Herr Staatsrat, da das Kapitel „Kammer des Schreckens“ soweit geklärt ist und Sie sich mit dem Kollegen Kastendiek bei einer Tasse Kaffee noch einmal darüber unterhalten werden, interessiert mich, ob Sie mit mir einer Meinung sind, dass es sich hierbei nicht wirklich um einen neuen Sachverhalt handelt.
Nein, ein neuer Sachverhalt ist es in keinem Fall. Wir haben das ja noch einmal rekonstruiert: Dies ist erstmals am 5. September 2012 in der Aufsichtsratssitzung des JadeWeserPorts bekanntgegeben worden. Die Frage wird jetzt, im Herbst 2013, gestellt.
Dieser Sachverhalt ist auch öffentlich bekannt gewesen. Es ist ein Schaden, der bedauerlich ist, aber der nun einmal eingetreten kann.
Ja, eine letzte! – Für uns ist von Relevanz, ob dieser Sachverhalt in irgendeiner Form Auswirkungen auf die Haftungsfrage hat.
Dazu muss man sagen, dass es bis heute keine Abnahme des Hafens JadeWeserPort gibt. Darüber habe ich auch den Hafenausschuss informiert. Erst wenn alle Schäden repariert sind – dazu gehört die vordere Betonwand genauso wie die hintere Lastausgleichskammer –, wird die Geschäfts
führung des JadeWeserPorts diesen Hafen abnehmen. Das wird im Laufe des nächsten Jahres passieren. Wenn die Abnahme erfolgt ist, dann wird sie so erfolgt sein, dass weitere Schäden eigentlich auszuschließen sind und damit auch keine zusätzlichen Kosten auf die Gesellschaft und die Gesellschafter zukommen können.
Herr Staatsrat, können Sie meine Erinnerung bestätigen, dass Sie bereit waren, vor den jeweiligen Ausschüssen zu dieser Frage, die hier noch einmal öffentlich aufgerufen worden ist, genauso ausführlich Informationen zu geben?
Ja, nach meiner Erinnerung ist das so. Ich habe es in den Protokollen des Landeshafenausschusses so leider nicht gefunden. Aber ich kann nur sagen: Ich habe immer versucht, all das, was wir im Aufsichtsrat auch in nicht öffentlichen Sitzungen erfahren haben, den Abgeordneten im Parlament darzustellen. Wir hatten und haben keinen Grund, irgendetwas an Schäden zu verschweigen. Im Gegenteil war es gerade die Bremer Seite, die immer wieder sehr deutlich auf diese Schäden hingewiesen hat.
Herr Kollege Schildt, eine weitere Zusatzfrage? – Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Kastendiek – Bitte, Herr Kollege!
Teilen Sie meine Einschätzung beziehungsweise Einordnung, dass die Befassung des Aufsichtsrates der JadeWeserPort-Realisierungsgesellschaft nicht die öffentliche Information ersetzt und dass es, wie soeben auf die Nachfrage des Kollegen Schildt bestätigt worden ist, offensichtlich keine Befassung des Landeshafenausschusses gegeben hat? Ansonsten stünde es im Protokoll; die Protokolle werden sorgfältig und sehr umfänglich verfasst. Es kann also keine Befassung im Landeshafenausschuss gegeben haben.
Es hat sicherlich keine gesonderte Befassung des Landeshafenausschusses mit diesem Thema gegeben, ich bin mir aber relativ sicher, dass wir auch öffentlich darüber informiert haben. Ich gebe Ihnen Recht, dass das ein Unterschied ist. Im Aufsichtsrat – das will ich sehr deutlich sagen – sind wir zeitnah informiert worden. Ich bin eigent
lich der Meinung, dass wir auch über diesen – im Vergleich zu den Schlosssprengungen – kleinen Schaden öffentlich informiert haben. Es gab jedenfalls keinerlei Grund, darüber nicht zu berichten. Im Gegenteil. Anders als bei den Schlosssprengungen – ich will das wiederholen – hat in diesem Fall die Versicherung bereits erste Zahlungen geleistet. Das sagt auch etwas über die Frage der Schuld, die ohnehin nicht beim JadeWeserPort liegt.
Da Sie das so überzeugend darstellen, frage ich mich, warum Sie davon nicht im schriftlichen Bericht zumindest ansatzweise etwas geschrieben haben.
Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen: Als Sie mich angesprochen hatten, bin ich dem Ganzen sofort nachgegangen. Wir haben nochmals die Geschäftsführung, andere Mitarbeiter und auch den zukünftigen Geschäftsführer des JadeWeserPorts befragt. Dies habe ich dann nicht mehr schriftlich geben können, sondern Ihnen noch vor der Sitzung mündlich mitgeteilt. Ich sehe darin keinen großen Widerspruch. Das ist ja auch Gegenstand dieser Antwort.
Danke schön, Herr Präsident. – Die Frage hat sich im Anschluss an die Frage des Kollegen Kastendiek ergeben. Ich will noch einmal Bezug darauf nehmen, dass hier eine Deputationsantwort auf eine Frage der CDU im Raum steht. Diese hat in der Deputation ihren Niederschlag gefunden. Der Staatsrat hat hier, in der öffentlichen Sitzung des Parlaments, nach meiner Erinnerung im Wesentlichen Teile davon wiedergegeben. Herr Staatsrat, teilen Sie meine Auffassung, dass das, was Sie heute mündlich ergänzend zu Ihrer schriftlichen Antwort auf die Frage des Kollegen Kastendiek von der CDU-Fraktion vorgetragen haben, schon damals, am 27. November, gesagt haben?
Ja, in meiner Erinnerung ist das so. Ich habe in fast jeder Sitzung des Landeshafenausschusses zum Thema JadeWeserPort berichtet. Deswegen kann ich nur bestätigen: Nach meiner Erinnerung ist es so, wie Sie es hier gesagt haben, Herr Abgeordneter.
Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Bremen und zur Änderung des Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Bremen und zur Änderung des Bremischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Bericht und Antrag der staatlichen Deputation für Inneres und Sport vom 29. November 2013 (Drucksache 18/1180) 2. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 48. Sitzung am 26. September 2013 in 1. Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres und Sport überwiesen. Diese Deputation legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1180 ihren Bericht und Antrag dazu vor.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Geschichte des deutschen Verfassungsschutzes ist auch eine Geschichte von Skandalen. Das haben wir in der ersten Lesung dieses Gesetzes schon einmal erörtert. Bremen zieht mit diesem reformierten Gesetz seine Konsequenzen aus den Ergebnissen des NSU-Untersuchungsausschusses. Ich will mich vor allem darauf beschränken, noch einmal darzustellen, welche Veränderungen am Gesetzentwurf des Senats es in der Gesetzesberatung gegeben hat.
Anders als im Gesetzentwurf des Senats vorgesehen, wird nunmehr der Einsatz von V-Leuten nicht durch die G 10-Komission, sondern durch die Parlamentarische Kontrollkommission genehmigt. „Genehmigt“ hat auch immer eine andere Spielart: Der Einsatz kann auch versagt werden. Das ist eine erhebliche Demokratisierung der Führung von V-Männern.
Das Landesamt darf darüber hinaus keine V-Männer mehr anwerben, bei denen der Verdacht besteht, dass sie das Beobachtungsobjekt mit dem vom Landesamt erhaltenen Geld finanzieren. Damit soll noch einmal klargemacht werden, dass sich die Vorgänge, die es in Thüringen im Zusammenhang mit dem „Thüringer Heimatschutz“ gegeben hat, in Bremen nicht wiederholen dürfen.
Der dritte Punkt ist, dass die Kontrollrechte der kleinen Fraktionen massiv gestärkt werden. Auch diese erhalten die Möglichkeit, Akteneinsicht zu nehmen und entsprechende Beweissicherungsanträge zu stellen.
Auch der vierte Punkt ist ganz wesentlich im Sinne der Erneuerung des Gesetzes und weicht von dem ab, was der Senat zunächst beschlossen hat: Die zukünftigen Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz werden politische Beamte sein. Das heißt, sie verknüpfen viel eher, als es Berufsbeamte tun, ihr berufliches Schicksal mit einer sorgfältigen und verfassungskonformen Führung dieses Amtes. Denn wenn sie skandalöse Vorgänge zu verantworten haben, sind sie relativ schnell weg vom Fenster. Das heißt, das Risiko eines Leiters erhöht sich. Alle diese Maßnahmen dienen der Transparenz und der Stärkung der demokratischen Kontrolle.