Protocol of the Session on September 28, 2011

zen Senat auch ziemlich betrüben, das wollen wir natürlich nicht –, aber ich denke, dass jeder Bremer, egal, ob Mann oder Frau, in Bremen gut durch die Anzahl der Beratungsstellen, die wir hier haben, vertreten wird.

Wir haben die Bestimmungen und die Einrichtungen, um Diskriminierung erfolgreich zu bekämpfen, aber mit einem gesetzlichen Rahmen allein werden wir keinen dauerhaften Wandel erreichen. Im Hinblick auf die Diskriminierung in allen ihren Formen müssen wir die Verwaltung und auch die Gesellschaft weiter sensibilisieren. Ich teile das, was hierzu von den Rednerinnen und Rednern vorgetragen wurde. Die unterschiedlichen staatlichen und privaten Akteure müssen vernetzt und die Zusammenarbeit noch weiter verbessert werden. Es gilt, einen Rahmen zu schaffen, in dem Diskriminierung klar als solche erkannt und bekämpft wird. Dies ist eine Herausforderung, der sich alle Ressorts stellen müssen. Dabei dürfen wir die Gesellschaft nicht aus dem Blick verlieren. Ich finde den Ansatz, die Forderung, im Bereich der Zuwendungen auf eine Vereinbarung zu setzen, die Antidiskriminierung zu stärken, wie jetzt in dem Antrag der SPD und der Bündnis 90/Die Grünen vorgetragen wird, genau richtig.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich denke, es wird eine Herausforderung, wenn wir solche Kriterien anlegen, weil wir sie ja auch überprüfen müssen. Zusammen mit einer besseren Vernetzung der Akteure und der weiteren Sensibilisierung in der Verwaltung erscheint mir das deutlich geeigneter, um den Herausforderungen in diesem Feld zu begegnen, als eine zentrale Stelle zu schaffen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/46 abstimmen.

Herr Tuncel hat eine Abstimmung über die einzelnen Ziffern erbeten. Dann verfahren so.

Ich rufe zuerst die Ziffer 1 des Antrags auf.

Wer der Ziffer 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Ziffer 1 ist abgelehnt.

Jetzt rufe ich die Ziffer 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE auf.

Wer der Ziffer 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Ziffer 2 ist abgelehnt.

Jetzt rufe ich die Ziffer 3 des Antrags auf.

Wer der Ziffer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt auch diese Ziffer ab.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/62 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Steuermehreinnahmen für soziale und bildungspolitische Investitionen einsetzen! Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 13. September 2011 (Drucksache 18/47)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert. Die Beratung ist eröffnet. Als Erster erhält das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die aktuellen Zahlen hinsichtlich der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung im Land Bremen haben uns dazu bewegt, diesen Antrag zu stellen, und ich will kurz den Hintergrund erläutern! Bremen hat den Haushalt 2011 auf der Grundlage einer Einnahmeschätzung der Behörde der Senatorin für Finanzen beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt gab es auch schon die regionalisierte Steuerschätzung von Baden-Württemberg, und damals wichen diese beiden Schätzungen schon voneinander ab. Nach unseren Berechnungen lag die regionalisierte Steuerschätzung von Baden-Württemberg ungefähr 110 Millionen Euro höher als die damals vorgenommene eigene Schätzung. Zu dem Zeitpunkt war nicht klar, dass die regionalisierte Steuerschätzung von Baden-Württemberg Grundlage der Sanierungs- beziehungsweise der Verwaltungsvereinbarung wird. Von daher kann man sagen, es war vorsichtig und notwendig, dass man da etwas konservativer herangegangen ist und nicht den Spielraum vollständig ausschöpft hat. Jetzt hat sich herausgestellt, dass mit der Steuerschätzung vom Mai 2011 und auch mit der realen Einnahmeentwicklung die Einnahmen in der Größenordnung von etwa 200 Millionen Euro höher ausfallen, als im November 2010 durch die Finanzsenatorin und ihre Behörde geschätzt worden ist. Wir wissen, die Regionalisierung durch Baden-Württemberg ist mittlerweile Grundlage der Vereinbarung. Also kann man hier natürlich nicht, unglücklicherweise, wie ich finde, über 200 Millionen Euro Mehreinnahmen diskutieren und fragen, was wir eigentlich damit machen, sondern, wenn man den Sanierungspfad einhalten will – das ist ja bekundete Absicht –, maximal über die Differenz zwischen dem, was man damals selbst geschätzt hat und dem, was Baden-Württemberg schätzt, also rund 100 bis 110 Millionen Euro. Wir haben jetzt aktuelle Zahlen über die Konjunkturbereinigung bekommen. Dieses komplizierte Verfahren ist wirklich nicht jedermann zugänglich. Nach ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

