Protocol of the Session on September 28, 2011

Bitte, Herr Abgeordneter Reinken!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist dem Senat bekannt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang im Bereich der Paketzustellung in Bremen und Bremerhaven Überschreitungen der zulässigen Arbeitszeiten und der zulässigen Lenkzeiten stattfinden?

Zweitens: Gibt es hierzu aktuelle oder zukünftige Untersuchungen des Gewerbeaufsichtsamts, und welche Konsequenzen ergeben sich aus eventuellen Verstößen?

Drittens: Beabsichtigt der Senat in Branchen, in denen durch das Fehlen von betrieblichen Mitbestimmungsstrukturen und Tarifverträgen die Kontrolle der Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen allein in der Verantwortung der Arbeitgeber liegt, verstärkt das Gewerbeaufsichtsamt die notwendige Aufsichtsfunktion wahrnehmen zu lassen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Bei den in der Vergangenheit durchgeführten Betriebskontrollen der Paketdienste hat die Gewerbeaufsicht im Land Bremen einige Überschreitungen der zulässigen Arbeitszeiten und der zulässigen Lenkzeiten festgestellt. Die EDV-gestützte Erfassung in der Gewerbeaufsicht ermöglicht es nicht, entsprechende statistische Auswertungen durchzu

führen. Überprüfungen erfolgen auch aus Anlass von Beschwerden oder bei Verdacht auf Verstöße, die im Rahmen von Straßenverkehrskontrollen der Polizei und des Bundesamtes für Güterverkehr erfolgen. Bei den Verstößen handelt es sich in der Regel um Formverstöße, nicht ausreichende Lenkzeitunterbrechung oder geringe Unterschreitungen der Ruhezeitregelung.

Zu Frage 2: Im Rahmen der regulären Betriebskontrollen kontrolliert die Gewerbeaufsicht immer auch die Arbeitszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Arbeitszeitrecht beziehungsweise – bei entsprechenden Unternehmen – nach dem Fahrpersonalrecht. Bei der Mehrzahl der Paketdienste in Bremen erfolgen die Auslieferungsfahrten nicht durch eigene Angestellte, sondern durch Subunternehmen. Diese sind häufig als selbstständige Unternehmen ohne Arbeitnehmer mit Fahrzeugen unter 2,8 Tonnen tätig. Für sie gelten weder die Regelungen des Arbeitzeitgesetzes noch die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten.

Festgestellte Verstöße ahndet die Gewerbeaufsicht mit Verwarnungen und Bußgeldern. Gleichzeitig erfolgt im Rahmen des dialogorientierten Vollzugs eine Beratung der Betriebe im Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen.

Zu Frage 3: Die Tätigkeit der Gewerbeaufsicht wird durch eine risikoorientierte Überwachung der Arbeitsschutzbestimmungen in den Betrieben geprägt. Das Fehlen von Tarifverträgen oder Mitbestimmungsstrukturen für sich begründet noch nicht den Verdacht eines Verstoßes. Da sich bei den angestellten Fahrerinnen und Fahrern der Paketdienste in Bremen insgesamt bislang nur geringfügige Verstöße ergeben haben, wird eine besondere Schwerpunktaktion in diesem Bereich im Rahmen der risikoorientierten Überwachung derzeit nicht vorbereitet. Die Gewerbeaufsicht wird aber wie bisher allen konkreten Hinweisen auf Verstöße gegen das Arbeitszeitrecht und gegen das Fahrpersonalrecht nachgehen.

Eine Aufsicht der für die Paketdienste tätigen Subunternehmungen ohne Beschäftigte kann aber auch bei Hinweisen durch die Gewebeaufsicht nicht erfolgen. Da die Fahrerinnen und Fahrer solcher Unternehmen zudem meist mit Fahrzeugen unter 2,8 Tonnen unterwegs sind und diese Fahrzeuge von der Lenkzeitüberwachung ausgenommen sind, können entsprechende Verstöße nicht aufgedeckt werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Abgeordneter Reinken, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Teilt der Senat die Rechtsauffassung, dass die Tätigkeit als Subunternehmer für einen einzelnen Auftraggeber vermuten lässt, dass es sich um eine Form von Scheinselbstständigkeit handelt, und teilt der Senat die Auffassung, dass es dann eigentlich Aufgabe der Sozialversicherungsorgane

wäre, sich um die Eintreibung der ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge zu bemühen und entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten?

Bitte, Frau Senatorin Jürgens-Pieper!

Da die Frage so ziseliert ist, dass ich sie in Kurzform rechtlich nicht prüfen kann, würde ich sie gern schriftlich beantworten.

Herr Reinken, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. R e i n k e n [SPD]: Nein, danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf Zulassungen zum Vorbereitungsdienst an Schulen. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Vogt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Referendare haben in den einzelnen Monaten des Jahres 2011 jeweils den Vorbereitungsdienst an Schulen verlassen?

