Protocol of the Session on February 27, 2014

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Nun hat das Wort Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU hat heute ein wichtiges Thema in der Bremischen Bürgerschaft auf die Tagesordnung gesetzt, und das ist auch gut, weil wir uns fortlaufend mit diesem Thema befassen.

Das Thema begleitet mein Amt seit Amtsantritt. Ich kann mich noch gut daran erinnern: Nachdem ich zwei Tage im Amt war, lag das Gutachten der Charité auf meinem Schreibtisch, und ich musste Stellung dazu beziehen, ob das Jugendamt alles tut; auch zu den ganz kniffeligen Fragen, die Frau Ahrens eben gestellt hat, und auch zu den Punkten, die Klaus Möhle und Stephan Schlenker und auch Cindi Tuncel angesprochen haben.

Wir haben 2003 hier in der Bremischen Bürgerschaft auf Initiative der Grüne-Fraktion die Kinderrechte in der Landesverfassung verankert. Trotzdem haben wir im Jahr 2006 das Allerschlimmste erlebt. Ich kann mich noch gut an jenen Tag hier im Parlament erinnern. Ich glaube, das geht allen Kolleginnen und Kollegen so, die heute hier noch als Abgeordnete oder Senatoren sitzen, die das damals mit erlebt haben – auch der Bürgerschaftspräsident –: Wir können uns alle sehr gut daran erinnern, dass das das Schlimmste war. Ich kann mich an keinen schlimmeren Augenblick erinnern, seit ich hier im Parlament bin, der so unvorstellbar war und auch Dimensionen gesprengt hat.

Wir hatten es mit einem Kind zu tun, das durch den Lebensgefährten der Mutter zu Tode gekommen ist. Das Jugendamt hatte die staatliche Aufsicht über das Kind und konnte das Kind nicht schützen, obwohl wir Kinderrechte in der Landesverfassung haben, obwohl es ein ganz dickes Sozialgesetzbuch gibt, obwohl es auch eine ganz große Sensibilisierung in allen Bereichen gab. Wir mussten feststellen, dass es unser gesamtes Jugendhilfesystem in Bremen nicht geschafft hat, ein Kind vor dem Allerschlimmsten zu schützen. Nach dieser Zäsur hat sich in Bremen – das will ich deutlich sagen – viel verändert; das ist eben angesprochen worden.

Mein heutiger Kollege Uli Mäurer hat damals für den Senat einen Vorbericht verfasst, um Schwachstellen zu analysieren. Er ist ja ein Experte, der lange im Bereich der Justiz tätig war – auch als Staatsrat –, der mit großem Sach- und Fachverstand auch den Bereich der Polizei betrachtet hat. Es spielt ja immer auch ein bisschen das Persönliche rein. Seine Frau ist Lehrerin. Ich finde, er hat als Mensch einen sehr guten Blick auf die Systeme der Kinder- und Jugendhilfe mitgebracht. Wie funktioniert das mit Lehrern, Schulen, Erziehern? Er hat einen sehr guten Vorbericht vorgelegt, der dann auch als Grundlage für den damals eingerichteten Untersuchungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft diente.

Der Untersuchungsausschuss! Wir spüren das ja alle. Wenn Klaus Möhle hier vorne steht und berichtet, dann kommen die Erinnerungen – sie sind ja noch frisch – natürlich wieder hoch, und es lässt keinen kalt. Jeder von uns war Kind, jeder von uns hatte Eltern, jeder von uns hat eine eigene Biografie, und jeder von uns kennt Menschen, die Suchtprobleme haben. Wir wissen, dass es in diesem Leben keine absolute Gewissheit gibt, Menschen davor zu schützen. Wir wachsen nicht in Watte auf, sondern wir wachsen in einer Umwelt auf, in der es vorkommt, dass jemand Großeltern hat, die Alkoholiker sind, in der jemand einen Cousin hat, der vielleicht kokst. So ist eben unsere Gesellschaft. Trotzdem müssen wir es eben schaffen, eine höchstmögliche Sicherheit herzustellen.

