Protocol of the Session on June 19, 2014

Welche Ergebnisse hat der Senat bisher auf Landes- und Bundesebene bei der Anerkennung von Assistenzhunden durch die Kostenträger und für eine einheitliche Ausbildung der Hunde erzielt?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bensch! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Regelungen mit Bezug auf Blindenführhunde finden sich in einer Reihe von Orts- und Landesgesetzen. Es liegen mehrere Entwürfe für Änderungen im Sinne des Bürgerschaftsbeschlusses vor. Eine Schwierigkeit liegt in der nicht einheitlichen Definition des Begriffs Assistenzhund. Dazu können unter anderem Behindertenbegleit-, Signal-, Therapiebegleit- und Warnhunde zählen. Ob es sich im Einzelfall um einen Assistenzhund handelt und wie der Nachweis zum Beispiel gegenüber der BSAG in Bus und Bahn zu erbringen ist, wird derzeit geprüft. Eine Umsetzung wird spätestens im Herbst 2014 möglich sein.

Zu Frage 2: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei den öffentlichen Einrichtungen und den Einrichtungen des alltäglichen Lebens geschaffen werden können, wird noch geprüft.

Zu Frage 3: Die Anerkennung der Hunde durch die Kostenträger, also durch die Krankenkassen, fällt vorrangig in die Zuständigkeit von Bund und Krankenkassen. Derzeit wird das Thema mit anderen Landesministerien erörtert. Eine einheitliche Ausbildung für Assistenzhunde zu schaffen, hat der Senat als inhaltliches Thema zurückgestellt. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, erst einmal vielen Dank für die Antwort! Sie wissen, es ist der breite Wunsch des Parlaments, dass wir eine Gleichstellung erreichen. Ich habe Ihre Ausführungen zu Frage 1 so verstanden, dass wir definitiv Gesetzesänderungs- oder Ergänzungsvorschläge im Herbst 2014 erwarten können. Habe ich das richtig verstanden?

So ist es, Herr Bensch!

(Abg. B e n s c h [CDU]: Dann freue ich mich!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Nutzloses Grippemedikament Tamiflu weiter einsetzen?“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Kappert-Gonther, Frau Hoch, Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dr. Kappert-Gonther!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über den im Grippemittel Tamiflu enthaltenen Wirkstoff Oseltamivir, dessen Unwirksamkeit gegen jede Art von Grippeviren von unabhängigen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen belegt wurde?

Zweitens: Welche Konsequenzen wird der Senat aus diesen Erkenntnissen für die Zukunft ziehen?

Drittens: Wird der Senat das Grippemittel Tamiflu vor der nächsten Grippewelle erneut in größeren Mengen einlagern?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Härtl.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Wirksamkeit von Arzneimitteln wird durch klinische Studien belegt. Liegen mehrere klinische Studien zu einem Arzneimittel vor, dann lässt sich die Aussage zur Wirksamkeit durch eine Metaanalyse erhärten. Eine Gruppe von unabhängigen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen hat kürzlich durch eine neue systematische Übersicht, in die auch bisher unveröffentlichte Studien zu Tamiflu einbezogen werden konnten, die schon vorher bestehenden Zweifel an der klinischen Wirksamkeit von Tamiflu erhärtet. Bei keinem oder nur geringem klinischen Nutzen wiegen die möglichen unerwünschten Nebenwirkungen besonders schwer.

Aus Sicht des Senats sollte die bisherige Bewertung von Bund und Ländern, die Grundlage für die staatliche Beschaffung und Lagerung von großen Mengen von Tamiflu war, kritisch überprüft werden.

Zu Frage 2: Der Senator für Gesundheit wird auf der diesjährigen Konferenz der Gesundheitsminister der Länder die Problematik ansprechen und für eine gemeinsame Überprüfung der bisherigen Entscheidungsgrundlagen plädieren.

