Schwerbehindert sind aber zum Beispiel auch Menschen nach schweren Operationen, also es gibt dort durchaus eine Bandbreite von Schwerbehinderungen. Das muss man, finde ich, auch mit reflektieren, denn das sind dann durchaus auch leistungsfähige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich möchte es niemandem wünschen, aber ich meine, eine Schwerbehinderung zu erlangen und sich damit auseinandersetzen zu müssen, kann letztendlich jedem passieren, das ist nichts Unrealistisches oder Seltenes.
Wir finden eigentlich, das Hauptproblem bei der Beschäftigung der schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer liegt immer noch in der Privatwirtschaft, darauf möchte ich hier doch noch einmal hinweisen. Die Mehrzahl der privaten Betriebe erreicht nicht die vorgeschriebene Quote von fünf Prozent. Sie liegt im Bundesdurchschnitt – auch in Bremen – ungefähr bei 3,7 Prozent, und ich muss sagen, da steht der öffentliche Dienst mit 6,9 Prozent in Bremen ziemlich gut da. Das finde ich an der Stelle durchaus beachtlich und wichtig, und ich möchte hier auch dem Eindruck entgegentreten, dass wir hier gerade den öffentlichen Dienst in den Fokus nehmen und so tun, als bestünde hier besonderer Nachbesserungsbedarf. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Es stimmt selbstverständlich, dass man das bei Neueinstellungen gerade bezüglich der Ausbildung mit beachten muss, das ist vollkommen richtig. In der Privatwirtschaft erfüllt nur etwa ein Drittel der Betriebe die Fünfprozentquote, zwei Drittel erfüllen sie nicht. Es ist vollkommen richtig, dass das im Zuge der Flexibilisierung von Arbeitsplätzen und dessen, wie sich momentan in der Realität Erwerbstätigkeit ausdrückt, nicht gerade den Schwerbehinderten entgegenkommt, ganz im Gegenteil. Im Zusammenhang mit Leiharbeit und Betrieben und allem, was wir dort kennen, haben es insbesondere die Schwerbehinderten dort nicht gerade leichter. Da liegen sie selbstverständlich auch mit ihrem erhöhten Kündigungsschutz ziemlich quer.
Der Stau bei der Beschäftigung Schwerbehinderter ist auch in der Privatwirtschaft schon allein daran ablesbar – das ist schon der beste Beweis –, dass wir sehen, wie sich die Ausgleichsabgabe entwickelt. Es ist natürlich nicht das Ziel, die Ausgleichsabgabe zu erhöhen, sondern wir wollen letztendlich, dass die Schwerbehinderten einen Arbeitsplatz bekommen. Da ist es natürlich richtig, dass der öffentliche Dienst durchaus eine besondere Funktion hat und hier eine Vorreiterrolle einnehmen muss, und das kann er auch.
Der öffentliche Dienst muss aber auch zeigen, dass es relativ positiv funktionieren kann, und da muss ich den Kollegen Liess durchaus unterstützen, der gesagt hat, wir müssten uns diese Fragestellungen doch noch einmal näher anschauen. Es geht letztendlich nicht nur um die Zielgruppe selbst, sondern auch darum, wie wir unsere Arbeitsplätze entsprechend auf dem technischen Niveau zur Verfügung stellen können, dort ist inzwischen sehr viel möglich. Ich glaube, dort kann der öffentliche Dienst durchaus positiv vorangehen, indem gesagt wird, ich weiß gar nicht, was Sie wollen, hier gibt es tatsächlich eine Effektivität, die durchaus zu erreichen ist, wenn wir die Voraussetzungen dafür schaffen. Diese Aufgabe haben wir auf jeden Fall.
Wir stimmen deshalb zu, den Antrag zu überweisen und das noch einmal zu reflektieren, aber mir wäre schon daran gelegen, dass wir den Fokus nicht allein auf den öffentlichen Dienst richten, sondern dass wir die Privatwirtschaft dort durchaus auch wieder stärker in die Pflicht nehmen, denn ich meine, sich freizukaufen ist keine Lösung. – Vielen Dank!
über Ihr Interesse, und ich freue mich auch, dass der Antrag überwiesen werden soll und wir Gelegenheit bekommen, im Haushalts- und Finanzausschuss darzulegen, was wir schon machen. Ich finde auch nach wie vor, dass wir uns da nicht verstecken müssen, sondern sagen und belegen können, dass wir uns dort sehr viel Mühe geben. Das ist aber kein Argument dagegen, dass es nicht auch Bereiche gibt, in denen wir noch besser werden können, und sofern es in unseren Möglichkeiten liegt, werden wir dann auch Anregungen aufnehmen und uns darum bemühen, besser zu werden. Wie gesagt, es ist nicht nur so, dass Bremen mehr als die Quote erfüllt, sondern – Frau Grönert hat es gesagt – wir bemühen uns auch, bei der Neueinstellung von jungen Menschen für den öffentlichen Dienst ganz gezielt schwerbehinderte Menschen anzusprechen.
