Ich finde, da gibt es schon einen qualitativen Unterschied. Das muss man einfach so sagen. Das Konzept „Stopp der Jugendgewalt“ arbeitet täterorientiert, hat einen Sanktions- und Hilfsmittelkatalog und hat sozusagen verschiedene Akteure, die lange Zeit niemals miteinander gearbeitet haben, an einen Tisch gebracht.
Das ist ein Unterschied zu dem Status, den wir jetzt hier in dieser Stadt schon haben. Nichts anderes habe ich versucht klarzumachen. Wir haben ein bestehendes und funktionierendes Netzwerk in dieser Stadt, und wir haben ein abgestimmtes Handeln in diesem Bereich der Straftaten gegen ältere Menschen. Wenn Sie jetzt noch weiter gehen und als Nächstes den An
trag der Sicherheitspartnerschaften holen, den wir im Rahmen der Stadtbürgerschaft behandeln, dann will ich Ihnen auch da den Unterschied noch einmal klar machen. Bei diesem Antrag geht es um Folgendes: Auf lokaler Ebene – wir befinden uns jetzt hier im Landtag des Bundeslandes Bremen – fordern Sie, dass sich das Sozialministerium mit dem Innen- und mit dem Justizministerium zusammensetzt und ein übergreifendes Konzept erarbeitet. Das, was wir in der Stadtbürgerschaft, in unserem Kommunalparlament, vorschlagen, ist, dass man sich auf kommunaler, auf lokaler Ebene hinsetzt und noch einmal sehr genau nachschaut, in welchen Bereichen des Stadtteils man Kriminalitätsprävention betreiben kann. Frau Kollegin Neumeyer ist sicherlich eine gute Ansprechpartnerin als jemand, die in einem solchen Gremium arbeitet. Da geht es unter anderem um solche Sachen wie dunkle Ecken. Da geht es um Wegebeziehungen.
Es geht darum, wie man mit der Eigentümergesellschaft versucht, dunkle Ecken auszuleuchten, auch Angst-Räume zu nehmen. Da geht es um den Einbruchschutz. Da geht es auch um die Stärkung der Nachbarschaft. Das sind, mit Verlaub, Herr Kollege, Hinners, einfach unterschiedliche Paar Schuhe – das, was Sie hier fordern, und das, was wir fordern.
(Abg. H i n n e r s [CDU]: Eben nicht! Das trifft die älteren Menschen genauso! – Abg. S e n k a l [SPD]: Da stimmen Sie also un- serem Antrag zu!)
Deswegen kann ich absolut verstehen, dass Ihnen das Thema wichtig ist, weil Straftaten gegen ältere Menschen auch uns wichtig sind. Aber ich habe noch einmal versucht deutlich zu machen, dass der Weg, den wir gehen, ein anderer ist, dass wir ihn für sinnvoll halten und deswegen Ihren Antrag ablehnen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mir vorgenommen, mich nach dieser breiten Diskussion kurz zu fassen, auch wenn es mir bei den einen oder anderen Bemerkungen hier schwerfällt. Das sage ich ganz ehrlich. Worüber wir hier reden, ist der demografische Wandel, der überall in unserer Gesellschaft zu grundsätzlichen Veränderungen und Anpassungen führt, auch zu Strategieanpassungen: Wohnungsbauwirtschaft baut barrierefrei, Firmen, die sich früher auf Kinderbetten spezialisiert haben, bauen jetzt auch
Pflegebetten. Überall muss man sich diesen Veränderungen anpassen. Der Trend ist nun einmal: Unsere Gesellschaft wird älter, und der Anteil der Personen über 65 wird in den kommenden Jahrzehnten noch deutlich zunehmen. Wie in der Wirtschaft kommt es auch in der Daseinsvorsorge und auch in der öffentlichen Sicherheit darauf an, sich frühzeitig strategisch auf diese Veränderungen einzustellen. Denn – das ist hier schon klar geworden – auch unsere Kriminellen passen sich sehr schnell gesellschaftlichen Veränderungen an, oder – besser ausgedrückt – sie nutzen skrupellos die Unsicherheit, die Gutgläubigkeit, die Einsamkeit und die Wehr- und Schutzlosigkeit der wachsenden Gruppe älterer und häufig allein lebender Bürger aus. Täglich verzeichnen wir Versuche oder vollendete Delikte, und gestern – nur einmal als Beispiel! – gab es im Bremer Süden zwei Täter, die sich als Kripobeamte ausgegeben haben und einer 87-jährigen Frau in ihrer Wohnung 900 Euro Bargeld gestohlen haben. In Bremen-Nord wollte eine 83-jährige Frau einen Geldbetrag auf ein Konto der Western Union Bank überweisen, und die Sparkassenmitarbeiterin wurde misstrauisch. Wie sich herausstellte, sind vorher einige Anrufe nach dem Muster des Enkeltricks gelaufen. Die Sparkassenmitarbeiterin