Zu Frage 3: Die Haltbarkeit der eingelagerten Bestände an Tamiflu besteht bis Ende 2016. Der weitere Umgang mit diesen Beständen wird bestimmt durch die noch ausstehende Neubewertung des klinischen Nutzens von Tamiflu während einer Grippeepidemie durch die Gesundheitsminister der Länder. Ein Ersatz der Tamiflu-Bestände im Jahr 2016 ist nach der

zeitiger Sachlage wenig wahrscheinlich. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, ich möchte wissen: Habe ich Sie richtig verstanden, das Grippemittel Tamiflu wird der Bevölkerung nicht helfen, daher ist es sinnvoll, kein weiteres öffentliches Geld auszugeben?

Das haben Sie so richtig verstanden. Wir teilen die sehr kritische Einschätzung. Wir haben eine Mindestmenge eingelagert, die sich aus einem nationalen Pandemieplan als nationale Verabredung ergeben hat. Deswegen werden wir uns sehr dafür einsetzen, dass dieser Pandemieplan überarbeitet wird.

Die Bundesregierung hat schon zugesagt, dass in Bund-Länder-Arbeitskreisen bis September eine Weiterentwicklung des Pandemieplans unter Berücksichtigung der neueren Studien vorgenommen wird. Ich bin ziemlich sicher, dass es hier zu einer kritischen Würdigung kommen wird.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, welche Rolle spielt denn die Kooperation der norddeutschen Bundesländer für diesen weiteren Pandemieplan?

Die Kooperation der norddeutschen Bundesländer bedeutet ja nur, dass sich die Nordländer innerhalb des gesamten nationalen Verbundes versuchen zu verständigen. Nach meiner persönlichen Einschätzung wird in der Mehrzahl der Nordländer die kritische Haltung unterstützt, die wir auch einnehmen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Hausdurchsuchungen im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von dem Abgeordneten Timke und Gruppe der BIW.

Bitte, Herr Timke!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Hausdurchsuchungen sind im Jahr 2013 im Land Bremen durchgeführt worden, und wie hat sich die Zahl der Hausdurchsuchungen in den letzten vier Jahren entwickelt? Bitte getrennt nach Jahren sowie nach den Städten Bremen und Bremerhaven differenzieren!

Zweitens: Welchen Zwecken dienten im Zeitraum zwischen 2010 bis 2013 die angeordneten Hausdurchsuchungen? Bitte differenzieren nach Ergreifungsdurchsuchungen, Ermittlungsdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen!

Drittens: Wie viele der im Land Bremen zwischen 2010 und 2013 angeordneten Hausdurchsuchungen haben sich im Nachhinein als rechtswidrig erwiesen? Bitte getrennt nach Jahren aufführen!

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Die nachgefragten Informationen werden nicht statistisch erfasst. Eine Beantwortung wäre nur durch Einzelauswertung aller Strafanzeigen nach gegebenenfalls durchgeführten Hausdurchsuchungen möglich. Dies ist mit einem vertretbaren personellen Aufwand nicht möglich. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. T i m k e [BIW]: Das nehmen wir erst einmal zur Kenntnis, Herr Senator!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Finanzielle Entschädigung für Heimkinder“. Die Anfrage ist unterzeichnet von dem Abgeordneten Timke und Gruppe der BIW.

Bitte, Herr Timke!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele im Land Bremen wohnhafte Personen haben bis Ende April 2014 einen Antrag auf Hilfen aus dem Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ gestellt, und wie hoch ist die Summe der Hilfsgelder aus dem Fonds, die bislang an Antragsteller ausbezahlt worden ist?

Zweitens: Sind vom Senat Informationskampagnen initiiert worden, um Opfer auf die Möglichkeit aufmerksam zu machen, Beratung beziehungsweise finanzielle Hilfe aus dem Fonds in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel Beiträge in regionalen Medien, Flyer, Hinweise auf Internetseiten?

Drittens: Welche konkreten Maßnahmen will der Senat speziell in der zweiten Jahreshälfte ergreifen, um Betroffene wegen des bevorstehenden Ablaufs der Antragsfrist am 31. Dezember 2014 auf den Fonds aufmerksam zu machen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.