Es ist völlig unverständlich, wenn man sich die großen Debatten um Volksentscheide der Vergangenheit anschaut – denken Sie an die Bildungsdebatte in Hamburg, an die Auseinandersetzung Stuttgart 21,
aber auch an europäische Initiativen! –, dass auf Bundesebene, wo so viele schwerwiegende Entscheidungen getroffen werden, das Volk keinerlei Chance hat, über Volksbegehren und Volksentscheide mitzuwirken. Ich weiß nicht, wie sich das begründet und ich weiß auch nicht, wie die CSU, die in Bayern sehr viele Dinge macht, die ich für ganz fürchterlich halte, aber in einem Punkt durchaus vorbildlich ist, nämlich im Hinblick auf direkte Demokratie und kommunale Mitbestimmung in den Gemeinden in Bayern, es zum Beispiel rechtfertigt, dass auf Bundesebene dann plötzlich die Tür zugeschlagen wird, wie die CDU und die FDP der Bevölkerung einfach die Tür vor der Nase zuschlagen und sagen, sie darf auf Bundesebene nicht mitbestimmen. Wir machen heute noch einmal einen Vorstoß, um zu sagen, das Land Bremen setzt sich in dieser Frage ein. Ich habe wenig Hoffnung, muss ich auch gestehen, dass das in der kurzen Zeit bis zur nächsten Bundestagswahl noch erfolgreich sein wird, aber ich glaube, es ist ein deutlicher Schwerpunkt auch in der grünen Programmatik zu sagen, wenn sich diese Bundesregierung nach dem nächsten September ändert, dann wird zügig, möglichst in den ersten 100 Tagen oder kurz danach, in Angriff genommen, dass sich die Menschen in Deutschland aktiv bei wichtigen Vorhaben auch über Volksbegehren und Volksentscheid in der Politik direkt beteiligen dürfen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, und ich finde, es ist eine hervorragende Motivation, dafür zu kämpfen, dass auch diese Blockade – wir haben gestern beim Mindestlohn über andere Blockaden gesprochen – der jetzigen Bundesregierung beendet wird. Hierfür steht diese rot-grüne Koalition in Bremen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein selbstbewusstes Parlament nutzt den rechtlichen Gestaltungsspielraum, den ihm das Grundgesetz und die Landesverfassung zubilligen. Wir haben gestern sehr selbstbewusst und durchaus kontrovers den Gestaltungsspielraum dieses Hauses genutzt, indem wir ein Landesmindestlohngesetz formuliert haben. Der Senator für Wirtschaft hat gesagt, er ist stolz. Er hätte sagen müssen, er ist stolz auf dieses Parlament, denn dieses Parlament hat das Gesetz entwickelt.
(Beifall bei der SPD – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das hat er gemeint! – Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Garantiert! – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wir kennen ihn ja!)
Die Champions League eines solchen Gesetzgebungsprozesses ist der Beratungsgang zur Veränderung von Landesverfassungen. Die vorliegenden Änderungen zur Landesverfassung lassen sich grob in zwei Gruppen aufteilen. Es gibt die Anträge, die einvernehmlich erscheinen, zu denen Herr Röwekamp und Herr Dr. Güldner schon einiges gesagt haben, das sind der Bürgerantrag, die Absenkung der Quoren, und ich gehe auch davon aus, dass das Einsetzen für Volksbegehren auf nationaler Ebene sehr einvernehmlich sein wird – ich habe das zumindest Ihren Worten entnommen, wenn es nicht so ist, haben wir noch eine zweite Runde –, aber es gibt auch Verfassungsänderungsvorschläge, die kontrovers erscheinen.
Ich möchte vorab bei dem Einvernehmlichen nicht verschweigen, dass die Zustimmung zur Absenkung der Quoren bei Volksentscheiden Teilen der SPD schwer fällt. Ich persönlich habe mich in der Debatte im Jahr 2009 auch entsprechend positioniert. Das kollektive Gedächtnis einer Partei, das 150 Jahre zurückreicht, die Phasen erlebt hat, in denen Verfassungen beliebig waren, gibt einem auf, sorgfältig und vorsichtig mit der Verfassung umzugehen. Deshalb mag man manchmal den Mut zu sehr wagemutigen Änderungen haben, wenn man so etwas nicht erlebt hat, andere müssen überzeugt werden.
