Protocol of the Session on June 19, 2014

Wir wollen auf der einen Seite eine gute Arbeit leisten – und das haben wir ja aus unserer Sicht in den letzten Jahren gemacht –, aber auf der anderen Seite, und das wissen Sie auch, meine Damen und Herren, werden wir aus Berlin vom Stabilitätsrat genau beobachtet. Wir als Koalition vertreten die Auffassung, dass die Senkung um zwei Prozent mit Augenmaß erfolgt ist und vor dem Hintergrund der Übergangsregelungen – bei den Grundschulen und Oberschulen kommt es zu keinen Veränderungen, und der Status quo bei der Tobias-Schule bleibt erhalten – vertretbar ist. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort Frau Kollegin Vogt.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Letztendlich geht es in dieser Debatte, in der Zuspitzung der letzten Wochen, um das Geld, ich glaube, das ist auch allen hier im Hause klar. Das verbindet sich mit den unterschiedlichen Vorstellungen, die die verschiedenen Fraktionen sowohl für das öffentliche als auch für das private Bildungswesen haben, aber es konkretisiert sich letztendlich in der Verteilung darin, was für die privaten Schulen zur Verfügung gestellt wird. Darum geht es in der öffentlichen Auseinandersetzung der letzten Wochen.

Es geht darum, was bei dieser Verteilungsfrage als gerecht anzusehen ist. Es geht um die 6 000 Schülerinnen und Schüler an privaten Schulen, es geht aber gleichzeitig – und das darf man nicht vergessen – auch um die fast 60 000 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Das, was für die privaten Schulen gerecht ist, kann man nicht ohne die öffentlichen Schulen diskutieren, es geht ja auch um ein Verhältnis und auch um die Bemessung der Mittel, wie sie in ein Verhältnis gestellt werden.

Der entscheidende Dissens besteht hier in einer sehr konkreten Frage, anders als es in den letzten Wochen in den Medien teilweise zu lesen war, es ist nämlich die Frage, wie die Zuschüsse für die gymnasiale Oberschule an den privaten Schulen ausfallen sollen, und das ist der Kernpunkt. In dem Brief, den alle Abgeordneten von der Elternvertretung der privaten Schulen erhalten haben, wird Folgendes auf Seite 3 festgestellt, ich zitiere: „Die angestrebte Einsparung von 500 000 Euro wird fast allein dieser Schulstufe, nämlich der gymnasialen Oberstufe, aufgebürdet.“ Es ist also nur die gymnasiale Oberstufe an den privaten Schulen negativ betroffen.

Die Neuregelung stellt die privaten Grundschulen finanziell in etwa so wie bisher dar, die privaten Oberschulen besser als bisher. Das ist auch gerechtfertigt, denn wir haben nun einmal die Verpflichtung, die Inklusion umzusetzen, das gilt für die öffentlichen wie auch für die privaten Schulen gleichermaßen. Insofern ist es völlig gerechtfertigt, die Oberschulen, auch die privaten, an dieser Stelle besserzustellen.

Betroffen von der Kürzung ist die gymnasiale Oberstufe an den privaten Schulen, und genau diese Schulstufe möchte die CDU mit ihrem Antrag besserstellen. Die CDU schlägt ein Modell vor, bei dem die öffentliche Hand nicht gewichtet, welche Schulstufe an den privaten Schulen sie mit welchen Anteilen der öffentlichen Mittel bezuschusst, da sollen die Kosten der Schulstufen an den öffentlichen Schulen mit einem einheitlichen Prozentsatz als Zuschuss für die privaten Schulen berücksichtigt werden. Es soll also hier nicht die Bildungsbehörde, so wie es jetzt passiert, sagen können: Bei den privaten Grundschulen und bei den Oberschulen übernehmen wir einen höheren Satz, bei der gymnasialen Oberstufe hingegen einen geringeren. Das ist der wesentliche Unterschied, und das ist im Kern die Auseinandersetzung, um die es geht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist in der Diskussion zum Privatschulgesetz in den letzten Wochen nicht klar geworden, womit diese besondere Förderungswürdigkeit der privaten gymnasialen Oberstufen gerechtfertigt wird. Ich finde die Linie des Senats an diesem Punkt völlig nachvollziehbar.

Das Recht auf die Gründung privater Schulen ist in der Verfassung der historischen Erfahrung geschuldet, dass man der Gefahr einer vollständigen weltanschaulichen Kontrolle der Schulen durch den Staat entgegenwirken will, sprich man möchte konfessionelle Schulen zulassen, man möchte auch Schulen mit einem besonderen pädagogischen Ansatz zulassen. Ich kann an dieser Stelle an vielen Punkten beziehungsweise an einigen Schulen dieser Stadt auch erkennen, dass das sinnvoll ist. Ich kann allerdings nicht erkennen, dass unter diesem Gesichtspunkt heute die gymnasiale Oberstufe gesondert gestellt werden muss. Die Begründung für die parallele Existenz privater und öffentlicher Schulen ist im Bereich der gymnasialen Oberstufe meines Erachtens am schwächsten.

