Protocol of the Session on January 23, 2014

(Abg. P o h l m a n n [SPD]: 40!)

und die Probleme sind immer die gleichen geblieben. Insofern hilft es mir nicht sehr viel, wenn man hier erfährt, wie wichtig für uns der Sport ist und dass gesunde Kinder ein ganz wesentliches Gut in dieser Stadt sind. Das wissen wir alle.

Wir bemühen uns nach Kräften – das gilt für alle Verwaltungen; das gilt für unsere Sportvereine, die immer wieder antreten, neue Projekte fördern, die sich um die Sanierung ihrer Hallen, ihrer Sportstätten kümmern –, aber es gibt einfach Grenzen. Wenn man sieht, was alles an Angeboten in Bremen und Bremerhaven vorgehalten wird – wir haben das in einer großen Fleißarbeit aufgelistet –: 1 316 Sportstätten, darunter alleine fast 400 Sporthallen, 203 Großspielfelder und so weiter und so fort. Das ist eine riesige Menge von Anlagen, und dem stehen, wenn wir alles zusammenaddieren, was wir in Bremen und Bremerhaven einsetzen, 6 Millionen Euro gegenüber – 6 Millionen Euro für diese vielen Anlagen, 6 Millionen Euro für 140 000 Sportmitglieder in Bremen und 25 000 Mitglieder in Bremerhaven. Man kann sich das ausrechnen: Das sind dann – gut, Bremerhaven gibt vielleicht noch etwas mehr aus – 50 Euro, in Bremen sind es 35 Euro.

Das erklärt auch, warum ich in der Frage des Unibades eine ganz klare Meinung habe. Wenn ich im Jahr nur 6 Millionen Euro habe, um den gesamten Sport in diesen beiden Städten zu fördern und die

notwendigsten Dinge zu machen, dann kann ich nicht sagen: Das ist für mich nicht so wichtig. Ich investiere in eine Einzelmaßnahme 18 Millionen Euro, und der Rest, also die 160 000 Mitglieder, muss mit diesen Dingen klarkommen. Wir haben eine Gemeinsamkeit. Es ist ja das Schöne, dass man sich bei vielen Anfragen im Grunde genommen wiederfindet. Wir haben diese Debatte mit der klaren Ansage eröffnet: Wir brauchen für die Zukunft so etwas wie einen Masterplan, in dem zentrale Fragen beantwortet werden. Das bedeutet, dass wir nicht nur eine Bestandsaufnahme über die IstSituation unserer Sportstätten machen, sondern wir müssen einfach sehen, dass wir auch zukünftig – da wird sich nichts Grundlegendes verändern – diese Dinge mit sehr bescheidenen Mitteln weiter fördern. Das setzt voraus, dass man bei diesen Investitionsentscheidungen weiß, wohin man geht. Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite Überkapazitäten von großen Hallen haben, die energetisch kaum zu sanieren sind – jedenfalls sind sie wahnsinnig teuer –, und dass wir auf der anderen Seite Nachfragen nicht befriedigen können. Deswegen brauchen wir einen Plan, an dem wir gerade arbeiten. Wir haben uns dazu entschlossen, das nicht alleine als Koalition zu machen, sondern es sind alle Parteien eingeladen, in der Projektstruktur daran mitzuarbeiten. Wir werden uns auch externer Gutachten bedienen. Wir haben die Vorstellung, dass wir es schaffen, diese Dinge zusammenzubringen. Wir werden schauen: Welche Infrastruktur brauchen wir zukünftig? Wie sieht es mit der Sanierung aus? Ganz entscheidend ist natürlich auch: Wohin geht unsere Bevölkerung? Wie verändert sich die Lage? Wir wissen, dass wir alle älter werden, und dieser Anteil wird zunehmen. Dafür braucht man Angebote. Einige Großvereine haben bereits in der Vergangenheit darauf reagieren können und haben adäquate Angebote entwickelt. Das gilt aber nicht für alle. Wir haben auch eine Nachfrage im Bereich der Kinder und der Jugendlichen. Auch das sind Anforderungen, die wir in diesem Plan realisieren müssen. Am Ende müssen wir dann sagen, wofür wir Geld in die Hand nehmen und was wir machen. Alles dies sind Dinge, an denen wir arbeiten. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, damit zeitnah zum Abschluss zu kommen. Ich habe die herzliche Bitte, dass wir es über alle Divergenzen hinweg schaffen, so etwas wie einen gemeinsamen Plan vorzulegen. In der Tat ist es eine Sache, die man nicht nur staatlich organisieren kann, sondern das ist ein komplexes Zusammenwirken zwischen Sportämtern auf der einen Seite und Vereinen auf der anderen Seite. Diese müssen wir mitnehmen, diese müssen wir in den Prozess integrieren. Insofern lade ich Sie auch seitens der CDU ein, sich an diesem Prozess zu beteiligen. – Danke sehr!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aussprache beendet.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/1229, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.

