Georg Schomaker von der katholischen Schulstiftung im Bistum Osnabrück wies gestern Abend in der erwähnten Sendung des Nordwestradios darauf hin, dass entgegen der Darstellung des Senats und auch des Kollegen Güngör die strittigen materiellen Bestimmungen des Gesetzes keineswegs weitgehend einvernehmlich geklärt worden seien. Die vom rotgrünen Senat beabsichtigten Mittelkürzungen können die Schulen in freier Trägerschaft letztlich nur durch eine Erhöhung des Schulgeldes auffangen. Diese Erhöhung dürfte wegen der starken Einschnitte bei gleichzeitiger Ausweitung der Anforderungen an die Privatschulen drastisch ausfallen. Das würde aber viele Kinder aus sozial schwächeren Haushalten, deren Eltern nicht in der Lage sind, das höhere Schulgeld zu bezahlen, vom Besuch einer Privatschule ausschließen. Damit rückt die Landesregierung vom eigenen Anspruch und vom gesellschaftlichen Konsens ab, dass die Schulwahl nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf. Das wäre fatal!
Sehr verehrte Damen und Herren, bitte gönnen Sie sich und uns eine Denkpause! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die staatlichen Zuschüsse an den Privatschulen in Bremen lagen im Jahr 2003
bei 16 Millionen Euro. Im Jahr 2007 waren es schon 20 Millionen Euro, und für das Schuljahr 2013/2014 sind es 24,7 Millionen Euro.
Ist das die Tradition, von der Sie eben gesprochen haben? Jedes Jahr haben wir im Haushalt – hören Sie bitte zu! – 2 Millionen Euro zu wenig, um allen Privatschulen ihre Zuschüsse zahlen zu können. Wir steuern diese aus verschiedenen Töpfen im Übrigen nach. Das ist wohl kaum ein ideologisches Herangehen!
Ich bitte Sie hier, hören Sie mit der Legendenbildung auf, von wegen Ungerechtigkeit in der Ungerechtigkeit, wie Sie es genannt haben! Die Wahrheit ist doch, ich betone es hier gern noch einmal, ich stehe auch noch einmal auf und erkläre es Ihnen: Während im Grundschulbereich der Zuschuss gleich bleibt, wird für die private Oberschule der Zuschuss sogar erhöht. Das private Gymnasium hatte bisher im Bundesdurchschnitt eher zu hohe Zuschüsse. Das erklärt, warum dieser Zuschuss in diesem Bereich angepasst wird. Ich frage noch einmal: Ist das ideologisch, Herr Dr. vom Bruch? Ich glaube nicht!
Wenn es nach Ihnen ginge, dann würden Sie natürlich gern die Privatschulen zu 100 Prozent finanzieren. Ich sage Ihnen aber, starke Schultern müssen in schweren Zeiten einfach mehr tragen. Wer eine andere Beschulung möchte, muss auch seinen finanziellen Beitrag leisten.
(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Sie haben über- haupt keine Ahnung! Das ist soziales Schwei- gen, was Sie da gerade erzählen!)
Herr Strohmann, ich erkläre Ihnen auch gern noch die Waldorfpädagogik! –, dann muss ich auch etwas dafür zahlen.
(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Wissen Sie über- haupt, was da für Kinder sind, aus was für Familien?)
Herr Strohmann, wenn Sie sich in Ihrer Fraktion zu Bildungsthemen zu Wort melden dürfen, dann tun Sie das bitte! Ich freue mich wirklich. Ich war schon in der Freien Waldorfschule in Osterholz. Ich kenne Waldorfschulen, daher brauchen Sie mich da nicht zu belehren.
Vielleicht tut es auch Ihnen gut, Herr Strohmann, sich noch einmal mit dem Zahlenmaterial zu beschäftigen. Deshalb betone ich hier noch einmal, das vorgelegte Finanzierungsmodell ist vertretbar.
Es hilft doch auch nichts, wenn Sie sich hier die ganze Zeit künstlich aufregen! Wir machen das doch nicht, weil wir nichts Besseres zu tun haben, sondern weil wir es angesichts der Haushaltslage auch müssen und weil wir den Blick für das Ganze bewahren müssen. Ich weiß, dass das nicht Ihre Stärke ist.
Wir müssen darauf achten, dass alle Kinder eine gute Bildung bekommen, und dazu gehören auch andere Punkte wie die Ganztagsschule und die Schulsozialarbeit. Wir haben im Haushalt nachgesteuert, und dazu gehört auch eine sozialraumorientierte Schwerpunktsetzung. Ich weiß, das ist auch nicht Ihre Stärke!
Es ist schon bemerkenswert, Herr Dr. vom Bruch, dass Sie mit Ihrem Antrag, den Sie hier einbringen, den gesamten Prozess, der auch mit der Landes ArbeitsGemeinschaft öffentlicher Schulen in Freier Trägerschaft im Lande Bremen ausgearbeitet wurde, infrage stellen. Das ist aus unserer Sicht nicht nötig. Ich sage Ihnen auch, wir können gern über ein mögliches Anreizsystem, wie Sie es in Ihrem Antrag vorschlagen, reden, um beispielsweise die Inklusion voranzutreiben, allerdings bei gleichbleibendem Gesamtvolumen der Ausgaben.