An öffentlichen wie an den privaten Schulen werden in der gymnasialen Oberstufe Profile angeboten, es bestehen starke Wahlmöglichkeiten. Die Lehrpläne sind Rahmenbedingungen, innerhalb derer eine große inhaltliche Gestaltungsbreite möglich ist. Die Schulen nutzen die Gestaltungsmöglichkeiten auch, sowohl die öffentlichen als auch die privaten.

In den letzten Wochen konnte man nicht hören, vor allem bei den Protestaktionen – ich habe mir die große Demonstration hier zum Teil angehört –, dass es in folgende Richtung geht: Mir geht es um die beson

deren Lerninhalte und die besondere inhaltliche Ausrichtung meiner Schule.

In der Regel liefen die Redebeiträge darauf hinaus: Mir ist meine Schule wichtig, weil ich finde, dass die Bedingungen da besser sind als an den anderen Schulen. An diesem Punkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, stellt sich natürlich die Gerechtigkeitsfrage, auch an die CDU.

Ich sage einmal ganz deutlich, ich bin nicht damit zufrieden, wie die gymnasiale Oberstufe in den letzten Jahren von der Bildungspolitik behandelt worden ist, es gab erhebliche Kürzungen. Wir erinnern uns an das Jahr 2011: Die Praxis, bereits in der Eingangsphase die Schwerpunktbildung vorzubereiten, was für die Schülerinnen und Schüler gut war, wurde blockiert und abgeschafft mit der Linie, in der Eingangsphase gebe es normale Klassen und entsprechend große Klassen. Die Klassenfrequenzen wurden damals auch erhöht, obwohl Bremen ohnehin schon die stärksten Frequenzen hatte.

Die Bemessung der Lehrkräfte wurde anders gefasst, sprich es wurden Lehrerstunden gekürzt, und es gab Abschläge für das Schrumpfen von Kursen im Verlauf der Qualifikationsphase. Wir haben diese Debatten hier in der Bürgerschaft geführt, Sie werden sich erinnern. Im Endeffekt ist das Aufrechterhalten eines großen Profils oder eines besseren Angebots von Profilen, das einer guten Wahlfreiheit für Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Schulen entspricht, dadurch sehr beeinträchtigt worden. Wir erleben das an den Schulen, dort sind Profile gestrichen worden, weil sie sich unter der Bemessung der Lehrerstundenzuweisung nicht mehr aufrechterhalten ließen. Das ist schlecht. Das ist insbesondere für ein Bundesland schlecht, das bei den Bildungsergebnissen traditionell immer ganz schlecht abschneidet, und es ist auch falsch, und es ist besonders falsch für ein Bundesland, in dem immer noch der Bildungserfolg am stärksten von der sozialen Herkunft abhängt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Idee, dass es dafür aber eben ein Ventil in Gestalt von Oberstufen an den privaten Schulen geben muss, halten wir für falsch. Wenn sich die Attraktivität privater Schulen in der gymnasialen Oberstufe einfach darauf reduziert, dass dort die rein quantitativen Bedingungen besser sind, dann ist es nicht das, was ich nach dem Grundgesetz unter dem Recht auf private Schulen verstehe. Da geht es in der Tat um andere pädagogische Ansätze, die öffentliche Schulen nicht bieten, oder um die konfessionellen Schulen, die das bieten, was durch den allgemeinbildenden Unterricht der öffentlichen Schulen nicht gedeckt ist.

Ich will auch gar nicht verhehlen – es ist an dieser Stelle ja nichts Neues –, dass DIE LINKE eine eher kritische Haltung zu den privaten Schulen hat. Die privaten Schulen stehen für uns ganz klar im Spannungsfeld zwischen dem Recht, eine Alternative zu staatlichen Schulen anzubieten, und der Verpflich

tung des Sonderungsverbots, also dem Verbot, einer sozialen Spaltung zwischen öffentlichen und privaten Schulen Vorschub zu leisten. Man kann nicht von der Hand weisen, dass eine solche Spaltung auch tatsächlich stattfindet, 10 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Bremen besuchen eine private Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft, wie es korrekt heißt.

(Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Das wird jetzt noch schlimmer werden!)

Es ist kein Geheimnis, Herr Dr. vom Bruch, sogar die „FAZ“ hat im letzten Jahr darüber berichtet, dass die Bildungsergebnisse an den privaten Schulen in aller Regel nicht deshalb besser sind, weil sie sich pädagogisch unterscheiden, sondern weil ihre soziale Zusammensetzung anders ist als die an den öffentlichen Schulen.

