nimmt. Wir werden also diesem Antrag durchaus in erster Lesung zustimmen, werden aber in dem Ausschuss darauf hinwirken, dass das mit aufgenommen wird.
Grundsätzlich möchte ich aber abschließend noch eines, weil hier schon sehr viel zu den einzelnen Anträgen gesagt worden ist, kritisch zu dem Punkt Volksentscheide und Volksbegehren anmerken. Wir hatten mehrere Volksentscheide in anderen Bundesländern, die gezeigt haben, dass auch das nicht zu mehr Demokratisierung führt. Federführend ist hier als Beispiel der Hamburger Volksentscheid zum Schulgesetz genannt. Die Bürgerinnen und Bürger, die von diesem Schulgesetz profitiert hätten, waren zum Teil per Gesetz nicht an dem Volksentscheid beteiligt, das waren nämlich die in Hamburg lebenden Migranten mit einer Aufenthaltserlaubnis. Sie hätten massiv von der Änderung profitiert, durften aber nicht mit abstimmen.
Das Zweite ist, die Menschen, die nicht mehr wählen gehen, hat auch dieser Volksentscheid nicht erreicht. Wir hatten hier vor Kurzem eine öffentliche Anhörung im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss zur Evaluation des neuen Wahlrechts, auch da wurde das wieder problematisiert. Das neue Wahlrecht ist genau bei denen, die wir mit dem neuen Wahlrecht mehr beteiligen wollten, überhaupt nicht angekommen. Das heißt nicht, dass wir gegen Volksentscheide und gegen Volksbegehren sind, sondern das heißt, dass wir uns als Abgeordnete und auch in diesem Ausschuss überlegen müssen, wie wir unser Ziel erreichen, wirklich auch die Bevölkerung zu erreichen und nicht nur die 57 Prozent in Bremen, die sowieso wählen gehen. Darüber müssen wir uns ernsthaft Gedanken machen.
Da geht es auch um Verständlichkeit von solchen Bürger- und Volksbegehren und Volksentscheiden. Es geht natürlich auch darum, wie man genau in diesen Stadtteilen unterwegs ist, um die Menschen davon zu überzeugen, dass sie von ihren Mitwirkungsrechten Gebrauch machen. Das möchte ich uns hier an dieser Stelle auch mit aufgeben, denn ansonsten könnte es sein, dass Volksentscheide und Volksbegehren nicht zu mehr demokratischer Beteiligung führen, sondern das Gleiche widerspiegeln, was wir auch bei Wahlen erleben, dass sich nämlich nur ein Teil der Bevölkerung Bremens an Wahlen und an demokratischer Teilhabe teilnimmt.
Daran arbeiten wir, genau! Ich möchte das nur mit aufgeben, wir müssen da eine andere Verständlichkeit erreichen, und wir müssen einen anderen Zugang in bestimmten Stadtteilen und zu bestimmten Menschen haben. Wir müssen natürlich auch die Frage berücksichtigen, welche Gruppen sich an Volksentscheiden beteiligen. Ich sage nur, die große Gruppe
der in Bremen lebenden Migranten mit einer Aufenthaltserlaubnis müssen wir natürlich auch einbeziehen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei den Kolleginnen und Kollegen von den übrigen Fraktionen für die bei aller Unterschiedlichkeit der Gewichtung von Argumenten doch sehr sachliche Debatte bedanken, denn ich glaube, dass sie gewährleistet, dass wir mit allen Vorschlägen und vielleicht auch Nuancen und anderen Überlegungen, die wir heute noch gar nicht erörtert haben, in diese sehr grundsätzlichen Beratungen eintreten.
