Protocol of the Session on November 13, 2013

Wir haben eine sinkende Tarifquote. 41 Prozent fallen überhaupt nicht mehr unter einen Tarif. Daran sehen wir, dass das Landesmindestlohngesetz an Grenzen stößt. Das sehen wir auch an der Umsetzung. Ich finde genau das interessant, dass wir uns das hier in Bremen ein Stück weit ansehen können. Es wurde immer so getan, als würde dieses Landesmindestlohngesetz greifen. Aber seine Grenzen sind erwartbar gewesen, und es ist deutlich schwieriger, als immer

gesagt wurde. Das sollte man sich schon ein Stück weit vor Augen halten. Aus dieser gesamten Problematik würde uns – an dem Punkt gibt es wohl gar nicht so sehr unterschiedliche Auffassungen – wirklich nur ein bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn heraushelfen. Das ist vollkommen klar! Aber auch dort – das zeigt die Umsetzung – brauchen wir Kontrolle. Auch dort wird interessant sein, welche Bedingung genannt wird, auch dort wird interessant sein, ob es Ausnahmeregelungen gibt, wie die Kontrollen aussehen, wie es zwischen Ost und West aussieht. Wir haben mit Recht darauf hinzuweisen, dass, wenn es beispielsweise im europäischen Umland bereits Regierungen und Delegationen gibt, die zu uns nach Deutschland kommen und fragen, welche Löhne wir in den entsprechenden Industriebetrieben beziehungsweise im fleischverarbeitenden Gewerbe haben, doch irgendwie Feuer unterm Dach ist, wenn wir ihnen sagen, dass wir hier Löhne von 3, 4, oder 5 Euro bezahlen. Das ist in keiner Weise akzeptabel, von dem sozialpolitischen Hintergrund ganz zu schweigen. In dem Kontext müssen wir uns weiter damit auseinandersetzen. Bislang habe ich den Eindruck, dass diese Koalition um den Mindestlohn mehr oder weniger wie die Katze um den heißen Brei schleicht. Ich bin gespannt, was in den nächsten zwei Wochen noch passiert. Aber das ist ja etwas, was momentan mit spitzen Fingern angefasst wird. Die Union wird sich mit Händen und Füßen wehren. Das haben wir auch bei Herrn Kastendiek gerade wahrgenommen. Ich frage mich, nachdem das ja hier von unserem SPD-Fraktionsvorsitzenden so beschrieben wurde, dass zwei große deutsche Parteien gerade in einem „Verhandlungsprozess“ sind – das finde ich sehr interessant –, was wir da zu erwarten haben. Denn im Grunde genommen sind die Ergebnisse auf arbeitsmarktpolitischer Ebene, die durch die SPD in diese Koalitionsverhandlungen hineingetragen worden sind, bislang ausgesprochen mau, und meine Erwartungshaltung wird diesbezüglich eigentlich jeden Tag kleiner. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort Herr Senator Günthner.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon bemerkenswert, Frau Abgeordnete Bernhard, wie man es schafft, von einem Thema zum anderen zu mäandern und dann noch zu einem dritten zu kommen. Ich habe mich die ganze Zeit gefragt: Was ist jetzt eigentlich Ihre Botschaft gewesen, worüber wollen Sie eigentlich heute hier reden? Wollen Sie Einfluss nehmen auf die Koalitionsverhandlungen?

Lieber Jörg Kastendiek, ich muss sagen, ich habe Ihre Ausführungen übrigens auch eher als ein klei

nes Nachhutgefecht zum Thema Mindestlohn verstanden, weil doch allen hier im Raum, die diese großen deutschen Volksparteien, wie Björn Tschöpe das so schön ausgedrückt hat, repräsentieren, klar ist, dass wenigstens für einen Teil dieser großen deutschen Volksparteien die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes zentrale Voraussetzung dafür ist, dass diese Koalition überhaupt zustande kommt.

(Beifall bei der SPD)

Das wissen Sie ja auch. Ich meine, das ist ja nun kein Geheimnis! Deswegen, finde ich, muss man das an dieser Stelle auch noch einmal so deutlich sagen, und deswegen ist dieses Herummäandern von Frau Bernhard, auch nicht wirklich zielführend. Wobei, wenn einem nichts anderes einfällt, kommt man vielleicht dazu. – Erste Bemerkung!