(Beifall bei der LINKEN – Abg. S t r o h - m a n n [CDU]: Blödsinn!)

Lesen Sie die „FAZ“!

Ich verweise an dieser Stelle einmal auf die Niederlande. In den Niederlanden – das ist ein ganz anderer Weg! – gibt es eine vollständige Kostenübernahme für die privaten Schulen durch den Staat, aber auch das Verbot, dass private Schulen sich ihre Schüler selbst aussuchen können.

(Beifall bei der LINKEN und bei der SPD)

Selbst das vermeidet auch in den Niederlanden nicht, dass sich die soziale Zusammensetzung an den öffentlichen und privaten Schulen unterscheidet. Das ist eben ein anderes Prinzip als das, das durch die Verfassung gedeckt ist, wonach es keine unterschiedlichen Schulen für die unterschiedlichen sozialen Gruppen in der Gesellschaft geben soll.

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Ja, das stimmt!)

Ich finde es deshalb nachvollziehbar, wenn man sagt, innerhalb dieses Spannungsfelds, das ich soeben beschrieben habe, lasse sich vor allem begründen, dass man an den Grundschulen andere Wege zulässt, die bei den öffentlichen Schulen im Moment jedenfalls so nicht gegangen werden. Auch da stellt sich manchmal die Frage, ob sich einiges in der Realität nicht sowieso schon überholt hätte, weil wir Reformansätze, die wir an den privaten Schulen haben, an den öffentlichen Grundschulen in den letzten 15 Jahren überwiegend eigentlich auch hatten.

Pädagogisch anders begründete Wege, wo private Schulen auch ein Experimentierfeld sein können für Ansätze, die dann vielleicht auch wieder an den öffentlichen Schulen nachvollzogen werden, werden

wir aber trotzdem nach wie vor mittragen. Solche Effekte gibt es immer wieder, und das tut dem öffentlichen Schulsystem auch gut. Deshalb finde ich es an dieser Stelle auch richtig, wenn die Bildungsbehörde sagt, bei den privaten Grundschulen wird nicht gekürzt. Das ist ein Weg, den wir völlig nachvollziehen können.

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich sage es hier aber noch einmal, ich finde kein nachvollziehbares Argument für die besondere Berechtigung privater Schulen in der gymnasialen Oberstufe. Hier in diesem Spannungsverhältnis, das ich beschrieben habe, kippt es dann doch sehr deutlich in die Richtung, dass nicht alternative Ansätze oder pädagogische Philosophien im Vordergrund stehen, sondern schlicht die Bedingungen, also die Klassengrößen, die Lehrerausstattung und auch die Vorteile, die eine im Vergleich zu den öffentlichen Schulen homogene Zusammensetzung in Zeiten knapper Mittel hat. Das sind die Unterschiede, um die es geht, und das sind auch die Unterschiede, die ich in den Redebeiträgen vor vier Wochen auf dem Marktplatz gehört habe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, insgesamt sind das die Gründe, weshalb wir hier den Weg der Koalition, die staatliche Förderung der privaten Schulen danach zu differenzieren, wo es eine besondere Existenzberechtigung für sie gibt, nachvollziehen und mittragen. Wir stützen das, weil wir auch sagen, es gibt durchaus mögliche positive Effekte für das gesamte Bildungssystem durch die Existenz privater Grundschulen und vielleicht auch einiger privater Oberschulen, insbesondere – das wurde hier auch schon erwähnt – der Tobias-Schule.

(Glocke)

Einen positiven Effekt können wir allerdings nicht sehen, wenn wir nämlich sagen, wir setzen dem öffentlichen System noch in der gymnasialen Oberstufe eine Konkurrenz entgegen, die für uns aus diesem besonderen Auftrag der Privatschulen nicht gewährleistet ist. Daher werden wir dem Antrag der Koalition zustimmen!

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Korol.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Vogt, Sie haben gerade den Brief erwähnt, den die Elternsprecherin der Schulen in freier Trägerschaft, Frau Jablonka, am 13. Juni allen Abgeordneten zum Thema Novellie

rung des Privatschulgesetzes schickte. Ich fand diesen Brief nicht nur informativ, ich fand ihn redlich und aufklärend.

Ebenso aufklärend fand ich gestern Abend die Diskussion, die hier in diesem Hohen Haus, eine Etage tiefer, nach der Sitzung der Bürgerschaft zum selben Thema stattfand, initiiert, übertragen und aufgezeichnet vom Nordwestradio, nachzuhören im Internet. Daraus möchte ich den Moderator der Sendung, Stefan Pulß, zitieren. Er erklärte, 85 Prozent der Bürger stünden dem öffentlichen Schulwesen kritisch gegenüber. Das konnte ich nicht glauben. Sollte das allerdings zutreffen, wäre das fatal, und es wäre an der Zeit innezuhalten, bevor man weitere bildungspolitische Beschlüsse fasst, auch zum Thema Privatschulen.

