätten machen überwiegend eine sehr gute Arbeit. Außerhalb der Werkstätten ist aber der Ort der regulären Arbeits plätze, und genau da brauchen wir mehr Angebote, das hat etwas mit Teilhabe zu tun, so brauchen wir beispielsweise mehr Zuverdienstarbeitsplätze.
des Senats wird beispielsweise vorgeschlagen, die Sozialhilfeträger an den Berufswegeplankonferenzen zu beteiligen. Sehr gut! Es wird in Aussicht gestellt, dass der Senat sich für die Schaffung von mehr In tegrationsprojekten einsetzen wird. Sehr gut, sehr richtig! Außerdem wird ein neues Modellprojekt vorgeschlagen – und das ist mein Lieblingspunkt in dieser ganzen Vorlage, die wir heute debattieren –, nämlich die Schaffung eines bundesweit neuen Leistungstyps, der Senat nennt diesen „Betreute Beschäftigung“. Es ist ein ähnliches Konzept, des Konzepts „Betreutes Wohnen“ kennen. Dies halten wir für einen sehr guten, zukunftsfähigen Weg.
stützte Beschäftigung“ nennen, zu etablieren, dann wäre das etwas sehr Hilfreiches und Innovatives, womit wir in Bremen Vorreiter sein könnten.
fen, dass leistungsgeminderte Menschen ihr Budget der Unterstützung quasi huckepack nehmen und in das normale Arbeitsleben integrieren und wir dadurch das „Budget für Arbeit“ in Bremen ausbauen, dann sind wir einen entscheidenden Schritt weiter, um Teilhabe für alle zu erreichen, und daran sollten wir alle gemeinsam arbeiten. – Ich danke Ihnen!
Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 1968 wurde die Sucht vom Bundessozialge richt als Krankheit anerkannt, und seitdem gibt es immer mehr Schritte, auch das medizinische Hilfesys tem mit in die Verantwortung zu nehmen und auch Verantwortung für diese Gruppen zu übernehmen.
gesundheitsschädigende und lebensgefährdende Auswirkungen und wirkt sich massiv auf die Teil habeproblematik im beruflichen, familiären, aber auch auf dem sozialen Gebiet aus. Sucht ist eine chronische Erkrankung, für deren Behandlung eine ganzheitliche und umfassende Sichtweise zugrunde gelegt werden muss. Die Folgen sind vielfältig, das haben wir auch gerade gehört: Arbeitsplatzverlust, Wohnungslosigkeit oder sozialer Rückzug. Um dem zu begegnen, gibt es unterschiedliche Programme, wie Aktivitäten im Sportbereich oder Tagesstrukturregeln, aber ganz wichtig sind auch Arbeitsmöglichkeiten.
gebote. Wir haben hier unterstützende Arbeit, wir haben Tageseinrichtungen, aber wir haben – das ist ganz wichtig – auch die sogenannten Außenar beitsplätze, hier muss jedoch aber noch nachjustiert werden. Wir haben derzeit neun Integrationsbetriebe, das ist einfach zu wenig. Das sagt auch der Senat in seinen Ausführungen, und dem stimmen wir voll zu.
ein sogenanntes Förderprojekt. Hier muss auch noch einiges getan werden, denn es gibt nur sehr wenige Beschäftigte, die wieder in ein volles sozialversiche rungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gelangen, wie hier auch anhand der Ergebnisse dargestellt wurde. Hier ist also noch viel zu tun.
durchgeführt. Hier sind entsprechende Gruppen beteiligt und ermitteln den Bedarf. Wie gesagt, wir müssen hier noch einiges tun, auch auf Bundesebe ne, denn die ganzen Maßnahmen auf kommunaler und Landesebene können nur bedingt vom Senat gesteuert und beeinflusst werden. Hier ist also auch noch auf Bundesebene Justierungsbedarf.
Bereichen unserer Gesellschaft. Die Teilhabe am Arbeitsleben spielt dabei eine besondere Rolle. Er werbsbeteiligung sichert nicht nur die Existenz, son dern schafft auch soziale Kontakte und Anerkennung und trägt damit entscheidend zu einer gelungenen Lebensführung bei. Aufgabe unserer Werkstätten ist dabei, die Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt vorzubereiten oder ihnen einen festen Arbeitsplatz zu bieten. Die Werkstätten haben natürlich auch das Problem, sich betriebswirtschaftlich solide auf zustellen. Neben dem Ringen um Wirtschaftlichkeit stehen für Werkstätten und Einrichtungen auch die Forderungen der UN-Konvention auf der Agenda. Dabei stellt sich die Frage, wie Inklusion in den Werkstätten und Einrichtungen umgesetzt werden kann. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass es vor allen Dingen auch die Entscheidung der Nutzer ist, wie und wo sie arbeiten möchten.
meinsam mit dem Senat noch weiter ausbauen. Wir arbeiten parallel an der Weiterentwicklung der Psychiatrie, und genau auf diese Modelle sollte auf gesetzt werden, damit wir eine regionalspezifische Versorgung aufbauen können. – Vielen Dank!
sehr geehrte Damen und Herren! Zuerst möchte ich meinen Dank in Richtung Werkstätten für behin derte Menschen loswerden, Sie leisten in Bremen wirklich engagierte und hervorragende Arbeit! Es gibt keinen verlässlicheren Partner für Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung, wenn sie keinen Platz auf dem ersten Arbeitsmarkt finden, als eben die Werkstätten.
in den letzten Jahrzehnten anschaue, dann hat sich viel verändert, und der behinderte Mensch mit sei nen Anliegen ist zunehmend in den Mittelpunkt
der konzeptionellen Ausrichtung gerückt. Dadurch haben auch die Bemühungen für psychisch, geistig und mehrfach behinderte Menschen, einen Arbeits platz außerhalb einer Werkstatt zu finden, enorm zugenommen.