(Abg. Frau D r. K a p p e r t - G o n t h e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie halten sie nicht für wünschenswert. Ich danke!)
Herr Staatsrat, in der Berichterstattung wurde beschrieben, dass die Daten eben nicht anonymisiert, sondern nur mit einem Pseudonym versehen worden seien, dass also beispielsweise anstelle eines Patientenklarnamens eine Nummer vergeben worden sei. Halten Sie das denn für rechtlich zulässig?
Ich habe mich bisher nur zu anonymisierten Daten geäußert. Der Schutz der Daten bei Anonymisierung ist ein deutlich höherer als bei Pseudonymisierung. Die Rückverfolgung zu konkreten Personen ist in diesen Fällen wesentlich leichter. Von daher würde ich einer solchen Weitergabe wesentlich kritischer gegenüberstehen.
Halten Sie es denn für notwendig, eine rechtliche Klarstellung vorzunehmen, dass dies nicht erlaubt ist?
Im Moment sehe ich nicht, welche Möglichkeiten wir insoweit haben, aber ich will das gern in die Prüfung einbeziehen.
Die zwölfte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Zeugniskontrolle von Schülerinnen und Schülern aus Hartz-IV-Familien“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Peter Erlanson, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Ist dem Senat bekannt, ob es auch bei den Jobcentern im Lande Bremen Praxis ist, Zeugnisse von Schülerinnen und Schülern aus Hartz-IV-Familien zu kontrollieren, obwohl ordnungsgemäß Schulbescheinigungen eingereicht wurden, die den weiterlaufenden Schulbesuch belegen?
Zweitens: Ist dem Senat ferner bekannt, ob es durch die Jobcenter im Land Bremen in Fällen, in denen Schulzeugnisse nicht freiwillig vorgelegt wurden, zur Androhung von Sanktionen gekommen ist?
Drittens: Wie viele Sanktionsandrohungen gegen Schülerinnen und Schüler wurden in diesem Jahr durch die Jobcenter im Land Bremen bereits ausgesprochen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Die beiden Jobcenter im Lande Bremen wurden mit der Fragestellung befasst. Dem Senat liegen aufgrund der Antworten keine Hinweise auf die Kontrolle von Schulzeugnissen durch die Jobcenter vor.
Zu Frage 1: Weder das Jobcenter Bremen noch das Jobcenter Bremerhaven lassen sich anstelle von Schulbescheinigungen Zeugnisse vorlegen. Zur Beurteilung der schulischen Gesamtsituation wird auf freiwilliger Basis darum gebeten, auch das letzte Schulzeugnis vorzulegen. Hierzu besteht keine Pflicht.
Zu den Fragen 2 und 3: Die Androhung von Sanktionen bei Nichtvorlage eines Schulzeugnisses erfolgt weder im Jobcenter Bremen noch im Jobcenter Bremerhaven, und es sind keine Sanktionen gegen Schülerinnen und Schüler wegen fehlender Schulzeugnisse im Jahr 2013 verhängt worden. – Soweit die Antwort des Senats!
Ja, ich habe eine Zusatzfrage. – Wie Sie sich vorstellen können, haben wir entsprechende Hinweise bekommen. Das ist der Grund, weshalb wir danach überhaupt fragen. – Das ist das eine. Zum Zweiten wissen wir von Linksfraktionen aus anderen Bundesländern, dass es diese Praxis dort gibt. Aber für Bremen können Sie das definitiv ausschließen?
Herr Staatsrat, ist denn auszuschließen, dass in Bremen und Bremerhaven die Menschen, die Abschlusszeugnisse nicht vorlegen, Nachteile erfahren?
Wenn Informationen vorliegen, dann kann möglicherweise einen Ausbildungsplatz sachgerechter vermittelt werden. Ich glaube schon, dass man da Nachteile haben kann, aber wie gesagt: Das beruht alles auf freiwilliger Basis. Wir müssen ein großes Interesse daran haben, alle Jugendlichen in Ausbildungsverhältnisse zu bringen. Das ist ein ganz zentraler Punkt. Von vornherein zu sagen, wir bitten gar nicht um die Zeugnisse, wäre, glaube ich, nicht empfehlenswert.
Die dreizehnte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde trägt die Überschrift „Informationspolitik des Wirtschaftsressorts zum JadeWeserPort“. Die Anfrage ist von den Abgeordneten Kastendiek, Bödeker, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU unterschrieben.
Wie bewertet der Senat den Widerspruch zwischen der Aussage in der Vorlage Nummer 18/472-L der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 27. November 2013 – Sachstandsbericht auf Antrag der CDU-Fraktion zu den Schäden am JadeWeserPort –, wonach keine über die bislang öffentlich bekannten Schäden an der vorderen Spundwand und am Schlepperhafen hinausgehenden Schäden aufgetreten sind, und der mündlichen Aussage von Staatsrat Dr. Heseler in der Deputationssitzung, wonach in der Lastausgleichskammer hinter der Spundwand über eine größere Länge Risse aufgetreten sind – „Kammer des Grauens“, Zitat Staatsrat Dr. Heseler –, die momentan von der ARGE repariert werden?