Der Untersuchungsausschuss hat einen guten Job gemacht und auch eine harte Aufgabe gehabt. Er hat sich durch viele Akten, durch viele Schicksale gelesen, er hat versucht herauszufinden, wo die Schwachpunkte in unserem System der Jugendhilfe sind, wie wir die Schnittstellen verbessern können, wenn wir von Vernetzung reden. Wie lösen wir die Frage der Verantwortung? Wer trägt am Ende die Verantwortung? Ingelore Rosenkötter hat damals als meine Vorgängerin diese Empfehlungen sehr ernsthaft umgesetzt. Sie kam in ein Haus, das in heller Aufregung war. Man muss das so sagen: In diesem Haus war kein Stein mehr auf dem anderen. Die Leute hat das emotional mitgenommen.

Ich erlebe es heute noch in den Sozialzentren, dass der Tod des kleinen Kevins, obwohl das 2006 war, in Bremen sehr viel verändert hat. Er hat Fragen ausgelöst, er hat Ängste ausgelöst, er hat auch den Ruf nach Unterstützung ausgelöst, und er dient auch immer wieder als ein Punkt, an dem wir in Diskussionen miteinander kommen, was wir noch für den Kinderschutz in Bremen verbessern können.

Es hat sich eine Menge getan. Das Personal ist aufgestockt worden, Frau Ahrens. Als ich mein Amt angetreten habe, haben wir die Stellen entfristet, die bislang befristet waren. Das waren immerhin 17 Stellen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes in den Sozialzentren. Ich habe bei den letzten Haushaltsberatungen elf Stellen für den Bereich des Casema

nagements on top bekommen. Aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen müssen wir mehr Amtsvormünder vorhalten. Es waren ja früher irre Zahlen: Ein Amtsvormund – ich gucke mal in Richtung Klaus Möhle, wie viele waren es? – hatte 250 Fälle zu bearbeiten, gesetzlich vorgeschrieben sind jetzt 50 Fälle. Das heißt, wir haben viel Personal eingestellt. Das ist nicht alles auf einen Schlag passiert, aber wir haben jetzt eine ganz deutlich verbesserte Arbeitssituation. Trotzdem ist das ein ganz schwieriger Job. Das Wort ist ja hier eben schon gefallen. Ich finde, die Bremische Bürgerschaft sollte Respekt vor dieser sehr schwierigen Aufgabe haben, die da Tag für Tag in und mit Familien in Bremen geleistet wird. Das ist ein knallharter Job.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Die Frage ist angesprochen worden, wann wir Kinder aus den Familien herausnehmen. Wenn Kindern absichtlich Drogen verabreicht werden, gibt es gar kein Vertun, dann werden die Kinder herausgenommen. Wir haben eine Fachveranstaltung mit Professor Dr. Pragst von der Charité gehabt. Wir haben eine Veranstaltung im Gesundheitsamt durchgeführt. Dort waren viele Richter. Die Familienrichter waren da, die Kinder- und Jugendärzte waren da, die Hausärzte, das Jugendamt war gut vertreten. Das war eine interdisziplinäre Veranstaltung, und das ist auch gut so, weil wir uns auch noch einmal darüber verständigen konnten, worüber wir eigentlich reden.

Wir sind immerhin das einzige Bundesland, das Haaranalysen durchführt. Da bin ich auch Anfeindungen ausgesetzt gewesen, wie auch Ingelore Rosenkötter, was wir – das sage ich einmal etwas hart – für ein Spitzelstaat seien, dass wir Eltern unter Verdacht stellen, dass Drogen in der Familie sind. Aber ich stehe dazu, und Bremerhaven hat das ja jetzt auch als Instrument eingeführt. Es ist richtig, dass wir vor dem Hintergrund der traurigen Erfahrungen, die wir gemacht haben, dieses Instrument als ein Baustein im Kinderschutz weiter nutzen. Wir sollten dabei bleiben, (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

auch wenn wir uns fachlich darüber streiten, was diese Ergebnisse bedeuten. Wenn diese Ergebnisse vorliegen, kommen im Sozialzentrum die Runden der Expertinnen und Experten zusammen und diskutieren das mit Ärzten, auch mit den Richtern. Die Richter sagen: Das reicht uns nicht, um ein Kind aus der Familie herauszunehmen, ihr müsst noch andere Nachweise erbringen. – Dort stehen wir noch vor anderen Herausforderungen. Aber ich glaube, dass es richtig ist, dieses Instrument eingeführt zu haben.