Bunkerabrisse genehmigungspflichtig machen

Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12. November 2013 (Drucksache 18/1122)

Wir verbinden hiermit:

Bunker-Nachnutzungen verlässlich, sicher und transparent entwickeln

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 21. Januar 2014 (Drucksache 18/1240)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Golasowski.

Meine Damen und Herren, die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im November letzten Jahres einen Antrag mit der Anregung eingebracht, die Bremische Landesbauordnung dahin gehend zu ändern, dass die Abrisse von Bunkern in Bremen grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Die interessante Frage ist: Warum machen wir so etwas? Wir haben unangenehme Erfahrungen mit dem Bunkerabriss in der Braunschweiger Straße machen müssen.

Das Ziel, einen Bunker abzureißen, ist mit Sicherheit an der einen oder anderen Stelle legitim, genauso wie das Ziel, den Bunker anders zu nutzen oder auf dem Bunker Häuser zu bauen. Das hängt natürlich immer von den entsprechenden Gegebenheiten ab.

In diesem Fall hatte sich jemand entschlossen, den Bunker abzureißen, und hat sich überlegt, dass die beste Methode ist, den Bunker zu sprengen. Solche Bunker haben aber genau die Eigenschaft, sich Sprengungen zu widersetzen. Deswegen sind sie gebaut worden. Der Bunker in der Braunschweiger Straße hat interessanterweise seinen Job ziemlich gut gemacht. Insbesondere die Bodenplatte hat sich den Sprengungen offensichtlich länger widersetzt als geplant, die darunter liegende Platte, die man vorher gar nicht gesehen hat, auch. Das alles wäre nicht so dramatisch, wenn diese Bunker nicht in Wohngebieten stehen würden und insbesondere Sprengungen eine durchaus ernst zu nehmende Beeinträchtigung von

Lebensqualität bei den Anwohnerinnen und Anwohnern in der Umgebung bedeuten, insbesondere dann, wenn es deutlich länger, deutlich intensiver und deutlich schwieriger ist, den Bunker mit solchen Sprengungen zu knacken.

Ich will gar nicht bestreiten, dass im Zuge dieses Prozesses Anwohnerinnen und Anwohner aktiv geworden sind, weil ihnen diese Staubbelastung, diese Lärmbelastung und diese Erschütterungen irgendwann furchtbar auf den Wecker gegangen sind und weil sie auch berechtigterweise befürchtet haben, dass sich Sprengungen von Bunkern unglücklicherweise nicht bis zur Gartengrenze beschränken lassen, sondern dass sie auch an ihren eigenen Häusern zu Schäden führen können. Deswegen haben sie sich organisiert und gesagt, dass es eigentlich so nicht geht und man diesen Bunker hätte anders nutzen sollen. Das hat sich jetzt ein Stück weit erledigt.

