Ich erinnere mich noch gut daran, wie wir hier darüber diskutiert haben, wie viele Eltern denn von dem
Rechtsanspruch auf Inklusion in Bremen Gebrauch machen werden. Die Schätzungen gingen dabei auseinander. Wir haben uns für die Inklusion keine Stufenfolge vorgenommen, sondern wir haben einen Rechtsanspruch für die Eltern geschaffen. Von der inklusiven Beschulung ist im großen Umfang Gebrauch gemacht worden, und man darf aus gesellschaftspolitischen Gründen dankbar dafür sein. Dass die Oberschule und die Inklusion dem Budget stark zugesetzt haben, ist doch kein Geheimnis, das ist so. Nun müssen wir innerhalb des Haushalts für die Jahre 2012 und 2013, den wir haben und den die Bürgerschaft hier im Mai beschlossen hat, sehen, wie wir mit diesen zusätzlichen Bedarfen umgehen.
Wir haben nicht hinnehmen wollen, dass diese zusätzlichen Bedarfe dazu führen, dass weniger Lehrer eingestellt werden können. Deswegen hat es im Sommer und am 25. November Sitzungen des Koalitionsausschusses gegeben mit dem Ziel sicherzustellen, dass alle für die Unterrichtsversorgung erforderlichen Lehrer auch eingestellt und alle Stellen wiederbesetzt werden können. Wir haben das Ziel mit den 110 Stellen im Sommer erreicht, und am 25. November haben wir beschlossen, 90 Stellen – das ist ungefähr der Abgang aufgrund von Ruhestand oder aus anderen Gründen – zum Wechsel des Schulhalbjahres am 1. Februar 2013 wiederzubesetzen. Ich nenne es in diesen Zeiten einen Erfolg, dass wir das so tun können.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das sieht Frau Jürgens-Pieper allerdings anders!)
Nein, das sieht Frau Jürgens-Pieper nicht anders, Herr Röwekamp! Schauen Sie bitte einmal in ihre Rücktrittserklärung. Wenn Sie sie einmal genau lesen – Sie sind ja Jurist wie ich –, dann wissen Sie, dass man dann auch einmal am Wortlaut bleiben muss und nicht das hineininterpretiert, was nicht darin steht. Wenn Sie sie sich genau anschauen, dann sagt Frau Jürgens-Pieper nicht – auch Frau Vogt hat das falsch gesagt –, der Bildungshaushalt ist in Gänze strukturell unterfinanziert, sondern sie hat auf einen Punkt hingewiesen, über den ich auch die ganze Zeit spreche: Wir müssen für die Bedarfe – und sie konzentriert es auf den Bedarf der Inklusion – mehr tun!
Das glaube ich auch. Der Koalitionsausschuss glaubt es auch, und deswegen hat er einen weiteren Beschluss gefasst und gesagt, wir wollen eine zusätzliche Anstrengung im Bereich der Inklusion unternehmen, indem wir dezentrale Lerngruppen für verhaltensauffällige Kinder im Umfang von 20 Stellen ermöglichen. Die entsprechenden Ressourcen müssen zur Verfügung gestellt werden. Ich füge hinzu – vielleicht noch nicht in völliger Übereinstimmung mit meinem Koalitionspartner –, diese zusätzliche Anstrengung muss auch zusätzlich finanziert werden.
Lassen Sie mich bitte meinen Beitrag zu Ende führen, Frau Vogt! Sie können mir schon glauben, dass ich solche Texte einigermaßen zuverlässig interpretiere. Im Übrigen habe ich mit Frau Jürgens-Pieper auch nach ihrer Ankündigung lange, intensive und sehr vertraute Gespräche geführt, und das wird auch weiterhin so sein.
Dem Koalitionsausschuss, uns im Senat und den beiden Koalitionsfraktionen geht es in der Tat darum, im beschlossenen Haushalt für die Jahre 2012/ 2013 auch durch strukturelle Maßnahmen die finanziellen Spielräume zu ermöglichen, damit wir die Lehrerstellenbesetzung so vornehmen können, wie ich es eben gesagt habe. Ich füge aber auch hinzu, wir müssen den Blick weiter richten. Wir fangen bald mit der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2014 an, und damit müssen wir nach meiner Überzeugung etwas erreichen, das mehr Verlässlichkeit und mehr Planbarkeit zulässt. Ich kann es nicht ertragen, dass die Schulen nicht rechtzeitig wissen, mit welcher Lehrerstundenzahl sie rechnen können, und dass Referendarinnen und Referendare nicht wissen, ob und wann sie eingestellt werden.