informierte die Polizei, und die ältere Dame hat ihr Geld behalten. Die typischen Opfer sind weiblich, weit über 70, die typischen Täter agieren gewerbsmäßig, häufig in Bandenstrukturen und überregional. Zu den verschiedenen Tatbegehungsweisen, den Tricks, glaube ich, haben wir schon genug gehört, darauf will ich nicht weiter eingehen. Die Polizei hat sich – das ist hier schon gefallen – recht früh im Rahmen ihrer Strukturreform auch auf dieses Phänomen eingestellt. Sie hat sich gefragt: Wie ändern sich gesellschaftliche Rahmenbedingungen, soziodemografische Veränderungen in der Stadt, wie müssen wir uns anpassen, was heißt das für die Strukturen von Polizei, was heißt das für die Abläufe? Sie kennen das Programm, was letztendlich heißt: Ran an die Zielgruppen, rauf auf die Autos, mehr auf die Straße, mehr Prävention, aber auch mehr klare Strategien. In diesem Programm wurde am 1. 1. 2008 auch der Phänomenbereich Straftaten gegen ältere Menschen gegründet. Es dreht sich dabei nicht nur um drei Mitarbeiter der Kriminalpolizei, die in diesen Straftaten ermitteln, sondern das ist eine Keimzelle einer Strategie, die sich seitdem entwickelt hat. Diese Strategie basiert, wenn Sie so wollen, auf vier Säulen. Die erste ist erkennen und analysieren, was dort passiert, die zweite ist Prävention, die dritte Repression und die vierte Vernetzung. Zum ersten Teil! Wir haben angefangen, in 2008 die Straftaten gegen ältere Menschen zu definieren und sie extra zu erfassen, sie in die Lagebilder mit aufzunehmen. Jeder Schutzmann und jede Schutzfrau draußen sieht, was da für Taten passieren, damit sie sensibilisiert sind. Wir werten sie aus, wir setzen sie sehr schnell in Öffentlichkeitsarbeit um, und
wir geben das in das Präventionsnetzwerk, was die Polizei hat. Das besteht aus einem Präventionszentrum und über 100 Kontaktbeamten, die auf der Straße unterwegs sind. Allein 2012 sind spezialisierte Veranstaltungen gelaufen, in denen über 1 000 dieser Zielgruppe der älteren Menschen direkt angesprochen worden sind, und die Kontaktpolizisten sind in unzähligen weiteren Gesprächen unterwegs gewesen, um zu sensibilisieren. Das also, was in dem Antrag mit pensionierten Polizeibeamten gefordert wird, machen wir heute schon mit Leuten, die dafür bezahlt werden.
(Abg. S e n k a l [SPD]: Aha! Auch schon! – Abg. H i n n e r s [CDU]: Aber ein biss- chen mehr kann doch nicht schaden, Herr Staatsrat, oder? – Abg. S e n k a l [SPD]: Ein bisschen mehr kann nie schaden, aber was bringt das denn?)
In der Repression haben wir uns darauf eingestellt, möglichst diese Serien zu erkennen und zu gucken, wie kriegen wir eine möglichst hohe Tataufklärungsquote hin und wie schaffen wir es, in der Präventionsarbeit die Versuchsquote nach oben zu bringen. Schauen wir jetzt auf die Frage, wie erfolgreich wir sind, dann stellen wir fest: Ja, die Straftaten sind weiter gestiegen. Wenn ich dann schaue, was in den anderen Bundesländern passiert ist, dann kriegen wir teilweise Rückmeldungen über deutlich höhere Steigerungsraten, manchmal aber auch mit schlechteren Datenquellen, die dort vorhanden sind, weil wir sehr früh unterwegs waren.
Es ist aber auch nicht verwunderlich. Was wir machen, ist, uns einzustellen auf eine langfristige Entwicklung. Keiner muss glauben, dass das Phänomen „Straftaten gegen ältere Menschen“ in absehbarer Zeit erledigt werden kann. Es wird uns begleiten in diesem demografischen Wandel über die nächsten 10, 20 Jahre. Wir müssen uns sehr, sehr gut aufstellen. Es macht aber auch keinen Sinn, den Schlüssel unter der Lampe zu suchen, wo man ihn gar nicht verloren hat, heißt: Wir müssen uns genau fragen, wo eigentlich das Strategiedefizit ist. Meiner Meinung nach – das ist hier schon angeklungen – haben wir ein sehr gut funktionierendes Netzwerk, übrigens auch mit anderen öffentlichen Stellen wie zum Beispiel dem Amt für Soziale Dienste. Ich sehe dort keine Lücke, in die wir jetzt noch mit einem ressortübergreifenden Konzept stoßen könnten. Ich wüsste nicht, in welche sonstigen Netzwerke ich die Polizei jetzt noch bringen sollte, wenn ich anfange, andere Ressorts an den Tisch zu holen. Dort gibt es kein Strategiedefizit.
