Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag). Ich gebe Ihnen nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: Mit Ja haben gestimmt 26 Abgeordnete, mit Nein haben gestimmt 51 Abgeordnete, Stimmenthaltungen 0 Abgeordnete. Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffern 1 bis 5 und 7 des Antrags ab. Damit lehnt die Bürgerschaft (Landtag) den gesamten Antrag ab.
Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kastendiek.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor einem Dreivierteljahr haben wir hier in der Bremischen Bürgerschaft zweimal, in erster und zweiter Lesung, über das Gesetz zur Einführung der Citytax debattiert und auch sehr kontrovers gestritten. Vor einem knappen Dreivierteljahr ist dann hier im Januar dieses Gesetz verabschiedet worden. Vor einem halben Jahr ist es in Kraft getreten, und vor einem Vierteljahr war das Gesetz durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Makulatur. Wir müssen feststellen, das von RotGrün initiierte Gesetz zur Einführung der Citytax ist gescheitert.
Was wollte dieses Gesetz erreichen? Es sollte neue Einnahmequellen in Höhe von 3,6 Millionen Euro per ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
anno generieren, es sollte dazu verwendet werden – und das ist ausführlich so formuliert und auch nachzulesen –, zusätzliche Maßnahmen in Kultur und Tourismus zu finanzieren. Es wurden Beträge zwischen einem und drei Euro pro Nacht und Person erhoben, abhängig von Klassifizierung und Einrichtung. Es war hier auch unverhohlen in den Redebeiträgen der Vertreter der Koalition zum Ausdruck gekommen, es sollte eine Negativkompensation für die reduzierte Mehrwertsteuer sein, die vor einigen Jahren auf Bundesebene für das Hotelgewerbe eingeführt worden ist.
Was ist jetzt davon übriggeblieben? Man kann konstatieren: gar nichts an der Stelle! Man hat sehr viel Unruhe geschaffen, man hat sich damals in den Debatten über die rechtlichen Bedenken verschiedener Art hinweggesetzt. Es ist im Bereich der Gastronomie, der Hoteliers und der Tourismusszene sehr viel Unruhe geschaffen worden durch ein sehr umstrittenes und auch sehr bedenkliches Gesetz.
Was hat nun dazu geführt, dass dieses Gesetz keine Wirkung mehr erzielt hat beziehungsweise von der Finanzsenatorin erst einmal ausgesetzt wurde? Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gesagt, dass Aufwendungen für beruflich veranlasste Übernachtungen nicht von einer Aufwandsteuer erfasst werden dürfen, und da in dem Gesetz keine Trennung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtungen vorgenommen worden ist – und somit die betroffene Satzung in Gänze Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgericht war –, ist das ganze Gesetz Makulatur.
Die gleiche Situation haben wir in Bremen. Es spielt auch keine Rolle, Frau Finanzsenatorin, wie Sie in Ihrer Pressemitteilung im Juli, kurz nach der Veröffentlichung des Urteils, geschildert haben, ob es nun eine kommunale Satzung ist, die eine Aufwandsteuer festsetzt, oder ein Landesgesetz, das eine Aufwandsteuer festsetzt. Aufwandsteuer ist Aufwandsteuer!
Meine sehr verehrten Damen und Herren vom Senat, aber auch von der Koalition, Sie hatten jetzt ein Vierteljahr Zeit, hier eine entsprechende Alternativlösung, eine Veränderung des Gesetzes vorzulegen, Sie haben es nicht getan. Vor diesem Hintergrund ist es konsequent, dass hier dieser Antrag von uns als CDU-Fraktion eingebracht wird, dieses Gesetz aufzuheben und dann in einer anderen Art und Weise – und ich vermute, dass Sie sich schon intensiv Gedanken darüber machen – eine entsprechende Kompensation vorzuschlagen.
Ich will deutlich sagen, dass auch damals in der Diskussion um die Einführung der Citytax natürlich die Frage generell eine Rolle gespielt hat, wie sich die Tourismusstandorte Bremen und Bremerhaven weiterentwickeln, und die Bedenken, die wir auf verschiedene Art in den letzten Monaten zum Ausdruck gebracht haben, scheinen sich zu bestätigen. Wir haben eine Stagnation in den Übernachtungszahlen in Bremen festzustellen. Bundesweit geht man auch in
diesem Jahr wieder von einem Wachstum von mindestens zwei bis drei Prozent aus. Der Bereich des Städtetourismus ist übrigens ein sehr dynamischer Wachstumsmarkt. In den Metropolen und in den größeren Städten geht man von Wachstumsraten zwischen fünf und zehn Prozent aus. Und in Bremen? Stagnation! Ihre Politik zeigt offensichtlich Wirkung. Es sind die Citytax und natürlich auch die Umweltzone, die dazu führen, dass Übernachtungen abgesagt werden.
