Der nächste Einwand könnte sein, was das mit Deutschland zu tun hätte, da es hier keine indigenen Völker gäbe und das ILO-Übereinkommen sich dann doch gar nicht an uns richten würde, aber so, wie die deutschen Unternehmen den Ausbau ihrer Rechte im Ausland fordern, um deutsche Interessen zu wahren, so gilt im Umkehrschluss auch, dass Deutschland Pflichten und Verantwortung für sein Tun und Handeln im Ausland übernehmen muss.
Völkern aktiv beteiligt. Der Bau des Belo-MonteStaudamms in Brasilien sowie Kohleabbauprojekte in Kolumbien gehören dazu, um nur zwei Beispiele zu nennen. Hier kam und kommt es zu massiven Verletzungen der Rechte der indigenen Völker, und in beiden Fällen sind deutsche Unternehmen mitverantwortlich.
In Paraguay hatte sich ein deutscher Großgrundbesitzer illegal Land angeeignet, die dort lebenden Ureinwohner wurden gewaltsam vertrieben. In der letzten Woche endlich wurde der Mann enteignet und das Land an die Indigenen zurückgegeben. Paraguay wurde dazu vom Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte verpflichtet, die Umsetzung kam nur acht Jahre später. Dieses Beispiel ist dennoch ein Einzelfall, meistens bleiben vertriebene Indigene rechtlos.
DIE LINKE begrüßt daher den vorliegenden Antrag von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der den Bremer Senat auffordert, sich auf Bundesebene für die Ratifizierung stark zu machen. Wir werden ihm zustimmen! Es muss an dieser Stelle allerdings gesagt werden, dass wir hier über diesen Antrag sprechen, weil auch zu Regierungszeiten von Rot-Grün im Bund das Übereinkommen nicht durch die damals amtierende Bundesregierung unter Gerhard Schröder unterzeichnet worden ist. Es liegt die Vermutung nahe, dass auch Rot-Grün damals den Interessen der deutschen Wirtschaft eine größere Bedeutung eingeräumt hat als dem Bedarf der indigenen Völker nach Schutz.
Wenn es um die Steigerung der Profite geht, müssen sich die Menschenrechte hinten anstellen, wie ist es ansonsten zu erklären, dass keine Bundesregierung seit dem Jahr 1989 die rechtlichen Bedingungen dafür geschaffen hat, deutsche Firmen, die durch ihr Vorgehen an Rechtsverletzungen gegenüber indigenen Völker beteiligt sind, in Deutschland zur Verantwortung zu ziehen. Dabei ist Deutschland seit dem letzten Jahr erneut Mitglied des UN-Menschenrechtsrats und damit zur Einhaltung und Umsetzung von Menschenrechtsstandards verpflichtet.
Es würde Deutschland also gut zu Gesicht stehen, wenn das ILO-Übereinkommen 169 endlich durch den Bundestag ratifiziert würde. Mit diesem Antrag sollte Bremen seinen kleinen Teil dazu beitragen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem vorliegenden Antrag fordern die Koalitionsfraktionen den Bremer Senat auf, sich auf Bundesebene für die Ratifizierung
des ILO-Übereinkommens 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker einzusetzen. Wenn Sie die Probleme in Bremen nicht gelöst bekommen, dann kümmern Sie sich um die Probleme in der großen, weiten Welt. Herr Saffe hat das eben sehr, sehr eindringlich geschildert.
Beim flüchtigen Lesen des Antrags scheint es auch, dass die Idee gut und der Antrag eigentlich nicht abzulehnen ist, aber wie immer im Leben muss man genauer hinschauen, auch das hat Herr Saffe schon gesagt, um die Themen etwas tiefer durchdringen, denn es handelt sich hier vor allem auch um juristische Interpretationsfragen.
Das ILO-Abkommen 169 wurde von der internationalen Arbeitskonferenz vor mehr als 25 Jahren verabschiedet und ist im Jahr 1991 in Kraft getreten, das haben wir schon gehört. Bisher haben 20 von 183 Mitgliedstaaten das Abkommen ratifiziert. Dabei handelt es sich überwiegend um lateinamerikanische Staaten, in denen ein beachtlicher Bevölkerungsanteil indigener Herkunft ist. Von den europäischen Staaten haben vor allem Norwegen und Dänemark das Abkommen ratifiziert, in deren Staatsgebieten auch indigene Minderheiten leben, die Inuit in Dänemark und die Samen in Norwegen.