Wir möchten dann darlegen, welche Bemühungen wir unternehmen, übrigens in sehr enger Absprache mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung, mit der wir in dieser Frage ohnehin sehr eng zusammenarbeiten, und wenn sie Anregungen hat, was wir besser machen können, dann sind wir dafür auch offen. Mir ist von einem Konflikt oder dass wir etwas nicht so gut machen, nichts bekannt. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss dann die Chance, das darzulegen, und dann kann man schauen, wo wir Defizite haben.
Es ist so, dass es uns in den Bereichen, in denen wir nicht für Bremen selbst ausbilden, gelingt, wegen der Anforderungsprofile an die Ausbildungsberufe auch eine höhere Anzahl von schwerbehinderten Menschen einzustellen, die dann von der freien Wirtschaft nachgefragt werden. Unsere Ausbildung ist angesehen, und diejenigen, die sie durchlaufen haben, haben sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt in der Privatwirtschaft, auch die schwerbehinderten Menschen. In den Bereichen, in denen wir selbst junge Menschen einstellen, gibt es ein paar objektive Probleme, die dem entgegenstehen, mit den Einstellungen einen höheren Prozentsatz zu erreichen. Dies liegt daran, dass wir vor allem in den Bereichen wie Polizei und Feuerwehr überhaupt noch neue Mitarbeiter einstellen, in vielen anderen Bereichen, die vielleicht theoretisch geeignet wären, aber nicht mehr. In anderen Bereichen brauchen wir ein abgeschlossenes Hochschulstudium und ein Erstes Staatsexamen, und das ist auch eine hohe Hürde. Das sind, glaube ich, die Erklärungen dafür, warum es da nicht ganz so einfach ist.
Ich habe jetzt verstanden, dass es auf keinen Fall möglich ist, dass die Leistungen einer Senatorin von der Opposition für gut befunden werden. Das stört mich auch gar nicht so sehr, aber ich sage einmal, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meiner und in den anderen Behörden, die sich bei den Einstellungen richtig Mühe geben, wäre es schön, wenn es fair zugehen würde und man auch wertschätzt, welche Anstrengungen sie unternehmen, damit Bre
men in dem Bereich vorbildlich ist und es auch möglichst bleibt. Als letzten Punkt möchte ich noch ansprechen den Bereich der Prävention. Es ist, glaube ich, in allen Betrieben so, dass ein Teil der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem bestehenden Bestand von Beschäftigten stammt. Das ist aber auch nichts Schlechtes oder verboten, es ist nur dann schlecht, wenn wir krank machende Arbeitsplätze haben und uns nicht darum kümmern. Mit unserem Gesundheitsmanagement und dem Gesundheitsbericht, den ich auch noch einmal allen Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses empfehlen werde, legen wir dar, welche Bemühungen wir an den Tag legen, um eben belastende Situationen am Arbeitsplatz zu minimieren, indem wir Prävention betreiben. Wir haben auch gerade ein Angebot für Führungskräfte mit dem Namen „five“ aufgelegt. Dort können sie sich informieren, wenn bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Arbeitsalltag psychische Probleme beginnen aufzutauchen, sie damit überfordert sind und als Führungskraft nicht wissen, wie sie sich verhalten sollen. Das ist auch ein sehr interessantes Projekt. Wir geben uns da Mühe, den Arbeitsalltag so zu gestalten, dass die Menschen möglichst gesund bleiben, und auch das würden wir dann sehr gern im Haushalts- und Finanzausschuss darlegen. – Danke!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen. Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/854 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend. interjection: (Einstimmig)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für Menschen mit Migrationshintergrund, die unter psychischen Beschwerden wie Angststörungen oder Depressionen leiden, ist die psychotherapeutische Behandlung in Bremen wie auch in Deutschland insgesamt leider nicht ausreichend. Die Wartezeiten für psychotherapeutische Behandlungen betragen durchschnittlich sechs Monate und sind damit ohnehin schon zu lang. Für Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die darauf angewiesen sind, eine Therapie in ihrer Herkunftssprache oder zumindest mithilfe eines Dolmetschers zu machen, sind die Wartezeiten noch viel länger.