Richtig ist allerdings, dass wir, glaube ich, in der länderübergreifenden Arbeit – das ist ja in einer anderen Frage schon einmal angeklungen – besser werden können und müssen. Wenn es richtig ist, dass die Täter überregional aktiv sind, dass sie organisiert sind, dass sie sehr stark vernetzt sind, dass sie professionell arbeiten, dann können wir nicht nur bremisch unterwegs sein, sondern dann müssen wir uns noch viel stärker mit anderen Polizeien vernetzen, auch bundesweit vernetzen, genau erkennen, welche Tätergruppe wo unterwegs ist und wie wir ihr begegnen. Das hat wieder Wirkung auch für die Prävention, aber insbesondere auch für die Tätererkennung, denn mit diesen Zahlen bin ich, ehrlich gesagt, noch nicht zufrieden. Wir haben bei 600 Taten gut 100 Täter, die wir fangen. Das kann noch mehr werden. Da müssen wir nachlegen. Das ist eher die Frage, wie wir überregional und länderübergreifend am Repressionskonzept weiter arbeiten. Was wir nicht brauchen, meiner Meinung nach, ist ein ressortübergreifendes Handlungskonzept zum weiteren Ausbau der Prävention, und wir müssen auch keine pensionierten Polizisten auf die Straße bringen, wenn wir schon über 100 haben, die genau das tun, was Sie fordern. – Herzlichen Dank!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/1018 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen! interjection: (Dafür CDU und BIW)
Wissenschaftsfinanzierung neu ordnen: mehr Verantwortung des Bundes bei der Forschung und mehr Chancen der Länder in der Grundfinanzierung Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 13. August 2013 (Drucksache 18/1017)
Meine Damen und Herren, als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass es mittlerweile ein Allgemeingut ist, dass Hochschulen in Deutschland unterfinanziert sind. Mittlerweile redet die gesamte Republik darüber. Es gibt diverse Vorschläge von Wissenschaftsorganisationen, und es ist völlig klar, dass bundesweit nicht nur in Bremen Hochschulen unterfinanziert sind.
Die Hauptursache dafür sind die stark ansteigenden Studierendenzahlen, die weit über den Prognosen liegen. Das haben wir so gewollt; wir wollten eine gute Ausbildung für unsere Jugend, und wir wollten auch, dass wir im internationalen Vergleich besser werden. Das gelingt uns jetzt zunehmend, aber das schafft auch ganz neue Herausforderungen. Ich bin auch froh, dass es mittlerweile ein Allgemeingut ist, dass man die Länder mit diesen Herausforderungen nicht alleinlassen darf, dass es eine gesamtstaatliche Aufgabe ist. Es ist auch ein Allgemeinplatz, dass das Kooperationsverbot im Wissenschaftsbereich fallen muss, damit der Bund im Hochschulbereich mehr Verantwortung übernehmen kann.
Ich sagte das gestern schon. Der Bund zahlt 2,7 Milliarden, die Länder zahlen 20,1 Milliarden. Der Bund kann nur zahlen, wenn sich alle Länder einig sind, so wie im Hochschulpakt.
Unser Antrag setzt nun in der Frage an: Was kann zur Problemlösung beitragen, obwohl es das Kooperationsverbot gibt? Da sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass es so gehen kann, dass der Bund mehr Verantwortung in der überregionalen Forschungsförderung übernimmt und die Länder darüber Geld freibekommen, das sie in die Grundfinanzierung ihrer Hochschulen stecken können. Wir sind der Auffassung, dass es einfach einen fairen Lastenausgleich zwischen Bund und Ländern geben muss.