Wir haben uns in dem Prozess überzeugen lassen, dass wir das mittragen. Wir halten es für eine vorsichtige Änderung. Wir werden dem heute zustimmen, aber wir stehen auch zu den Positionen, die wir hier im Haus im Jahr 2009 im letzten Verfassungsänderungsausschuss, den es zu dem Thema geben hat, formuliert haben. Wir hoffen, dass das, was da jetzt kommt, eine Belebung der Demokratie ist, dass das dann auch genutzt wird, und wir hoffen, dass es nicht populistisch missbraucht wird. Diese Hoffnung steht!
Kommen wir zu den kontroversen Dingen! Da gibt es letztlich zwei Punkte, über die wir uns hier wirklich streiten werden – davon gehe ich aus –, nicht nur hier im Plenum, sondern auch im Ausschuss. Das eine sind die obligatorischen Referenden, das andere ist die Privatisierungsbremse. Herr Röwekamp, Sie haben in einem Pressebericht und hier auch noch einmal behauptet, dass die öffentliche Infrastruktur und die öffentlichen Unternehmen keinen Verfassungsrang hätten. Ich glaube, ein Blick in die Landesverfassung belehrt einen da eines Besseren.
Der Artikel 38 unserer Landesverfassung formuliert unter der Überschrift Aufgabe der Wirtschaft: „Die Wirtschaft hat dem Wohle des ganzen Volkes und der Befriedigung seines Bedarfs zu dienen. Die Wirtschaft der Freien Hansestadt Bremen ist ein Glied der einheitlichen deutschen Wirtschaft und hat in ihrem Rah
Artikel 39, Ordnung des Wirtschaftslebens: „Der Staat hat die Pflicht, die Wirtschaft zu fördern, eine sinnvolle Lenkung der Erzeugung, der Verarbeitung und des Warenverkehrs durch Gesetze zu schaffen, jedermann einen gerechten Anteil an dem wirtschaftlichen Ertrag aller Arbeit zu sichern und ihn vor Ausbeutung zu schützen.“
Artikel 42 unserer Landesverfassung formuliert: In Gemeineigentum werden überführt, „I b) Unternehmen, deren Wirtschaftszweck besser in gemeinwirtschaftlicher Form erreicht werden kann“, und „II c) Unternehmen, die volkswirtschaftlich notwendig sind, aber nur durch laufende staatliche Kredite, Subventionen oder Garantien bestehen können“.
Schließlich Artikel 14 Absatz 1 unserer Landesverfassung: „Jeder Bewohner der Freien Hansestadt Bremen hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Es ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden, die Verwirklichung dieses Anspruchs zu fördern.“
Da kann man nicht ernsthaft sagen, dass öffentliche Infrastruktur und öffentliche Unternehmen nicht Gegenstand der bisherigen Verfassungsrechtslage unseres Landes sind.
Diese Verfassungsartikel werden in Bremen auch, aber auch gerade durch öffentliche Unternehmen ausgefüllt. Solche Unternehmen zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass neben dem selbstverständlichen Profitinteresse – sonst wären es nämlich keine Unternehmen – auch der Nutzen für Stadt und Land in die Unternehmensziele einfließen muss, einfließen soll und auch einfließt. Insbesondere stellen solche Unternehmen sicher, dass jeder Bürger und jede Bürgerin einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Leistungen dieser Unternehmen erhalten können. Das ist ganz anders als in der Privatwirtschaft, wo Vertragsfreiheit gilt.