Dass Ihr Antrag an einigen Stellen auch nicht zu Ende gedacht ist, zeigt zum Beispiel der Vorschlag zur Tobias-Schule. Sie wollen dort eine Koppelung mit der Schule an der Fritz-Gansberg-Straße. Das sind doch völlig unterschiedliche Förderzentren mit unterschiedlichen Förderbedarfen. Ich glaube, das haben Sie nicht ganz zu Ende gedacht.
Mit dem Beirat, den Sie in Ihrem Antrag vorschlagen, kratzen Sie an der Privatschulautonomie. Auch das sollten Sie, glaube ich, noch einmal gut durchdenken. Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal auf das Thema Inklusion eingehen! Wir sprachen vorgestern in der Stadtbürgerschaft über Probleme mit der Inklusion in Bremer Kitas. Herr Möhle deutete dabei in einer mich sehr beeindruckenden Offenheit die Schwierigkeiten bei deren Umsetzung in den Bremer Kitas an. Auch den Privatschulen bereitet die vom Senat geforderte Umsetzung der Inklusion erhebliches Kopfzerbrechen, am deutlichsten wegen der damit verbundenen hohen Kosten.
Der Senat verweist in diesem Zusammenhang, wie Frau Dogan auch noch einmal erwähnt hat, auf Artikel 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen und sieht auch die Privatschulen in der Pflicht, die Inklusionsvorschriften des Bremischen Schulgesetzes zu erfüllen. Diese Pflicht wird im neu gefassten Paragrafen 13 Absatz 2 Privatschulgesetz normiert. Diese Rechtsauffassung ist, das darf ich an dieser Stelle wohl sagen, nur eine von vielen.
Ein Beispiel dazu: Artikel 14 der UN-Behindertenkonvention kollidiert mit der Privatschulautonomie aus Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetzes. Gemeint
ist das Recht der Privatschulen, nach eigenen Richtlinien über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern zu entscheiden.
Einfach davon auszugehen – aussprechen lassen, Frau Vogt, auch wenn es schwerfällt! –, dass die verfassungsrechtlich geschützte Privatschulautonomie hinter das Inklusionsgebot zurückzutreten habe, ist zumindest juristisch fragwürdig.
Im Übrigen spricht Artikel 24 Absatz 2 b ausdrücklich von der Verpflichtung der Unterzeichnerstaaten, Menschen mit Behinderungen den Zugang zum unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen zu eröffnen. Da aber Privatschulen grundsätzlich keinen kostenfreien Unterricht anbieten, sondern Schulgeld verlangen, steht in Zweifel, ob Schulen in freier Trägerschaft tatsächlich von der Konvention erfasst werden. Das holländische Modell wäre ja durchaus eines, das man andenken könnte. Über kurz oder lang, wie auch immer Ihre oder meine Interpretation ist, dürfte die Frage, ob das Inklusionsgebot auch für die Privatschulen gilt, die Gerichte beschäftigen.
Kommen wir zur pragmatischen Ebene! Inhaltlich stellen sich alle freien Schulen Bremens – jedenfalls die, die ich kenne – der Herausforderung „Inklusion“. Schon aufgrund des eigenen Selbstverständnisses wollen sie sich der jungen Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen und Beeinträchtigungen annehmen.
Nun zeigt die Erfahrung, dass viele Wege nach Rom führen. Auch zur Inklusion führen 1 000 Wege oder eben nicht. Der bremische Weg zur Inklusion ist aus meiner und unserer Sicht zu wenig durchdacht, und er ist an vielen Stellen eher kontraproduktiv als zielführend. Er ist, auf den Punkt gebracht und grob gesagt, ein Holzweg, organisatorisch, finanziell und pädagogisch.
Hier und heute – Frau Vogt, Sie haben es gesagt – geht es um die Finanzen. Deswegen erinnere ich daran, dass während der letzten Haushaltsberatungen die Fraktion DIE LINKE einen Weg zum Ziel aufzeigte. Sie listete aufwendig und in vorbildlicher Akribie Punkt für Punkt auf, wo vernünftigerweise gespart werden sollte, um begrüßenswerte Projekte finanziell abzusichern. So sollte, meine ich und meinen wir, auch mit dem Projekt der Inklusion verfahren werden, aber einmal eben die Privatschulen zur Kasse zu bitten, die gymnasiale Oberstufe zu beschneiden oder den Studiengang Psychologie an der Universität zu streichen, das ist aus unserer Sicht wenig über
zeugend. Es zeugt eher von der Schwierigkeit, sich einzugestehen, dass in Bremen die Mittel für ein solches Projekt von der Größenordnung „Inklusion“ erst mühsam zusammengebracht werden sollten, bevor man sich vollmundig daran macht und sich möglicherweise dabei übernimmt. Können wir das wirklich stemmen? Ich wiederhole, sehr verehrte Damen und Herren, gönnen Sie sich und uns eine Denkpause! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!