Zum Teil gibt es auch gar keine zugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten, die die entsprechende Herkunftssprache sprechen, und die Krankenkassen übernehmen bei ambulanten Therapien die Kosten für einen Dolmetscher nicht. Die Folge ist, dass diese Menschen keine Therapie bekommen oder dass sie eine Therapie bei einer deutschsprachigen Therapeutin oder einem deutschsprachigen Therapeuten machen müssen. Dadurch ist ein Erfolg aufgrund von Verständigungsproblemen gefährdet. Ähnliche Probleme bestehen auch bei der stationären Behandlung. Zwar tragen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten für einen Dolmetscher im Rahmen der Krankenhausbehandlungen, aber in der Praxis werden auch hier nur sporadisch Dolmetscher oder sprachkompetente Fachkräfte hinzugezogen.
In Deutschland leben rund 16 Millionen Migrantinnen und Migranten, das sind rund 20 Prozent der Bevölkerung, im Bundesland Bremen sind es rund 180 000 Migrantinnen und Migranten, also knapp 28 Prozent. Ein Teil dieser Menschen spricht noch nicht so gut Deutsch, dass für sie eine Therapie in deutscher Sprache infrage kommt, aber wir wissen auch, dass gerade Migrantinnen und Migranten ein erhöhtes Risiko haben, eine psychische Erkrankung zu entwickeln, zum Beispiel aufgrund kultureller Entwurzelung oder aufgrund von Integrationsproblemen. Wir können es uns nicht länger leisten, diesen Menschen die Chance zu nehmen, mithilfe einer Therapie wieder gesund zu werden, wir wissen, wie hoch die Folgekosten sind, wenn Menschen mit psychischen Erkrankungen unbehandelt bleiben. Jeder Mensch, der in Deutschland lebt, muss eine reale Möglichkeit haben, Hilfe durch Therapie zu bekommen.
Deshalb fordern wir, für eine gute und sichere psychische Versorgung für Menschen mit Migrationshin––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
tergrund die Zulassung von Psychotherapeuten mit Migrationshintergrund zu vereinfachen. Dafür muss das Kriterium der Sprachkompetenz besonders für die Zulassung für den psychotherapeutischen Bereich eingeführt werden. Ferner muss für Menschen mit Migrationshintergrund der Zugang zu psychotherapeutischen Berufen gefördert werden, und Menschen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen müssen einen erleichterten Zugang zur Kassenzulassung bekommen. (Beifall bei der SPD)
Die Kosten für sprachkompetente Fachkräfte und Dolmetscher müssen bei der ambulanten psychotherapeutischen Behandlung übernommen werden. Wir möchten im Land Bremen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Gespräche führen, damit sie verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch macht, lokale Sonderzulassungen für mehrsprachige Psychotherapeutinnen beziehungsweise Psychotherapeuten mit Migrationshintergrund zu erteilen. Weiterhin wollen wir in unseren stationären psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgungseinrichtungen verstärkt Dolmetscher und sprachkompetente Fachkräfte einsetzen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute ist der Tag der Mehrsprachigkeit. Das passt gut zu unserem Thema, und ich wollte es mir nicht nehmen lassen, das hier zu erwähnen.
Kulturelle und sprachliche Vielfalt bedeutet eine wertvolle gesellschaftliche Bereicherung, gleichzeitig stellt sie uns aber vor Herausforderungen, die nicht für jeden sofort einsichtig sind.
Bei der psychotherapeutischen Versorgung von Migrantinnen und Migranten stellt sich die Frage, ob es einen besonderen Bedarf gibt. Die Statistik besagt aber, dass die psychotherapeutische Versorgung in Bremen generell ausreichend ist. Damit könnte man sich zufriedengeben, aber die Frage ist, ob die Versorgung für diese Zielgruppe gewährleistet ist.
Wir wissen, dass die inneren Konflikte, mit denen die Menschen in der heutigen Gesellschaft zu kämpfen haben, allgegenwärtig sind. Bei Migrantinnen und Migranten ist dies nicht anders. In keinem Bereich der Medizin ist der respektvolle und soziokulturell einfühlsame Umgang mit den Patienten so wichtig wie ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
in der psychotherapeutischen Versorgung. Daraus leitet sich der hohe Bedarf an mehrsprachigen und kultursensiblen Therapeuten ab, der für den nachhaltigen Behandlungsbedarf so notwendig ist.