Wir nehmen in Bremen mehr Kinder in Obhut. Wir haben im Zusammenhang mit dem Untersuchungs

ausschuss festgestellt, dass der Bereich der Kinderund Jugendhilfe heruntergespart worden war. Wir hatten zu dem Zeitpunkt ganz harte Diskussionen. Da hat man sich hier im Hause auch gestritten: Die einen haben gesagt, im Jugendbereich sei noch Geld zu holen. Es waren zweistellige Millionenbeträge, die noch gespart werden sollten. Ich erinnere mich an einen Staatsrat, der, als ich noch Abgeordnete war, immer sagte, die Fälle der Inobhutnahme müssten wir auf 600 Fälle begrenzen. Wir haben im Jugendhilfeausschuss gestritten, was passiert, wenn das 601. Kind kommt. Wer trägt hier die Verantwortung?

Wir haben diesen Deckel weggenommen. Es ist richtig, dass Bremen sagt, jedes Kind, das in Obhut genommen werden muss, nehmen wir in Obhut. Die Hilfen zur Erziehung sind – da ist die Finanzsenatorin nicht zufrieden mit der Sozialsenatorin – ein Thema, das uns den Sozialhaushalt an dieser Stelle sprengt. Ich halte es für richtig, dass wir dieses Geld in die Hand nehmen, um die Kinder und Jugendlichen zu schützen.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Wir haben die Gangart gegenüber Eltern verschärft, die mit Methadon substituiert werden. Sie unterschreiben einen Kontrakt. Wenn das Jugendamt einen Anlass hat, die Kinder in Obhut zu nehmen, dann verlieren die Eltern sehr schnell das Sorgerecht. Sie unterschreiben auch, dass ihre Datenschutzrechte eingeschränkt werden. Wir haben es, Frau Ahrens – darüber haben wir noch nicht berichtet – in der Sozialdeputation geschafft, dass die Sozialzentren mit den Kinder- und Jugendärzten vor Ort – –. Ich hatte erst kürzlich ein Gespräch mit Dr. Trapp als Sprecher der bremischen Kinder- und Jugendärzte und meinem Jugendamtsleiter Rolf Diener. Wir wollen diese Kontrakte abschließen. Es fehlt jetzt noch ein Sozialzentrum im Reigen. Es ist wichtig, dass wir regionale Netzwerke haben, die Hand in Hand arbeiten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das schwierige Thema Datenschutz ist angesprochen worden, auch von Herrn Tuncel. Wir hatten vor drei Jahren eine Debatte über einen Fall, in dem unglücklicherweise Daten einer Familie aus einem Bremer Labor bei der Bremer Presse gelandet sind; auf welchem Wege auch immer. Die Mutter hatte geklagt, dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden seien. Das war damals ein Grund dafür, dass wir gesagt haben: Wir beauftragen die Charité, wir teilen das nicht auf zwischen München, Bremen oder Berlin – dort gibt es die drei Institute, die das können –, sondern wir haben großes Vertrauen in die Arbeit der Charité.

Ehrlich gesagt, wir müssen aufpassen, dass mit diesen Daten – das sind heikle personenbezogene Da

ten – sorgsam umgegangen wird. Wir können keine Vorlage machen, in der wir Klarnamen nennen, in der wir sagen: Die wohnen alle in Gröpelingen oder die wohnen in Huchting oder die wohnen in Schwachhausen in diesem oder jenem Straßenzug. So etwas kann man nicht in der Bremischen Bürgerschaft berichten. Ganz schnell könnte man dann auf Einzelfälle schließen. Wir können uns gerne auch noch einmal darüber austauschen. Bei uns sind die Leute – die Fachmitarbeiterinnen und -mitarbeiter – in den Sozialzentren gerne bereit, den Abgeordneten vor Ort richtig deutlich zu machen, wie gearbeitet wird, was sich verbessert hat

(Abg. Frau A h r e n s [CDU]: Das nehmen wir gern an!)

und wie wir vorangekommen sind. Ich freue mich, Frau Ahrens, wenn Sie dieses Angebot annehmen. Ich persönlich habe da selber viel gelernt. Da hat sich eine ganze Welt weiter entwickelt.

Angesprochen wurde unser Nottelefon, die 6991133. Das ist eine wichtige Nummer, die in Bremen mittlerweile bekannter ist. Auch das ist ein Vorschlag gewesen, der im Untersuchungsausschuss entwickelt worden ist.

