Zu Frage 3: Wie oben dargestellt, sind auf nationaler Ebene bereits Maßnahmen ergriffen worden, um die Thematik weiter voranzutreiben. Das Land Bremen bringt sich auf der Ebene des Bundesrates ein. In Ergänzung dazu werden mit Bundes- und Landesmitteln verschiedene Projekte gefördert, die eine verbesserte Anerkennung nicht formaler beziehungsweise informeller Lernergebnisse unterstützen. Hierunter fällt die Entwicklung von modularisierten, an Lernergebnissen orientierten Weiterbildungsangeboten, die Erarbeitung eines Prozessmodells für die lebensphasenorientierte Programmgestaltung von Weiterbildungseinrichtungen sowie die Entwicklung eines Bildungsberatungsportals. Zudem soll durch die Umsetzung des Landeskonzepts „Offene Hochschule – Offene Weiterbildung“ mehr Durchlässigkeit geschaffen werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Inwieweit sind insbesondere zu den von Ihnen zuletzt angesprochenen Fragestellungen dann auch die geschaffenen Bremer Institutionen der Weiterbildungsberatung einbezogen, die ab jetzt auch mit den Fragen von Qualifizierung und Weiterbildung nicht formal erworbener Qualifikationen befasst oder konfrontiert werden?
Ich gehe davon aus, dass sie einbezogen sind. Ich kann im Einzelnen nicht sagen, ob es alle sind oder ob irgendjemand ausgelassen worden ist. Wir sind dabei, in dem Projekt Lernen vor Ort auf der Bremer Ebene zu arbeiten, und meines Erachtens müssten da eigentlich alle Institutionen mit einbezogen sein.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf Haftungsrisiken beim Betrieb öffentlicher WLAN-Anschlüsse. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hamann, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie bewertet der Senat die in Deutschland geltende Rechtslage im Hinblick auf den Betrieb von drahtlosen öffentlichen Internetzugängen, WLAN?
Zweitens: Welche Effekte könnte eine bessere Versorgung mit kostenfreien Internetzugängen an stark frequentierten Orten im Land Bremen haben?
Drittens: Wie bewertet der Senat die von den Ländern Hamburg und Berlin angekündigte Bundesratsinitiative zur Schaffung von Rechtssicherheit für die Anbieter solcher Funknetze?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die rechtlichen Rahmenbedingungen von drahtlosen lokalen Netzwerken, wireless local area network, WLAN, sind teilweise unklar. Insbesondere die Frage der Haftung der Anschlussinhaber für missbräuchliche Nutzungen durch Dritte ist umstritten. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Frage der Haftung in Zusammenhang mit kostenträchtigen Abmahnungen als Folge tatsächlicher oder angeblicher missbräuchlicher Nutzungen.
Für WLAN-Angebote gewerblicher Art gelten die Bestimmungen des Telemediengesetzes, TMG. Nach Paragraf 8 TMG haftet der Diensteanbieter nicht für fremde Nutzungen, wenn er diese nicht selbst veranlasst hat. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für den privaten Betrieb von WLAN und auch nicht für WLAN-Angebote von Hotels, Gaststätten et cetera, weil sie keine Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes sind, sondern lediglich Inhaber eines Internetanschlusses.
Für den privaten Bereich beziehungsweise für die Angebote von Hotels, Gaststätten oder Ähnlichem ist unklar, inwieweit der Betreiber des WLAN für Missbrauch haftet, welche Schutzvorkehrungen er gegen Missbrauch treffen muss und welche Überwachungspflichten ihn treffen. Zu diesen Fragen gibt es auch keine einheitliche Rechtsprechung. Eine Klärung durch den Gesetzgeber hält der Senat deshalb für geboten.
Zu Frage 2: Eine bessere Versorgung mit kostenfreien Internetzugängen per WLAN ist gleichbedeutend mit kostenfreiem Informationszugang. Mit allen WLAN-fähigen Geräten kann sodann auf das Internet zugegriffen werden, und entsprechende Informationsmöglichkeiten können genutzt werden. Dies bietet Vorteile für alle Nutzer, ob es nun Geschäftsreisende, Touristen oder Bürgerinnen und Bürger sind. Der Senat bewertet ein derartiges Angebot grundsätzlich positiv.
