Protocol of the Session on November 22, 2012

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Hinners.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Senator Mäurer hat völlig recht, wenn er in einem Interview mit dem „Weser-Kurier“ kritisiert, dass die rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung der Zwangsprostitution in Bremen und in Deutschland teilweise unzureichend sind. Hier in Bremen sind sie nicht nur teilweise unzureichend, sondern – ich werde es weiter ausführen – sie sind eigentlich völlig unzureichend.

(Beifall bei der CDU)

Seit dem Jahr 2008 versuchen wir als CDU-Fraktion mit mehreren Anträgen und Anfragen – Herr Tschöpe, Sie schauen so interessiert! –,

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Ja!)

genau diesen Aspekt, nämlich die Bekämpfung der Zwangsprostitution, deutlich zu verbessern. Was ha––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

ben die rot-grüne Koalition und der Senat seitdem auf den Weg gebracht? Unsere Anträge wurden von der Koalition entweder abgelehnt oder an die Deputation für Inneres und Sport überwiesen, und auf Nachfrage von uns in der Deputation hat der Senator für Inneres bisher keine Ergebnisse vorlegen können. Gleichzeitig, meine Damen und Herren, werden allerdings von den Sprechern der Koalition in Sonntagsreden immer wieder die unmenschlichen Umstände der Zwangsprostitution angesprochen, und ich sage, zu Recht.

(Beifall bei der CDU)

Allerdings wird in diesen Reden immer reflexartig nach Berlin geschaut und gefordert, dass dort das Prostitutionsgesetz, das im Übrigen von Rot-Grün im Jahr 2002 beschlossen worden ist, geändert werden müsse.

Meine Damen und Herren, sowohl der Senator für Inneres als auch die Koalition klären jedoch die Bürger nicht darüber auf, dass es der Polizei in einigen Bundesländern gestattet wird, im Rahmen einer Verordnung oder eines Hinweises im Polizeigesetz Wohnungen zu betreten, wenn die dringende Gefahr besteht, dass diese Wohnungen der Prostitution dienen. Eindeutige Zielrichtung dieser Rechtsnorm ist die Bekämpfung der Zwangsprostitution, dies können Sie sich natürlich vorstellen.

Im Übrigen haben alle Gespräche, die wir in diesem Zusammenhang mit den Vereinen und Einrichtungen geführt haben, die sich um Zwangsprostituierte kümmern, eindeutig gezeigt, dass auch die dortigen Mitarbeiter eine Veränderung des Polizeigesetzes in der von mir angesprochenen Art und Weise begrüßen würden, denn wie soll die Polizei an die entsprechenden Informationen über Zwangsprostitution herankommen? Die zur Zwangsprostitution verurteilten jungen Frauen sind in der Regel nicht in der Lage, an die Polizei heranzutreten, weil sie unter Zwang stehen und diese Freiheit nicht nutzen können. Im Übrigen ist es häufig auch so, dass diese Frauen mit den Erfahrungen aus ihrem Heimatland kein Vertrauen in Polizei und Justiz haben.

Schauen wir auf die Freier! Die Freier haben natürlich auch kein Interesse daran, an die Polizei heranzutreten, und in einigen Fällen ist es darüber hinaus auch noch so, dass sie sogar die Situation der zwangsprostituierten Frauen ausnutzen und ihre widerwärtigen – ich betone ausdrücklich widerwärtigen – Bedürfnisse dabei befriedigen.

Die Polizei muss also in eine proaktive Möglichkeit versetzt werden, um den von der Zwangsprostitution betroffenen Frauen helfen zu können. Diese Möglichkeit kann mit der von uns beantragten Änderung des Bremischen Polizeigesetzes erreicht werden. Ich verweise noch einmal darauf, dass es einige Bundesländer gibt, die genau nach diesem Plan vorgehen. Die CDU-Fraktion sieht darin im Übrigen

die einzige Möglichkeit, kurzfristig und unmittelbar die Zwangsprostitution in Bremen bekämpfen zu können. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, das auch so wollen, dann müssen Sie unserem Antrag zustimmen, und Ihre Allergie gegen die Änderung des Bremischen Polizeigesetzes können Sie an der Stelle getrost aufgeben.