Zweite Bemerkung! Dass so getan wird, als sei das, was in der Antwort des Senats auf diese Große Anfrage steht, überraschend, überrascht mich dann doch, weil alle Punkte, die hier aufgelegt sind und dargestellt werden, in der Debatte über das Vergabegesetz und in der Debatte über das Landesmindestlohngesetz schon eine Rolle gespielt haben. Ich glaube, es war der Kollege Reinken, der in der Debatte über das Landesmindestlohngesetz von einer Krücke gesprochen hat: Weil wir keinen bundeseinheitlich geregelten gesetzlichen Mindestlohn haben, greifen wir zu einer Krücke, um in dem Bereich, in dem Bremen – Ausrufezeichen! – es regeln kann, das zu regeln.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Die übrigens in vielen Ländern an- erkannt ist und nachgeahmt wird!)

So ist das! Weil nämlich viele gemerkt haben, dass es durchaus einen breiten Regelungsspielraum für Länder gibt. Wir haben allerdings auch deutlich gemacht, dass es auch Punkte gibt, die von uns nicht geregelt werden können. Der Präsident hat mich ja gefragt, ob ich die Antwort auf diese Große Anfrage vorlesen möchte. Ich weiß, dass das in diesem Haus nicht „State of the Art“ ist, aber vielleicht hätte ich es bei dieser Antwort einmal machen sollen. Es hätte Ihnen beispielsweise bei der Frage geholfen, wie man mit der BLG umgeht, weil Sie, wenn Sie in die Antwort schauen, feststellen, dass wir, wenn sie zu 100 Prozent im Aktienbesitz Bremens wäre, zwar möglicherweise mehr Einfluss über die Hauptversammlung hätten, aber immer noch nicht diesen Einfluss, der es möglich machen würde, in die Gesellschaft einzugreifen, und dass wir, wenn sie eine GmbH wäre, natürlich mehr Einfluss haben könnten, wobei dann wiederum zu fragen ist, wie man operativ eingreift.

Wir haben immer deutlich gemacht, dass nach unserer Auffassung die Frage des Landesmindestlohngesetzes von zentraler Bedeutung für diesen Senat, für diese rot-grüne Koalition, ist, weil wir fest davon

überzeugt sind, dass ein Lohn den Menschen ermöglichen muss, ein lebenswertes Leben zu führen, dass sie davon ihre Familien ernähren können müssen. Deswegen halte ich den Hinweis des Kollegen Kastendiek, der den Eindruck erweckt hat, als handele es sich überwiegend um Rentnerinnen und Rentner, die sich etwas dazuverdienen, für einen in zweierlei Hinsicht hoch problematischen Einwand. Erstens muss man doch in dem Zusammenhang die Frage stellen, wieso sich eigentlich Rentnerinnen und Rentner etwas dazuverdienen müssen.

(Beifall bei der SPD)

Denn man kann sich dann ja schon fragen, ob die Rente, die sie haben, nicht zum Leben ausreicht, wenn sie noch nächtelang für 400 Euro in irgendeinem Supermarkt an der Kasse sitzen müssen. Und natürlich gehört dazu, dass wir immer gesagt haben: Für uns ist die Frage des Mindestlohnes der Einstieg in einen Deckel nach unten, weil es nach unserer festen Überzeugung notwendig ist, dass Menschen von dem, was sie erarbeiten, auch leben können müssen, und dafür muss es eine Untergrenze geben.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Diesmal haben Sie glücklicherweise auf den Hinweis zur Tarifautonomie verzichtet. Bevor dieser Hinweis unter Umständen doch noch kommt, weise ich nur darauf hin: Das Friseurhandwerk in Bremen hat vor einigen Monaten deutlich gemacht, dass es für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes ist, weil es sich damit Schmutzkonkurrenz vom Leib halten will, (Beifall bei der SPD)

weil es den Dumpingwettbewerb in den Löhnen nach unten bekämpfen will und weil es übrigens auch der Auffassung ist, dass diese staatlich subventionierten Löhne von 6,50 Euro die die Menschen bekommen, am Ende auch die Marktwirtschaft, die ja insbesondere von der CDU immer so hoch gehalten wird, verzerren.

Insofern, meine Damen und Herren, ist es wichtig, dass wir einen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene bekommen. Das, was wir in Bremen bisher mit dem Vergabegesetz, aber auch mit dem Mindestlohngesetz getan haben, sind gute und wichtige Schritte gewesen. (Beifall bei der SPD)

Ich finde, die Kolleginnen und Kollegen – –, nein, das sage ich jetzt nicht. – Ich finde, man müsste hin und wieder einmal auf die Details schauen. Das geht bei Ihnen immer wild durcheinander.

Ein großer Fernsehsender in Bremen hat diese Geschichte mit einem großen Fußballverein aufgemacht.

