Die Begründung des Kürzungsvorschlags lag darin, dass die nationale Dopingagentur weiter finanziert werden
musste, und der Vorschlag war, dass diese für die Wettbewerbe vorgesehenen Gelder für die Dopingagentur zur Verfügung gestellt werden sollten. Das ist aus unserer Sicht eine erstaunliche Überlegung gewesen, und wir sind froh, dass man sich von diesem Vorschlag wieder gelöst hat und nicht zwei wichtige, sportpolitisch zentrale Aufgaben gegeneinander ausgespielt hat.
Frau Senatorin, ist es zutreffend – Sie haben jetzt nur den Haushaltsausschuss erwähnt –, dass der Sportausschuss des Deutschen Bundestags diese Kürzung mitgetragen hat?
Ich gehe davon aus, dass er das mitgetragen hat. Es würde zumindest auch zu dem Sportausschuss passen, dass er die vorgeschlagenen Kürzungen auch wieder abwendet.
Sie haben gerade dargestellt, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Kürzungen für das Jahr 2014 zum Teil zurückgenommen hat. Ist nun mit negativen Auswirkungen zu rechnen, oder kann das Bundesfinale wie gewohnt stattfinden?
Das Bundesfinale kann wie gewohnt stattfinden, weil die fehlenden 350 000 Euro von den 700 000 Euro aus Rücklagen zu dieser Summe zugeführt werden, damit das Bundesfinale nicht gefährdet wird, sondern vernünftig stattfinden kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich vor, dass Sie heute Abend nach Hause gehen und feststellen müssen, Ihr Zuhause in der Straße und alle anderen Gebäude in Ihrer Nachbarschaft haben neue Besitzer! Ich glaube, Sie wären geschockt, verärgert und traurig. Die erste Reaktion wäre, die Polizei zu rufen. Diese sagt, dass alles so in Ordnung sei und dass sie Ihnen nicht helfen könne. Die zweite Reaktion wäre, einen Anwalt zu suchen, um Ihr Recht einzufordern. Die Antwort des Gerichts ist daraufhin, dass alles in Ordnung sei, seine Richtigkeit habe und Ihnen keine Entschädigung zustehe. Das ist einfach unglaublich!
Genau solch eine Situation erleben gerade 400 Millionen Angehörige indigener Völker dieser Erde. In vielen Staaten sind ihre Lebensgrundlage, ihre Kulturen und Traditionen bedroht. Gesellschaftliche und politische Teilhabe gibt es für diese Volksgruppen nicht. Ebenso sind sie überdurchschnittlich häufig Opfer von Menschenrechtsverletzungen und Missachtungen ihrer Rechte. Im Zusammenhang mit Aktivitäten großer Unternehmen haben indigene Völker weltweit oft in ihrer Heimat keine Chance, auch deutsche Firmen sind an derartigen Projekten beteiligt, etwa beim Straßenbau, der Errichtung von Staudämmen oder dem Abbau von Rohstoffen.
Meine Damen und Herren, es ist an der Zeit, weltweit über die Rechte dieser Minderheiten nachzudenken. Im Jahr 1989 hat sich Deutschland bei der UNO-Vollversammlung unter Helmut Kohl stark gemacht,
dass das ILO-Übereinkommen 169 verabschiedet wurde. Gleichzeitig verweigert sich Deutschland bis heute, dieses gute Vorhaben durchzusetzen und das Abkommen zu ratifizieren.
Im Jahr 2007 hat Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag einen Antrag gestellt, leider ohne Erfolg. Im Oktober 2012 hat die SPD-Bundestagsfraktion – mit Herrn Steinmeier als Fraktionsvorsitzendem der SPD – mit der Bundestagsfraktion der Grünen ebenfalls einen Antrag gestellt. Es gab auch hier eine Ablehnung von der CDU und der FDP mit der Begründung, keine Haftungsrisiken für deutsche Unternehmen im Ausland hereinziehen zu wollen, außerdem hätten wir in Deutschland keine indigenen Völker.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weltweit haben bis heute nur 22 Länder dieses Übereinkommen über Eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern von 1989 unterschrieben, darunter befinden sich beispielsweise die Zentralafrikanische Republik, die Niederlande, Nepal, Spanien und fast alle lateinamerikanischen Länder. Leider haben bedeutende Staaten, in denen indigene Völker leben, zum Beispiel Kanada, die USA, Russland, China,
Dieses Gesetz gilt als einziges internationales Vertragswerk, das einen umfassenden Schutz der Rechte indigener Völker zum Gegenstand hat. Darin enthalten sind auch Vorgaben zu Konsultations- und Partizipationsverfahren für Dritte auf indigenen Territorien. Diese Normen sind jedoch nur in den Staaten verpflichtend und anklagbar, die das Abkommen ratifiziert und in Nationalgesetze überführt haben. Deshalb fordern wir den Senat auf, sich auf Bundesebene für die Ratifizierung des ILO-Übereinkommens 169 durch die Bundesrepublik Deutschland einzusetzen
und dem Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit bis zum ersten Quartal 2015 zu berichten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Indigene Völker sind in der Bremischen Bürgerschaft wahrlich ein Exotenthema. Das ist eine gute Gelegenheit, einmal auf einen Kaffee hinauszugehen oder auf die Toilette zu gehen – was haben wir schließlich damit zu tun? –, indigene eingeborene Stämme gibt es doch irgendwo anders auf der Welt, weit weg im Dschungel, im Busch, in der Pampa, weit weg von unserer Zivilisation und von unseren komplexen Problemen. Wenn man aber ehrlich ist und genau hinschaut, dann haben deren komplexe Probleme, nämlich die Zerstörung ihres Lebensraums, ihrer Rechte und ihrer Würde, viel, vielleicht alles mit uns zu tun,
mit unserem Wirtschaftssystem, mit der Art und Weise wie wir die Welt Stück für Stück ausbeuten und damit, wie wir alltäglich ohne zweiten Gedanken konsumieren.