(Abg. Frau D r. K a p p e r t - G o n t h e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das glauben Sie wirklich nicht selbst!)
Das Ergebnis Ihrer Politik wird sein – das ist nachgewiesen –, dass letztendlich in diesem Jahr 50 000 Übernachtungen allein wegen der Umweltzone wegfallen. Das ist die Realität Ihrer Politik, und mit dieser müssen Sie sich hier schon auseinandersetzen.
Daher haben wir eine Bitte: Wenn Sie sich dann über Kompensationsmöglichkeiten – ich bin einmal gespannt, wie die aussehen werden – Gedanken machen, wenn Sie hier oder im Haushalts- und Finanzausschuss Vorschläge unterbreiten, es ist ja angekündigt worden, dass Sie es dahin überweisen möchten, wir wären bei unserem Gesetzentwurf damit einverstanden, dann machen Sie sich schon einmal Gedanken, welche Auswirkungen, Konsequenzen und Schlussfolgerungen aus Ihrem Handeln zu ziehen sind, damit vor allem, Herr Liess, ich darf Ihre Worte aus der Debatte im Januar zitieren, rechtsfeste Konstruktionen gewählt werden, Ihre Annahme hat sich ja an der Stelle nicht bestätigt, und Sie sich über die Konsequenzen und Wirkungen Ihres Handelns sehr wohl bewusst sind, damit sich das, was in der Vergangenheit an Fehlern passiert ist, nicht wiederholt. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal muss man dem Kollegen Kastendiek vollumfänglich zustimmen. Wenn man hier ein Gesetz verteidigt, es in erster und zweiter Lesung diskutiert, es dann verabschiedet und in Kraft setzt, wenn das Gesetz dann im Amtsblatt veröffentlicht wird, wenn man als Koalition dahintersteht und wenn wir jetzt ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil haben, das zwar nicht in Sachen Bremen ergangen ist, sondern in Sachen Trier und Bingen, das aber voraussichtlich ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
auch auf das bremische Gesetz anwendbar ist, dann sollte man einräumen, dass die Art und Weise, wie wir vorhatten, die Touristen an Marketingkosten, an Kosten für Kultur zu beteiligen, zunächst einmal gescheitert ist.
Wir müssen davon Abstand nehmen, das Gesetz, so wie wir es geplant und verabschiedet hatten, in Bremen umzusetzen. Das ist die Wahrheit, das ist genau so, und daran gibt es überhaupt nichts zu deuteln. Ich bin relativ sicher, dass der Spruch des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund der Tatsache, dass wir es mit Kommunalsatzungen und mit einer Landesregelung zu tun haben, auch für Bremen einschlägig sein dürfte. Das sind erst einmal die Fakten, die wir bedauernd zur Kenntnis nehmen müssen.
Gleichwohl ist es ja so, und ich habe mich umgeschaut in den vielen Städten in Deutschland, die vergleichbare, andere oder ähnliche Steuern und Abgaben geplant oder auch schon umgesetzt haben, dass alle, sogar die Stadt Trier, die unmittelbar vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlegen ist, nun zunächst einmal auf die schriftliche Urteilsbegründung warten. Das erscheint mir jetzt nicht so ungewöhnlich, als dass Sie hier sagen könnten oder würden, Sie sind gar nicht darauf eingegangen, Sie haben es selbst bei verschiedenen anderen Themen auch schon eingefordert, bevor man nicht eine ausführliche schriftliche Urteilsbegründung eines Bundesverwaltungsgerichts hat, sollte man einen Moment die Füße stillhalten und warten, wie sie denn eigentlich genau ausfällt. Genau das tut die Koalition an dieser Stelle.
Insofern ist es schon interessant, was das Bundesverwaltungsgericht da im Einzelnen ausführen wird. Wie immer kennen wir nur eine Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Der Gedanke kann Ihnen eigentlich so fremd nicht sein.
