Protocol of the Session on September 12, 2012

(Abg. H a m a n n [SPD]: Die waren Fuß- ball schauen!)

Frau Vogt, Sie wissen sicherlich auch, wer zum Zeitpunkt der Abstimmung den Vorsitz im Bundestag hatte, nämlich die Vizepräsidentin des Bundestags von Ihrer Fraktion, von Ihrer Partei, Frau Petra Pau. Sie hätte die Debatte gar nicht zulassen dürfen, da der Bundestag gemäß Paragraf 45 seiner Geschäftsordnung nicht beschlussfähig war. Lehnen Sie sich hier also alle nicht so weit aus dem Fenster,

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das hat aber keiner getan!)

Ihre Abgeordneten waren auch nicht da!

Sie haben darauf hingewiesen, dass das Thema im Innenausschuss des Bundestages vorher schon behandelt worden ist. Wo waren denn da Ihre Abgeordneten? Haben sie das dort nicht mitbekommen? Schlafen sie da? Es ist eine ganz merkwürdige Angelegenheit, dass plötzlich, nachdem der Bundestag diesen Beschluss gefasst hat, obwohl er es gar nicht hätte dürfen, die Opposition aus allen Ecken kommt. Also: Wer im Glashaus sitzt, sollte wissen, was passieren kann, wenn er mit Steinen um sich wirft.

(Beifall bei der CDU)

Nun aber zum Inhalt des Bundesmeldegesetzes! Diese Notwendigkeit ergibt sich aus der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006, und inhaltlich – das sagen wir als CDU ganz deutlich – gibt es durchaus Verbesserungen in diesem neuen Gesetz, mit Ausnahme natürlich dieser von mir eben schon kritisierten Angelegenheit. Bis heute ist es nämlich so, dass wir an der Stelle sehr viele unterschiedliche Ländergesetze haben und dort gegenwärtig auch mit großen Unterschieden gearbeitet werden muss. Häufig beispielsweise, das wird Frau Dr. Sommer bestätigen können, gibt es keine definitiven Regelungen zur Weitergabe der Daten, und der Datenschutz ist in vielen Ländergesetzen auch nicht so verfestigt, wie es hätte sein sollen.

Wir als CDU-Fraktion sind auch dafür, dass die 5 200 Meldeämter in Deutschland miteinander vernetzt werden, damit der große Verwaltungsaufwand, der gegenwärtig besteht, weil ein Meldeamt dem anderen die Veränderungen melden muss, deutlich vermindert werden kann. Wir sind auch der Meinung, dass Vermieter zustimmen sollten, wenn sich in ihren Wohnungen und Häusern ein Veränderungsprozess vollzieht. Ich denke, dass das auch für die Klarheit der Meldegesetze und der gemeldeten Daten besser darzustellen ist.

Kritisch ist natürlich – ich hatte schon darauf hingewiesen – die Weitergabe der Daten aus datenschutzrechtlicher Sicht. Ich will das jetzt nicht alles wiederholen, das ist umfangreich von meinen Vorrednern dargestellt worden. Allerdings muss an der Stelle deutlich gesagt werden – dies hat bisher noch keiner getan –, dass das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2006 ausdrücklich die Weitergabe für rechtens erklärt hat, weil aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts diese Melderegister einen öffentlichen Charakter haben. Dies darf aus unserer Sicht nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen geschehen, darauf hatte ich schon hingewiesen.

Jetzt zur Veränderung des Gesetzes und damit also auch zur Sinnhaftigkeit dieses Antrags, den DIE LINKE hier gestellt hat! Alle Länderparlamente wollen dieses Gesetz im Bundesrat verändern, nicht nur die von der SPD und den Grünen regierten Länder, sondern alle, auch die CDU- und CSU-Länderregierungen.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Aber als wir den Antrag gestellt haben, wollten Sie das nicht!)

Insofern hätte es Ihres Antrags nicht bedurft, Frau Vogt, weil er aus unserer Sicht wieder einmal reiner Populismus ist.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Aber man kann doch vor diesem Haus auch bekennen, dass man das nicht will!)