Ich rufe in Erinnerung: Das Grundgesetz gewährleistet in Artikel 7 Absatz 4 das Recht, Schulen in freier Trägerschaft zu errichten. Das bedeutet, Privatschulen sind kein verzichtbarer Luxus, wie manch einer meint,

(Zuruf von der SPD: Keiner sagt das!)

nicht weit von mir entfernt, sondern ein integraler Bestandteil des deutschen Bildungssystems bis hin zum Abitur. Darum hat auch das will ich noch einmal erwähnen, Bremen die Gründung und den Betrieb von Privatschulen zu unterstützen.

Man sollte nun meinen, dass Erfolge vernünftigerweise und wenigstens prinzipiell im selben Maße wie staatliche Schulen unterstützt werden. Dem ist nicht so. Privatschulen bekommen vom Staat nur Zuschüsse, die gemäß Artikel 7 Absatz 4 Satz 3 und 4 Grundgesetz so hoch sein müssen, dass eine, ich zitiere, „Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ ausgeschlossen ist. Eine soziale Auslese und die Entstehung von Standesschulen sollen so verhindert werden. Zudem haben Privatschulen dafür zu sorgen, dass die wirtschaftliche und rechtliche Stellung ihrer Lehrkräfte ausreichend gesichert ist.

Ganz klar, die schwierige Haushaltslage Bremens und die Schuldenbremse zwingen uns zu Einsparungen, die auch das Bildungswesen betreffen. Diese Einsparungen dürfen jedenfalls nicht im Ergebnis die Existenzgrundlage der Privatschulen gefährden. Genau diese Gefahr besteht aber durch den vorliegenden Gesetzentwurf. Auch das hat vielleicht andere Gründe, ich spekuliere da nur.

Die meisten Bremer Privatschulen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie eine wertgebundene oder wertorientierte Erziehung betreiben. Womöglich deswegen betrachtet vor allem die SPD Schulen in freier Trägerschaft als einen Fremdkörper im deutschen Bildungssystem und steht ihnen – eine Vermutung! – aus ideologischen Gründen distanziert gegenüber, ich weiß es nicht. Jedenfalls hält das Land Bremen Privatschulen bereits seit vielen Jahren finanziell an der kurzen Leine, wie es die LandesArbeitsGemein

schaft öffentlicher Schulen in Freier Trägerschaft im Lande Bremen e. V., kurz LAG, formuliert. Schon jetzt unterstützt Bremen die Privatschulen nur mit etwa 60 Prozent der Mittel, die für einen Schüler an einer staatlichen Schule aufgewendet werden. Bremen markiert eben nicht, Frau Dogan, wie Sie sagten, einen Platz im Mittelfeld, sondern steht am Schluss im bundesweiten Vergleich.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Ach ja! Gibt es dafür Beweise? Ha- ben Sie dafür Belege?)

Trotzdem sollen noch einmal 500 000 Euro gekürzt werden. Das ist, finde ich, nicht das Augenmaß, das wir alle hier als Kriterium wollen.

(Beifall bei der CDU – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Beweis- und belegfrei!)

Herr Güngör hat vollkommen recht, wenn er noch einmal darauf hinweist – andere haben es auch erwähnt –, dass die wirtschaftlichen Hilfen bei den Oberschulen erhöht wurden, aber bei den Grundschulen gab es keinerlei Anpassungen. Ich wiederhole aber auch, dass die Beschulung von fast 6 500 Kindern und Jugendlichen an Bremens Schulen dem Land Ausgaben in Höhe von 20 Millionen Euro im Jahr erspart.

Georg Schomaker von der katholischen Schulstiftung im Bistum Osnabrück wies gestern Abend in der erwähnten Sendung des Nordwestradios darauf hin, dass entgegen der Darstellung des Senats und auch des Kollegen Güngör die strittigen materiellen Bestimmungen des Gesetzes keineswegs weitgehend einvernehmlich geklärt worden seien. Die vom rotgrünen Senat beabsichtigten Mittelkürzungen können die Schulen in freier Trägerschaft letztlich nur durch eine Erhöhung des Schulgeldes auffangen. Diese Erhöhung dürfte wegen der starken Einschnitte bei gleichzeitiger Ausweitung der Anforderungen an die Privatschulen drastisch ausfallen. Das würde aber viele Kinder aus sozial schwächeren Haushalten, deren Eltern nicht in der Lage sind, das höhere Schulgeld zu bezahlen, vom Besuch einer Privatschule ausschließen. Damit rückt die Landesregierung vom eigenen Anspruch und vom gesellschaftlichen Konsens ab, dass die Schulwahl nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf. Das wäre fatal!