Ich glaube, als Fazit in dieser Debatte festhalten zu können: Wir können uns hier überhaupt nicht ausruhen. Jeder Fall, der hierin steht, erfordert ganz enge Begleitung, fordert immer wieder die Frage, ob der Kinderschutz gewährleistet ist und wann wir eingreifen müssen. Aber es kann nicht sein, dass wir einfach sagen – das hat uns Professor Pragst in Bremen deutlich gemacht –: Es sind Drogenspuren gefunden worden, Marihuana an den Kinderhaaren, und das heißt automatisch, dass das Kindeswohl gefährdet ist. – Da tritt dann eben der Streit auf, der hier eben ausgebrochen ist: Wir können nicht per se alle Eltern unter Generalverdacht stellen, sondern wenn wir Kinder in Obhut nehmen, brauchen wir immer handfeste Gründe, mit denen wir beim Familiengericht die Inobhutnahme erwirken. Dabei können wir mittlerweile auf eine ganz enge Zusammenarbeit mit den Familienrichtern aufbauen. Es ist ein lernendes System. Wir haben viele junge Menschen, die in den Job als Casemanager oder Casemanagerin einsteigen, und wir haben auch erfahrene Fachkräfte. Es ist eine unheimlich fordernde Aufgabe.

Am Wochenende haben viele den Tatort im Fernsehen verfolgt, der auch Diskussionen ausgelöst hat. Dass man manchmal in solchen Berufen, wie auch bei der Polizei, bedroht wird, wenn man Kinder in Obhut nimmt, wenn man als Sozialarbeiter, als Teil des Staates, auftritt, erleben auch die Menschen, die in den Sozialzentren arbeiten. Es gibt Morddrohungen, es gibt auch tätliche Angriffe, es gibt Beleidigungen auf Parkplätzen, wenn man beim Einkaufen ist.

Ich will nur deutlich machen: Es ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Ich will hier auch noch einmal

meinen Respekt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialzentren ausdrücken. Wir müssen ihnen den Rücken stärken und dafür sorgen, dass dort genug Personal vorhanden ist, aber wir müssen auch die Rahmenbedingungen schaffen, dass sie diese wichtige Aufgabe gut ausüben können. Dazu hat die Bremische Bürgerschaft mit dem Haushalt schon gute Beschlüsse gefasst. Bei aller Aufregung, Frau Ahrens – es hatte eben so das Level 1, 2, 3, immer ganz hoch aufgeregt –: Es ist viel passiert – ich fand gut, dass Sie das gesagt haben –, wir haben viele Verbesserungen, aber es muss weitergehen. Wenn das die Botschaft der Debatte ist, dann kann ich als Sozialsenatorin gut damit leben. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/1203, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.

Es ist gerade interfraktionell vereinbart worden, dass der Tagesordnungspunkt 13 vorgezogen wird und nach dem Tagesordnungspunkt 9 aufgerufen wird. Tagesordnungspunkt 13 betrifft die Sanierung des Deutschen Schiffahrtsmuseum und wird aufgerufen nach Tagesordnungspunkt 9 – Bremischer Mindestlohn –, den ich jetzt aufrufe.

Bremischen Mindestlohn zeitnah anpassen und umsetzen

Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 4. Dezember 2013 (Drucksache 18/1193)

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Landesmindestlohngesetzes

Mitteilung des Senats vom 11. Februar 2014 (Drucksache 18/1255) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard, Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank! Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den vorliegenden Antrag der LINKEN haben wir Anfang De

zember 2013 gestellt. Er bezieht sich auf die Verpflichtung des Senats gemäß dem Landesmindestlohngesetz. Der Senat legt den Mindestlohn in jedem zweiten Jahr jeweils zum 30. September durch Rechtsverordnung fest, erstmals im Jahr 2013. Dieser Verpflichtung ist der Senat nicht nachgekommen, und deshalb fordern wir mit diesem Antrag, dass das nachgeholt wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Faktisch ist das im Dezember schon längst überfällig gewesen.

Damit verbunden ist jetzt der Entwurf einer Änderung des Landesmindestlohngesetzes, eingereicht von SPD und Grünen. Diese Änderung streicht „in jedem zweiten Jahr“ zugunsten von „in jedem Jahr“. Das kann man durchaus machen, ändert jedoch nichts daran, dass die in der Rechtsverordnung festgelegte Anpassung des Mindestlohns im September 2013 nicht erfolgt ist. Ich kann das nicht anders verstehen, als dass die Anpassung faktisch in dem Jahr ausgefallen ist. Das bedeutet eine Nullrunde, und das lehnen wir ab. (Beifall bei der LINKEN)