Sie hätten ihn ja auch wieder zurückziehen können, das wäre auch noch möglich gewesen!

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Dann ziehen Sie ihn doch zurück!)

Die Bundesregierung will diesen Passus in dem Gesetz gar nicht, das hat sie deutlich gesagt. Wir lehnen Ihren Antrag deswegen ab. Wir lehnen ihn aber auch ab – und ich hatte darauf hingewiesen –, weil Ihr Antrag darauf hinausläuft, dass die Fortentwicklung des Meldewesens in Gänze abgelehnt wird, und das halten wir nicht für richtig – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Mäurer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich muss die Debatte nicht unnötig verlängern. Wir haben hierzu eine sehr eindeutige Position: Was dort im Bundestag geschehen ist, war keine Glanzstunde des Parlaments, es war eher eine Nacht- und Nebelaktion. Dass nun eine solche Debatte geführt wird, finde ich positiv. Wir sind hier aber in einem Antragsverfahren der LINKEN, das mit „Dringlichkeitsantrag“ überschrieben ist, und dieser endet mit „Der Senat wird aufgefordert“. Das ist so wie Eulen nach Athen tragen.

Der Senat hat, nachdem der Bundestag diesen Entwurf in erster Lesung beschlossen hat, die Entwicklung nicht einfach nur passiv kommentiert, sondern wir sind aktiv geworden. Wir, die Länder NordrheinWestfalen, Schleswig-Holstein, Bremen, RheinlandPfalz, Brandenburg, Hamburg, Baden-Württemberg – man kann es in der Bundesrats-Drucksache 524/11 nachlesen –, haben für die Sitzung des Innenausschusses des Bundesrates am 6. September einen gemeinsam abgestimmten Antrag eingebracht. Wenn man die Presse verfolgt hat, dann konnte man am nächsten Morgen zum Beispiel im „Hamburger Abendblatt“ lesen: Innenminister der Länder stoppen das Meldegesetz. Dies zu dem, was wir getan haben! Insofern gibt es auch überhaupt keine Zweifel daran, wie wir uns abschließend im Plenum des Bundesrates verhalten werden.

Es ist ein klarer Auftrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, dafür haben wir eine breite parlamentarische Mehrheit im Bundesrat, und deswegen werden wir das so umsetzen, wie wir es uns vorgenommen haben. Dass die Bürgerschaft uns dabei unterstützend noch einmal sehr deutlich sagt, was sie will, ist legitim, aber eines Auftrags, dringend etwas zu machen, wie gesagt, dazu hätte es nicht bedurft.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Sie müs- sen einmal auf das Datum des Antrags schauen!)

Ja, das ist das Problem: Der Antrag ist etwas älter und lange von der Realität überholt.

Ich glaube, wir haben eine gute Chance, dieses Gesetz im Vermittlungsausschuss mit der breiten Mehrheit der Länder so zu verändern, dass es unseren Ansprüchen genügt. – Danke sehr!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/503 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU)

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i m k e [BIW])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Zwischenzeitlich ist interfraktionell vereinbart worden, dass wir jetzt vor der Mittagspause noch die Tagesordnungspunkte, bei denen eine Debatte nicht vorgesehen ist, behandeln.

Sonntagsöffnung der Bibliotheken

Mitteilung des Senats vom 3. Juli 2012 (Drucksache 18/490)

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats, Drucksache 18/490, Kenntnis.

Stellungnahme des Senats zum Sechsten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit

Mitteilung des Senats vom 17. Juli 2012 (Drucksache 18/529)

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

Wer der Überweisung der Stellungnahme des Senats zum Sechsten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit mit der DrucksachenNummer 18/529 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend. (Einstimmig)

Bremisches Gesetz über die Verkündung von Gesetzen, Rechtsverordnungen und anderen Vorschriften (Bremisches Verkündungsgesetz)

Mitteilung des Senats vom 28. August 2012 (Drucksache 18/550) 1. Lesung