Wenn man jetzt schaut, wie andere Städte darauf reagieren, gibt es ein ganzes Potpourri. Die Mehrzahl sagt, dass sie es entweder, so wie Dortmund schon von vornherein eingeplant hatten, eine solche Unterscheidung zwischen geschäftlichen und touristischen Anlässen von Übernachtungen machen werden, andere wie zum Beispiel Berlin, der dortige Finanzsenator Nußbaum, und Köln überlegen, wie sie in ihren Planungen auf dieses Urteil eingehen. Das ist genau der Stand, den wir heute haben.
Wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, muss sich die Koalition in Bremen überlegen, wie sie mit diesem Urteil umgeht. Es gibt im Wesentlichen zwei Alternativen!
Die eine Alternative ist, wir würden dem folgen, was Sie heute beantragen, was wir heute gar nicht beurteilen können, weil wir, wie gesagt, die Urteilsbegründung noch nicht kennen, wir würden das Ge
setz einfach in Gänze aufheben. Die zweite Alternative liegt aber auch genauso auf dem Tisch, nämlich zu sagen, dann richten wir uns nach den Vorgaben des Gerichts und versuchen, eine möglichst unbürokratische und machbare Regelung in Bremen einzuführen, die die Vorgaben des Gerichts berücksichtigt, zwischen geschäftlichen und touristischen Anlässen bei den Übernachtungen zu unterscheiden, und dann nehmen wir möglichst die vom Gericht ausdrücklich gestatteten Abgaben auf die touristische Übernachtung auch ein. Das sind die beiden Alternativen, über die wir zu entscheiden haben. Mir sind bei der Beschäftigung mit dem Thema sehr viele Nachteile bei beiden Alternativen aufgefallen. Wenn wir einmal offen darüber reden, haben beide Alternativen natürlich Vor- und Nachteile, aber es sind doch deutliche Nachteile, die bei beiden Alternativen gegeben sind. Würde man nämlich das Gesetz ganz aufheben, so wie Sie es heute fordern, dann würde einfach dieses eingeplante Geld für Marketingaktivitäten und für die Stärkung des kulturellen Standortes fehlen. Macht man die andere Alternative, es nur auf die Touristen zu begrenzen, dann erscheinen einem doch gewisse Hürden in der Umsetzung, wo wir dann zwar auf gutem Fuß mit dem Bundesverwaltungsgericht stehen, wo wir aber, glaube ich, große Anstrengungen unternehmen müssen, um es so umzusetzen, dass kein unbilliger Verwaltungsaufwand entsteht und die Umgehungstatbestände, die ja offensichtlich sind, dann eben ausgeschlossen werden können. Auch das ist kein einfacher Weg. Wir neigen im Moment leicht zu dem Letzteren, also den anderen Städten wie Berlin, Köln, Dortmund und anderen zu folgen. Das kann aber noch keine abschließende Bewertung sein, solange wir das Urteil nicht kennen. Wir empfehlen heute, den Antrag abzulehnen, werden aber darauf zurückkommen müssen – im Moment ist das Gesetz ja ausgesetzt –, hier eine abschließende Regelung in Sachen Citytax zu beschließen. Wir nehmen aus der heutigen Debatte auf jeden Fall mit, dass uns dies, sobald die Urteilsbegründung vorliegt, wieder hier im Hause begrüßen wird. Sobald das der Fall sein wird, werden wir dann zwischen diesen Alternativen entscheiden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem Herr Kastendiek die Vorgeschichte und Herr Dr. Güldner den möglichen Ausblick so deutlich gekennzeichnet haben, fehlen mir fast die Worte. Ich möchte das nur dergestalt ergänzen: Es ist richtig, natürlich haben ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wir uns von diesem Gesetz Mehreinnahmen versprochen. Wir erleben mit dem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts, dass wir aller Voraussicht nach das Landesgesetz in dieser Form nicht werden aufrechterhalten können. Das heißt für uns aber noch lange nicht, dass wir jetzt dieses Ziel, Einnahmeverbesserungen insgesamt erzielen zu können, einfach aufgeben, sondern dass wir nach Kenntnis der Urteilsbegründung gern wissen möchten, welche Chancen es überhaupt noch gibt. Das möchten wir gern tun, und deshalb bitten wir darum, die erste Lesung heute zu unterbrechen, die Gesetzesvorlage in den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, die Urteilsbegründung abzuwarten und dann das Parlament wieder mit einer Stellungnahme des Ausschusses insgesamt zu begrüßen.