Zu Frage 3: Die Länder Berlin und Hamburg haben am 12. September 2012 einen Entschließungsantrag zur Beschränkung des Haftungsrisikos für Betreiber lokaler Netzwerke, WLAN, in den Bundesrat eingebracht, Drucksache 545/12. Mit dieser Entschließung soll die Bundesregierung gebeten werden zu prüfen, wie das Potenzial vorhandener WLANNetze stärker nutzbar gemacht werden kann, das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt werden kann und die Pflichten der Betreiber so konkretisiert werden können, dass WLAN ohne Haftungsund Abmahnrisiken betrieben werden können. Diese Ziele entsprechen der Auffassung des Senats. Bremen hat dem Entschließungsantrag deshalb zugestimmt. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, Sie haben darauf hingewiesen, dass es eine unklare Rechtslage gibt, die zu Irritationen führt, dies soll ja aufgearbeitet werden. In der Antwort zu Frage 2 sagen Sie, der Senat bewerte ein Angebot der öffentlichen Zugänge grundsätzlich positiv. Kann man also davon ausgehen, dass der Senat Bestrebungen in dieser Art haben wird oder, wenn es andere erfolgversprechende Modelle gibt, wie zum Beispiel in Berlin, dass er solche Systeme hier vielleicht auch implementieren möchte?
Ja, ich glaube, der Senat unterstützt das. Wir haben ein Interesse daran, im öffentlichen Raum, zum Beispiel im Rathaus, auch WLAN-Angebote selbst zu installieren, sodass dann bei Konferenzen oder Veranstaltungen die Teilnehmer – sie müssen dann allerdings ein Passwort haben, aber das ist organisierbar – dieses auch nutzen können. Aus Sicht des Wirtschaftsressorts, aus Sicht des Senats ist also klar, wir wollen ein möglichst breites WLAN-Angebot haben.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Überlastung der Prüfungs- und Immatrikulationsämter“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Tsartilidis, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie viele Beschäftigte, umgerechnet in Vollzeitäquivalente, sind an der Universität und an den Hochschulen des Landes Bremens in den Prüfungs- und Immatrikulationsämtern beschäftigt, und
Zweitens: Wie lange dauert die Wartezeit für die Ausstellung von Notenbögen, Urkunden und sonstigen Bescheinigungen in den einzelnen Hochschulen?
Drittens: Wie ist der Stand der ausgesprochenen Zulassungen/Ablehnungen und des Nachrück- und Losverfahrens für das Wintersemester 2012/2013?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das Prüfungswesen der Universität Bremen ist sehr heterogen organisiert: Es gibt neben dem Immatrikulationsamt sowohl ein zentrales Prüfungsamt als auch dezentrale Prüfungsämter. Insgesamt sind im Prüfungswesen der Universität 18,5 Vollzeitäquivalente in der Sachbearbeitung eingesetzt, die rund 19 000 Studierende und Promovierende betreuen. Es werden 47 Bachelorfächer als Studiengänge in jeweils unterschiedlichen Formaten und Abschlussarten betreut, die in rund 330 unterschiedlichen wählbaren Kombinationen aus Fächern und Abschlüssen studiert werden können. Im Masterstudium bietet die Universität 47 fachwissenschaftliche Masterstudiengänge sowie fünf Master of Education mit insgesamt 23 Studienfächern an. Hinzu kommen fünf DoubleDegree-Programme, zwei duale Studiengänge sowie die Kooperation mit der Universität Oldenburg im Zwei-Fächer-Studium.
Im Immatrikulationsamt der Universität sind derzeit 10,96 Vollzeitäquivalente in der Sachbearbeitung beschäftigt. Legt man, wie auch bei den anderen Hochschulen, die Gesamtzahl der etwa 19 000 Studierenden und Promovenden sowie die insgesamt 29,46 Vollzeitäquivalente in den Prüfungsämtern sowie im Immatrikulationsamt zugrunde, ergibt sich eine rechnerische Relation von 645 Studierenden und Promovierenden pro Vollzeitäquivalent. Die Relationsbildung zu den Studiengängen ist wegen der Vielzahl von Formaten und Abschlussarten nicht möglich. An der Hochschule für Künste sind im Immatrikulationsund Prüfungsamt zwei Vollzeitäquivalente für circa 850 Studierende zuständig. Das Studienangebot umfasst 21 Studiengänge inklusive auslaufender Diplomstudiengänge, sodass sich eine Betreuungsrelation von 425 Studierenden pro Vollzeitäquivalent ergibt.
An der Hochschule Bremen sind 12,5 Vollzeitäquivalente in der Sachbearbeitung im Immatrikulationsund Prüfungsamt für über 8 000 Studierende zuständig. Das Studienangebot umfasst 70 Studiengänge, sodass sich eine Betreuungsrelation von rund 645 Studierenden pro Vollzeitäquivalent ergibt.
Im Immatrikulations- und Prüfungsamt der Hochschule Bremerhaven sind 4,25 Vollzeitäquivalente in der Sachbearbeitung tätig, die 2 972 Studierende in 14 Bachelor- und zehn Masterstudiengängen betreuen. Damit ergibt sich eine Betreuungsrelation von 699 Studierenden pro Vollzeitäquivalent.