Ich möchte an dieser Stelle nochmals zu der Frage, was ist eigentlich Angelegenheit des Volks unmittelbar, und was ist Angelegenheit des Volks mittelbar, vertreten durch die Bremische Bürgerschaft, zwei, drei Sätze sagen. Als die Bremerinnen und Bremer im Jahr 1947 ihre Verfassung bestimmt haben, war diese Rollenverteilung eigentlich eindeutig. Es heißt in der Präambel einleitend: „Erschüttert von der Vernichtung, die die autoritäre Regierung der Nationalsozialisten unter Missachtung der persönlichen Freiheit und Würde des Menschen in der jahrhundertealten Freien Hansestadt Bremen verursacht hat, sind die Bürger dieses Landes willens, eine Ordnung des gesellschaftlichen Lebens zu schaffen.“
In der Ausprägung zu der Frage, wie in Zukunft Verfassungsänderungen, also Änderungen dieser den Bürgern obliegenden Ordnung des gesellschaftlichen Lebens, erfolgen sollen, war die Vereinbarung: in der Regel durch Volksentscheid, mit der Ausnahme Einstimmigkeit im Parlament! Das ist, glaube ich, aus der Entstehungsgeschichte der Landesverfassung ziemlich eindeutig und im Übrigen auch erklärbar mit der Präambel und der Einleitung und den Erfahrungen, die man mit Menschenrechten, verfassungspolitischer Ordnung und ähnlichen Dingen in der Zeit des Nationalsozialismus gemacht hat.
Auch Herr Professor Dr. Rinken hat ja – Herr Tschöpe, Sie haben einen Teil seiner Aussage geschildert – gesagt: Jawohl, die Verfassung muss atmen! Das ist auch der Wille, der uns im Jahr 1994 zur Verfassungsänderung bewogen hat, die auch eine Zustimmung der Bevölkerung am 16. Oktober 1994 bekommen hat. Er hat aber auch gesagt, an sich müsste man schon hin und wieder zu der Frage, ob wir die Verfassung in Einzelfragen ändern, die unmittelbare Meinung des Souveräns einholen. Davon haben wir ehrlicherweise bisher noch nicht Gebrauch gemacht mit Ausnahme der Verfassungsänderung vom Jahr 1994, als wir das entsprechend verändert haben, aber seit dem Jahr 1994 nicht mehr.
Deswegen sage ich nur, wir müssen, finde ich, in dem Ausschuss über dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis miteinander reden, wenn wir in Zukunft Kriterien entwickeln wollen, wann wir von dem Volksentscheid zu Verfassungsänderungen selbst Gebrauch machen und wann nicht. Klar, das Volk kann jederzeit mit den dann erleichterten Hürden selbst die Initiative ergreifen, aber ich denke schon, dass es ein Versäumnis aller Parlamente seit dem Jahr 1994 ist, dass wir bei keiner Verfassungsänderung den Anlass gesehen haben, das Volk aufzufordern, einmal seine Meinung zu äußern. So habe ich Herrn Professor Dr. Rinken verstanden, dass er sagte, man sollte über Volksentscheide zu Verfassungsänderungen in Zukunft nachdenken.
Ich finde, wir sollten uns darauf verständigen, da bin ich ganz bei Ihnen, Herr Dr. Güldner, nach welchen Kriterien man das macht. Ich kann mir jetzt zum Beispiel nicht vorstellen, dass wir obligatorisch in die Landesverfassung hineinschreiben, bei Privatisierungen wollen wir das, aber wenn es um den Menschenrechtskatalog und den Grundrechtskatalog unserer Landesverfassung geht, wollen wir das dann nicht. Wenn es um die Frage der Rollenverteilung zwischen Senat und Bürgerschaft geht, wollen wir das nicht, aber wenn es um den Verkauf von Anteilen der GEWOBA geht, dann wollen wir das?
Ich finde, das muss natürlich auch alles miteinander in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Wenn Sie, Herr Tschöpe, das wirklich ernst meinen, dann empfehle ich Ihnen, dass wir Ihren Änderungsantrag zur Landesverfassung, nämlich die Privatisierungsbremse, doch selbst zum Gegenstand eines Volksentscheids machen. Warum legen wir denn nicht die von Ihnen beabsichtigte Verfassungsänderung dem Volk zur Entscheidung vor?