Wir brauchen diese Verlässlichkeit und Planbarkeit. In der parlamentarischen Demokratie wird sie dadurch erzeugt, dass ein Haushalt so klar ist, dass man daraus ablesen kann, welche und wie viele Stellen eine Bildungssenatorin zu welchem Zeitpunkt besetzen kann. Diese Planbarkeit und Verlässlichkeit mussten wir für das Jahr 2013 herstellen, indem wir sie über den Haushalt für das Jahr 2014 organisieren. Das ist die Erwartung, die wir haben. Ich sage ganz offen – und darüber muss ich mit der Finanzsenatorin und den Fraktionsvorsitzenden noch reden –, ich glaube schon, dass wir beim Bildungshaushalt etwas nachlegen müssen.
Wir müssen etwas finanzieren, das nötig ist, denn ich habe in Bremen noch niemanden gefunden, der gesagt hat, wir müssen die Inklusion bremsen oder reduzieren, die Schulassistenz zurückfahren, und Assistenzsysteme wie ZuP oder ReBuz sind überflüssig. Also müssen wir für eine Finanzierung sorgen oder die Debatte darüber führen, wie man das System an diesem Punkt günstiger gestalten kann. Ich sehe das nicht.
Mein letzter Punkt! Es ist so einfach zu fordern, einmal eben 20 Millionen Euro, die angeblich irgendwo
herumliegen, auszugeben. So einfach kann man es sich vielleicht machen, wenn man an der äußeren Seite des Hauses sitzt, aber so einfach ist es eben nicht. Ich darf einmal mit Blick auf die überraschende Aussage von Herrn Dr. vom Bruch, dass wir nun doch irgendwo 20 Millionen Euro haben, darauf hinweisen, dass es mir – und ich glaube, uns allen – viel mehr helfen würde, wenn Sie sich einmal bei der Bundesregierung darum bemühten, dass diese Milliarde Euro, die Sie für das unsinnige Betreuungsgeld ausgegeben haben, für Bildung zur Verfügung steht!
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Ja, da haben wir es endlich! Da ist es wieder, das Betreuungsgeld!)
Ich nenne Ihnen ein anderes Beispiel. Vor zwei Jahren hat sich diese Bundesregierung dafür feiern lassen, dass sie den Ländern Geld für Schulsozialarbeiter zur Verfügung stellt. Alle 16 Länder haben daraufhin Schulsozialarbeiter eingestellt. Auf der letzten Ministerpräsidentenkonferenz in der vergangenen Woche haben alle 16 Länder der Bundesregierung gesagt, das kann ja wohl nicht sein, dass sie das nicht weiter finanzieren wollen. Was hat sie uns gezeigt? Die kalte Schulter! Sie finanziert es nicht weiter. Das ist die Realität, mit der wir es zu tun haben.
(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. Frau A h r e n s [CDU]: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Stei- nen werfen! – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Man kann ja Herrn Steinbrück aus seinen Vortragshonoraren bezahlen! Das ist doch billig, Herr Böhrnsen!)
Sie sollten häufiger einmal nach Berlin fahren, Herr Röwekamp! Zum Beispiel tagt heute Nachmittag der Vermittlungsausschuss, daran dürfen Sie leider nicht teilnehmen.
Wissen Sie, worum es da geht? Es geht darum, dass die Bundesregierung von uns verlangt, dass wir ab dem 1. Januar 2013 zwischen sechs und zehn Milliarden Euro Steuereinnahmen weniger haben.
(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Weil das Bundesverfassungsgericht den Grundfrei- betrag angehoben hat!)
Wenn wir in dieser Republik so weitermachen, dann wird die Bildung nie zu einer nationalen Aufgabe, aber das muss sie werden. – Vielen Dank!
Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 11. Dezember 2012 (Drucksache 18/691)
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 30. Sitzung am 22. November 2012 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/691 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Wenn das nicht gewollt ist, frage ich, ob wir in eine Aussprache eintreten wollen. – Das ist der Fall!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen keinen Bericht erstatten, beziehungsweise mein Bericht wird einer von meinem Standpunkt aus sein.
Nach der ersten Lesung im November 2012 haben wir uns auch deshalb erneut mit den Fragen der Erhebung der Tourismusabgabe beschäftigt, weil in Gelsenkirchen ein Gerichtsurteil ergangen ist, das die Regelung der Stadt Dortmund teilweise für nicht statthaft erklärt hat. Die Debatte über das Gerichtsurteil hat dann natürlich auch das grundsätzliche Für und Wider einer solchen Abgabe angefacht. Diejenigen, die schon immer gegen die Citytax gewesen sind, fordern jetzt zumindest ein Moratorium, aber eigentlich natürlich den endgültigen Abschied von dieser Abgabe. Wir sind nicht dieser Auffassung.
