Protocol of the Session on November 22, 2012

(Beifall bei der CDU)

Zu dem, was Sie eben noch einmal etwas genauer dargestellt hatten, weil sich zunächst ein scheinbarer Widerspruch zwischen dem ergab, was Ihr gesundheitspolitischer Sprecher gesagt hat, und dem, was Sie gesagt haben, möchte ich darauf hinweisen, dass ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen landesweit in Bayern, in Brandenburg und im Saarland geregelt ist, dort gibt es anscheinend keine Probleme. Ein kommunales Rauchverbot wurde in den Städten Heidelberg, Bottrop, Köln, Magdeburg und Wolfsburg gesetzlich geregelt worden. Ich glaube, damit haben wir die Frage, die Sie eben gestellt haben, dann auch beantwortet, und wir freuen uns darauf, konstruktiv mit Ihnen gemeinsam über weitere Verbesserungen zum Nichtraucherschutz auf Spielplätzen in den entsprechenden Ausschüssen zu debattieren.

Zu den weitergehenden Ideen der Grünen habe ich ja schon Stellung genommen. Wir werden sie nicht mittragen, aber wenn es um Spielplätze und um Nichtraucherschutz auf Spielplätzen geht, dann können Sie sicher sein, dass wir sehr auf Ihrer Seite stehen. Vielleicht schaffen wir es gemeinsam, die beiden anderen Fraktionen, die sich an dieser Stelle noch etwas zurückhaltender geäußert haben, für unsere Kinder auf den Spielplätzen im positiven Sinne zu beeinflussen, sodass wir dort noch einen effektiveren Nichtraucherschutz erreichen können.

Ich sage auch deutlich, wir haben jetzt für eine Novellierung sozusagen noch ein halbes Jahr Nachspielzeit vorgesehen. Spätestens im April beginnt die nächste Freiluftsaison auf den Spielplätzen. Bis dahin müssen wir eine Lösung haben – ich hoffe, in unserem Sinne –, und wir werden darauf drängen, dass dies auch bis April abgearbeitet ist. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Nichtraucherschutzgesetz hat ein gewaltiges Potenzial, wie man an dieser Debatte sieht, und ich glaube, das liegt nicht nur zwischen den Fraktionen, es liegt in den Fraktionen, es liegt zwischen Rauchern und Nichtrauchern, ich habe den Eindruck, es liegt in der ganzen Gesellschaft. Ich würde eigentlich gern bei einer solchen Gelegenheit präsentieren, was es gebracht hat, aber leider haben wir keine detaillierten Studien. Ich finde, wenn wir es in der Deputation behandeln, dann sollten wir einmal versuchen, das Deutsche Krebsforschungszen

trum Heidelberg auch wirklich auf Herz und Nieren zu befragen, denn wir haben die Ergebnisse der Untersuchung nicht bekommen, sie wurden auch nicht offengelegt. Es gab nur eine Pressekampagne, und das, finde ich, ist für so eine seriöse Institution eigentlich nicht in Ordnung. Dazu können sie uns einmal mehr sagen, finde ich.

(Beifall bei der SPD)

Subjektiv weiß jeder, wie schön es ist, von einer Veranstaltung oder einem Essen zu kommen und nicht an seiner Kleidung schnuppern oder sie gar in die Wäsche werfen zu müssen, weil sie für den nächsten Tag nicht mehr brauchbar ist. Dies alles ist vorbei und wunderbar. Das aber, was die CDU mit diesem Nichtraucherschutz auf Spielplätzen macht, finde ich, ist ein Ausweichen vor einer anderen Debatte. Sollen noch weitere Schritte getan werden, oder reicht uns das, was jetzt geregelt ist? Das ist doch die Frage an dieser Stelle.

Als Gesundheitspolitikerin sage ich, jeder weitere Schritt ist gut, aber man muss sich natürlich politisch einigen, man muss das, denke ich, breit diskutieren. Deshalb bin ich sehr froh und danke jetzt einmal beiden Fraktionen, dass ich nicht wie meine Vorgängerin Frau Rosenkötter als Erste mit einem Entwurf in die Debatte gehen musste, sondern dass gesagt worden ist, die Fraktionen einigen sich auf diesem Weg. Ich halte das politisch für ein sehr gutes Verfahren, aber wir werden, denke ich, durch die Deputation dazu beitragen, dass wir in eine möglichst gute Debatte und zu guten Entscheidungen kommen.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Das ist sicher!)

Vor ein paar Tagen war Herr Professor Dr. Hambrecht vom Krankenhaus Links der Weser bei mir, der Stiftungsvorsitzende der Stiftung Bremer Herzen, und er sagte, dass er durchaus auch inzwischen Erkenntnisse habe, wie der Nichtraucherschutz auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen wirkt, und dass dort auch hingesehen wird. Ich würde vorschlagen, ihn in der Gesundheitsdeputation zur gesundheitlichen Seite zu hören, weil ich finde, wir müssen auch mehr Erkenntnisse sammeln, wie weit man eigentlich an dieser Stelle gehen sollte.

Ich glaube aber, wir sollten in aller Sachlichkeit darüber reden, was möglich ist. Der Kippenschutz erscheint mir da nicht so ganz tragfähig. Da teile ich die Auffassung, dass wir Instrumente haben, die aber in der Praxis ganz schwer umsetzbar sind. Wer soll es denn kontrollieren? Es wird dadurch nicht anders, dass man die Nichtraucher, also die Kinder, vor dem Rauch an der frischen Luft schützt – da bin ich auch so ein bisschen im Zweifel –, da wäre ich froh, wenn sie in der Wohnung vor dem Rauch geschützt würden, (Beifall bei der SPD)

das wäre wahrscheinlich entscheidender. Da kommen wir aber an der Stelle nicht heran. Insofern muss man diese Fragen, glaube ich, sehr sorgfältig diskutieren. Dazu haben wir jetzt Zeit, wir werden das gern mit aufnehmen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Zuerst lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktion der CDU abstimmen.

Meine Damen und Herren, es ist Einigung darüber erzielt worden, die erste Lesung des Gesetzesantrages der Fraktion der CDU zu unterbrechen und das Gesetz zur Änderung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes, Drucksache 18/637, zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss, federführend, und an die staatliche Deputation für Gesundheit zu überweisen.

Wer der Unterbrechung der ersten Lesung und der eben genannten Überweisung des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Nun lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes, Drucksache 18/663, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes, Drucksache 18/663, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes – Senator Mäurer im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution unterstützen

Antrag der Fraktion der CDU vom 13. November 2012 (Drucksache 18/638) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.