Genau! Dann können die Bürgerinnen und Bürger ja entscheiden, ob sie die Privatisierungsbremse in der Verfassung haben wollen oder nicht. Wenn Sie keine Angst davor haben, dass Sie die Mehrheit, die dann auch die verfassungspolitische Hürde reißen muss, erreichen oder nicht, finde ich, dann haben Sie doch den Mut und die Courage, heute anzukündigen, jawohl, wir können uns vorstellen, dass wir diese Frage der Privatisierungsbremse dem bremischen Staatsvolk zur Entscheidung vorlegen!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, im Jahr 1994 und auch in der Zeit danach hat niemand vor Augen gehabt, dass wir über einen längeren Zeitraum immer einmal wieder politische
Zweidrittelmehrheiten haben, die Verfassungsänderungen ermöglichen. Wenn man sich die von Ihnen auch noch einmal durchgesehenen Verfassungsänderungen anschaut, dann sind sie in der Regel nicht nur von einer Regierungsmehrheit getragen, sondern eben auch immer zumindest von Teilen der Opposition, und ich glaube, das ist das, was die Ewigkeitsgarantie einer Verfassung atmen lässt, dass es eben nicht von befristeten politischen Mehrheiten abhängig ist, was in der Verfassung steht und was nicht. Das ist kein Politikverbot für die Landesverfassung, aber es ist eine hohe Hürde. Auch in der Zeit der Großen Koalition sind wir trotz vorhandener Zweidrittelmehrheit mit Verfassungsänderungen immer relativ zurückhaltend umgegangen. In der Regel haben die Verfassungsänderungen immer eine sehr breite übereinstimmende Auffassung hier im Parlament gehabt. Im Übrigen – das will ich nur in Erinnerung rufen, weil ich im Jahr 1994 dabei war –, wir hatten im Jahr 1994 die schwierige Situation, dass wir damals die Vertreter der DVU im Landtag hatten. Das war sicherlich auch eines der Kriterien, das kann ich zumindest sagen, die mich geleitet haben, das Einstimmigkeitsprinzip aus der Landesverfassung aufzugeben, weil ich mich nicht davon abhängig machen wollte, wenn durch Wahlen extremistische Parteien einen Sitz in diesem Parlament bekommen, dass Verfassungsänderungen an deren Veto scheitern können. Das war zumindest eines der Argumente, die mich damals dazu bewogen haben, von dem Einstimmigkeitsprinzip Abstand zu nehmen. Also, ich werbe sehr darum, dass wir in den weiteren Beratungen sehr gründlich darüber nachdenken, wie wir auch als Parlament nicht darauf warten, dass das Volk von sich aus die Initiative ergreift, sondern wie wir auch sicherstellen können, dass wir bei Eingriffen in die Landesverfassung, bei Änderungen der Landesverfassung das Volk um seinen Rat und seine Meinung fragen. Wenn wir dazu kommen und das nicht obligatorisch erfolgen soll, dann bin ich der Auffassung, dass das eine ergebnisoffene Diskussion ist. Es ist doch völlig klar, wir als CDU-Fraktion wollen das Bremische Gesetzblatt, ob es elektronisch ist oder nicht, nicht obligatorisch dem Volksentscheid vorlegen. Wenn wir andere Kriterien als dieses absolutistische Prinzip finden, herzlich gern, damit sind wir sehr einverstanden. (Glocke)
Herr Präsident, Sie klingeln, auch zu Recht, weil hier schon die rote Lampe leuchtet. Nein, jetzt ist sie schon wieder aus, darf ich dann weiterreden?
Ich will gleichwohl nicht davor flüchten, auch zu den bundesweiten Volksentscheiden etwas zu sagen, würde das dann aber vielleicht in meinem dritten Debattenbeitrag tun. Sehen Sie mir nach, dass ich das beim ersten Mal vergessen habe!
Ich werbe sehr darum, dass wir versuchen, Kriterien zu finden, nach denen wir in Zukunft den Souverän, das Volk, unmittelbar an Verfassungsänderungen beteiligen können. Im Übrigen hat jede Medaille zwei Seiten, Herr Tschöpe.
