Protocol of the Session on December 12, 2013

Auch der vierte Punkt ist ganz wesentlich im Sinne der Erneuerung des Gesetzes und weicht von dem ab, was der Senat zunächst beschlossen hat: Die zukünftigen Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz werden politische Beamte sein. Das heißt, sie verknüpfen viel eher, als es Berufsbeamte tun, ihr berufliches Schicksal mit einer sorgfältigen und verfassungskonformen Führung dieses Amtes. Denn wenn sie skandalöse Vorgänge zu verantworten haben, sind sie relativ schnell weg vom Fenster. Das heißt, das Risiko eines Leiters erhöht sich. Alle diese Maßnahmen dienen der Transparenz und der Stärkung der demokratischen Kontrolle.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es ist uns leider auch in der Gesetzesberatung nicht gelungen – aber das zeichnete sich schon in der ersten Lesung ab –, diejenigen mit ins Boot zu holen, die den Verfassungsschutz für grundsätzlich nicht reformierbar und für grundsätzlich nicht erforderlich halten. Das, was uns von der LINKEN trennt, ist, dass wir davon ausgehen – „wir“ bezieht jetzt alle sonstigen Fraktionen in diesem Hause ein –, dass die Bedrohung durch Rechtsradikale, Salafisten und andere auch nachrichtendienstlich aufgeklärt werden muss, um bestehende Gefahren abzuwehren. Diese Ein

schätzung hat uns DIE LINKE in keiner Weise widerlegen können. Wir halten einen Inlandsgeheimdienst nach wie vor für notwendig.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Allerdings – das kann ich sicherlich auch für die Grünen erklären – ist das kein Vertrauensvorschuss, der nicht aufgezehrt werden könnte, sondern Ergebnis einer nüchternen Abwägung der Gefährdungslage, die besteht. Ein demokratischer Dienst muss zwar für die Zielobjekte geheim operieren, es darf ihm aber nicht möglich sein, sich einer umfassenden parlamentarischen Kontrolle zu entziehen. Lassen Sie es mich deutlich sagen: Nach meiner Meinung hat der Inlandsnachrichtendienst in Deutschland nur noch genau eine Chance, unter Beweis zu stellen, dass er sich einer demokratischen Kontrolle fügt. Ich bin mir relativ sicher: Wird diese demokratische Kontrolle nicht wahrgenommen – das liegt an uns – beziehungsweise stellt sich der Inlandsnachrichtendienst dieser nicht, wird ein weiteres strukturelles Versagen dazu führen, dass es in Zukunft zumindest in der Bremer SPD keine Mehrheit mehr für die Weiterführung eines Nachrichtendienstes geben wird. Ich glaube, das ist bei den Grünen genauso.

Lassen Sie mich abschließend Folgendes ergänzen: Auch dieses Gesetz ist an einer Stelle Flickwerk geblieben. Die „Kleinstaaterei“ mit 16 Landesämtern und einem Bundesamt war und ist der Informationsgewinnung in keiner Weise förderlich. Bremen muss sich deshalb weiter bemühen, Synergien mit anderen Ländern zu suchen oder mit dem Bund zu erzielen. Ich betone: Ein eigenständiges Bremer Amt für den Verfassungsschutz ist für uns Sozialdemokraten kein – ich wiederhole: kein! – integraler Bestandteil der Eigenstaatlichkeit dieses Bundeslandes.

(Beifall bei der SPD)

Der Bremer Verfassungsschutz wird aber auch ohne diese Novelle stets und ständig nicht nur in der Parlamentarischen Kontrollkommission ein Thema sein, sondern auch hier im Plenum immer wieder eine Rolle spielen. Denn eines ist in der weiteren Diskussion oftmals unter den Tisch gefallen: All die Befugnisse, die wir dem Verfassungsschutz verliehen haben, sind befristet und müssen evaluiert werden, bevor sie verlängert werden können. Das heißt, wenn nichts Weiteres passiert, was ich sehr hoffe, dann wird der Verfassungsschutz aber auf jeden Fall im Jahr 2017 Thema sein, wenn es um die Fortsetzung der Gewährung erweiterter Befugnisse geht.

Unsere Fraktion wird dem vorgelegten Gesetz mit den dargelegten Änderungen zustimmen. Ich halte den Antrag der LINKEN, gelinde gesagt, für in sich konsistent, aber an der realen Lage unseres Bundes

landes komplett vorbeigehend. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Dr. Güldner, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich, da Kollege Tschöpe schon die wichtigsten Einzelheiten des Gesetzesvorschlags erläutert hat, noch einige grundsätzliche Anmerkungen machen.

Es geht hier um eine Frage, die meines Erachtens durchaus berechtigt ist: Reform der Verfassungsschutzämter oder deren Abschaffung? Diese steht spätestens nach dem NSU-Skandal bundesweit, auch in Bremen, auf der Tagesordnung, und das zu Recht, wenn man sich die Geschichte des Landesamtes für Verfassungsschutz bis zum Jahr 2007 anschaut. Die Skandale, die wir in den letzten Jahren im Bundesamt sowie im thüringischen, im sächsischen und im bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet haben – wahrscheinlich noch in einigen mehr –, spiegeln sich auch im Verhalten des Bremer Landesamtes für Verfassungsschutz, wie es bis zum Jahr 2007 gegeben war, wider. Die Zweifel kommen also nicht nur aus anderen Bundesländern und dem Bund; Zweifel, ob das Amt so weitergeführt werden soll, kommen auch aus Bremen selbst, meine Damen und Herren. Das ist leider die traurige Nachricht bezüglich des Verfassungsschutzes in unserem Land.

Daher wird meines Erachtens von der LINKEN zu Recht die Frage gestellt: Kann man ein solches Amt, das durch die Geheimhaltung ganz besonders aufgestellt ist, reformieren, oder muss man es schlichtweg abschaffen? Dass es mit dem Abschaffen, selbst wenn man es wollte, nicht so einfach wäre, unterschlagen Sie einfach. Man sieht das daran, dass überall dort, wo DIE LINKE mitregiert – aktuell im Land Brandenburg –, dieses Landesamt selbstverständlich nicht abgeschafft worden ist. Man bemüht sich dort vielmehr – ähnlich wie hier –, es durch demokratische Kontrolle weitestgehend einer demokratischen Verfassung anzupassen. Die Abschaffung wäre kein einfacher Schritt; das suggerieren Sie nur. Wenn ein System aus einem Bundesamt und 16 Landesämtern existiert, kann man nicht einfach in einem Bundesland das Landesamt auflösen. Sie schreiben in Ihrem Antrag, innerhalb eines Jahres solle es möglichst sozialverträglich abgewickelt werden. Das schreibt sich leicht, ist aber, so glaube ich, weder realistisch noch eine vernünftige Art und Weise, mit einer solchen Frage umzugehen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der LINKEN.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Kann man darauf vertrauen, dass dieser Reformschritt – der meines Erachtens ein großer in der Reihe mehrerer Reformschritte ist, die diese rot-grüne Regierung mit den beiden Fraktionen und dem zuständigen Senator erarbeitet haben – die Probleme, die es rund um diesen Inlandsgeheimdienst gibt, weitestgehend löst? Ich glaube, wir haben sehr, sehr kritische Punkte angesprochen und in diesem Gesetz neu geregelt. Das betrifft vor allen Dingen das System der sogenannten V-Leute, die bisher aus der parlamentarischen Kontrolle, aus der Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission, weitgehend ausgeklammert waren und nunmehr explizit von den Kontrollrechten dieser Kommission erfasst werden. Wir als Parlamentarische Kontrollkommission können in Zukunft nicht nur alle anderen verdeckten Ermittlungsmethoden des Amtes kontrollieren, sondern reden auch in der Frage des Einsatzes der V-Leute ein gewichtiges Wort mit. Das ist für mich eine Voraussetzung dafür, dass auch die Grünen einem solchen Reformschritt zustimmen können, weil das, wie man gesehen hat, neben anderen Punkten, die Kollege Tschöpe schon angesprochen hat, eines der heikelsten Befugnisse dieses Amtes betrifft. Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir unter dem Vorbehalt zustimmen können, dass wir erstens einen Senator haben, der diese Aufgabe sehr ernst nimmt und mit der Parlamentarischen Kontrollkommission konstruktiv zusammenarbeitet, dass sich zweitens die Leitung des Landesamtes vollkommen vorbehaltslos in ein demokratisches Gefüge einfügt, mit der Öffentlichkeit kooperiert, mit den Fraktionen in der Kontrollkommission kooperiert und in all ihrem Handeln klarmacht, dass sie die demokratische Kontrolle, das Primat des Parlamentes, nicht nur akzeptiert, sondern in alle Richtungen mit uns sehr gut zusammenarbeitet, und dass wir jetzt drittens ein Gesetz haben, das sehr viel weitergehender als früher Kontrollrechte, Transparenz und klare gesetzliche Regelungen der Befugnisse des Landesamtes festschreibt, die somit dem politischen Primat unterworfen werden. Unter diesen Voraussetzungen, verbunden mit der Einschränkung, die mein Kollege Tschöpe vorgetragen hat, dass das Landesamt beziehungsweise das System Verfassungsschutz nach diesen Reformschritten nicht mehr in der Lage ist, demokratische Kontrolle zu unterlaufen oder zu umgehen, stimmen wir heute diesem Gesetzentwurf zu. Wir behalten uns jedoch vor, die Entwicklung im Rahmen von Evaluationen kritisch zu prüfen und dann abschließend zu schauen, ob die Reformschritte, die als Konsequenz vieler – viel zu vieler! – Skandale, die der Verfassungsschutz in Deutschland in den letzten Jahrzehnten hervorgebracht hat, auf den Weg gebracht worden sind, tatsächlich umgesetzt werden können.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das ist ein Appell auch an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres bremischen Inlandsgeheimdienstes – so muss man ihn ja bezeichnen –, die Hinweise ernst zu nehmen. Die grüne Fraktion

(Glocke)

ich komme zum letzten Satz, Herr Präsident – hat mich beauftragt, noch Folgendes zu sagen, und ich tue das sehr gerne, weil es meiner Überzeugung entspricht: Wir meinen die Worte, die ich heute gesagt habe, sehr ernst. Wir stellen dieses Amt – im Kontext mit den anderen Verfassungsschutzämtern in der Bundesrepublik Deutschland – auf den Prüfstand, geben ihm klare Rahmenrichtlinien mit und erwarten, dass sie eingehalten werden. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Frau Vogt, Fraktion DIE LINKE, das Wort.

Herr Präsident, liebe Kollegen und Kolleginnen! Die grundsätzlichen Unterschiede zwischen uns und den anderen hier vertretenen Fraktionen haben wir schon in der ersten Lesung verdeutlicht. Ich will sie nur kurz wiederholen.

Der Inlandsgeheimdienst in Form des Verfassungsschutzes ist für uns in sich inkonsistent. Er ist eingerichtet worden aus der Begründung heraus, dass man die Verfassung, die damals geschaffen worden ist, vor der eigenen Bevölkerung, die nach der Nazizeit noch nicht demokratisch war, schützen müsse. Eine anlassunabhängige Observierung beziehungsweise Beobachtung der eigenen Bevölkerung hat sich unseres Erachtens 70 Jahre danach erledigt. Von daher brauchen wir einen Inlandsgeheimdienst in dieser Form nicht mehr.

(Beifall bei der LINKEN)

Die folgende Frage haben wir hier und natürlich in der Deputation auch schon berührt: Was ist, wenn wir tatsächlich anlassbezogene Verdachtsmomente haben, sodass observiert werden muss? Dazu sagen wir nach wie vor: Es gibt polizeilichen Befugnisse nach Paragraf 129; das BKA hat mit dem BKA-Gesetz neue Befugnisse erhalten. Wir haben auch zum Ausdruck gebracht, dass wir Aufgaben des Verfassungsschutzes natürlich nicht auf den Staatsschutz übertragen wollen. Die Gefahren hat Kollege Tschöpe benannt; sie sind real, das streiten wir gar nicht ab. Es gibt aber polizeiliche Möglichkeiten, insoweit wirksam zu kontrollieren.

Wir haben bereits in der ersten Lesung zum Ausdruck gebracht, dass wir dem Entwurf der rot-grünen Koalition nicht zustimmen können, weil er die Kernfragen nicht berührt, aber auch, weil er weit hinter dem zurückbleibt, was alle Fraktionen einschließlich

CDU und FDP im NSU-Untersuchungsausschuss als Konsequenzen aus dem NSU-Skandal gezogen haben. Wir haben uns trotzdem – das hatte ich hier auch angekündigt – konstruktiv in das Verfahren eingebracht.

Unser Deputierter hat für uns fast 30 Änderungsanträge, die konkret waren, in die Innendeputation eingebracht; diese sind pauschal abgelehnt worden. Ich erwähne hier nur in paar: Wir wollten zumindest verhindern, dass es einen routinemäßigen Einsatz von kriminellen V-Leuten gibt. Wir wollten erreichen, dass Berufsgeheimnisträger, zum Beispiel Anwälte und Journalisten, nicht als V-Leute angeworben und geführt werden dürfen. Wir wollten erreichen, dass die nachrichtendienstlichen Befugnisse, die tief in die Grundrechte eingreifen, zum Beispiel Lauschangriffe und Spähangriffe auf Wohnungen, entweder verboten oder zumindest stark eingeschränkt werden. Und wir wollten, analog zu den Empfehlungen des NSUUntersuchungsausschusses, die parlamentarische Kontrolle intensivieren. Die Anträge sind, wie gesagt, in der Innendeputation pauschal und ohne Begründung abgelehnt worden.

(Zuruf von der SPD: Ohne Begründung?)

Die Ablehnung erfolgte pauschal. Man hätte sich den einen oder anderen Punkt, dem Sie inhaltlich zugestimmt haben, durchaus auch anders vornehmen können.

Wir haben daraus Konsequenzen gezogen – damit komme ich zurück zu dem Punkt, den ich eingangs erwähnt habe –: Unserer Meinung nach braucht es ein solches Konstrukt wie den Verfassungsschutz nicht. Wir stellen deswegen den Antrag, diesen aufzulösen und stattdessen eine Anstalt öffentlichen Rechts einzurichten, die sich mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus und Neonazismus beschäftigt. Sie soll staatsfern sein, aber trotzdem eine Kontrollfunktion haben und einen Beirat umfassen, der aus zivilgesellschaftlichen Akteuren besteht.

Ich gehe noch auf ein paar Punkte ein, um zu verdeutlichen, weshalb wir den Gesetzentwurf des Senats beziehungsweise der Fraktionen ablehnen.

Die parlamentarische Kontrolle ist nach wie vor nicht ausreichend. Diese Einschätzung gilt trotz der Regelung, dass kleine Fraktionen jetzt ein Akteneinsichtsrecht wahrnehmen können – ein Schritt, den ich begrüße. Der NSU-Untersuchungsausschuss hat einhellig empfohlen, die parlamentarische Kontrolle dahingehend zu verbessern, dass die Möglichkeiten der Mitglieder einer Parlamentarischen Kontrollkommission ganz klar gestärkt werden. Das entspricht dem, was ich hier schon vor zwei Monaten ins Feld geführt habe: Für mich ist es fast unmöglich, die Aussagen des Verfassungsschutzleiters, die in der PKK durchaus fallen, zu kontrollieren, weil es mir absolut verboten ist, mit jemandem darüber zu reden, weder mit Ab

geordneten der eigenen Fraktion noch mit Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern.