unserer Erkenntnis sind es auf der einen Seite mindestens 80 Millionen Euro Mehreinnahmen, die, ohne den Sanierungspfad zu verlassen, für etwas anderes als die Vermeidung einer Neuverschuldung ausgegeben werden könnten.

Auf der anderen Seite haben wir die ausgesprochen erfreuliche Situation, dass Bremen durch die sehr kluge Schuldenwirtschaft der Senatorin für Finanzen und ihrer entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine erfreuliche Zinsentwicklung in diesem Jahr insgesamt Minderausgaben im Bereich der Zinsen von ungefähr 130 Millionen Euro hat. Unserer Meinung nach ergibt sich daraus ein Spielraum – wohlgemerkt, ohne in irgendeiner Form die Sanierungsvereinbarungen zu verletzen! – von ungefähr 210 Millionen Euro, also 80 Millionen Euro plus 130 Millionen Euro.

Am vergangenen Freitag hat der Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen, 90 Millionen Euro davon nicht einfach für die Vermeidung der Neuverschuldungen zu verwenden, sondern dieses Geld dem Schuldenmanagement zur Verfügung zu stellen, um langfristig sicherzustellen, dass wir auch weiterhin von niedrigen Schuldzinsen profitieren. Ich finde, das ist eine ausgesprochen richtige Entscheidung, weil wir sehr wohl davon ausgehen können, dass durch diese Maßnahme mehr Ausgaben vermieden werden, als wir durch die Vermeidung der Neuverschuldung sparen. Das ist eine ausgesprochen notwendige und richtige Entscheidung!

Es bleiben 210 Millionen Euro minus 90 Millionen Euro, also ungefähr 120 Millionen Euro, die meines Erachtens ebenso wie die 90 Millionen Euro auf den Prüfstand gehören. Wo und wie kann man dieses Geld so einsetzen, dass die Sanierungsvereinbarung nicht verletzt wird, aber trotzdem dringend notwendige Ausgaben und Investitionen im bildungs- und sozialpolitischen Bereich ermöglicht werden? Da fangen meine Fragen an!

Es ist nicht vom Himmel gefallen, dass sich die Einnahmen in diesem Jahr besser entwickeln als geplant. Das deutete sich im November schon an, im Mai wusste man es relativ genau. Angesichts dringend notwendiger Ausgaben in den Bereichen Bildung, Soziales, Arbeitsmarktförderung und so weiter hätte ich erwartet – worüber wir immer diskutieren und gesagt wird, es sind eigentlich notwendige Ausgaben, aber wir haben das Geld nicht –, dass es für diesen Fall Geld gibt, über das man anders verfügen kann als es automatisch und unvermeintlich in die Neuverschuldung zu gehen und dass man dafür einen Plan B hat.

Ich hätte auch erwartet, wenn sich andeutet, dass auf der Tagesordnung Mehreinnahmen und Minderausgaben in dieser Größenordnung stehen, dass die Frage, wie dieses Geld verwendet wird, nicht einfach irgendwo in den senatorischen Behörden oder sonst wo entschieden wird, sondern dass sie der Bürger

schaft vorgelegt wird. Dieses Gremium hat meines Erachtens die Hoheit, über den Haushalt zu entscheiden, und die Größenordnung hätte einen Nachtragshaushalt notwendig gemacht.

Wir beantragen daher, weil es noch nicht zu spät ist, darüber zu diskutieren und Ideen zu entwickeln, wie man das machen kann. Wir wissen aus den letzten vier Jahren, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, erstens, Einmaleffekte bei Einnahmen und Ausgaben so zu verwenden, dass sie keine Folgekosten generieren,

(Glocke)

und zweitens, dass man auch wirtschaftlich berechnen kann, dass so etwas in Ordnung ist. Ich mache dazu, ich spreche ja noch einmal, zwei oder drei Hinweise!