Ich kann Ihnen auch in einer Rede über die Verfassung nicht ersparen – wir wissen doch, wie die Diskussionen in den letzten Jahren in diesem Haus gelaufen sind –, dass die CDU, aber auch die FDP hier immer wieder die Veräußerung öffentlicher Unternehmen gefordert haben. In der letzten Legislaturperiode gab es einen denkwürdigen Auftritt von Herrn Lahmann von der Liberalen Gesellschaft, der den Plenarsaal stürmte und hier die Denkschrift der Liberalen Gesellschaft zur Privatisierung der Häfen und der Veräußerung der BLG verteilen wollte. Das war obskur bis lustig.
Viel ernst zu nehmender war der Antritt des von mir sehr geschätzten Kollegen Dr. Schrörs. Herr Dr. Schrörs hat hier in sehr nachdenklicher, aber auch in sehr ernsthafter Weise begründet, warum die CDU
glaubt, dass die GEWOBA verkauft werden sollte. Wir haben damals schon über die negativen Folgen der Privatisierung kommunaler Wohnungsunternehmen diskutiert.
Nur zur Erinnerung ein Präsidiumsbeschluss des Deutschen Städtetags aus dem Jahr 2006: „Durch ihre Bereitschaft zur Unterbringung auch einkommensschwacher Haushalte, mit ihren Investitionen in die Modernisierung von Wohnungsbeständen, ihrem Einsatz für die Stabilisierung von Wohnquartieren und für den Stadtumbau erbringen die kommunalen Wohnungsunternehmen außer den unmittelbaren betriebswirtschaftlichen Renditen erhebliche zusätzliche Leistungen zugunsten der Städte, die bei einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden müssen und im Regelfall eine Privatisierung verbieten.“
Was die Folge einer Veräußerung beispielsweise der BLG oder der Hafenanlagen an einen ausländischen Investor für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Region und für die Arbeitsplätze bedeutet, mag ich mir gar nicht vorstellen. Wenn wir die Erfahrung der Privatisierung beispielsweise der Bremischen Gesellschaft, der Wasserver- und -entsorgung und der Stadtwerke rückblickend bewerten würden, dann komme ich zu dem Ergebnis, dass diese Privatisierung falsch war.
Ich lasse ausdrücklich dahinstehen, ob diejenigen, die das damals entschieden haben, das schon haben erkennen können oder ob sich diese Resultate erst später gezeigt haben. Öffentliche Unternehmen sind in einer modernen Demokratie ein wesentliches Instrument zur politischen Gestaltung eines Gemeinwesens. Die Veräußerung von Anteilen der öffentlichen Unternehmen ist ein sehr weitreichender und folgenschwerer Eingriff in die politischen Handlungsmöglichkeiten. Das erleben wir gerade bei unseren Ver- und Entsorgungsunternehmen. Dieser Eingriff in die politischen Handlungsmöglichkeiten hat, wie wir bei vielen Diskussionen hier im Haus festgestellt haben, Auswirkungen, die weit über die Dauer einer Legislaturperiode oder gar die Dauer eines Doppelhaushalts hinausreichen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass Bürgerinnen und Bürger als ideelle Eigentümer dieser öffentlichen Unternehmen die Möglichkeit erhalten müssen, über derartig grundlegende Entscheidungen selbst abzustimmen.
Kommen wir zum zweiten strittigen Punkt, Herr Röwekamp, zu den obligatorischen Referenden! Der ehemalige Präsident des Staatsgerichtshofs, Herr Professor Dr. Rinken, hat sich zu den obligatorischen Re
ferenden wie folgt eingelassen: Er warnt vor dem verpflichtenden Volksentscheid bei jeder Verfassungsänderung und meint, dass dieses Verfahren der Verfassung die Luft zum Atmen nehmen könnte.
Herr Röwekamp, Sie haben dankenswerterweise den historischen Gang unserer Verfassungsgebung skizziert. Sie waren selbst an der Reform im Jahr 1994 beteiligt, sie haben selbst den damals bestehenden obligatorischen Referenden eine Absage erteilt, und jetzt wollen Sie zurück in einen Rechtsstand, wie wir ihn vor dem Jahr 1994 gehabt haben. Ich glaube, dass das nicht richtig ist. Herr Dr. Güldner hat eben schon darauf hingewiesen, ob das denn wirklich sinnvoll ist, eine Informationsverpflichtung zwischen Senat und Bürgerschaft oder das elektronische Verkündungswesen tatsächlich in einem Volksentscheid zu beschließen. Ich glaube nicht.