Eine weitere interessante Frage ist, was wir das nächste Mal machen. Es gibt in Bremen irgendetwas um die 100 Bunker, und mit Sicherheit gibt es Initiativen, den einen oder anderen Bunker abzureißen. Unser erster Ansatz war, dass man Beteiligungsprozesse initiieren muss und so weiter und so weiter. Was wir im Moment aber nicht können, ist, einen Abriss mit Auflagen zu belegen. Der Abriss ist nicht genehmigungspflichtig, und das eröffnet natürlich dem Versuch, einen Abriss möglichst billig zu gestalten und dann zu scheitern, Tür und Tor.

Deswegen war unser erster Ansatz, zu sagen, dass der Abriss eines Bunkers in Bremen genehmigt gehört. Dann sind die Verwaltung, der Beirat und auch andere Beteiligungsorgane in der Lage, zu gucken, was es für ein Konzept gibt und in welcher Form der Bunker abgerissen wird, ob er gesprengt oder mit irgendwelchen Zangen kleingemacht werden soll. Diese Möglichkeit eröffnet eine Änderung der Landesbauordnung. Deswegen haben wir das zunächst beantragt, weil wir sicher sind, dass es für alles weitere – die Beteiligungsverfahren und die Gespräche mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie dem Beirat – erprobte Instrumente gibt. Das einzige, was fehlt, ist diese Form von Recht, einen Bunkerabriss genehmigungspflichtig zu machen.

Vorgestern ist der Antrag der SPD und des Bündnis 90/Die Grünen „Bunkernachnutzung verlässig, sicher und transparent entwickeln“ hereingekommen, der neben der Frage, ob es genehmigungspflichtig ist oder nicht, eine ganze Menge anderer wichtiger Kriterien beschreibt, die so, wie sie hier stehen, durchaus zu unterstützen sind und die detaillierter beschreiben, wie so ein Prozess vonstattengehen kann. Ich hätte nichts dagegen gehabt, wenn wir gesagt hätten: Kommt, lasst uns das mal zusammen überlegen!

Das Einzige, was ich nicht verstehe, ist: Dieser Antrag prüft nur, ob der Bunkerabriss als genehmigungspflichtige Aktion in die Landesbauordnung soll.

Manchmal habe ich den Eindruck, man schreibt eine solche Prüfung nur hinein, weil man ein bisschen warten will, bis sich der Staub und der Lärm gelegt haben, und man noch ein bisschen so weitermachen kann wie vorher. Es wäre interessant, dass die sozialdemokratische Partei und die grüne Partei das Gegenteil beweisen und deutlich machen, dass sie die Wichtigkeit dieses kleinen Eintrags in die Landesbauordnung sehr wohl erkannt haben und den auch vorhaben. Wir warten ab, und ich freue mich darauf, dass meine Skepsis erneut widerlegt wird. Wir werden auch den Antrag der Koalition unterstützen.

Meine Bitte ist, unseren Antrag dahin gehend zu unterstützen und zu sagen: Kommt, wir wissen heute im Vergleich zu vorgestern, dass es eine gute Idee ist, das in die Landesbauordnung einzutragen. Dafür, auch unserem Antrag zuzustimmen, werbe ich. Ich registriere aber auch, dass wir mit unserem Antrag möglicherweise dazu beigetragen haben, dass wir dieses Thema heute intensiver und unter Umständen umfangreicher diskutieren. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Gottschalk, Fraktion der SPD.

(Abg. R u p p [DIE LINKE]: Braucht jemand ein Universalformblatt?)

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Bremen, Herr Rupp, gibt es noch mehr als 100 oberirdische Bunker

(Abg. R u p p [DIE LINKE]: Tatsächlich!)

aus den Zeiten des Zweiten Weltkrieges. Wir haben jetzt die Situation, dass in jüngster Zeit vermehrt Investoren einen dieser Bunker erwerben, ihn umbauen oder abreißen, um neue Wohnungen zu bauen.

