Wenn Sie sagen, so hätten Sie sich Tarifabschlüsse aber nicht vorgestellt, dann ist das sozusagen vielleicht nur Lapsus, aber das ist genau die Diktion. Wir entscheiden, wir von der Fraktion der LINKEN, wir von der Fraktion der SPD, wir von der Fraktion der CDU oder von Bündnis 90/Die Grünen entscheiden
dann demnächst darüber, wie wir Tarifabschlüsse bewerten. Nein, in diese Situation will ich, will die SPD auf keinen Fall. Andere müssen für sich entscheiden, ob sie da reinwollen, wir wollen da auf keinen Fall rein. Das wollen wir nicht.
Das ist aber vielleicht ja der Beginn einer Debatte über Themen der Tarifautonomie und über die Frage, wozu eigentlich Gewerkschaften und wozu Arbeitgeberverbände richtig nötig sind und wozu Politik nötig ist.
Sie haben, Herr Kollege Kau, das Thema Mindestlohnkommission mit der Sonderkommission Mindestlohn verwechselt. Darauf will ich noch einmal hinweisen. Die Landesmindestlohnkommission – das war unsere Idee, und die haben wir auch so verankert – ist ein ganz schlankes Gremium. Es gibt Landesmindestlohnkommissionen, in denen finden sich von den Kirchen bis zu den Sozialverbänden, einschließlich der Wissenschaft und der Sozialpartner, alle, die einmal ein bisschen mitreden wollen. Wir in Bremen haben das ganz schlank gemacht. Wir haben gesagt: Gewerkschaften, Arbeitgeber, neutrale Personen, Wissenschaft. – Das ist überhaupt nicht bürokratisch.
Was Sie beklagt haben, ist offensichtlich die Bürokratie der Sonderkommission Mindestlohn, wo die einzelnen einmal sagen müssen, was sie mit ihren Aufträgen so machen. Dazu sage ich Ihnen: Das halten wir überhaupt nicht für bürokratisch. Das mag dem einen oder anderen bürokratisch vorkommen. Das wird ja nur dadurch bürokratisch, dass es eine Reihe von Institutionen gegeben hat im Lande, die das nicht so genau genommen haben, die gemeint haben: Na ja, lass die da einmal etwas beschließen, wir erzählen denen, im Himmel ist Jahrmarkt.
Da war das Ressort ausgesprochen gut und erfolgreich, dort ein wenig die Augen zu schärfen. Es ist gut, dass wir diese Sonderkommission Mindestlohn haben. Man wird sie unterstützen müssen. Man muss sich auch einmal dafür bedanken, dass sie eine gute Arbeit macht, und nicht darüber klagen, dass alles bürokratisch ist, was sie macht. Deswegen finde ich das völlig richtig.
Letzte Bemerkung! Wir haben diesen Bremer Sonderweg mit dem heutigen Diskussionsstand, mit dem Gesetzentwurf des Senats, beibehalten. Das halten wir für richtig. Wir haben gesagt: Der Bremer Sonderweg erübrigt sich nicht durch die bundesweit getroffenen Entscheidungen. Die Tür ist damit auf, das
Man kennt es ja, das Parkett ist ja politisch schon glatt genug! Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Einen Blick in das aktuelle Mindestlohntableau des Arbeitnehmerentsendegesetzes zeigt doch deutlich, dass die Forderungen schon in weitesten Bereichen erfüllt sind. Wir haben für die Abfallwirtschaft im Bundesgebiet schon seit Februar 2013 8,68 Euro, wir haben für Ausund Weiterbildungsdienstleistungen ab 2014 13 Euro, wir haben im Baugewerbe – nach West und Ost unterschiedlich, je nachdem, wo die Leute arbeiten – schon ab 1. Januar 2011 13,95 Euro, im Bergbau haben wir schon 11,92 Euro, im Dachdeckerhandwerk haben wir 11,55 Euro. Ich will das nicht alles vorlesen. Wenn Sie sich die Tabelle einmal ansehen, dann sehen Sie, dass das alles über die Forderung von 8,50 Euro doch längst weit hinaus und schon vernünftig eingerichtet ist.
Zweitens. Ich habe das nicht verwechselt, und ich habe auch von der Soko Mindestlohn gesprochen. Das war die, die uns in der Wirtschaftsdeputation regelmäßig mit akribischer Vielfalt dargestellt hat, wer bisher noch nicht darauf geantwortet hat, wer die „Arroganz“ besessen hat, wie zum Beispiel die Handelskammer, sich vornehm aus diesen Dingen herauszuhalten. Ich bleibe dabei, die Notwendigkeit des gesetzlichen Eingriffs war ein Eingriff in die Tarifautonomie, das können Sie in allen Arbeitsrechtskommentaren nachlesen. Das mag zwar notwendig gewesen sein, so, Herr Reinken, wie sich die Koalitionäre jetzt verabredet haben, aber es war auf jeden Fall nicht das Ergebnis von freien Tarifverhandlungen der Tarifpartner.
Nun noch einmal zu dem Thema, Frau QuanteBrandt ist ja wieder da! Natürlich ist die Abhängigkeit der Einkommensuntergrenzen von Bildung eklatant und auch in Bremen eklatant. Natürlich ist es so, dass diejenigen, die keinerlei Abschluss besitzen, die geringsten Qualifikationen haben, die größte Mühe haben, an vernünftige Löhne heranzukommen und deswegen ja auch auf Sozialleistungen und Hartz IV angewiesen sind. Das ist in Bremen in besonderer Weise der Fall.