Der NSU-Untersuchungsausschuss sagt ganz klar: Um Kontrolle wirksam zu machen, muss ein parlamentarisches Kontrollgremium mit Ressourcen ausgestattet und personell unterstützt werden. Nur dadurch ist die Evaluation der Informationen, die man dort erhält, möglich. Das hat Rot-Grün in dem Entwurf nicht vorgesehen. Von daher greift er viel zu kurz.

Auch den nächsten Punkt haben wir – auch in der Innendeputation – ausführlich erörtert: Das Akteneinsichtsrecht – mit Zustimmung durch die Mehrheit der Parlamentarischen Kontrollkommission – stärkt zwar vordergründig die Rechte kleiner Fraktionen, ist aber auch gefährlich. Ich habe sowohl in der Innendeputation als auch an anderer Stelle öffentlich gesagt, dass ich zurzeit angesichts der Verhältnisse – sowohl, was die Leitung des Verfassungsschutzes angeht, als auch hinsichtlich der Besetzung dieses Parlaments – mit Sicherheit davon ausgehe, dass mir die Mehrheit der Regierungsfraktionen das Akteneinsichtsrecht gewähren werden würde, wenn ich es denn wahrnehmen wollte. Das Problem ist nur: Das hängt zu sehr von den Personen ab. In zehn Jahren kann es anders sein. Damit ist eine umfassende Kontrolle durch kleinere Fraktionen nicht gewährleistet.

Wir lehnen den Gesetzentwurf aus einem weiteren Grund ab. Unserer Meinung nach muss die Mindesterkenntnis aus der bisherigen NSU-Aufklärung lauten, dass V-Leute Kriminelle im Dienst des Staates,

(Glocke)

also immer gefährlich für Demokratie und Rechtsstaat sind. V-Leute sind, wenn es um den Bereich Neonazis geht, immer überzeugte Neonazis und helfen ihren kriminellen Kameraden bei der Begehung schlimmster Straftaten bis hin zu Morden.

Wir haben das alles ausführlich erörtert. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass auch Herr Tschöpe durchaus einige Probleme sieht, insbesondere bei der Führung von V-Leuten. Ich habe eben auch zur Kenntnis genommen, dass er das Ganze kritisch begleiten wird.

Nichtsdestotrotz gilt: Wegen unserer grundsätzlichen Kritik an der Behörde an sich, an deren Konstruktion, aber auch, weil unsere Änderungsvorschläge, insbesondere die zur parlamentarischen Kontrolle und zur Führung von V-Leuten, nicht eingeflossen sind, werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen und unseren dann zur Abstimmung bringen. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Hinners, Fraktion der CDU, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie ich schon in der ersten Lesung des Gesetzes über den Verfassungsschutz vorgetragen habe, steht für die CDU-Fraktion die weitere Existenz des Verfassungsschutzes nicht infrage.

(Beifall bei der CDU)

Denn – Herr Tschöpe hat es schon vorgetragen – es drohen weiterhin Anschläge, insbesondere aus dem nationalen salafistischen Terrorismus. Auch in der Vergangenheit – das hat der NSU-Aufklärungsprozess gezeigt – hat es immer wieder die Notwendigkeit gegeben, einerseits das Bestehen des Verfassungsschutzes zu begründen und diesen andererseits zu reformieren, ihn besser kontrollieren zu können. Das vorliegende Gesetz versetzt die Parlamentarische Kontrollkommission in die Lage – auch darauf ist schon hingewiesen worden –, beispielsweise den Einsatz von V-Leuten deutlich besser als bisher zu überprüfen.

Frau Vogt, Sie haben wiederholt gesagt, dass Sie den Verfassungsschutz abschaffen und stattdessen das Bundeskriminalamt oder den Staatsschutz des Landeskriminalamtes damit beauftragen wollen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Merkwürdige Position! – Zuruf der Abg. Frau V o g t [DIE LINKE])