(Beifall bei der CDU)

Es geht uns, und das möchte ich ausdrücklich betonen, überhaupt nicht um die Kontrolle des Prostitutionsgewerbes im Allgemeinen, sondern ausschließlich um die Bekämpfung der Zwangsprostitution. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich begrüße es, dass Herr Hinners gesagt hat, es gehe ihm nicht um die Überwachung, weitere Diskriminierung und Eingrenzung von Prostitution. In der Gesetzesvorlage, wie wir sie aber momentan wieder auf dem Tisch haben – es ist ja nicht das erste Mal, dass dieser CDU-Antrag hier liegt, es ist ja keine vier Monate her, dass wir schon einmal darüber gesprochen haben, und ich nehme an, es ist auch nicht das letzte Mal, dass wir darüber sprechen, aber ich finde es wichtig –, ist es leider nun einmal nicht differenziert, und wir kaufen es uns mit ein, dass wir praktisch genau dort wieder reglementieren, wo wir es eigentlich nicht reglementiert haben wollen.

(Beifall bei der LINKEN und bei der SPD)

Wir haben hier vor vier Monaten darüber gesprochen, es gab einen Antrag von Rot-Grün, den wir damals auch unterstützt haben, ein Landesgesetz ist in Arbeit, da gibt es ganz viele Aspekte, die zu bedenken und zu reflektieren sind.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Seit 2008!)

Das, finde ich, sollte man in der Auseinandersetzung darüber schon erst einmal zu Ende bearbeiten lassen und nicht schon wieder damit kommen und sagen, unser Polizeigesetz reicht nicht aus, darin sind die Differenzierungen leider nicht vorhanden.

Warum sagt die CDU denn nie, der Opferschutz sollte verbessert werden? Warum heißt es denn nicht, dass das Aufenthaltsrecht verlängert wird? ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

(Abg. Frau P i o n t k o w s k i [CDU]: Das sagen wir doch immer! Das können Sie uns nicht vorwerfen!)

Warum kommt denn hier nicht vor, dass wir so etwas wie sprachliche Unterstützung und Übersetzungen bekommen? Warum gibt es keine Unterstützung in der medizinischen Frage? Da gibt es eine ganze Reihe von Dingen, die mir auf der Seite einfallen würden, bei denen man sagen würde, wir sind uns in diesem Punkt doch wirklich einig, dass wir keine Zwangsprostitution haben wollen. Das ist doch überhaupt nicht strittig.

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen – Abg. H i n - n e r s [CDU]: Wie wollen Sie denn an die Opfer der Zwangsprostitution herankom- men?)

Ja, das ist auch richtig! Auch da muss man sagen, gut, dann müssen wir uns überlegen, welche Möglichkeiten es gibt, aber sie verhindern nicht, dass Sie das Polizeigesetz ändern wollen und damit andere wieder sozusagen mit denen in einen Topf werfen, mit denen wir sie nicht in einen Topf geworfen haben wollen.

Es kann doch nicht darum gehen, dass wir praktisch sagen, dass die quasi normal betriebene Prostitution dann unter dieselbe Überwachung fällt. Es ist richtig, dass wir über die Gesetzgebung zur Prostitution nachdenken müssen,

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Frau Bernhard, wir überlegen seit vier Jahren!)

wir sind aktuell nicht glücklich mit dem, wie es funktioniert, das stimmt, aber wir müssen doch auch einmal sagen, wie wir nachbessern können. Wie sind denn entsprechende Möglichkeiten bei der Gewerbeaufsicht zu finden?

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Das habe ich nicht gesagt!)

Doch, selbstverständlich tun wir das!