Sie argumentieren aber immer wieder damit, dass es dadurch, dass die Verfassung im Parlament geändert würde und keine obligatorischen Referenden erfolgen, eine Inflation gegeben habe. Ich habe mir noch einmal die Mühe gemacht nachzusehen, wie sich denn die 17 Verfassungsänderungen, die wir seit dem Jahr 1994 gehabt haben, verteilen. Man muss feststellen, dass es seit dem Jahr 2007, seitdem es eine rotgrüne Mehrheit hier in diesem Haus gibt, einschließlich der eben beschlossenen, genau vier Verfassungsänderungen gegeben hat. Das eine war die Neuregelung des Volksentscheids, die damals mit den Stimmen von SPD, Grünen, LINKE und FDP beschlossen wurde.
Dann gab es die Folgeänderung des Abgeordnetenrechts, die mit allen Fraktionen in diesem Haus beschlossen wurde. Dann gab es in der letzten Legislaturperiode die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, die mit den Stimmen von SPD, Grünen, LINKE und FDP beschlossen wurde. Manchmal ist es beim Thema obligatorische Referenden oder bei politischer Argumentation besser, andere ein Fazit ziehen zu lassen. Die „Süddeutsche Zeitung“ vom 11. Juli 2012 führt zu der Idee der obligatorischen Referenden aus, die CDU erhofft sich über Volksentscheide den Einfluss, der ihr im Parlament fehlt. Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch eine Sache sagen! Wenn wir ernsthaft miteinander darüber reden, was wir heute auch in den beiden Reden vorhin gehört haben, wenn wir abwägen, dass das elektronische Verkündungswesen und die Informationspflichten des Senats gegenüber der Bürgerschaft nur dann in Kraft treten sollen, wenn es ein obligatorisches Referendum gegeben hat, dass Sie aber gleichzeitig sagen, der Verkauf der GEWOBA für 70 000 Mieterinnen und Mieter soll nicht dem Volk vorgelegt werden, ist das eine Dialektik, die mich nicht
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier heute darüber, wie wir die Bevölkerung und einzelne Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt aktiver an Politik beteiligen und ihnen unmittelbaren Einfluss geben. Das ist löblich, das ist natürlich auch von unserer Seite unterstützenswert. Wir hatten dazu auch in der letzten Legislaturperiode schon einige Vorstöße gemacht. Daher werden wir auf jeden Fall der Absenkung der Quoren und auch dem anderen Koalitionsantrag zustimmen.
Ich will mich jetzt aber ein wenig mit dem Antrag der CDU beschäftigen. Generell sehen wir das auch so, dass das Volk und jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger in Bremen über die Verfassung mitzuentscheiden hat, aber so, wie der Antrag der CDU hier vorliegt, ist er ungeeignet. Es gibt ganz viele Änderungen der Verfassung, das hat auch Herr Tschöpe soeben gesagt, die behandeln nur die Bestimmungen zum Senat, zur Bürgerschaft, zu Deputationen oder zum internen Verhältnis von Senat und Bürgerschaft. Ich glaube auch nicht, dass wir Politikverdrossenheit auflösen, wenn wir die Bevölkerung in Bremen damit beschäftigen.
