Protocol of the Session on April 26, 2012

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

(Abg. S c h i l d t [CDU]: Zeigen Sie erst einmal Ihren Führerschein!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich entnehme hier dem Plenum, dass sich alle erst einmal gewiss werden, welchen Führerschein sie noch haben: vom sehr schicken, zurzeit aktuellen Kartenmodell über den in orange in Kleinformat, und dann gibt es noch diese wunderbar handlichen grauen zum Zusammenklappen. Dies zeigt, dass sich viele von uns der Problemlage vielleicht gar nicht bewusst waren, dass nicht nur die Führerscheine, sondern auch die Führerscheinklasseneinteilung neu kamen.

Aus Sicht der Grünen ist das Ansinnen der CDU richtig. Weite Teile der potenziell Betroffenen sind in ihren Organisationen ehrenamtlich tätig, und wir sind alle froh darüber, dass diese Menschen ehrenamtlich ihren Dienst für die Gesellschaft leisten. Wenn der Staat eine Möglichkeit hat, sie bei dieser Arbeit

zu unterstützen, dann sollten sie diese Unterstützung aus unserer Sicht auch erfahren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Nun gibt es Befürchtungen, dass zukünftig Laien auf 7,5-Tonnern sitzen und die Verkehrssicherheit gefährdet sein könnte. Ich habe Verständnis für diese Bedenken. Gleichwohl ist es ja so geregelt, dass der Senat die Möglichkeit hat, jetzt hier eine Verordnung zu erlassen und darin dann auch Bedingungen und Voraussetzungen zu definieren, wie lange zum Beispiel jemand, der diese Sonderfahrberechtigung erhält, schon einen Führerschein haben muss oder ob es weitere Qualifikationen oder Ähnliches geben soll. Dies alles legen wir in die bewährten Hände unseres Senats und stimmen ansonsten dem Antrag der CDU zu. – Danke schön!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich schon alles gesagt worden. Die sogenannten Feuerwehrführerscheine sind seit dem Jahr 2009 erlaubt, damit die Problematik fehlender Fahrerlaubnisse im Zuge der Umstellung der Führerscheine nicht zulasten der Rettungsdienste und der Freiwilligen Feuerwehren geht. Den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den anderen Hilfsorganisationen stehen immer weniger Fahrer zur Verfügung, die die Einsatzfahrzeuge über 4,75 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren können, weil sie die nötige Fahrerlaubnis nicht besitzen. Weil zu wenig Personen große Fahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 7,5 Tonnen fahren dürfen, kann Bremen hier einen Sonderweg gehen und eine Sondergenehmigung erlassen. Damit könnten dann Angehörige anerkannter Rettungsdienste nach einer Eignungsprüfung trotzdem die großen Fahrzeuge fahren, auch wenn sie eigentlich den dafür nötigen Führerschein nicht haben, natürlich nur im Dienst und mit entsprechender Qualifikation. Eine solche Ausnahmeregelung fordert die CDU, wir haben damit überhaupt keine Probleme. Auch andere Bundesländer haben ihren gesetzlichen Spielraum bereits genutzt und sind ähnlich verfahren, und es gibt Erfahrungen, wie eine solche Verordnung konkret ausgestaltet sein könnte. Wichtig ist hier zum Beispiel, was sich das Innenressort und das Ressort für Umwelt, Bau und Verkehr hinsichtlich der Ausbildung und der Prüfung überlegen. Wir hoffen hier auf einen konkreten Verordnungstext, damit wir das Problem dann im Sinne der Rettungsdienste und Feuerwehren lösen und auch zukünftig ausreichend Fahrerinnen und Fahrer mit einer Erlaubnis oder eben ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

einer Sondergenehmigung haben, die große Fahrzeuge fahren dürfen. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag war auch für mich die Veranlassung, einmal zu schauen, welche Fahrzeuge ich fahren darf. Herr Knäpper, ich habe wohl den gleichen Führerschein: Lkw bis 7,5 Tonnen, und dann ist dort auch noch ein Lkw mit Anhänger abgebildet. Ob es nun wirklich klug ist, wenn ich mit einem Anhänger durch die Stadt fahre, weiß ich nicht, und ob alles richtig war, was einmal in den Fünfzigerjahren kein Thema war, weiß ich auch nicht,