Zweitens: Wie viele Referendare befanden sich in den einzelnen Monaten des Jahres 2011 jeweils im Vorbereitungsdienst an Schulen?

Die Anfrage wird ebenfalls beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2011 haben im Januar drei Referendare beziehungsweise Referendarinnen den Vorbereitungsdienst an Schulen verlassen, im Februar vier, im März drei, im April 112, im Mai zwei, im Juni keine, im Juli vier und im August eine Referendarin. Im September wird voraussichtlich ein Referendar beziehungsweise eine Referendarin den Vorbereitungsdienst verlassen, im Oktober 166, im November sechs und im Dezember keiner. Die Angaben spiegeln wider, dass einige Personen aufgrund individueller Faktoren – Rückkehr aus Elternzeit oder Beurlaubung, Erkrankung, Wiederholung der Prüfung und so weiter – das Referendariat außerhalb der beiden Haupttermine, 30. April und 31. Oktober, beenden.

Zu Frage 2: Im Jahr 2011 befanden sich im Januar 451 Referendare beziehungsweise Referendarinnen im Vorbereitungsdienst an Schulen, im Februar 588, im März 577, im April 575, im Mai 545, im Juni

545, im Juli 544, im August 582 und im September 582. Im Oktober werden es voraussichtlich 581 sein, im November 418 und im Dezember 414. Zahlenmäßige Diskrepanzen zwischen den Angaben zu in einem Monat ausgeschiedenen und im Folgemonat tätigen Referendaren und Referendarinnen ergeben sich aus den in der Antwort zu Frage 1 dargestellten individuellen Faktoren. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Vogt, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Nein, keine Zusatzfrage!)

Es liegen keine Zusatzfragen vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel: „Geförderte Beschäftigung“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bernhard, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Bernhard!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, AGH-E und BEZ, gibt es derzeit in Bremen und Bremerhaven?

Zweitens: Wie viele der im Programm „Geförderte Beschäftigung und soziale Stadtentwicklung“ geplanten 562 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse im BAP sind derzeit mit welcher Restlaufzeit besetzt?

Drittens: Wie werden die nicht im BAP enthaltenen öffentlich geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsmaßnahmen, AGH-E und BEZ, vergeben?

Diese Anfrage wird von Herrn Staatsrat Professor Stauch beantwortet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Da der 5. September kein Stichtag der Bundesanstalt ist, können valide Daten für diesen Stichtag nicht genannt werden. Für Bremerhaven wurde daher der valide Monat Mai 2011, für Bremen die noch nicht validierten Zahlen aus der Datenbank per 5. September zugrunde gelegt. Zu diesen Stichtagen waren insgesamt 744 Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante AGH-E besetzt, davon 625 in Bremen und 119 in Bremerhaven. Als Stellen mit Beschäftigungszuschuss waren insgesamt 131 Stellen besetzt, davon 98 in Bremen und 33 in Bremerhaven.

Zu Frage 2: Am 1. September 2011 waren in Bremerhaven 85 Plätze und in Bremen 540 Plätze als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der ESF-Förderung besetzt. Zurzeit sind alle Beschäftigungsverhältnisse maximal bis 31. Dezember 2011 besetzt; 22 enden zurzeit im September, 39 im Oktober und 30 im November.

Zu Frage 3: Bei BEZ werden nur noch Bestandsfälle gefördert. Eine Förderung von AGH-E erfolgt auf der Grundlage einer Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit. In Bremen werden darüber hinaus monatlich auf einem Jour fixe zum Ersatzarbeitsmarkt alle eingehenden Einzelanträge im Hinblick auf ein besonderes landespolitisches Interesse und verfügbare Mittel abgestimmt. Beteiligt sind dabei das Jobcenter, die Bremer und Bremerhavener Arbeit GmbH, das Arbeitsressort des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie der Verband arbeitsmarktpolitischer Dienstleister in Bremen. Ein besonderes landespolitisches Interesse besteht in der Regel bei Anleitungsfunktionen von Teilnehmenden und besonderem Stadtteilbezug von Vorhaben. Es handelt sich hierbei nicht um eine Vergabe im Sinne eines Ausschreibungsverfahrens. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Abgeordnete Bernhard, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie im Zuge der aktuell dargestellten Zahlen eine Einschätzung geben, wie es im Januar 2012 schwerpunktmäßig mit den Entgeltstellen weitergeht?

Bitte, Herr Staatsrat Prof. Stauch!

Eine genaue Einschätzung kann noch nicht gegeben werden, aber es ist deutlich, dass die Beschäftigungsmöglichkeiten in der Entgeltvariante stark zurückgehen werden.

Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau B e r n h a r d [DIE LINKE]: Nein, vielen Dank!)