Bevor ich die nächste Anfrage aufrufe, begrüße ich auf dem Besucherrang recht herzlich Schülerinnen und Schüler des Collège Montaigne aus Frankreich und ihre Gastgeber, die Schülerinnen und Schüler eines Schüleraustausches des achten und neunten Jahrgangs der Wilhelm-Raabe-Schule aus Bremerhaven. – Seien Sie ganz herzlich willkommen!
Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Weitere Planungen bei den Werkstufen an Schulen in Bremen und Bremerhaven?“.
Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Dogan, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche Planungen verfolgt der Senat grundsätzlich bei der Auswahl von Standorten für die Werkstufen, Berufliche Schulen, Oberschulen, Gymnasien, in Bremen und Bremerhaven und mit welchen fachlichen Schwerpunkten?
Zweitens: Verfolgt der Senat Planungen – neben der auf zwei Jahrgänge befristeten Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung am Gymnasium Vegesack –, an weiteren Gymnasien Schülerinnen und Schüler mit diesem Schwerpunkt zu beschulen und mit welcher Begründung?
Drittens: Welche pädagogischen, räumlichen und konzeptionellen Kriterien spielen bei der Entscheidung für den Standort neuer Werkstufen eine Rolle?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Planungen für die Auswahl von Werkstufenstandorten basieren in der Stadtgemeinde Bremen auf dem der Deputation am 24. März 2011 mit der Vorlage Nummer G 115/17 vorgelegten und einstimmig beschlossenem Konzept zur Beschulung der Werkstufe für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Wahrnehmungsund Entwicklungsförderung. Danach erfolgt die Beschulung im Hinblick auf die inhaltliche Orientierung an den Arbeitsfeldern selbstständige Lebensführung, Selbstversorgung, Mobilität, Wohnen, Freizeit und Arbeit grundsätzlich an berufsbildenden Schulen. Derzeit werden Werkstufenklassen an der Berufsschule für den Einzelhandel, am Schulzentrum Neustadt für den Bereich Hauswirtschaft und Sozialpädagogik, am Schulzentrum Walle im Bereich Gesundheit und am Schulzentrum Vegesack im Bereich Metall und Holz beschult. In einem befristeten Übergangsmodell wird jeweils eine Klasse im Gymnasium Vegesack, an der Oberschule an der Ronzelenstraße und an der Oberschule an der Julius-Brecht-Allee unterrichtet. Aufgrund der Bedarfslage im Bremer Osten sollen ab dem Schuljahr 2014/2015 weitere Klassenverbände in der berufsbildenden Schule in der Walliser Straße beschult werden.
In Bremerhaven erfolgt die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Förderschwerpunkten Wahrnehmung und Entwicklung in der Werkstufe der
Anne-Frank-Schule in Bremerhaven-Weddewarden. Im Entwicklungsplan Inklusion für die Stadt Bremerhaven, den der Ausschuss für Schule und Kultur im März 2011 beschlossen hat, wurde festgelegt, den Standort Weddewarden für die Werkstufe zu nutzen. Am Standort Weddewarden sind drei Klassenverbände, Unter- und Oberstufe der Fachschule für Heilerziehungspflege, Berufsfachschule Pflegehilfe, der Lehranstalt für Sozialpädagogik und Hauswirtschaft angesiedelt, mit denen die Anne-Frank-Schule eine projektbezogene Kooperation pflegt.
Die Anne-Frank-Schule hat zusammen mit der Schule am Wiesendamm, Bad Bederkesa, in der Bremerhavener Innenstadt eine Trainingswohnung, in der die Trainingsteilnehmer eigene Erfahrungen in den Bereichen Wohnen und Freizeit sammeln können. Die Anne-Frank-Schule selbst hält für die Schülerinnen und Schüler Trainingsmöglichkeiten in den Bereichen Holz, Metall, Nahrungszubereitung, Gartenbau, Papiertechnik und Textil vor.
Zu Frage 2: Der Senat plant nicht, Werkstufenschülerinnen und -schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung zukünftig an Gymnasien zu beschulen. Die oben genannte Beschulung von Werkstufenschülerinnen und -schülern am Gymnasium Vegesack ist eine befristete Übergangslösung.
Zu Frage 3: Die pädagogischen und konzeptionellen Kriterien bei der Auswahl von Standorten in der Stadtgemeinde Bremen orientieren sich an den in der Vorlage G 115/17 festgehaltenen Erwägungen. Neben einer ausgewogenen regionalen Verteilung und dem Wunsch nach wohnortnaher Beschulung der Werkstufenschüler sollen die Raumbedarfe weiterhin möglichst im Bestand darstellbar, oder mit vertretbarem finanziellem Aufwand herstellbar sein. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie haben sehr ausführlich berichtet, und ich denke, das ist eine sehr positive Berichterstattung. Es gibt eine Ausnahme, die Sie auch aufgeführt haben, W und E, das heißt, geistig behinderte Jugendliche werden in Bremen-Nord auch am Gymnasium Vegesack unterrichtet. Das ist meiner Erinnerung nach ein Kampf gewesen, das heißt, Eltern haben sich hier durchgesetzt. Müssen wir uns um die adäquate Unterrichtserteilung dieser Schülerinnen und Schüler, das heißt, die Vorbereitung auf ein möglichst eigenständiges Leben, so wie Sie es in den Deputationsvorlagen als Ziele für die Unterrichtserteilung beschrieben haben, Sorgen machen, oder haben Sie eher den Eindruck, dass die Sache gut verläuft?
Mein Eindruck ist, dass es in der Hinsicht, wenn Sie es jetzt auf den Bereich Vegesack beziehen, eine sehr gute und gelungene Kooperation zwischen dem Gymnasium Vegesack und dem Schulzentrum Vegesack gibt. Ich habe den Eindruck, dass sich die Kollegien der jeweiligen Schulen gut zusammenfinden und einen vernünftigen Weg finden, die Schülerinnen und Schüler einerseits noch im Gymnasium Vegesack zu unterrichten und andererseits in der Berufsschule.
Mein Eindruck ist, dass die Schulen jetzt mit Freude und auch mit Bereicherung darauf schauen, zurzeit gemeinsam diese Verantwortung zu haben, und mein Eindruck ist auch, es ist Bereitschaft vorhanden, dass die Jugendlichen – es sind ja Jugendliche in dem Alter – dann auch in den Berufschulstandort wechseln. Mit den Eltern, von denen Sie auch sprachen, die da sehr engagiert waren, gibt es auch einen regelmäßigen Austausch, sodass ich der Auffassung bin, dass der Weg, den wir dort gewählt haben, für die Beschulung dort eine Übergangszeit einzurichten vor dem Wechsel in die Berufsschule, ein richtiger Weg gewesen ist.
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/1002, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Frau Senatorin Stahmann, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE nicht mündlich wiederholen möchten.
Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, und das hat für alle zu gelten.
Wir haben dieses Thema hier nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung, und es liegt uns, davon gehe ich aus, grundsätzlich allen am Herzen. Seit dem Inkrafttreten von Hartz IV und den begleitenden Änderungen des Sozialgesetzbuches ist es so, dass für Hartz-IV-Empfängerinnen respektive Geringverdienerinnen, die ergänzende Leistungen beziehen, diese Verhütungsmittel nicht mehr bezahlt werden. Ich rede hier von verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln, das muss man der Vollständigkeit halber sagen.