(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Die Frage stellt sich aber auch ohne Anhänger!)

aber es ist in der Tat ein Thema, auf das wir eine Antwort finden müssen. Die Lage ist aber umstritten. Es ist vielleicht kein Zufall, dass gerade die Städte Berlin und Hamburg gesagt haben, nein, wir machen dort nicht mit, denn es geht ja nicht darum, dass man über Wald und Wiesen fährt – das mag in einem Flächenland der Regelfall sein –, sondern hier geht es darum, dass man in einer Innenstadt in einer hochverdichteten Verkehrslage dann auch mit den Fahrzeugen hindurch muss. Deswegen erlaube ich mir hier auch einmal die ketzerische Frage, ob es nicht möglicherweise auch eine Alternative gibt. Was wäre zum Beispiel, wenn wir die Freiwilligen Feuerwehren finanziell unterstützen würden, damit sie ihr Personal qualifiziert ausbilden können, damit es eine normale Prüfung ablegen kann? Das wäre auch eine Antwort darauf, aber ich habe den Eindruck, dass die Mehrheit dieses Hauses klar sagt, wir müssen eine Sondergenehmigung erlassen, und dem werden wir uns auch nicht entziehen. Ich denke aber, dass ich in Ihrem Sinne spreche, dass wir bei der Festlegung der Standards darauf schauen, dass dort kein Wildwuchs entsteht und dann nicht in Nacht-und-Nebel-Aktionen Prüfungen durchgeführt werden, sondern dass wir es gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband und den anderen Beteiligten organisieren und darauf achten, dass wir dem Aspekt der Sicherheit einen sehr hohen Standard beimessen. In diesem Sinne versuche ich dann, diesen Auftrag der Bürgerschaft umzusetzen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Präsident Weber: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/287 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes

Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 6. März 2012 (Drucksache 18/289) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Dr. Schuster. Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte einmal darauf hinweisen, dass NordrheinWestfalen ganz intensiv über den Ladenschluss diskutiert hat, das möchte ich schon noch einmal sagen. Gerade SPD und Grüne haben sich damit in höchstem Maße auseinandergesetzt. Zu sagen, das brauchen wir nicht, die LINKE ist überständig und retro und so weiter, so sieht es überhaupt nicht aus! Ich finde, wir müssen dringend erneut einen Blick darauf werfen, und zwar aus sieben Gründen, die ich Ihnen jetzt erklären werde.

(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Sie ha- ben aber nur fünf Minuten!)

Ja, das schaffe ich; das werden Sie sehen!

Erstens, der Umsatz steigt nicht, und niemand kauft mehr, nur weil die Läden länger geöffnet haben. Das ist doch Unsinn, das wissen wir doch auch! Selbst wenn ich es persönlich für einen Vorteil halte – und bezüglich der zeitlichen Belastung kann ich es sehr gut verstehen, dass man nach 20.00 Uhr einkaufen gehen will, davon möchte ich mich gar nicht distanzieren, das stimmt –, müssen wir aber doch auch auf das große Ganze schauen und was es eigentlich für Folgen hat. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Mir kann doch niemand erzählen, dass jemand Arbeitszeiten hat, die es ihm unmöglich machen, zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr einkaufen zu gehen, das gibt es doch nicht. Wir wissen doch auch, dass längere Öffnungszeiten nicht mehr Arbeit schaffen, und darum geht es doch im Kern. Wir haben, wenn wir uns das anschauen – und das ist in der Studie der Arbeitnehmerkammer ziemlich deutlich gemacht worden –, zwar einen Anstieg bei den sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, aber das sind doch auch Teilzeit- und Minijobs, es sind letztendlich keine Vollzeitarbeitsplätze. Deren Anzahl ist nämlich nicht angestiegen, sie hat abgenommen. Das heißt also, im Gesamten wird es immer prekärer. Die Arbeitsverhältnisse im Einzelhandel nehmen genau diese Entwicklung, und das wissen wir doch auch.

Ein Drittel sämtlicher Arbeitsplätze im Einzelhandel sind Minijobs. Wenn wir da die Teilzeitquote hinzunehmen, sind es 42 Prozent. Das ist, finde ich, ein ziemlich extremer Anteil. Außerdem wissen wir auch, dass dies zur Prekarisierung von Arbeitsplätzen für Frauen führt. Die Anzahl im Einzelhandel ist diesbezüglich, was die Frauenarbeitsplätze angeht, extrem hoch. Diese Öffnungszeiten werden im Endeffekt bei den niedrigen Einkommen, die da entstehen, durch den Staat subventioniert. Aufstockerinnen, Altersarmut et cetera sind gerade in dem Bereich vorprogrammiert, und davon sollten wir Abstand nehmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dann möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es letztendlich doch Unsinn ist, sich ununterbrochen dem Diktat der Flexibilisierung unterordnen zu müssen. Das können wir doch nicht überall machen! Kitabetreuung am besten rund um die Uhr, sie soll morgens um 6.00 Uhr schon beginnen und bis in die späten Abendstunden gehen, genauso ist es bei den Ladenöffnungszeiten. Das heißt doch immer wieder, wenn wir das auflösen, dann haben wir doch eine völlige Auflösung von sämtlichen Tagesstrukturen in den Familien. Für sonntags – wir hatten ja die Debatte im Zusammenhang mit dem „Mediterraneo“ – gab es letztendlich genau dieselben Probleme, die damit zusammenhingen, dass es letztendlich um prekäre Arbeitszeitverhältnisse geht, unter denen auch die Familien leiden. Das ist eine falsche Entwicklung!

Ich möchte doch darauf hinweisen, dass ich hier nicht stehe und sage, wir ändern jetzt die Ladenöffnungszeiten, und die Welt wird gut. Das ist doch Quatsch, das weiß ich auch, aber es ist letztendlich ein Drehmoment, ein Schlüsselmoment im Gesamten. Wir haben eine soziale Spaltung, wir haben die Zunahme von prekären Arbeitsverhältnissen, wir brauchen ein Mindestlohngesetz – auch damit hat es zu tun –, und wir haben letztendlich diese Ladenöffnungszeiten, die wir in dieser liberalisierten Form schlichtweg nicht brauchen. Deswegen sind wir dafür,

dass wir das zumindest noch einmal debattieren sollten.

Wir können uns über die einzelnen Zeiten streiten, wir können uns über den Samstag und Sonntag auseinandersetzen, das ist nicht das Problem, aber wir brauchen keine 24-Stunden-Regelung. Die sehe ich nicht, die werde ich auch in Zukunft nicht sehen. Insofern sollten wir uns in Bremen noch einmal der Diskussion stellen, und dafür plädiere ich. Deshalb haben wir auch diesen Vorstoß unternommen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Brumma.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute reden wir erneut über das Ladenschlussgesetz. Wir haben es bereits im Februar getan, da haben wir auch einen Kompromiss zwischen allen Beteiligten gefunden – das war schwierig, auch für uns –, er orientiert sich dabei auch an der Insellage Bremens. Jetzt, nach ein paar Wochen, legt DIE LINKE schon wieder einen Änderungsantrag vor. Ich glaube, so geht das einfach nicht, denn die Geschäfte brauchen auch eine gewisse Rechtssicherheit. Wir können ja nicht alle sechs Wochen das Ladenschlussgesetz ändern und dort dann neue Zeiten vorgeben. Ich finde, das ist unlauter, das sollten wir unterlassen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir haben im Februar gesagt, wir werden das Gesetz genau beobachten – also die Kriterien, die Sie angesprochen haben –, und wir werden dann sehen, ob Handlungsbedarf besteht oder nicht. Sie wollen die Schließzeit am Samstag wieder auf 16.00 Uhr vorverlegen und in der Woche von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr schließen. Hier können wir nur sagen: In der Innenstadt ist das Angebot vorhanden, länger zu öffnen, aber dort haben die Kunden mit den Füßen abgestimmt, und dann gibt es die Öffnung eben nur bis 20.00 Uhr. Es rechnet sich einfach nicht für die Kaufleute in der Innenstadt, dagegen haben wir in den Stadtteilen teilweise bis 22.00 Uhr geöffnet.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: 24.00 Uhr!)