Wenn in Bremerhaven zum Beispiel jedes Jahr 400 Schüler – wir haben es gerade in der Wirtschaftsdeputation gehabt, Herr Günthner – ohne Abschluss auf den Arbeitsmarkt kommen, dann ist doch klar, dass sie keine Löhne erreichen, die in der Kategorie lie
Die letzte Aussage zu der LINKEN: Wenn wir so weit sind, dass wir Wahlkampf mit Lohnforderungen führen, dann ist das meines Erachtens ein eklatanter Beleg dafür, dass unsere Tarifautonomie an den Stellen nicht funktioniert und dass sich Politik zu Unrecht in Lohnfindung einmischt. – Danke schön!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bremen ist die Lokomotive für den Mindestlohn gewesen, und darauf sind wir auch ausgesprochen stolz. Deswegen ist es mir auch wichtig, das in dieser Debatte noch einmal hervorzuheben.
Wir haben allerdings bereits mit dem Tariftreueund Vergabegesetz deutlich gemacht – auch das hat die rot-grüne Koalition in diesem Haus eingeführt –, wie wichtig es uns ist, dass es Untergrenzen gibt, dass diese Untergrenzen eingehalten und respektiert werden und dass wir sie auch mit aller Kraft durchsetzen. Insofern ist es wichtig, mit diesem Schritt eingestiegen zu sein und mit dem Landesmindestlohn deutlich gemacht zu haben, dass wir für den Bereich, in dem Bremen Einfluss hat, sichergestellt haben wollen, dass dieser Mindestlohn auch gezahlt wird. Darüber hinaus – da bin ich dem Kollegen Kau ausgesprochen dankbar für das Lob, das er uns gegenüber ausgebracht hat – ist es uns in den Koalitionsverhandlungen gelungen, das im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zu verankern. Wir haben nie gesagt, es reicht uns, branchenspezifische Mindestlöhne zu haben, sondern wir haben immer gesagt, wir wollen einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland, und deswegen ist es richtig, dass sich die Bundesregierung auch auf diesen Weg begibt, meine Damen und Herren.
Klar ist aber auch, dass damit die Arbeit in Bremen nicht getan ist, und klar ist auch, dass wir das Mindestlohngesetz in Bremen entsprechend weiterentwickeln und anpassen wollen.
Ich will noch auf einen Punkt hinweisen. Wenn man in das Gesetz guckt, wird schon deutlich, dass das, was hier von der LINKEN vorgetragen worden ist, nicht im Gesetz zu finden ist. Sie sprechen von einem automatischen Anpassungsmechanismus. Das wäre es, wenn man sagt, wir wollen alle Jahre um
zwei Prozent nach oben. Das findet sich aber nicht im Gesetz. Stellen Sie einen entsprechenden Antrag, das Gesetz zu ändern, wenn Sie das im Gesetz haben wollen! Aber fordern Sie nicht etwas ein, was es nicht im Gesetz gibt, und fordern Sie nicht etwas ein, was von uns so auch nicht vorgesehen ist, meine Damen und Herren!
Wir haben bewusst – das ist immer Bestandteil der Debatte in diesem Haus gewesen und Bestandteil der Debatte in Bremen gewesen – eine Landesmindestlohnkommission eingesetzt, weil wir Wert darauf gelegt haben, alle Seiten des Spektrums an einem Tisch zu haben, weil wir Wert darauf gelegt haben, dass diese Landesmindestlohnkommission uns eine Empfehlung gibt. Diese Empfehlung hat die Landesmindestlohnkommission im letzten Jahr abgegeben, indem sie entschieden hat, keine Empfehlung zu einer Erhöhung abzugeben. Weil wir der Überzeugung sind, dass das Warten auf den nächsten anstehenden Erhöhungszeitraum zu lang wäre, da sich erst wieder im Jahr 2015 damit zu beschäftigen wäre, schlägt der Senat Ihnen heute vor, dass wir das Gesetz dahingehend ändern, dass in diesem Jahr bereits überprüft werden kann, dass also die Landesmindestlohnkommission jetzt von uns gebeten wird zu überprüfen, was sich seit der Einführung des Landesmindestlohns geändert hat.
Ich bin mir einigermaßen sicher, dass die Landesmindestlohnkommission in ihrer ganzen Weisheit dann auch zu entsprechend guten Entschlüssen kommen wird. Natürlich ist klar, dass angepasst werden muss, natürlich ist klar, dass sich in den vergangenen Jahren einiges verändert hat, weswegen deutlich werden muss, dass der Landesmindestlohn, der im Bereich Bremens gilt, der für die Bereiche gilt, in denen Bremen Einfluss hat, angepasst wird. Insofern ist das ein weiterer wichtiger Schritt beim Thema Landesmindestlohn, es ist ein weiterer wichtiger Schritt für uns bei der Durchsetzung unserer Interessen. Insofern danke ich Ihnen ganz herzlich für die konstruktive Diskussion!
Meine Damen und Herren, wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1193 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich lasse jetzt über das Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes, Drucksache 18/1255, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen!