Protocol of the Session on January 22, 2014

(Abg. S c h i l d t [SPD]: Gerade bei Klau- suren hilft das!)

Ich möchte vorwegschalten, dass Deutschland generell bei dem Umbruch dieses schulischen Lernens ein bisschen zögerlich ist. In den letzten Jahren haben Länder wie die USA, aber auch die Türkei oder Thailand massiv in mobile Endgeräte in Schulen investiert. In Deutschland gibt es erst circa 100 Schulen, die mit WLAN und Tablets arbeiten. Bevor wir zur Frage des Geldes kommen, können wir festhalten: Es ist unverzichtbar, dass wir auch hier in Bremen Erfahrungen machen, dass es zumindest Pilotprojekte gibt, damit wir hier nicht völlig von der Entwicklung abgekoppelt sind.

Es gibt bislang keine belastbaren Untersuchungen, wie sich der Einsatz von Tablets im Unterricht auf das auswirkt, was uns in Bremen und Bremerhaven eigentlich besonders interessiert und was wir hier auch immer betonen, bessere Schulleistungen, weniger Ab

hängigkeit von der sozialen Herkunft, höherer Bildungserfolg für Schülerinnen mit Migrationserfolg. Aber es gibt durchaus Hinweise, dass gerade dafür einiges zu gewinnen ist und dass die Lernbereitschaft und die Motivation durchaus steigen können, und zwar auch für Schülerinnen aus diesen Gruppen. Es ist ja auch jetzt bereits so, dass Schülerinnen das Internet nutzen. Es ist häufig schon Alltag, dass man sich Zuhause Material herunterlädt, weil man ein Thema im Unterricht nicht so ganz verstanden hat oder es nicht ganz verfolgen konnte. Es gibt inzwischen ja auch fast überall im Internet schulisches Material, Arbeitsblätter und so weiter herunterzuladen. Deswegen entgehen wir der Frage: Spalten wir damit die Stadt?, gar nicht, indem wir sagen: Wir verzichten auf den Umgang mit Tablets. Der Digital Divide findet längst statt. Digitales Arbeiten in den Unterricht hereinzuholen, ist eher eine Chance, ihn zu bekämpfen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Mobile Endgeräte passen auch sehr gut zu vielen Themen, die uns in der Schulreform beschäftigen. Sie eignen sich gut für selbstständiges und kooperatives Arbeiten, sie eignen sich für Differenzierung, und sie eignen sich für inklusives Lernen. Das passiert natürlich nicht mit dem Tablet oder dem Phablet allein, das geht natürlich auch nur im Rahmen eines veränderten Unterrichts, bei dem sich auch Lehrkräfte darauf einlassen müssen, dass sie ihr Informationsmonopol in Form von „ich stehe vor der Klasse und an der Tafel“ verlieren. Aber das sind auch Möglichkeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen, die durchaus attraktiv sind. Die Frage ist: Was kostet uns das? Die Senatsmitteilung nennt 1,4 Millionen Euro, die für den schulweiten WLAN-Ausbau erforderlich wären, Mittel, die bislang nicht im Haushalt vorgesehen sind.

Teurer ist die Anschaffung der mobilen Endgeräte. Mit einem Betrag in derselben Höhe könnte man aber zumindest an allen Schulen einen Pool von Geräten schaffen, mit dem man relativ breit arbeiten könnte. Ich glaube nicht, dass man warten muss, dass es zentrale Lernplattformen gibt. Es wäre ein Missverständnis dieses Mediums, dass man es erst dann einsetzen kann, wenn die Verwendung zentral normiert ist. Das ist unseres Erachtens viel zu schwerfällig. Das macht Bremerhaven im Übrigen auch nicht so, und die ersten Erfahrungsberichte aus Bremerhaven sind sehr positiv. Zentral entwickelte Lernplattformen sind keine Voraussetzung für den Einsatz von WLAN und mobilen Endgeräten im Unterricht, kann man daraus schließen.