Sie war insofern richtig, als die Leute unter 8,50 Euro verdienen; sie war insofern falsch, als weder das Tariftreue- und Vergabegesetz im Bremer Weserstadion gilt – ein Blick in die Rechtsvorschriften hilft – noch das Mindestlohngesetz im Bremer Weserstadion gilt. Auch diesbezüglich hilft ein Blick in die einschlägigen Vorschriften, die in der Bremischen Bürgerschaft beschlossen worden sind. Man kann natürlich, weil es gerade um diesen großen grün-weißen Fußballverein geht, nachdem bestimmten Fleischarten umstritten gewesen sind, und nach einem Trainerabgang, der durchaus umstritten gewesen ist, versuchen, die nächste Sau durchs Dorf zu treiben. Das deckt sich nur schlicht nicht mit dem, was politisch in Bremen beschlossen worden ist. Es deckt sich nicht mit dem, was im Landestariftreue- und Vergabegesetz steht, und es deckt sich auch nicht mit dem, was im Mindestlohngesetz steht. Nichtsdestotrotz bin ich als Wirtschaftssenator, weil die Bremer Weserstadion GmbH auch von Bremen mitgetragen wird, mit der Geschäftsführung dieses Unternehmens einig darüber geworden, dass wir natürlich dafür sorgen wollen, dass auch dort zukünftig 8,50 Euro gezahlt werden.

Das hat natürlich damit zu tun, dass man die feinen Detailunterschiede dann auch zur Kenntnis nimmt und nicht – das hat der Kollege Willmann beschrieben – alles in einen Topf wirft, dreimal kräftig umrührt und sagt, Tariftreue- und Vergabegesetz und Mindestlohn funktionierten eigentlich gar nicht.

Wir haben inzwischen einen enorm breiten Geltungsbereich dafür erreicht, wir setzen es an vielen Stellen konsequent um. Es gibt übrigens auch die eine oder andere Gesellschaft in Bremen, die im städtischen Besitz ist und sich nicht hundertprozentig darüber gefreut hat, dass wir dem mit Nachdruck nachgegangen sind, aber wir haben deutlich gemacht: Wir beschließen nicht nur 8,50 Euro und sagen, dass wir einen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene wollen, sondern da, wo Bremen es kann, setzen wir es auch konsequent um, und wenn wir dafür dem einen oder anderen in der einen oder anderen Gesellschaft vor das Schienbein treten müssen, dann machen wir das gern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Kollegin Bernhard, Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erstens: Ich kann sehr wohl differenzieren, und ich habe das hier auch ausgeführt. Es ist völlig richtig, dass diese BLG, die Aktiengesellschaft, rein formal gar nicht darunter fällt. Aktuell ist das gar nicht möglich, selbst wenn sie im hundertprozentigen Besitz von Bremen

wäre. Darüber kann gar kein Zweifel bestehen. Die Frage ist, ob man den Zustand gut findet.

Zweitens: Werder und das Weserstadion. Selbstverständlich ist diese Gesellschaft auch nur zu 50 Prozent daran beteiligt, und rein formal fällt es genauso, wie es hier formuliert ist, nicht darunter. Das weiß ich alles; das ist mir völlig klar. Was mich erschüttert an der ganzen Sache, ist Ihre eigene Anspruchslosigkeit an die Umsetzung dieses Gesetzes, und da muss ich sagen: Bezüglich der Altverträge, bezüglich der Anpassung an das, was die Mindestlohnkommission festsetzt, wäre es durchaus möglich, das aufzubohren, und es wäre möglich, Verträge zu schaffen, in denen ein Passus enthalten ist, dass das, wenn ein anderer Mindestlohn vereinbart wird, automatisch angepasst werden muss. Das ist nicht außerhalb der Umsetzung eines Landesmindestlohngesetzes.

Das ist das, was mich ärgert. Ich bin die Letzte, die behauptet, es würde nichts bringen. Ich finde es richtig, dass Bremen das gemacht hat. Wir haben zugestimmt, und ich würde das in jeder Weise wieder unterstützen. Aber wir können dann nicht sagen: Wenn die Umsetzung nicht ganz so greift und hier die Grenzen sind, dann ist es auch nicht so schlimm; wir haben einen ersten Schritt getan, und damit sind wir zufrieden. – Das wäre symbolisch, das reicht mir nicht. Ich erwarte eigentlich, wenn man den Anspruch an sich hat, hier ein Landesmindestlohngesetz mit einem möglichst großen Effekt zu haben, dass man sich dann auch anschaut, wie man das erreicht, und mich hier nicht davon überzeugen will, dass ich nicht differenziere.