Ja, gut, aber in der Regel bis 22.00 Uhr, so kenne ich das bei „Real“ und „Rewe“! Ich hoffe, dass es sich durch das Einkaufsverhalten der Kunden erledigen wird. Wie gesagt, dieses Gesetz ist für uns ein breiter Kompromiss, und dem müssen wir uns, glaube ich, widmen. Was Bremerhaven betrifft, ist er der wirtschaftlichen Situation geschuldet. Wir hoffen, dass dort eine gewisse Stabilität hineinkommt.

Wir wissen, dass eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten keine Stabilität für den Einzelhandel bringt. Aus unserer Sicht ist vielmehr notwendig, dass die Binnenkaufkraft der Bevölkerung gestärkt und – Sie haben es auch angesprochen – der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wird. Das bringt viel mehr als die Änderung der Ladenöffnungszeiten.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Zu den Arbeitsplätzen: Sie haben gesagt, es wären zunehmend Niedriglohnarbeitsplätze. Die Arbeitnehmerkammer hat eine Untersuchung gemacht – die lag übrigens auch schon vor vier Wochen vor, darüber haben wir auch geredet –, und danach wurden mehr Beschäftigungsverhältnisse im Land Bremen geschaffen, allerdings sind es nur Teilzeitstellen. Das ist ein Problem, aber wir müssen versuchen, diese höher zu entlohnen. Damals haben wir angeboten, wir wollten die Auswirkung nach einem Jahr oder nach ein paar Monaten überprüfen, aber wir wollen doch nicht jetzt schon wieder Änderungen durchführen!

Wir müssen auch berücksichtigen, dass der Einzelhandel zunehmende Konkurrenz durch das Internet bekommt, denn dort kann man 24 Stunden lang bestellen. Hier muss man die Auswirkungen sehen. Der Handel, auch hier in Bremen, geht immer mehr in diese Richtung – mit Lieferketten direkt zum Kunden –, und somit werden sich die Zeiten beim Handel und auch die Kaufgewohnheiten der Konsumenten verändern.

Wie gesagt, für uns ist es im Moment wichtig, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für diese ungünstigen Zeiten, in denen sie arbeiten, gut und ordentlich bezahlt werden. In diesem Sinne sagen wir, wir lehnen Ihren Änderungsantrag heute ab und werden sehen, wie sich in Zukunft – das werden wir später noch einmal überprüfen – die ganzen Ladenöffnungszeiten ausgewirkt haben! – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kastendiek.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen: Wir lehnen diesen Antrag ab, weil wir davon überzeugt sind, dass die jetzige Regelung – sechsmal 24 Stunden – eine sinnvolle Regelung ist, die sich bewährt hat. Die Auswüchse, die Sie angesprochen haben, mit Teilzeit- und Minijobs, prekärer Bezahlung et cetera, lassen sich nicht durch Öffnungszeiten regeln. Deshalb habe ich doch vergeblich nach den sieben Gründen gesucht, die für Ihren ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Antrag sprechen. Sie haben letztendlich keinen einzigen genannt.

Sie gehen davon aus, dass Sie die Menschen bevormunden wollen. Sie wollen – das ist nämlich Ihr ureigener Ansatz – den Menschen vorschreiben, wann sie einzukaufen und wann die Läden zu öffnen haben. Es ist gerade schon gesagt worden, es ist eigentlich kein Problem, es gibt einzelne Läden, die bis 22.00 oder 23.00 Uhr geöffnet haben und zum Teil abends sehr voll sind. Offensichtlich gibt es also das Bedürfnis der Menschen, zu dieser Uhrzeit einzukaufen. Ich gehöre ehrlicherweise nicht dazu, aber lassen Sie es doch die Menschen selbst entscheiden, was sie für richtig und sinnvoll halten.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Entschei- den die Menschen auch selbst, dass die Men- schen da dann anständig verdienen?)

Bevormunden Sie die Menschen nicht ständig! Es entspricht natürlich Ihrer Grundprogrammatik, historisch begründet, planwirtschaftlich ausgelebt an der Stelle, den Menschen das vorzuschreiben, wie sie glücklich werden sollen. Wir halten das für einen völlig verkehrten Ansatz und sind der Auffassung, dass sich die Themenstellungen, die Sie hier angesprochen haben, mit Ihrem Antrag überhaupt nicht beheben lassen. – Herzlichen Dank!