Das Abkommen richtet sich vor allem an Staaten, auf deren Gebiet indigene Bevölkerungsgruppen leben. Es beinhaltet spezifische Schutzrechte für diese Minderheiten wie die Gleichbehandlung mit der Mehrheitsbevölkerung und Beteiligungsrechte. Die indigenen Bevölkerungsgruppen sollen ihre soziale und kulturelle Identität bewahren und ihre Bräuche pflegen können. Sie haben ein Recht auf selbstbestimmte Entwicklung und Selbstverwaltung. Das sind die von uns allen respektierten Ziele, die auch die CDU-Bürgerschaftsfraktion ausdrücklich teilt.
Trotzdem haben unterschiedliche Bundesregierungen eine Ratifizierung bislang abgelehnt, und zwar aus einem einfachen Grund: In Deutschland leben keine indigenen Völker.
Seit Ende der Neunzigerjahre gab es zwar immer wieder den Versuch einer Solidarratifikation. Von den Befürwortern wird dabei angeführt, dass Deutschland als Vertragsstaat in seinen außenwirtschafts- und entwicklungspolitischen Beziehungen Einfluss auf die Situation der in anderen Staaten lebenden indigenen Völker nehmen kann. Vor diesem Hintergrund prüfte auch die damalige rot-grüne Bundesregierung im Jahr
2000 erneut eine Ratifizierung. Aufgrund gravierender Bedenken entschied man sich damals wie auch heute wieder dagegen. Auch die aktuell zuständige Ministerin für Arbeit und Soziales, Frau Nahles von der SPD, beabsichtigt gegenwärtig nicht, das ILO-Übereinkommen 169 zu ratifizieren. Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe, auf die ich noch einmal kurz eingehen möchte.
Es ist unklar, ob das Abkommen auch auf in Deutschland lebende Minderheiten – wir haben noch ein paar wie Wenden und Sorben, Dänen und Friesen – angewendet werden kann. Vieles, unter anderem der Titel des ILO-Übereinkommens mit seinem Bezug auf Eingeborene und in Stämmen lebende Völker spricht dagegen, aber auszuschließen ist es nicht.
Die deutsche Politik verfolgt seit Jahrzehnten einen integrativen Ansatz für die in Deutschland lebende Minderheiten, und das sehr erfolgreich.
Mir ist jedenfalls auch noch nie zu Ohren gekommen, dass sich deren Angehörige über Benachteiligung beklagt hätten. So ist zum Beispiel die Partei der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein von der Fünf-Prozent-Klausel befreit. Dagegen enthält das ILO-Übereinkommen Elemente, die eher die Segregation befördern. So bestimmt Artikel 8 Nummer 1 das ILO-Übereinkommen 169: „Bei der Anwendung der innerstaatlichen Gesetzgebung auf die betreffenden Völker sind deren Bräuche oder deren Gewohnheitsrecht gebührend zu berücksichtigen.“
Ich sehe die Gefahr, dass solche Regelungen in Konflikt mit deutschen Rechtsgrundsätzen geraten. Um es klar zu sagen: Der Grundsatz, vor dem Gesetz sind alle gleich, ist für die CDU-Bürgerschaftsfraktion unverrückbar!
Sonderrechte für bestimmte Bevölkerungsgruppen sind damit schwer vereinbar. Sie widersprechen auch dem integrativen Ansatz der deutschen Minderheitenpolitik.
Um in der Entwicklungszusammenarbeit die Rechte der indigenen Völker zu stärken, braucht es nicht das ILO-Übereinkommen in dieser Form durch die Bundesregierung. Die Bundesregierung setzt sich ohne Ratifizierung des Abkommens seit Jahren bei ausländischen Regierungen für die Verbesserung der Lage indigener Bevölkerungsgruppen ein. Dabei geht es um die Wahrung ihrer Rechte, die zügige Umsetzung von Verfassungsvorschriften und die Einbindung in politische Entscheidungsprozesse. Die Bundesregierung steht dazu in einem regelmäßigen Informationsaustausch mit deutschen Nichtregierungsorganisationen. Sie hat entsprechende Resolutionen im Rahmen des Menschenrechtsrats und der Generalversammlung der Vereinten Nationen immer unter
stützt und sich insbesondere für die Einrichtung des permanenten Forums für indigene Angelegenheiten bei den Vereinten Nationen eingesetzt.