Wenn Sie da hineinschauen, dann sehen Sie sehr gut, wo Möglichkeiten sind, wo weitere Schritte gemacht werden können und wo das nicht möglich ist. Das ist eine Herausforderung, der wir uns stellen sollten und bei der wir nicht von vornherein wegtauchen dürfen! – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Kollege Kastendiek, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Senator Günthner, ich möchte gern den Ball aufnehmen, den Sie hinsichtlich dessen geworfen haben, was zurzeit in Berlin – auch mit großer Ernsthaftigkeit in den Arbeitsgruppen – diskutiert und debattiert wird. Denn ich glaube, dass man unabhängig davon, was dabei am Ende herauskommt , ob sich nun Maximalpositionen eins zu eins durchsetzen oder nicht, mit diesem Instrument der Lohnuntergrenzen oder des Mindestlohns oder wie man am Ende des Tages das Kind nennt, sehr behutsam und sehr vorsichtig umgehen muss.

Ich will einmal ein, zwei Aspekte in die Diskussion werfen, die Sie bei einer ernsthaften, differenzierten Betrachtung des Themas nicht ganz beiseite wischen können. Es gab eine Diskussion der linken Flügel, und es gibt auch Studien der Friedrich-Ebert-Stiftung, die von einem Mindestlohn von 14,50 Euro sprechen. – Ja, auch solche gibt es. Das kann ich Ihnen gerne zeigen. Wir sollten damit sehr differenziert und sehr bewusst umgehen, weil wir uns mit 8,50 Euro, mit 53 Prozent des durchschnittlichen Bruttoarbeitslohns, im Vergleich zu allen anderen europäischen Nachbarländern absolut an der Spitzhe befinden. Das spielt natürlich für die Unternehmen, die sich im internationalen Wettbewerb befinden, eine nicht ganz unwichtige Rolle.

(Abg. W i l l m a n n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das ist doch überhaupt keine Begrün- dung!)

Ich bitte Sie darum, das in der Diskussion zu beachten! Es hat aber natürlich nicht nur etwas mit der Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Wettbewerb generell zu tun. Das ist vielleicht auch nur ein kleinerer Aspekt. Ein größerer Aspekt ist, dass Sie, wenn Sie von einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro sprechen, in gewissen Branchen an Akzeptanzprobleme am Markt kommen.

(Abg. W i l l m a n n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das ist doch Blödsinn!)

Das ist kein Blödsinn! Herr Kollege Willmann, unterhalten Sie sich einmal mit den Vertretern aus der Wirtschaft. Die werden Ihnen ganz konkrete Beispiele nennen. Ich bin hier nicht angetreten, um an der Stelle deren Job zu machen. Aber wenn Sie völlig undifferenziert, mit Scheuklappen – so wie Sie jetzt mit dem Kopf schütteln, kann ich anderes nicht daraus schließen –, durch die Welt marschieren, werden Sie am Ende des Tages nichts erreichen. Auch der Vergleich mit den Rentnern hat nichts mit dem Mindestlohn zu tun. Das Problem der Altersarmut ist mir bewusst, ist uns als CDU auch bewusst, aber Sie werden es mit dem Mindestlohn nicht lösen können. Auch das wissen Sie ganz genau!

(Zuruf vom Bündnis 90/Die Grünen)

Nein, das wissen Sie auch. Mit 8,50 Euro werden Sie das Problem der Altersarmut nicht lösen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Hören Sie doch auf, den Leuten Sand in die Augen zu streuen. An der Stelle sind ganz andere Themenstellungen und Antworten gefragt!

Das heißt, man muss sehr differenziert herangehen. Ich appelliere an Sie: Achten Sie in Ihrer Partei darauf, diese Thematik am Ende des Tages nicht zu undifferenziert zu betrachten; denn es stehen auch Arbeitsplätze auf dem Spiel. Bitte ignorieren Sie diesen Aspekt der Debatte nicht! – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Kollege Reinken, SPD-Fraktion,

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kastendiek, jetzt haben Sie die Debatte noch einmal ganz weit aufgemacht. Das hat kurz vor Mittag auch seinen Vorteil. Deswegen wollen wir uns darauf einlassen.

Ich stimme Ihnen in Ihrer letzten Bemerkung völlig zu: Wir lösen mit einem Mindestlohn von 8,50 Euro nicht das Problem der Altersarmut.

(Beifall bei der SPD)

Bei uns in der Fraktion, in einer kleinen Arbeitsgruppe zum Thema „Prekarität und Arbeitsverhältnisse“, war vor Kurzem ein Kollege der Arbeitnehmerkammer, der uns das einmal dargestellt hat: Bei einer 40-Stunden-Woche muss ich circa 70 Jahre zu einem Mindestlohn von 8,50 Euro sozialversicherungspflichtig arbeiten, um zu einer Rente von 850 Euro brutto/760 Euro netto zu kommen. Das ist die Realität. Übrigens, liebe Freunde von der LINKEN, bei 10 Euro muss ich 60 Jahre sozialversicherungspflichtig arbeiten, um diese Rente zu erreichen.