Aus unserer Sicht ist diese Form der Umnutzung und Nachnutzung grundsätzlich zu begrüßen. Sie ist aber – und das klang schon an – mit erheblichen Belastungen für die Anwohner verbunden. Ein Abriss – und das muss man sehen – bedeutet wochenlangen Lärm an der Schmerzgrenze, und ein Abriss verursacht gerade in den engen Wohnbebauungen erhebliche Ängste und Sorgen, und zwar Ängste und Sorgen, dass dieser Bunkerabriss Schäden an den angrenzenden Gebäuden verursacht, und Ängste und Sorgen, dass die Anwohner ganz oder teilweise auf diesen Schäden sitzen bleiben, weil der Bauherr nicht ausreichend versichert ist, der Versicherungsschutz zu gering dimensioniert ist oder die Versicherung schlicht mauert und nicht zahlen möchte.

Diese Sorgen und Ängste führen natürlich, wenn solche Pläne anstehen, zu erheblichen Beunruhigun

gen. Das ist gerade in jüngster Zeit bei dem Abriss des Bunkers in der Braunschweiger Straße sehr deutlich geworden. Es hat massive Proteste gegeben, und es gab eine Vielzahl von Beschwerden während des Abrisses. Es hat umgekehrt dazu geführt, dass die Bauabteilung und insbesondere die Gewerbeaufsicht mit einem enormen Einsatz vor Ort tätig werden mussten, um gewissermaßen einen geordneten Gang des Abrisses zu organisieren und um auch Anwohner zu beruhigen. Für diesen Einsatz kann man den Betreffenden nur danken. Das ist oft weit über das hinausgegangen, was man von ihnen hätte erwarten können. Aber wir müssen auch sehen: Es hat sich gezeigt, dass dieses Engagement tendenziell deutlich über das hinausgegangen ist, was die Verwaltung und insbesondere die Aufsicht personell leisten konnten. Deshalb stellt sich natürlich die Frage, welche Schlussfolgerungen man aus diesen Erfahrungen zieht. Schaut man sich die rechtlichen Rahmen an, dann muss man feststellen, dass es bislang keine speziellen Vorschriften für den Abriss von Bunkern gibt. Bei der letzten Novellierung wird man an diese Problematik gar nicht gedacht haben. In der Landesbauordnung sieht es so aus, dass der Abriss von Bunkern praktisch mit dem Abriss von kleinen Einfamilienhäusern gleichgestellt wird. Die jüngste Praxis hat sehr deutlich gezeigt, dass das nicht ausreicht. Wir brauchen die Möglichkeit, die Nachnutzung von Bunkern besser zu steuern, wir brauchen ergänzende Regeln für den Abriss von Bunkern und die Handhabung der damit verbundenen Risiken, und wir müssen prüfen – auch das ist eine wesentliche Frage –, was dafür eigentlich die besten Instrumente sind. Nur die Landesbauordnung zu verändern, Herr Rupp, und Bunkerabrisse genehmigungspflichtig zu machen, das reicht unseres Erachtens nach nicht, denn es gibt daneben noch andere Instrumente, auf die ich näher eingehen werde, nämlich andere Instrumente vor allen Dingen auf vertragsrechtlichem Weg. Es reicht nicht aus, das nur genehmigungspflichtig zu machen. Es müssen natürlich auch konkrete Verfahren entwickelt werden, konkrete Kriterien dafür, wie so ein Abriss durchgeführt werden kann. Auf diesen Aspekt würde ich gerne in dem zweiten Teil eingehen und dann auf das zurückkommen, was Sie gefragt haben, Herr Rupp, ob wir eigentlich die Landesbauordnung nicht ernsthaft angehen wollen oder warum wir diesen Weg gewählt haben dazu. – Zunächst danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Neumeyer, Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute

von diesen Klötzen im Stadtbild, die mir als Kind bis zu dem Moment Angst eingejagt haben, an dem meine Mutter mir erklärt hat, dass sie für sie Schutz bedeutet haben.