Es gibt aber – und da sind wir mit der CDU durchaus einer Meinung, aber auch mit den Kollegen der Koalition – Verfassungsänderungen, die für jeden Bürger wichtig sind. Das sind zum einen Verfassungsänderungen, mit denen eventuell Verlust des demokratischen Einflusses einhergehen könnte. Das betrifft zum Beispiel die Verlängerung der Wahlperiode. Aber es geht zum anderen auch um solche Verfassungsänderungen, die schwerwiegenden Einfluss auf die Tätigkeiten zukünftiger Parlamente und auch zukünftiger Regierungen haben. Das betrifft zum Beispiel den Antrag, der heute von allen drei Fraktionen gestellt wird, einmal von der CDU, einmal von der Koalition, die Schuldenbremse in die Landesverfassung einzubringen. Bei diesen Anträgen sind wir dringend dafür und der Meinung, dass sich die Bevölkerung mit solchen entscheidenden Änderungen der Verfassung, die nicht nur die Bevölkerung unmittelbar betrifft, sondern auch die zukünftige Gestaltungsfähigkeit des Parlaments und auch des Senats, befassen sollte.
Der CDU-Antrag ist da nicht geeignet, weil er überhaupt nicht kennzeichnet, welche Entscheidungen dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden sollen und welche nicht. Das ist nicht geregelt, genauso wenig wie geregelt ist, welche Verfassungsänderungen
man der Bevölkerung vorlegen soll und wie man dies kennzeichnet. Es ist leider auch nicht darin geregelt, wer feststellt, wie ein Antrag auf Verfassungsänderung entsprechend gekennzeichnet ist. Man kann durchaus Vorschläge entwickeln, man könnte sich zum Beispiel denken, dass das Parlament mit einer Mindestmehrheit von 20 Prozent darüber abstimmen muss, ob es ein Antrag ist, der zwingend der Bevölkerung vorgelegt werden muss, weil er weitreichende Entscheidungen trifft. Man kann sich auch andere Modelle vorstellen. Ich denke, hierüber müssen wir dringend debattieren. Deswegen finde ich es auch richtig, dass die CDU diesen Antrag gestellt hat, weil es ein Vorstoß in die richtige Richtung ist, überhaupt darüber zu debattieren, welche Möglichkeiten das Parlament sieht, hier die Bremer Bevölkerung unmittelbar zu beteiligen.
Was wir an dem Koalitionsantrag, Volksentscheide oder Volksbegehren auch auf Bundesebene einzuführen, ein bisschen kritisch sehen, ist eigentlich allein, dass es die Bundesebene wahrscheinlich nicht richtig erschüttern wird,
wenn Bremen solch einen Vorstoß nimmt, weil wir relativ wichtige Themen haben, die auch den Haushalt Bremens betreffen, und da erschüttert die Bundesebene auch nicht so richtig viel, was wir hier in Bremen starten. Gleichwohl werden wir ihn unterzeichnen, weil es ein wichtiges Anliegen ist. Wir denken allerdings, wie gesagt, tatsächlich nicht, dass es sehr viel Einfluss hat, wenn wir das machen.
Drittens, die Privatisierung! Da möchte ich einfach nur ganz kurz sagen, im Prinzip ist der Vorstoß der Koalition richtig, er geht genau in die richtige Richtung, aber – und das irritiert uns ein bisschen daran – die meisten Unternehmen, die es betrifft, sind schon längst verkauft. Daher kommt dieser Antrag im Grunde 15 Jahre zu spät. Gleichwohl werden wir ihn mit unterstützen, geben aber zu bedenken, dass in der vorliegenden Form, dass nur über Privatisierungen entschieden werden soll, die Verkehr, Wirtschaft, Kultur oder Wohnen fördern, ein ganz wichtiger Bereich darin fehlt, nämlich die Gesundheit. Was ist mit den öffentlichen Kliniken? Sollen sie durch das Parlament privatisiert werden, oder soll das auch dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden?
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sie sollen überhaupt nicht priva- tisiert werden unserer Meinung nach!)
Unserer Meinung nach auch nicht, aber gleichwohl könnte es einmal in diesem Parlament Mehrheiten geben, die das wollen! Dann wäre das eben einfach eine Frage, und man müsste in dem nicht ständigen Ausschuss darüber nachdenken, ob man das mit auf
nimmt. Wir werden also diesem Antrag durchaus in erster Lesung zustimmen, werden aber in dem Ausschuss darauf hinwirken, dass das mit aufgenommen wird.