Ich habe in der ersten Lesung versucht, deutlich zu machen, dass unsere neue Bremer Regelung den Kriterien des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig entspricht. Das gilt für die Unterscheidung zwischen privat und beruflich bedingter Übernachtung und für andere Merkmale, die die Tourismusabgabe von der allgemeinen Umsatzsteuer unterscheidet. Insofern hatte sich das oberste Verwaltungsgericht positiv auf die Regelungen in Lübeck und Dortmund bezogen. Wenn man aber ins Detail geht, unterscheiden sich die Durchführungsregelungen in Dortmund doch erheblich von denen, die wir in Bremen planen.
Um das Wichtigste zu nennen: In Dortmund gibt es nur eine Möglichkeit, die berufliche Veranlassung zu beweisen – mit Betonung auf beweisen –, nämlich die Bescheinigung des Arbeitsgebers oder die Selbstbescheinigung eines Selbstständigen. In Bremen wollen wir es so regeln, dass nur die berufliche Veranlassung glaubhaft gemacht werden muss, und zwar durch mehrere Möglichkeiten, von denen etwa die Ausstellung der Rechnung an den Arbeitgeber sowieso heutzutage alltäglich ist.
In Dortmund muss diese Bescheinigung nicht nur aufbewahrt, sondern vierteljährlich abgegeben werden, auch das ist in Bremen anders. Zusammengefasst ist es für uns eigentlich so: Unsere Regelung geht vom Normalfall eines unaufgeregten und ehrlichen Umgangs der Bürgerinnen und Bürger mit dieser Abgabe aus, und wir sind davon überzeugt, dass das auch so unaufgeregt, ehrlich und am Ende reibungslos kommen wird.
Es war schon immer so, dass die Gegner einer Besteuerung das Gespenst der Bürokratie an die Wand gemalt haben. Das war zuletzt bei der Zweitwohnungssteuer so, und es ist eigentlich immer so. Die Übernachtungsbetriebe, und das kann man ihnen auch nicht verdenken, machen das jetzt ähnlich.
Ich möchte aber auch heute wieder an die einfache Tatsache erinnern, dass sie bei der Senkung der Mehrwertsteuer um insgesamt zwölf Prozent die Preise um ebensoviel hätten senken können. Das haben sie nicht getan. Wenn sie nun die Tourismusabgabe insgesamt und grundsätzlich nicht auf den Preis umlegen und damit auf die Kunden abwälzen würden, hätten sie immer noch ein dickes Plus. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, damit wären auch die sogenannten bürokratischen Probleme allesamt mit einem Schlag erledigt. Ich glaube, es wird ein Popanz aufgebaut. Wie gesagt, ich verstehe natürlich, dass die Hotelbetreiber gern das Geld, das sie zusätzlich bekommen, behalten wollen.
Wir sind der Auffassung – und ich weise noch einmal darauf hin –, dass wir wie viele andere Kommunen auch die Tourismusabgabe als Reaktion auf die weitgehend bundespolitisch zu verantwortende Finanzlage der Kommunen einführen wollten. Es kommt gegenwärtig zu Klagen und zu Gerichtsurteilen, auch zu solchen, die sich offensichtlich und klar widersprechen. Das ist eine dumme und bedauerliche Situation, aber sie ist nicht von uns zu vertreten. Wir sind weiterhin aus guten Gründen davon überzeugt, dass unsere Regelungen den Grundsätzen des obersten Verwaltungsgerichts entsprechen.
Zuletzt zwei Sätze zum Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht haben und der Ihnen mit dessen Bericht heute vorliegt! Wir wollen mit dem neuen Paragrafen 11 – im Wortlaut: „Die Tourismusabgabe wird im Jahr 2012 nicht erhoben.“ – zu einem vernünftigen Einvernehmen mit den Steuerpflichtigen kommen. Das heißt, für Übernachtungen im abgelaufenen Jahr 2012 wird die Abführung der Tourismusabgabe nicht verlangt.
In den allermeisten Fällen ist sie ohnehin von den Betrieben nicht erhoben worden, weil sie sich eine Freistellungserklärung geholt haben. In den wenigen Fällen, in denen sie erhoben wurde, werden die Betriebe sicherlich einen pragmatischen und sinnvollen Weg für dieses Geld finden. Ab dem 1. Januar 2013 gelten dann die neuen Regelungen.