Ich möchte eines noch ausdrücklich sagen, weil das eventuell zu Irritationen in der Öffentlichkeit führt. Die Mittel aus der Citytax sind ja schon zum Teil für bestimmte Maßnahmen im Kulturbereich verplant worden. Ich gehe fest davon aus, dass diese Maßnahmen, wenn die Citytax insgesamt zu Fall kommen sollte, auch weiterhin stattfinden können und wir andere Wege der Finanzierung finden müssen. Ich finde, man ist den Institutionen schuldig, dies auch so deutlich zu sagen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe eben einen Fehler gemacht und habe von Ablehnung gesprochen. Nur für das Protokoll: Auch die Fraktion der Grünen schließt sich selbstverständlich dem Weg an, dass wir die erste Lesung unterbrechen und dann überweisen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal ist das so, man versucht, mit einem Gesetz eine vernünftige Regelung einzuführen, und jemand findet, das widerspricht anderen Gesetzen. Das ist zunächst einmal nichts Dramatisches. Richtig ist, es zwingt Bremen zum Handeln. Ich finde den Ansatz, deswegen das Gesetz einfach zu canceln und zu sagen, das wollen wir nicht, wir wollen keine Citytax mehr, falsch. Deswegen werden wir den Antrag der CDU ablehnen. Wir sind auch nicht für eine Überweisung an den Ausschuss, denn die Arbeit, nämlich noch einmal hinzu––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
schauen, ob es eine Möglichkeit gibt, die Citytax so einzuführen, dass sie rechtsfest ist, und ob es mit einem überschaubaren Aufwand möglich ist, haben wir ohnehin. Dazu brauchen wir nicht den Antrag der Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Deswegen lehnen wir das ab.
Ich will auf zwei bis drei Kleinigkeiten hinweisen. Dieser Beschluss, eine solche Steuer einzuführen, ist in der Tat auch deswegen zustande gekommen, weil eine Bundesregierung den Hotels eine Mehrwertsteuersenkung geschenkt hat, die in Größenordnungen gewesen ist, die weit über das hinausgehen, was jetzt an Citytax erhoben wird.
Nur einmal zur Erinnerung, worüber wir reden! Für Ferienhäuser, Gasthöfe und Pensionen – sagen wir einmal, die normalen einfachen Übernachtungen – ist es ein Euro pro Nacht. Man bezahlt da normalerweise, wenn man Glück hat, zwischen 40 und 50 Euro, darauf ist also ein Euro. Bei Hotels unter vier Sternen sind es zwei Euro und über vier Sterne sind es drei Euro. Eine Übernachtung in einem Hotel über vier Sterne kostet – was schätzen Sie? – 150 Euro, da etwa geht es los. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es für jemanden, der sich eine Übernachtung in einem Vier-Sterne-Hotel in Höhe von 150 Euro oder mehr leisten kann, ein vernünftiger Grund sein sollte, wegen drei Euro diese Reise abzubrechen. Das ist einfach nicht wahr, das ist ein Mythos.
Das zweite ist: Es ist Notwehr, weil wir in diesem Land einfach ein Stück weit Geld brauchen für die Maßnahmen, die angesprochen worden sind.
Ich sagte doch bereits, dass wir, wenn es so wäre, dass wir mit diesem Gesetz Recht brechen würden, wenn wir es anwenden würden, natürlich darüber reden und es ändern müssten. Das habe ich ja gerade gesagt. Die Aufgabe steht uns selbstverständlich bevor. Aber gleich, weil es diese Rechtssprechung gibt und die Citytax auf beruflich motivierte Übernachtungen nicht zulässig ist, die privaten Übernachtungen mit hinauszuwerfen, finde ich falsch.
Die Aufgabe besteht darin, und darauf wollte ich noch einmal hinweisen, dass einerseits die Summe möglicherweise für den Einzelfall in meiner Vorstellung kein Hindernis sein kann und dass wir andererseits dieses Geld dringend brauchen. Deswegen lehnen wir den Antrag der CDU ab und finden es notwendig, das Gesetz so zu ändern, dass man das unterscheidet. Nach meiner Erfahrung ist die Erfassung, ob eine Übernachtung beruflich oder privat motiviert ist, dann zunächst relativ einfach. Ich kenne Fälle aus Erfurt, da bekommt man einen Zettel, da kreuzt man
das an. So hoch ist der bürokratische und organisatorische Aufwand nicht, als dass man da Hürden hätte, die man nicht überwinden kann.
Vor allen Dingen bekommen wir dann möglicherweise 1,5 bis zwei Millionen Euro mehr in den Haushalt. Wir haben vorhin die Debatte gehabt, dass wir das Geld brauchen. – Danke!