Das ist die letzte Bemerkung! Der Zwischenerwerb der Anteile an der swb wäre nach dem, was Sie als Verfassungsänderung vorlegen, im Übrigen ohne Volksentscheid nicht möglich gewesen, das will ich auch nur an dieser Stelle einmal sagen. Da standen wir unter hohem Druck, und wir mussten schnell entscheiden, und der Zwischenerwerb dieser befristeten Zeit der Annahme und Weiterveräußerung der Anteile an der swb an die EWE wäre aus meiner Sicht unmöglich gewesen, wenn wir dazu einen Verfassungsentscheid hätten durchführen müssen. Ich finde, das sind alles Aspekte, die eine gewisse Offenheit in der Diskussion in dem nicht ständigen Ausschuss nach Artikel 125 erforderlich machen, aber nach dem Verlauf der heutigen Debatte bin ich mir sicher, dass es uns vielleicht sogar gelingt, zu einem umfassenden Paket zu kommen, und wir uns dann vielleicht sogar noch darauf verständigen, einen Volksentscheid im Zusammenhang mit einer nationalen Wahl durchzuführen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte es übernommen, zu zwei Punkten dieser Anträge Stellung zu nehmen, nämlich zur Senkung des Quorums für Bürgeranträge und zur Senkung des Quorums bei verfassungsändernden Volksentscheiden, weil wir diese Diskussion bei der letzten Debatte um diese Verfassung sehr intensiv geführt haben und meine Partei und ich selbst damals schon dafür geworben haben, dass wir die Quoren auch für Volksentscheide senken, die die Verfassung ändern. Deswegen bin ich froh, dass jetzt eine Situation eintritt, bei der ein Erkenntnis- und Diskussionsprozess hinter uns ist und man erkennt, dass die vorliegende Regelung Quoren festschreibt, die praktisch Volksentscheide zu Verfassungsänderungen unmöglich machen. Ich begrüße das ausdrücklich, dass auch noch einmal eine Initiative aus diesem Haus kommt, damit wir jetzt auch in dieser Frage einen Schritt weiterkommen und möglicherweise tatsächlich Volksentscheide möglich machen. Ich begrüße auch ausdrücklich, dass man die Quoren für Bürgeranträge senkt. Ich verbinde damit auch die Hoffnung, dass sich mehr Bürgerinnen und Bürger aktiv in Politik einmischen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Auf der theoretischen Ebene hört sich das gut an, in der Praxis wird sich das bewähren müssen. Also, die Senkung von 5 000 auf 4 000 Unterschriften ist jetzt nicht ein so großer Schritt. Das ist ein deutlicher Schritt, aber wir hatten einmal 12 000 Unterschriften, und wir sind jetzt bei 5 000, das ist besser, und wir werden bei 4 000 sein. Das Entscheidende wird sein, ob die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck gewinnen – –.
Genau! Danke! Möglicherweise habe ich das nicht genau gelesen. Wir halbieren sie aber auf jeden Fall, und Fakt ist, dass es sozusagen auf dem Papier leichter werden soll. Es wird dann zu mehr Anträgen von Bürgerinnen und Bürgern kommen, wenn die Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, dass sich das lohnt und dass es irgendetwas bewirkt. Ich befürchte, das müssen wir in diesem Haus erst noch beweisen. Ich erinnere mich an verschiedene Debatten, in denen es um Beiratsbeteiligung und ähnliche Dinge ging, bei denen Bürgerinnen und Bürger in diesem Haus vorstellig geworden und oftmals mit dem Gefühl hinausgegangen sind: So richtig bewirkt haben wir nichts!
Es ist eine Herausforderung jenseits der formalen Grenzen, dass wir in diesem Haus Politik auch von außen an uns heranlassen und möglicherweise Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auch einmal so behandeln, dass sie zu einem Erfolg führen. Ich sage das nur, weil ich der Illusion vorbeugen möchte, allein mit der Senkung des Quorums schon einen Schritt gemacht zu haben.
Es ist ein kleiner Schritt! Der große Schritt in dem Zusammenhang kommt dann, wenn es Realität wird.
Ich habe heute dem Kollegen Tschöpe mit Freude zugehört, wie er große Teile der Verfassung zitiert hat, und jetzt mache ich ein paar Bemerkungen zu der Debatte zuvor. Er hat eine ganze Reihe von Paragrafen vorgelesen, und ich empfehle jeder Bürgerin und jedem Bürger, das auch einmal zu tun. Es ist eine ausgezeichnete Verfassung! Darin stehen Dinge, die man eher im Bereich von Science Fiction zu finden glaubt, weil sie mittlerweile gar nicht mehr als real empfun
den werden. Darin stehen Aussagen zur gesicherten Wohnung, und es gibt jede Menge Menschen, die unter schlechten Bedingungen wohnen oder obdachlos sind. Darin stehen Dinge wie, dass der Senat oder die Landesregierung verantwortlich dafür ist, dass jede Bremerin und jeder Bremer eine Arbeit hat – ich verkürze das jetzt ein bisschen –, und 50 000 Bremerinnen und Bremer leben von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II.