Ist mit der schriftlichen Antwort in der Deputationsvorlage Nummer 18/472-L aus der Sicht des Senats der Informationspflicht gemäß Artikel 79 Absatz 1 der Bremischen Landesverfassung und der Auskunftspflicht gemäß Artikel 105 Absatz 4 der Bremischen Landesverfassung entsprochen worden?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Die Schäden in der Lastausgleichskammer waren bereits im September 2012 kurz vor der offiziellen Eröffnung des Hafens öffentlich bekannt geworden und sind dabei – auch im Weiteren – stets im Gesamtkontext mit der insgesamt schadhaften Kajenkonstruktion behandelt worden. Dies ist sachgerecht, da die Lastausgleichskammer einen Bestandteil der Kajenkonstruktion darstellt. Da die Schäden in der Lastausgleichskammer vergleichsweise gering sind, stand in allen Berichterstattungen zur Kajenkonstruktion des JadeWeserPorts immer die Thematik der Schlosssprengungen mit der zusätzlich zu errichtenden Betonwand im Fokus.
Der in der aktuellen Fragestellung konstruierte Widerspruch zwischen der Aussage in Vorlage Nummer 18/472-L der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 27. November 2013 und den in dieser Sitzung zusätzlich getätigten mündlichen Aussagen besteht nicht. Vielmehr handelt es sich dabei um Zusatzinformationen zur weiteren Erörterung des Sachverhaltes. – Soweit die Antwort des Senats.
Herr Staatsrat, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass, zwischen den Ursachen für die Schäden an der Spundwand und denen für die Risse in der Lastausgleichskammer weder technisch noch sachlich ein Zusammenhang existiert? Sind Sie auch bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass nach Auffassung der CDU-Fraktion trotz mehrmaliger Nachfrage, nachdem die schriftliche Vorlage versandt worden ist, der Auskunftspflicht keineswegs entsprochen wurde, da der Bericht nicht vollständig ist, weil sehr präzise nach zusätzlichen, über die bekannten Schäden an der Spundwand selbst hinausgehenden Schäden gefragt wurde?
Ich kann das nicht so sehen, weil es auch gar keinen Anlass gibt, hier irgendetwas zu verschweigen. Wir haben auch im Hafenausschuss alles öffentlich dargestellt; ich habe es sogar mehrfach dargestellt. Es gibt ein Zusammenhang, der offenkundig ist. Es gibt Schäden an der Terminalkonstruktion, die öffentlich breit diskutiert worden sind. Dazu haben wir ständig im Aufsichtsrat nachgefragt – Sie wissen das – und haben das auch, in der Öffentlichkeit, im Hafenausschuss dargestellt.
Im Übrigen möchte ich hinzufügen. Die sogenannte Kammer des Schreckens wird in Ihrer Anfrage mir als Zitat zugeschrieben. Das ist nicht ganz falsch. Aber heute habe ich von Ihnen erstmals gehört, dass das eine „Kammer des Grauens“ sei. Die Schäden, die dort aufgetreten sind, werden derzeit bis Anfang 2014 repariert. Die Versicherung – das ist ganz wichtig – hat bereits die erste Rate für den dort entstandenen Schaden bezahlt, und es gibt keinerlei Einschränkungen des Terminalbetriebes.
Es gibt also keinen Anlass, dies zu verschweigen, und wir haben das auch nicht getan. Dass nicht dies, sondern die vorn liegenden Schäden und die Schlosssprengung im Vordergrund stehen, ist offensichtlich und nachvollziehbar.
Ja, eine abschließende! – Sind Sie zum einen bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich Ihre Einschätzung, beides hänge technisch miteinander zusammen, nicht teile? Das kann ich Ih
nen gern draußen bei einer Tasse Kaffee erläutern, weil das hier sicherlich den Rahmen sprengen würde. Sind Sie zum anderen bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass uns die Nichtkenntnis dieser Begrifflichkeit im Zusammenhang mit der Lastabschirmkammer schon ein wenig verwundert hat, weil diese bereits seit Wochen nicht nur in Wilhelmshaven, in Niedersachsen, sondern auch in Bremen als Bezeichnung für die großen Probleme, die es in der Lastabschirmkammer gegeben hat, verwendet wird?
Erstens bin ich natürlich bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie meine Auffassung nicht teilen, und bin auch gern bereit, die Diskussion mit Ihnen außerhalb dieses Raumes fortzusetzen.
Zweitens: „Nichtkenntnisnahme“ ist falsch. Wir sind im Aufsichtsrat informiert worden, und zwar sehr zeitnah. Wir haben das auch nicht verschwiegen; das möchte ich ganz sagen. Dafür gab es auch gar keinen Grund angesichts der Tatsache, dass der Schaden behoben wird und sogar von der Versicherung schon Zahlungen geleistet worden sind.
Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage? – Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Kottisch.
Herr Staatsrat, da das Kapitel „Kammer des Schreckens“ soweit geklärt ist und Sie sich mit dem Kollegen Kastendiek bei einer Tasse Kaffee noch einmal darüber unterhalten werden, interessiert mich, ob Sie mit mir einer Meinung sind, dass es sich hierbei nicht wirklich um einen neuen Sachverhalt handelt.