Ich denke, insgesamt bin ich sehr froh, dass diese Anfrage gestellt worden ist, und wir müssen einfach prüfen, wie wir das in Bremen in beiden Stadtgemeinden umsetzen. Angemessen finde ich zumindest, dass wir hier Pilotprojekte in Gang bringen, weil der schulweite Ausbau des WLANs bislang nicht stattfindet und es auch noch keine Ressourcen für die testweise Ausstattung von einzelnen Schulen mit mobilen Endgeräten gibt. Das ist ja die Realität dieser Debatte.

Darauf hat der Kollege vom Bruch ja durchaus hingewiesen: Ein verstärkter Einsatz im Unterricht müsste dann auch mit Ressourcen hinterlegt sein, damit man ihn starten kann, und diesen Zustand, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden wir überwinden müssen, denn am Einzug von neuen Medien im Unterricht und im Lebensraum Schule führt meines Erachtens kein Weg vorbei.

Mein Anliegen an dieser Stelle ist es daher, dass wir uns damit in der Bildungsdeputation auseinandersetzen, welche Pilotprojekte möglich wären, und einen Rahmen festsetzen, in welchem Zusammenhang sie eingesetzt werden sollen, und dass man den Erfolg dann evaluiert. Wir werden meiner Meinung nach beim Thema digitale Schule weitaus mehr Gas geben müssen als bisher. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Professor Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind bereits viele, finde ich, wichtige und richtige Dinge zu diesem Thema gesagt worden, und vor allen Dingen ist deutlich geworden, dass wir im Grunde einen Konsens nicht über die Frage haben, ob wir WLAN brauchen, ob wir WLAN in den Schulen haben möchten, sondern die Frage ist, wie wir dazu kommen, wie wir eine flächendeckende Verfügbarkeit herstellen können.

Wenn wir uns auf den Ausbau beziehen, stellen wir fest, dass Bremerhaven weiter vorangeschritten ist als Bremen. Bremen muss sich jetzt zügig auf den Weg machen, um aufschließen zu können. Wir können für den bremischen Bereich sagen: Die Berufsschulen befinden sich in einem zufriedenstellenden Ausbaustand. Da haben wir schon einiges erreicht. Aber für die allgemeinbildenden Schulen haben wir auf alle Fälle noch viel zu tun. Wir wissen, dass die Nutzung von digitalen Medien selbstverständlich geworden ist, und wir wissen auch, dass sowohl unsere Schülerinnen und Schüler das können und über einen umfangreichen Kompetenzstand verfügen als auch unsere Lehrkräfte einen umfangreichen Kompetenzstand dazu entwickelt haben. Wir wissen auch, dass sowohl unsere Schülerinnen als auch unsere Lehrkräfte über unzählige Endgeräte verfügen, seien es Smartphones, Tablets oder Notebooks.

Wir stehen also im Grunde vor der Frage: Wie kriegen wir es hin, dass wir die Entwicklung, die im Moment nicht synchron ist, nämlich das, was im privaten Gebrauch genutzt wird und was im schulischen Gebrauch angewandt werden kann, ein bisschen aufeinander zubewegt? Da stehen wir vor großen finanziellen Herausforderungen, das ist vollständig klar, denn wir wissen alle und sind uns auch darin einig, dass Medienkompetenz unserer Schülerinnen und

Schüler auch in der Schule erworben werden muss und sich nicht nur zu Hause entwickeln darf.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Deswegen gibt es seit 2011 einen Masterplan Medienbildung, der von der Bildungsbehörde in Zusammenarbeit mit dem LIS entwickelt wurde. Die Ziele dieses Masterplanes sind erstens, Medienbildung als Schlüsselkompetenz und Allgemeinbildung zu definieren, gerade um den kritischen Umgang mit den Medien in unseren Schulen einzuüben, um genau den Gefahren, auf die hier ja bereits hingewiesen worden ist, begegnen zu können – nämlich dem Cybermobbing –, um die Schülerinnen und Schüler dazu zu befähigen, dass sie genau zu solchen Formen des Umgangs miteinander nicht greifen, und dass die, die darunter zu leiden haben, auch wissen, welche Möglichkeiten es gibt, sich zu wehren.