Ich fasse noch einmal zusammen! Das ILO-Übereinkommen richtet sich nicht an Deutschland. Wenn das Übereinkommen es doch täte, wäre es für die gleichberechtigte Entwicklung der hier lebenden Minderheiten eher kontraproduktiv. Um die Rechte indigener Minderheiten in anderen Ländern zu schützen, bedarf es der Ratifizierung des ILO-Übereinkommens nicht. Wir lehnen Ihren Antrag deshalb ab, nicht weil wir die Ziele des ILO-Übereinkommens nicht unterstützen, sondern weil wir in Ihrem Antrag einfach keinen Mehrwert sehen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich über den Antrag und sehe ihn in einer langen Tradition der Bremischen Bürgerschaft, sich mit internationalen Themen zu beschäftigen, dadurch auch internationale Solidarität zu zeigen, sich für Menschenrechte zu engagieren und, zum Beispiel auch gegen die Todesstrafe, die es natürlich auch in Deutschland nicht mehr gibt, sich immer wieder dazu zu bekennen, dass wir gegen solche offenen Diskriminierungen und Formen der Menschenrechtsverletzungen sind.
Sicherlich ist es nicht ganz einfach zu klären, welche Gruppen unter das ILO-Übereinkommen fallen. Sie sind als lebende Völker in unabhängigen Ländern in Stämmen oder auch Eingeborene definiert worden. Frau Grobien, Sie haben eben gefragt: Gehören Minderheiten dazu oder nicht? Wenn Sie von Minderheiten in Deutschland sprechen, dann müssen Sie die Roma auch nennen. Ganz klar ist aber das, was in den 44 Artikeln formuliert worden ist, es geht um Menschenrechte, es geht um wirtschaftliche, soziale, kulturelle, bürgerliche und politische Rechte und die Verhütung von Diskriminierung. Das gibt es in Deutschland nicht, auch nicht für Minderheiten, das soll es aber auch weltweit nicht geben. Das sind ganz klare Werte, die die internationale Gemeinschaft immer deutlich gemacht hat. Deswegen wundert es mich, dass sich die CDU heute hier so darstellt.
rige Bevölkerung in diesen Staaten ausüben können. Ich glaube, dass es gut ist, deswegen gibt es internationale Organisationen wie die UN, aber auch wie die ILO, dafür zu sorgen, dass das weltweit stattfindet. Natürlich kann man jetzt sagen, das sollen nur die Staaten machen, die davon betroffen sind, aber dann braucht man keine internationalen Zusammenhänge, dann braucht man solche Gremien nicht, die auch hinschauen, ob universelle Rechte eingehalten werden.
Das Übereinkommen haben momentan 22 Staaten ratifiziert. Wenn man schon einzelne europäische Staaten nennt, dann muss man auch die Niederlande und Spanien erwähnen, also Staaten, in denen indigene Gruppen oder Stämme nicht leben. In diesem ILO-Übereinkommen sind fünf Schwerpunkte genannt. Es geht zum einen um das Thema Grund und Boden. Hierbei geht es um Eigentums- und Besitzrechte, das wurde hier schon erwähnt, hauptsächlich die industrielle Nutzung, von der wir auch profitieren, ist ein wichtiges Thema. Es geht um Uran, Erdöl, Gold, Kohleförderung, teilweise auch um Palmöl, es geht aber auch um die Einrichtung von Naturschutzgebieten, wodurch Stämme und Völker entweder umgesiedelt oder vertrieben werden, das muss man mit berücksichtigen. Es ist nicht einfach, hierfür Regelungen zu finden.
Der zweite Punkt betrifft Fragen der Beschäftigungsbedingungen, der Ausbildung des Handwerks, der Ausübung der eigenen Traditionen. Im dritten Bereich geht es um soziale Sicherheit und um das Gesundheitswesen. Viele dieser Völker leben in Armut, das ist ein wichtiges Thema. Es geht aber auch um Bildung und um Kommunikation und letztlich um den Bereich Verwaltung und der Beteiligung, Partizipation, ein Thema, das wir auch immer wieder aufgreifen, dass sie auch bei Veränderungen beteiligt werden.
Dies alles sind die Inhalte des ILO-Übereinkommens 169, und wir alle hier im Haus wissen, und auch dem Senat ist bewusst, dass es unterschiedliche Interessenlagen gibt, die Wirtschaft vielleicht ein anderes Interesse hat als die Entwicklungszusammenarbeit. Diese Konflikte müssen immer wieder neu geführt werden, und auch dieses Ausloten muss erfolgen. Ich wundere mich, dass Sie schon Informationen aus Berlin haben, wie sich die momentane Bundesministerin dazu verhält.
Wir werden uns auf jeden Fall dafür engagieren und im Ausschuss berichten. Vielen Dank für Ihren Antrag, den Sie jetzt ja beschließen müssen! – Danke!