Dass der Abriss eines Bunkers keine leichte Aufgabe ist, ist uns allen klar. Das haben wir nicht zuletzt bei dem Abriss des Bunkers in der Braunschweiger Straße gesehen. Hohe Lärmemissionen, Erschütterungen und die Freisetzung von Staub sind bei einem solchen Kraftakt leider nicht zu vermeiden. Aber denken Sie von den LINKEN, das würde sich nur durch die Änderung der Landesbauordnung von einer Anzeigepflicht hin zu einer Genehmigungspflicht ändern? Ich denke, nicht! Natürlich hat es auch für uns als CDU-Fraktion höchste Priorität, dass der im Umfeld lebende Bürger und auch die sich im Umfeld befindlichen Gebäude möglichst keinen Schaden erleiden.

Man hat bei der Braunschweiger Straße gesehen, dass im Vorfeld präventiv diverse Maßnahmen ergriffen wurden, wie zum Beispiel die Dokumentation der Zustände der umliegenden Gebäude vor dem Abriss sowie Maßnahmen zur Verringerung der Entstehung von Staub und Lärm. Bei entstandenem Schaden, wie zum Beispiel Rissen in der Bausubstanz einer Immobilie, muss der Bürger natürlich Entschädigungen bekommen.

Alle diese Maßnahmen können natürlich noch verbessert werden. Es sollte uns aber auch klar sein, dass Nachnutzungen nur selten mit geringen baulichen Veränderungen möglich sind. Es gibt oft erheblichen baulichen, aber auch finanziellen Aufwand, wenn man die Sicherheit im Rahmen der Nachnutzung garantieren will. Ich nenne hierzu als nur einen Punkt die Brandschutzverordnung.

Ein Beispiel hierfür kann man in Vegesack anschauen, wo von einem Investor die sicherlich gute Idee entstanden war, in einem Bunker auf dem ehemaligen Vulkan-Gelände Übungsräume für Musikgruppen zur Verfügung zu stellen und zusätzlich einen neuen Veranstaltungsort für Bremen-Nord zu installieren. Auch der Investor hatte sich gedacht, dass dies mit geringen baulichen Veränderungen möglich ist. Fragen Sie ihn doch heute mal, was er dazu sagt!

Wir als CDU-Fraktion lehnen Ihren Antrag ab, weil er uns aus fachlicher Sicht nicht ausgegoren erscheint.

Dem Antrag der Koalition werden wir zustimmen. Dieser Antrag zeigt inhaltlich die Punkte auf, die für alle Beteiligten wirklich zu einer Verbesserung führen können. Dies ist ernst zu nehmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Werner, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen über einen Antrag, der mit dem stattgefundenen Bunkerabriss in der Braunschweiger Straße und dem bevorstehenden in der Brokstraße zwei ganz konkrete Anlässe hat. In beiden Nachbarschaften waren oder sind – das haben die Kollegen beschrieben – Anlieger sehr besorgt, ob an ihren Häusern Schäden durch die Abrissarbeiten verursacht werden konnten oder können.

Aufgrund einer rechtlich nicht vorgeschriebenen und deshalb umso erfreulicheren und lobenswerten ganz engen, detaillierten, wachsamen Begleitung und Überwachung durch das Bauressort und die Gewerbeaufsicht wurde in der Braunschweiger Straße den Nachbarn und Anrainern am Ende größtmögliche Sicherheit verschafft. Dazu gehörten, gemeinsam mit den Bauherren entwickelt, konkrete technische Sicherheitsmaßnahmen genauso wie die juristische und finanzielle Sicherheit der Verfahren für dennoch eintretende Schadensfälle und natürlich eine Versicherungssicherheit.