Ich finde es richtig, dass es diese Auseinandersetzung zu dieser neuen Gesetzgebung gibt, und man kann nicht sagen, allein dieses Prostitutionsgesetz sei dafür verantwortlich, dass die Zwangsprostitution zugenommen hat. Auch das ist eine Aussage, die ich differenziert und reflektiert haben möchte, und es kann nicht gehen nach dem Motto, jetzt haben wir zum x-ten Mal denselben CDU-Antrag, ohne dass wir eine tiefer gehende Auseinandersetzung dazu führen. Das reicht nicht!

An der Stelle möchte ich sagen, wir können das gern noch einmal weiter diskutieren, und ich glaube

auch, dass wir uns hier nicht zum letzten Mal damit auseinandergesetzt haben. Ich möchte aber ganz einfach, dass die in ihrer Tätigkeit legal und ohne Repression und ohne Diskriminierung arbeitenden Prostituierten dies auch weiterhin können. Sie haben es schwer genug, und ich finde, die Einschränkungen für sie sind auch nicht gerade einfach, und dann brauchen wir nicht eine einseitige Veränderung, wo wir uns mehr Nachteile einkaufen als Vorteile. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Böschen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Hinners, bei Menschenhandel und Zwangsprostitution handelt es sich um eine Straftat von erheblichem Ausmaß. Nach meiner Kenntnis darf nach dem Polizeigesetz durchaus das getan werden, was Sie möchten, nämlich die Wohnung darf betreten werden.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN – Abg. H i n - n e r s [CDU]: Dafür muss es die Polizei aber wissen!)

Dazu bedarf es überhaupt keiner Veränderung des Polizeigesetzes.

Sie bewirken mit Ihrer Veränderung, dass Sie die legale Prostitution unter einen Generalverdacht stellen und hier die Möglichkeit schaffen, dort entsprechend tätig zu werden. Deshalb könnte ich jetzt eigentlich schon wieder an meinen Platz gehen, aber ich möchte noch einmal auf das eingehen, was Sie zu Beginn gesagt haben. Sicherlich eint uns alle die Auffassung – das hat Frau Bernhard ausgeführt –, dass hier bei Menschenhandel und Zwangsprostitution etwas passieren muss und dass das unhaltbare Zustände sind, dort sind wir gemeinsam mit unterschiedlichen Maßnahmen dabei, dem zu begegnen. Wenn Sie aber sagen, Herr Hinners, dass die rot-grüne Koalition ausschließlich reflexartig nach Berlin schaut, dann ist das großer Unsinn.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN – Abg. H i n - n e r s [CDU]: Das hat Ihr Senator aber im Interview gesagt!)

Herr Hinners, bitte ein ganz klein wenig mehr Ruhe in die Diskussion!

Die rot-grüne Koalition hat hier bereits im Juli 2012, Frau Bernhard ist darauf eingegangen, einen Antrag „Rechtliche Grundlagen zur wirksamen Kontrolle von ausbeuterischen Bordellbetrieben abschaffen“ einge

bracht. Sie haben auf diesen Antrag mit einem eigenen Antrag reagiert, der in die Richtung geht, in die Sie heute den Gesetzesvorschlag einbringen. Auch damals haben wir schon darüber debattiert, dass das, was nötig ist, überhaupt nicht hilfreich ist. Wir haben darüber hinaus Anträge eingebracht zur Unterstützung der Beratung und der Unterstützungssysteme in Bremen und einen Antrag zur strafrechtlichen Verfolgung im Bereich der Gewalt. Das alles sind Notwendigkeiten, die wir hier in Bremen sehen und derer wir uns auch angenommen haben, und deshalb ist das, was Sie hier bringen, heiße Luft.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN – Abg. H i n - n e r s [CDU]: Seit vier Jahren haben Sie nichts erreicht!)

Herr Senator Mäurer wird sicherlich darauf reagieren. Man kann sich seine Unterstützer nicht immer aussuchen, und manchmal ist man auch nicht dankbar dafür.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.