Die Gesundheitswissenschaften befassen sich schon sehr lange mit dieser Problematik und liefern uns auch Belege dafür, dass eine statistisch ausreichende Abdeckung dieses Themenbereichs nicht gleichbedeutend mit einer ausreichenden Versorgung der Patienten ist. Eine Befragung im Jahr 2012 hat ergeben, dass der Behandlungsverlauf von Migrantinnen und Migranten stark von unterschiedlichen Krankheits- und Gesundheitskonzepten abhängt und dass Therapeuten deswegen auch Ablehnungsreaktionen gegenüber diesen Patienten entwickeln. Eine weitere Studie ergab, dass die Begegnung mit den sogenannten fremden Patienten bei fast der Hälfte der Mitarbeiter einer psychiatrischen Abteilung negative Gefühle auslösten, die den Beziehungsaufbau und den Behandlungserfolg erschwerten.
Verschiedene Faktoren werden für diese Situation verantwortlich gemacht, zum Beispiel erschweren Vorurteile oder auch Unsicherheiten der behandelnden Personen im Umgang mit Migranten maßgeblich den Behandlungserfolg. Nun könnte man sagen, wenn ausreichend Dolmetscher oder Kulturmittler zur Verfügung stünden, dann könne man das Problem lösen, aber das ist eine zweischneidige Angelegenheit. Gerade in der psychotherapeutischen Gesprächssituation kommt es auf Vertraulichkeit und direkte Kommunikation an. Deshalb gilt eine gute sprachliche und interkulturelle Verständigung als grundlegende Voraussetzung für den psychotherapeutischen Behandlungserfolg.
Fachkräfte mit Migrationshintergrund und entsprechender Sprachkompetenz sind für die Behandlung psychischer Gesundheitsprobleme nicht so stark in unserem Gesundheitssystem präsent, wie sie es eigentlich sein müssten. Deshalb brauchen wir im Bundesland Bremen mehr qualifizierte Migrantinnen und Migranten als Psychotherapeuten, die aufgrund der eigenen Migrationsbiografie und eigenen Migrationserfahrungen die besonderen psychischen Probleme ihrer Klienten besser nachvollziehen und verstehen können. Noch wichtiger ist aber, dass sie weniger Berührungsängste haben, die eine adäquate Betreuung behindern.
Sprach- und Kulturkompetenz sollten also – wie auch Herr Seyrek argumentiert hat – bei der Zulassung von Psychiaterinnen und Psychiatern und von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Migrationshintergrund vorrangig berücksichtigt werden.
Auch die Gleichwertigkeitsprüfungen im Anerkennungsverfahren sollen erleichtert werden, und noch wichtiger ist, dass Sprach- und Kulturkompetenz auch Berücksichtigung finden.
Ich möchte zum Schluss noch einen Punkt ansprechen! Ich glaube, wir müssen uns noch darüber Gedanken machen, dass in der Ausbildung für Psychotherapeuten mehr dafür getan wird, wie man mit der Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten besser umgehen kann. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch zu diesem Thema hätte normalerweise mein Kollege Herr Erlanson gesprochen, und ich gestehe freimütig ein, als ich das Thema dieser Vorlage gelesen habe, wusste ich wenig damit anzufangen. Es ist vielleicht auch ein Vorteil, dass man manchmal damit beauftragt wird, sich mit Dingen zu befassen, die nicht unmittelbar das eigene Politikfeld berühren.
Nachdem ich das Thema gelesen hatte, habe ich mir vorgestellt, dass in Deutschland eine Hungerkatastrophe, ein Krieg ausgebrochen oder eine Naturkatastrophe geschehen wäre, es mich nach China verschlägt und ich dort traumatisiert und von diesen Ereignissen belastet dort ankomme und zu einem chinesischen Therapeuten muss. Das ist aus zwei Gründen schwierig, denn erstens spreche ich kein Chinesisch, und zweitens verbindet uns nicht unbedingt eine unmittelbare kulturelle Nähe. Im Umkehrschluss heißt das, dass Menschen, die nicht in Deutschland aufgewachsen sind, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die hier eine psychotherapeutische Behandlung brauchen, meines Erachtens ein Recht auf eine entsprechende sprachlich und kulturell ausgerichtete psychotherapeutische Behandlung haben.
Selbst wenn ich einigermaßen Chinesisch sprechen könnte, wäre es noch einmal etwas anderes, mit einem Therapeuten über meine Erlebnisse zu diskutieren. Dabei sind die Sprache und jemand, der auf meine Sprache eingehen kann, ungeheuer wichtig. Als Ausländer die Sprache gebrochen oder fließend zu sprechen, nützt dabei nichts, deshalb ist es aus meiner Sicht ungeheuer wichtig, dass man jemanden hat, der auch zwischen den Zeilen hören kann, und das dauert auch bei Menschen, die eine Sprache sehr intensiv studieren, eine Weile. Deswegen ist ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.