Wir hatten dazu im März eine Große Anfrage gestellt – die Antwort und die Debatte waren im Mai –, bei der es uns darum ging, ein gerechnetes Modell vorzulegen. Dieses gerechnete Modell sagt, wenn man den Finanzierungsschlüssel bei den überregionalen Forschungsinstituten Max-Planck-Institut und LeibnizGesellschaft auf 70 zu 30 ändert, würde Bremen 5,6 Millionen jährlich sparen können, bei der Erhöhung der Programm- und Projektpauschalen aus DFG-Mitteln auf 50 Prozent 1,8 Millionen und bei der Erhöhung der Projektpauschalen bei Drittmitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf 30 Prozent 1,3 Millionen und bei Rückführung des Pakts
für Forschung und Innovation von 5 auf 3 Prozent 700 000. Das sind etwa 9 Millionen jährlich, die wir dann frei hätten für die Grundfinanzierung der Hochschulen. Wir wollen, dass sich der Senat auf Bundesund auf Länderebene dafür einsetzt, dass man da zu neuen Finanzierungsschlüsseln kommt. Diese Rechnung ist auch nicht auf Kosten anderer Bundesländer. Nein! Es ist ein gerechnetes Modell, wovon alle Bundesländer etwas hätten.
Dieses eingesparte Geld – das sagte ich schon; das steht auch im Antrag genauso drin – soll dann der Grundfinanzierung der Hochschulen und insbesondere der Lehre zugute kommen. Das Gutachten des Wissenschaftsrats bestätigt uns darin, dass wir da in der Qualität der Lehre auch etwas unternehmen müssen.
Der Antrag hat noch zwei weitere Punkte. Der eine Punkt sagt, dass der Beschluss der Kultusministerkonferenz, nämlich die Hochschulbaumittel auf 900 Millionen zu erhöhen, umgesetzt werden soll. Wir wollen den Senat auffordern, das auf Bundesebene zu tun. Nicht nur bei uns, in ganz Deutschland gibt es Hochschulbauten aus den Siebziger- und Achtzigerjahren, die schlicht marode sind und dringend saniert werden müssen. Für Bremen würde es bedeuten, dass wir darüber vier weitere Millionen bekommen würden, die wir dringend bräuchten. Das wissen wir gemeinsam.
Der letzte Punkt betrifft den Hochschulpakt. Bremen kann – auch das ist bekannt – aus den Hochschulpaktmitteln 50 Millionen Euro bekommen. Ich finde, das ist ein sehr gutes Ergebnis,
das in der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, in der Finanzministerkonferenz und in der Konferenz der Regierungspräsidentinnen und -präsidenten ausgehandelt worden ist. Für dieses Engagement möchte ich mich an dieser Stelle recht herzlich beim Senat bedanken.
Nun geht es in dem Antrag darum, dass wir vom Senat erwarten – ich zitiere –: „eine optimale Ausschöpfung der vom Bund für Bremen in Aussicht gestellten Mittel, um die vorhandene Anzahl der Studienplätze zu sichern“.
Ich komme noch einmal auf das Ziel des Antrags zurück: Wir wollen einen fairen Lastenausgleich zwischen Bund und Ländern. Es ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die stark steigenden Studierendenzahlen zu bewältigen. Wir wollen eine gute Ausbil
dung für unsere Jugend, und – auch da zitiere ich auch noch einmal abschließend aus dem Antrag – „es ist notwendig, den jungen Menschen, die studieren wollen, auch einen Studienplatz anzubieten“.
Ich würde mich freuen, wenn wir hier im Haus eine breite Mehrheit für den Antrag finden könnten und den Senat für Verhandlungen auf Bundesebene mit einem guten Mandat ausstatten können. Denn das hilft uns gemeinsam für die Finanzierung, sowohl hier im Land Bremen als auch bundesweit. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem Frau Schön das so wunderbar erläutert hat, möchte ich vielleicht nur auf einen Aspekt zu sprechen kommen! Ich glaube, der besondere Charme dieses Antrags besteht auch nach der gestrigen Debatte darin, dass wir unterhalb einer Grundgesetzänderung, unterhalb der Abschaffung des Kooperationsverbots zu einer Lösung kommen, die insgesamt der Verbesserung der Lehre zugute kommt. Ich glaube, dass das auch deshalb wichtig ist, weil sich im Moment in den Verhandlungen in Berlin abzeichnet, dass sich die CDU/CSU immer noch weigert, insgesamt eine Bildungs- und Forschungsinitiative zu gewährleisten, sprich: nicht allein den Wissenschaftsbereich isoliert zu betrachten beim Kooperationsverbot und der Frage seiner Abschaffung, sondern auch den Ganztagsschulbereich mit aufzunehmen. Insofern muss man eben warten, was in Berlin kommt, wie die Verhandlungen da laufen.
Abgesehen davon, glaube ich, ist der Weg, den Frau Schön beschrieben hat, wirklich ein wunderbarer Weg und eine gute Alternative, unterhalb einer Grundgesetzänderung unserem Ziel, die Lehre im Land Bremen zu verbessern, näherzukommen. Deshalb bitte ich um breite Zustimmung. – Danke!