Zu Frage 2: Seit Kurzem können sich an der Universität Bremen fast alle Studierenden ihren individuellen Leistungsstand selbst ausdrucken, sofern die entsprechenden Noten zeitgerecht an das Prüfungsamt übermittelt wurden. Nach dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen ist für die Ausstellung von Zeugnissen eine Zeitspanne von bis zu drei Monaten vorgesehen, die wegen fehlender Nachweise, aufwendiger Klärungen oder durch die Einholung von Unterschriften im Einzelfall ausgeschöpft werden kann. Eine allgemeine Aussage zur Wartezeit kann daher nicht getroffen werden.
Immatrikulationsbescheinigungen können von den Studierenden der Hochschule für Künste jederzeit über deren Account ausgedruckt werden. Die Ausstellung von Abschlussdokumenten dauert circa drei Wochen. Notenbögen und Bescheinigungen werden an der Hochschule Bremen in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen ausgestellt oder sind online durch die Studierenden abrufbar. Die Ausstellung von Zeugnissen, Urkunden, Exmatrikulations- und Rentenbescheinigungen der Absolventinnen und Absolventen dauert in der Regel zwei und längstens vier Wochen.
Für Bescheinigungen werden von der Hochschule Bremerhaven ein bis zwei Werktage, für Notenbögen ein bis drei Werktage und für Urkunden vier bis sechs Werktage benötigt. Die Ausstellung von Zeugnissen kann bis zu zwölf Werktagen dauern wegen der zusätzlich erforderlichen Unterschriften der Prüfungsausschussvorsitzenden.
Zu Frage 3: Im Aufnahmeverfahren der Universität Bremen für das grundständige Studium wurden das Hauptverfahren und das Nachrückverfahren sowie ein erstes Losverfahren durchgeführt. Die Widerspruchsfrist sowie die Bewerbungsfrist für freie Studienangebote waren zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage durch die Universität gerade erst abgelaufen, sodass noch keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Bisher wurden auf über 25 000 Bewerbungen 14 053 Ablehnungen und rund 7 000 Zulassungen versandt. Aus über 2 000 Bewerbungen wurden an der Hochschule für Künste 280 Bewerberinnen und Bewerber zum Studium zugelassen. Gegebenfalls wird nach der Beendigung des Immatrikulationsverfahrens ein Nachrückverfahren stattfinden. Ein Losverfahren wird nicht durchgeführt.
Die Hochschule Bremen befand sich bei Beantwortung der Anfrage im Losverfahren. Bislang wurden 4 315 Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, davon haben 1 964 Personen den Studienplatz angenommen. 9 234 Bewerbungen wurden abgelehnt. Das
Nachrück- und Losverfahren an der Hochschule Bremerhaven ist abgeschlossen. Während 641 Bewerbungen abgelehnt wurden, wurden 2 011 Zulassungen ausgesprochen. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich habe eine Frage zu den Unterschieden bei der Ausstellung der Urkunden. Sie haben die Betreuungsrelation beschrieben, sie ist an den Hochschulen und an der Universität ungefähr gleich. Trotzdem nennen Sie in der Beantwortung Gründe, warum das Ausstellen von Urkunden bis zu drei Monaten dauert, wie die Klärung wichtiger Fragen und so weiter. Können Sie das ein wenig ausführen? Warum ist es an der Universität anders als an den übrigen Hochschulen, wo das Ausstellen drei oder zwölf Tage dauert im Gegensatz zu drei Monaten an der Universität?
Das kann ich im Einzelnen nicht beleuchten, weil das häufig personenabhängige Dinge sind, sowohl aufseiten des Studierenden als auch aufseiten des Lehrenden beziehungsweise des Betreuenden. Ich kann nicht im Detail sagen, warum die Universität länger braucht. Man sieht, es ist ein etwas anders organisiertes Verfahren als an den Hochschulen, es ist offensichtlich weniger zentralisiert, und es ist natürlich ein wesentlich größerer Betrieb, das muss man auch an der Stelle feststellen.
Warum im Einzelnen Studierende auch in Teilen mit bestimmten Verfahren unzufrieden sind, kann ich immer nur im Einzelfall nachsehen. Häufig handelt es sich um liegen gebliebene Dinge, Noten wurden nicht eingetragen, manchmal wurden Dinge auch von den Studierenden nicht rechtzeitig eingereicht und so weiter. Es ist also nur individuell zu betrachten, aber es muss auch ein Systemproblem geben, denke ich.
Die vierte Anfrage betrifft die Demenzversorgung in bremischen Krankenhäusern. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bensch, Rohmeyer, Frau Ahrens, Frau Grönert, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.