In dem Masterplan ist zweitens ein verantwortungsvoller und kompetenter Umgang mit Medien vorgeschlagen. Denn auch das ist eine ganz wichtige Frage. Nicht alles, was im Netz steht, ist erstens richtig, zweitens wird nicht immer gewusst, was man mit dieser Information macht. Eine Information ist also noch lange nicht Bildung. Eine Information wird erst dann Bildung, wenn sie über den Prozess des Wissens auch zu etwas gerinnt. Auch da brauchen wir einen verantwortungsvollen und einen kompetenten Umgang.

Der dritte Punkt ist, die Medienkompetenz bei unseren Schülerinnen und Schülern auch deshalb zu stärken, um ihre Teilhabemöglichkeiten in unserer Gesellschaft und in der Arbeitswelt zu stärken. Auch da haben wir eine wichtige Aufgabe.

Der vierte Punkt, der in dem Masterplan festgeschrieben ist, ist es auch, unsere Lehrkräfte weiter dabei zu unterstützen, wie sie pädagogisch-didaktisch den Medieneinsatz sinnvoll in unseren Unterricht einbringen können. Das heißt, wir haben in vielerlei Hinsicht schon einiges erreicht. Wir haben aber eben, wie gesagt, noch nicht erreicht, wie wir es aufgrund der hohen Kosten insgesamt flächendeckend einrichten können.

Wir sind jetzt an einem Punkt, dass wir dabei sind, den EDV-Raum aufzulösen. Wir haben bis jetzt immer mit Festgeräten gearbeitet. Jetzt öffnen wir die Klassenzimmer, wollen aus dem EDV-Raum heraus, wollen vom EDV-Raum in den Klassenraum und wollen dort die Netzanbindung, die Netzarbeit, die Arbeit mit Endgeräten ermöglichen. Dafür brauchen wir jetzt die Nutzung einer WLAN-Verbindung, die wir breit auslegen müssen.

Ich sage das deswegen, weil ja schon zu Recht darauf hingewiesen worden ist, dass uns hier im Moment noch die Ressourcen fehlen. Wir haben uns aber jetzt dazu entschieden. Wir haben gesagt: Es kostet 1,4 Millionen Euro, und wir werden uns jetzt auf den Weg machen, die Schulen Stück für Stück dahin zu

befähigen, dass wir über einzelne Projekte hinaus zu einem flächendeckenden Ausbau kommen. Das braucht Zeit, das braucht wahrscheinlich auch einen längeren, gestreckten Zeitraum, in dem wir dieses Geld aufbringen müssen. Aber wir haben uns auf den Weg gemacht. Wir werden und sollten das auch in der Deputation weiter diskutieren.

Wir werden uns jetzt dafür engagieren, dass wir WLAN in die Klassen- und Fachräume einbringen, dass wir zu einem flächendeckenden und schulweiten Ausbau kommen, und wir werden uns darüber verständigen, welchen Zeitrahmen wir dafür vorsehen wollen, damit wir uns auch auf ein realistisches Ziel verständigen können und uns nicht an irgendetwas messen, von dem wir vielleicht wissen, dass wir es gar nicht leisten können. Also, wir sind, glaube ich, auf einem richtigen Weg, haben aber an der Stelle noch einiges zu tun. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/1098, auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD Kenntnis.

Weg mit dem Generalverdacht: Generellen Ausschluss homosexueller Männer von der Blutspende aufheben

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 17. September 2013 (Drucksache 18/1060)

Wir verbinden hiermit:

Weg mit dem Generalverdacht: Generellen Ausschluss homo- und bisexueller Männer von der Blutspende aufheben sowie Beendigung sonstiger gruppenbezogener Diskriminierung in Bezug auf die Blutspenderegelungen

Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 9. Dezember 2013 (Drucksache 18/1199)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Härtl.