Die Realität dieser Verfassung ist mittlerweile deutlich anders als ihr Geist. Ich finde, wir und die Verfassung gewinnen dann an Akzeptanz, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Verfassung lesen, und die sollte sagen, das ist in Bremen so. Das ist die eigentliche Herausforderung, der wir uns stellen müssen, weil soziale Gerechtigkeit, Umweltschutz und ähnliche Dinge, die in der Verfassung verankert sind, nicht real werden, indem wir sie aufschreiben, sondern indem wir praktische Politik machen, die dazu führt, dass das so kommt.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung zu der Frage machen, wer eigentlich die Verfassung ändern dürfen soll! Ich bin offen und gern bereit, darüber nachzudenken, ob man das durch Volksentscheide macht oder ob nur bestimmte Dinge über einen Volksentscheid gemacht werden und bestimmte Dinge nicht. Ich habe einmal eine Frage gestellt: Wenn wir feststellen, dass es Dinge gibt, die nicht so wichtig sind, dass wir sie den Bürgerinnen und Bürgern als Volksentscheid präsentieren können – das sind eher Formalia –, warum müssen sie dann in die Verfassung? Ist es sozusagen das Tagesgeschäft, das man im Verlauf eben einmal ändern muss? Kann man das nicht irgendwie anders regeln?
Sind wir nicht dabei, wenn wir eingestehen, dass es eine ganze Reihe von Punkten gibt, die nicht so wichtig sind, und mit denen wir die Bürgerinnen und Bürger nicht behelligen wollen – –? Vielleicht verstehen sie manchmal gar nicht, was wir da eigentlich wollen. Ich muss mir die Frage stellen: Muss das dann in die Verfassung? Sind wir nicht dabei, die Verfassung in gewisser Weise zu einem normalen Gesetz zu machen, das man im Vorbeigehen ändert, wenn wir solche Dinge dort hineinschreiben müssen? Ich habe diese Frage gestellt, ich werde es noch einmal überprüfen, aber ich bitte darum, das bei der Debatte zu bedenken. – Vielen Dank!
immer zwei Teile. Sie definiert zum einen den Bereich der Grundrechte und Grundpflichten, also das, was Freiheits- und soziale Rechte angeht, für den Bürger im Verhältnis zum Staat. Der andere Teil einer Verfassung bezieht sich immer darauf, wie sich dieser Staat organisiert – der staatsorganisationsrechtliche Teil –, also wie die drei Gewalten miteinander umgehen, welches Verhältnis das Parlament zum Senat und zur rechtsprechenden Gewalt hat und wie diese Dreiecksbeziehung ausgestaltet ist. Diese Beziehung muss zwingend in einer Verfassung niedergelegt werden, weil alle drei Gewalten jeweils Verfassungsrang haben. Ich glaube, wir können und sollen da nichts entschlacken.
An diesem Punkt wird es aber auch interessant. Wo ist es denn sozusagen politisch? Herr Röwekamp, der Grundrechtsteil unserer Verfassung ist durch die Vorrangwirkung des Grundgesetzes weitgehend geregelt. Da mag es unter Juristen noch einmal die Überlegung geben, ob man im Promillebereich der Vorschriften etwas anders auslegen könnte als im Grundgesetz. Das ist klar! Darüber muss man, glaube ich, wahrscheinlich nicht einmal hier Parlament reden, geschweige denn eine Volksabstimmung machen.
Der staatsorganisationsrechtliche Teil, in welchem Verhältnis das Parlament zur Regierung, das Parlament zur Rechtsprechung und die Regierung zur Rechtsprechung stehen, ist eigentlich die Kernaufgabe des Parlaments. Wir haben das gerade gemacht: Welches Verhältnis haben wir zum Senat in Fragen der Informationspflichten? Ich glaube, es ist relativ klar, dass auch in dem Bereich das Parlament die Verfassungsdefinitions- und Verfassungsentscheidungsmacht hat.