Somit passt dann dieser Antrag zum ILO-Übereinkommen in eine ganze Reihe von Themen, die vermeintlich irgendwo ganz weit weg stattfinden, mit uns und unserem Handeln aber nicht verknüpft sind, seien es einstürzende Ausbeuternähfabriken in Asien, sei es die übelste Form von Kinderarbeit in afrikanischen Minen, damit wir hier schöne glitzernde Dia
manten, schöne Steinchen besitzen. Wir beziehen Produkte, für deren Herstellung Indigene aus ihren angestammten Lebensräumen vertrieben werden, und wir besitzen Aktien von Firmen, die im Auftrag des Fortschritts dort Straßen durch den Wald oder die Landschaft schlagen und dafür im Weg wohnende Indigene vertreiben.
Sie werden dann an anderen Orten angesiedelt, für die sie nicht geeignet sind, an denen sie krank werden und schwere seelische Schäden erleiden.
Ein konkretes Beispiel für unsere Teilhabe und Verantwortung am Schicksal dieser Menschen sind unsere inzwischen allgegenwärtigen Kommunikationsgeräte wie Smartphones und Tablets. Ja, wir alle haben so etwas, und wir alle sind dabei mit diesen ganzen Geräten, an denen Sie jetzt gerade herumspielen, 10 000 Kilometer weg von den Menschen, um die es jetzt hier geht. Entscheidende Materialien in diesen Geräten sind seltene Erde, Coltan und Tantal, deren Vorkommen sich häufig unter dem Lebensraum der Indigenen befinden. Sie haben also Pech, dass sie über wichtigen Bodenschätzen leben und wohnen.
Die Verantwortung tragen aber nicht nur wir als Endkunden und -verbraucher, ein weiterer großer Teil liegt bei Unternehmen, die sich dort engagieren, wie man sagt, oder die dort an Projekten beteiligt sind. Sie können günstig produzieren lassen, weil Umweltund Sozialstandards nicht vorhanden sind und sie sich nicht große Gedanken über Menschenrechte und über die Folgen ihres Handelns für die Eingeborenen machen müssen. Es darf also nicht länger sein, dass die Risiken bei den Indigenen abgeladen werden, Nutzen und Profit aber hier bei den Firmen und den Verbrauchern landen.
Die Indigenen müssen das Recht und die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche und Rechte auch in den Stammländern der Konzerne gegen diese durchzusetzen.
Also noch einmal zu dem, was wir tun können: Erstens, wir können keine Aktien von Firmen kaufen, die die Rechte und die Würde missachten und verletzen und die gegen Grundregeln verstoßen.
Zweitens, wir können keine Konten bei Banken führen, die solchen Unternehmen Kredite geben, wobei ich eingestehen muss, dass das schwer ist, da die Banken uns ja in der Regel nicht verraten, wohin sie Kredite vergeben, was sie mit unserem Geld machen und was es in der Welt anrichtet. Wir dürfen ihnen unser Geld anvertrauen, umgekehrt misstrauen sie uns, indem sie nicht sagen, was mit unserem Geld passiert, und vielleicht sind wir auch bei diesen Dingen dabei.
Viertens können wir diesen Antrag beschließen, denn die für Menschenrechte, Freiheit und Gerechtigkeit stehende Bundesrepublik Deutschland soll endlich das ILO-Übereinkommen 169 unterschreiben.
Sie soll Indigenen das Landrecht und gleichberechtigte Mitsprache bei Projekten garantieren, ihre Lebensräume und Umwelt sichern, ihre Bräuche, Kulturen und Traditionen respektieren, wie Herr Bolayela gerade schon gesagt hat. Das ist ein erster Schritt, mit dem auch ein Zeichen der Solidarität gesetzt und unser Respekt gegenüber den indigenen Stämmen und Eingeborenen zum Ausdruck gebracht würde, und das ist wohl das Mindeste.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ratifizierung des ILO-Übereinkommens 169 hat mittlerweile einen ziemlich langen Bart. Dieses Übereinkommen stammt aus dem Jahr 1989, es ist bereits ein Vierteljahrhundert alt. Deutschland aber hat diese Konvention bis heute nicht unterzeichnet – das haben auch meine Vorredner gesagt –, dabei ist dieses Dokument das einzige rechtsverbindliche Übereinkommen der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Förderung indigener Gemeinschaften.
Jetzt könnte man sagen, das ist ein Nischenthema, aber das wäre falsch. Laut den Vereinten Nationen zählen rund 400 Millionen Menschen in über 70 Ländern zu den indigenen Völkern. Bis heute sind sie überdurchschnittlich von Verletzungen der Menschenrechte betroffen. Indigene zählen meistens zu den politisch, wirtschaftlich und sozial am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen.
Der nächste Einwand könnte sein, was das mit Deutschland zu tun hätte, da es hier keine indigenen Völker gäbe und das ILO-Übereinkommen sich dann doch gar nicht an uns richten würde, aber so, wie die deutschen Unternehmen den Ausbau ihrer Rechte im Ausland fordern, um deutsche Interessen zu wahren, so gilt im Umkehrschluss auch, dass Deutschland Pflichten und Verantwortung für sein Tun und Handeln im Ausland übernehmen muss.