Meine Damen und Herren, die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In Deutschland suchen nach wie vor viele

Gesundheitsorganisationen nach freiwilligen Blutspenderinnen und -spendern, eine Spende, auf die jeder von uns im Notfall angewiesen ist. In diesem Notfall müssen wir alle sicher sein, dass das in unseren Körper durch Transfusion eingespeiste Blut nicht verunreinigt ist und Krankheiten wie beispielsweise HIV mit sich bringt. Deutschland hat in diesem Bereich einen hohen Sicherheitsstandard, und diesen hohen Sicherheitsstandard gilt es auch in Zukunft zu halten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

So wie Sie sich auf diese Sicherheit verlassen können, so sicher können Sie auch sein, dass es kein schwules Blut sein wird. Ja, Sie hören richtig! Männer, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben, sind in Deutschland von der Blutspende ausgeschlossen. Wer den notwendigen Fragebogen vor der Blutspende ausfüllt, muss sich auch der Frage stellen, ob er als Mann mit einem anderen Mann Sex hatte. Beantwortet man die Frage wahrheitsgemäß mit Ja, kann man sich ganz entspannt zurücklehnen, seine Sachen packen und den Heimweg antreten.

Als ich das erste Mal davon las, war ich – gelinde gesagt – platt. Wir unterhalten uns immer wieder über versteckte Diskriminierung im Alltag. Hier findet sie ganz offen statt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Dem wollen wir heute gemeinsam entgegentreten.

Hier wird ganz pauschal die sexuelle Identität mit dem Sexualverhalten gleichgesetzt. Wer schwul ist, hüpft von einem Bett zum nächsten und gibt sich willenlos den eigenen Gelüsten hin, ohne nachzudenken und ohne sich zu schützen. Meine Damen und Herren, dieses Klischee gehört in die Mottenkiste!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Die grüne Bürgerschaftsfraktion findet es richtig, dass an die Spenderinnen und Spender von Blut ein hoher Anspruch gestellt wird. Risikohaftes Sexualverhalten, beispielsweise durch häufig wechselnde Partnerinnen und Partner oder ungeschützten Geschlechtsverkehr, muss als solches auch benannt werden. Dieses Verhalten findet man aber sowohl bei homo- als auch bei heterosexuellen Menschen, meine Damen und Herren. In Deutschland ist diese Diskussion wieder in vollem Gange – ich sage ganz bewusst wieder, denn diejenigen, die sich schon etwas länger mit der Thematik befassen, können auf eine ganz lange Diskussion zurückblicken.

Mehrere Landtage und Landesgesundheitsminister haben sich zu dieser Frage im vergangenen Jahr bereits positioniert, und zwar parteiübergreifend. Wir

Grünen halten dies für ein wichtiges und auch notwendiges Zeichen. Wir fordern daher unsere Landesregierung mit diesem Antrag auf, sich auf Bundesebene aktiv in diese Diskussion einzubringen und gemeinsam mit der Bremischen Bürgerschaft für ein Ende dieser Diskriminierung zu sorgen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der Weg dahin ist kein ganz so einfacher – ich finde, das gebietet die Ehrlichkeit auch –, die Bundesärztekammer und das Paul-Ehrlich-Institut wachen über diese Blutspenderichtlinie. Auch, wenn von dort immer wieder eine „laufende Überprüfung der Richtlinie“ zugesagt wird, ist es bisher bei diesem Generalausschluss geblieben. Wir setzen aber auf die Kraft der Argumente und das Verhandlungsgeschick unseres Senats. Wir wollen keine Gleichsetzung von sexueller Identität und Sexualverhalten, wir wollen keinen Generalverdacht, wir wollen gemeinsam das Ende dieser Diskriminierung. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)