Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie schon deutlich gemacht worden ist, die Parlamentarische Kontrollkommission, PKK, hat die Aufgabe, die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz zu kontrollieren. Soweit sind wir mit Ihnen einer Meinung! Dafür muss die Zusammensetzung der PKK die Mehrheitsverhält––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Jetzt wird es allerdings etwas kritischer. Nach Ansicht der Fraktion der CDU wird das mit dem geltenden Gesetz über den Verfassungsschutz schon erledigt. Wir brauchen also keine Änderung, denn wir haben in diesem Gremium drei Mitglieder und drei stellvertretende Mitglieder.
Ich finde, es macht auch Sinn, dieses Gremium so klein wie möglich zu halten. Herr Dr. Güldner hat bewusst darauf hingewiesen, dass es dort durchaus eine ernstzunehmende Geheimhaltungspflicht gibt, und je kleiner der Kreis, desto größer sind die Möglichkeit und Wahrscheinlichkeit, das auch einzuhalten. Der vorliegende Antrag von Ihnen und von den LINKEN zur Änderung des Gesetzes soll die Möglichkeit schaffen, Sie haben darauf hingewiesen, dass die in der PKK nicht vertretenen Fraktionen – gegenwärtig ist es eine, in der nächsten Legislaturperiode können es natürlich auch mehr werden – einen ständigen Gast benennen können. Weiterhin soll die Regelung über die Geheimhaltung deutlich aufgeweicht werden.
Gesetze unterliegen nicht der Beliebigkeit, und Änderungen müssen deshalb sinnvoll sein. Gerade das Gesetz über den Verfassungsschutz sollte mit größter Sensibilität behandelt werden. Der vorliegende Antrag ist aus Sicht der Fraktion der CDU nicht sinnvoll, denn DIE LINKE, Sie haben schon darauf hingewiesen, war in der letzten Legislaturperiode mit einem Abgeordneten in der PKK formal vertreten. Dieser hat jedoch an den meisten Sitzungen nicht teilgenommen. Das Interesse kann also nicht so herausragend gewesen sein. DIE LINKE hat am Anfang dieser Legislaturperiode, Frau Vogt, diesem Verfahren in der Besetzung der PKK zugestimmt. Auch da hätten Sie schon die Bedenken, die Sie jetzt plötzlich äußern, anmelden können.
(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Mit der Kritik, die ich geäußert habe! Ich bin an das Mikrofon gegangen!)
Frau Vogt, Sie können ja noch einmal reden! Nein, dürfen Sie nicht? In Ordnung, Sie haben Ihren Redebeitrag erledigt!
Ferner soll die Regelung der Geheimhaltung nach diesem Gesetz dahingehend geändert werden, Herr Tschöpe und Herr Dr. Güldner haben es schon gesagt, dass eine Mehrheit von zwei Dritteln – und das ist besonders raffiniert, denn Sie verfügen über zwei Drittel in der PKK, Sie können also selbst darüber entscheiden – darüber entscheiden kann.
Ja, ich habe eingangs gesagt, das soll sich widerspiegeln. Sie verfügen über zwei Drittel, Sie können also
ohne irgendwelche Reklamationen anderer darüber entscheiden, welche Vorgänge Sie politisch bewerten wollen und welche nicht. Jetzt beginnt die eigentliche Kritik, Herr Tschöpe, Sie haben „unter Beachtung der Funktionsfähigkeit des Amtes“ gesagt. Erklären Sie mir einmal, wann Sie die gefährdet sehen, und wann Sie die noch beachten wollen, wenn Sie das also unter der Geheimhaltung definieren wollen? Herr Dr. Güldner, Sie haben gesagt, politische Schlussfolgerungen müssen möglich sein. Wo ist denn da die Grenze? Wo wollen Sie denn im Rahmen der Geheimhaltung sagen, das ist noch geheim, aber das will ich einmal politisch schlussfolgern und öffentlich diskutieren? Aus meiner Sicht ist Ihr Ansinnen dort sehr unbefriedigend formuliert.
Meine Damen und Herren, mit diesen Änderungen über den Verfassungsschutz im Land Bremen werden nach Ansicht der Fraktion der CDU die Grundlagen und der Auftrag der PKK ausgehöhlt, und die Arbeit des Verfassungsschutzes wird erschwert. Wir stimmen dem Antrag deswegen nicht zu. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Herr Hinners, ich weiß nicht, ob Sie in der Sitzung im Sommer da waren. Wir haben natürlich die Einsetzungsbeschlüsse unterschrieben, weil es sein muss. Ich habe aber, was sonst nicht üblich ist, bei den Einsetzungsbeschlüssen hier das Wort ergriffen, bin zum Mikrofon gegangen und habe gesagt, dass ich diese Regelung so kritisiere und ich es bedauere, dass es da zu keiner anderen Einigung gekommen ist. Insofern hat es da bei uns keinen Sinneswandel gegeben, sondern ich habe es damals hier auch deutlich zum Ausdruck gebracht. – Danke!
Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Herr Hinners, sind Sie ernsthaft ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
der Meinung, dass die Funktionsfähigkeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz davon abhängig ist, dass das parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages genau mit der Regelung, die wir hier vorschlagen, Öffentlichkeit herstellen kann? Herr Hinners, ganz ehrlich, es wäre sehr schön gewesen, wenn Sie sich mit den Rechtsgrundlagen vertraut gemacht hätten. Beim Bundestag ist es nämlich genau so, dass mit Zweidrittelmehrheit entschieden wird. Ich kann für mich in Anspruch nehmen, dass ich glaube, dass die demokratische Kontrolle des Bundestages über seine Geheimdienste nur deshalb funktioniert, weil die Möglichkeit besteht, Missstände öffentlich zu thematisieren.
Dass Sie das für Bremen nicht zulassen wollen, entzieht sich völlig meiner Vorstellungswelt, das ist ein Geheimdienstverständnis aus den Fünfzigerjahren! Da bin ich froh, dass Sie dagegen stimmen. Dass Sie hier nicht mitmachen, ist nämlich ausweislich eine ganz alte CDU, die mit dem Staatsverständnis einer demokratisch aufgeklärten Republik wenig zu tun hat. – Danke!
Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Herrn Hinners in dem Punkt ausdrücklich widersprechen. Die Frage der wirklich strengen Geheimhaltung von Namen, Daten, Fakten, die dort genannt werden – Sie sitzen ja auch in diesem Gremium –, ist ein absolutes Muss und zwingend vorgeschrieben. Aber eine politische Bewertung von bestimmten Vorgängen rund um den Verfassungsschutz und auch um die Themen, die dort verhandelt werden, ist natürlich auch notwendig, und wir können diese Trennung auch sehr gut vornehmen. In der Vergangenheit ist es allerdings dann immer so halb legal geschehen, weil es im bremischen Gesetz nicht genau geregelt ist.
Welchen Sinn würde denn ein parlamentarisches Kontrollgremium machen, dessen Mitglieder nicht nur zu Recht verpflichtet wären, die geheimschutzwürdigen Dinge geheim zu halten, sondern die auch noch verpflichtet wären, ihre politischen Konsequenzen für dieses Parlament für sich geheim zu behalten?
(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Das sind wir ja nicht!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Ich glaube, das würde als Gremium überhaupt keinen Sinn machen. – Danke! (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße die Initiative sehr. Ich verfolge damit drei Aspekte. Erstens hoffe ich, dass Sie damit auch in die Verantwortung gehen und sich an der Diskussion im Ausschuss beteiligen. Sie haben damit auch die Möglichkeit, Ihre bisher sehr kritische Einstellung gegenüber dem Verfassungsschutz zu revidieren. Ich vermute, das wird am Ende des Prozesses dabei herauskommen. Wenn Sie selbst in der Verantwortung stehen, werden Sie sich sehr gut überlegen, wie Sie hier in der Bürgerschaft auftreten.
Ich hoffe, dass dies die Gelegenheit ist, um Dinge auch einfach nüchtern zu betrachten. Sie haben es heute bei dem Thema personelle Vermehrung wieder einmal anders gemacht. Wenn Sie in der Diskussion gewesen wären, das rechne ich Ihnen nicht zu, hätten Sie gewusst, dass in diesem Haushaltsplan keine personelle Vermehrung des Landesamts für Verfassungsschutz vorgesehen ist.
Wenn man genauer hinschaut, geht es nur darum, dass die Aufwendungen für die bisher abgeordneten fünf Polizeibeamten, die bisher aus dem Etat der Polizei finanziert worden sind, im Rahmen des Haushaltes umgeschichtet wird. Ich wäre gern bereit, noch zusätzliches Personal dort einzustellen. Nur, dafür, wie gesagt, reicht der Rahmen nicht aus. Aber diese Punkte können wir dann gemeinsam diskutieren.
Ich hoffe, dass wir bis zur zweiten Lesung noch Gelegenheit haben, einige Kleinigkeiten zu verändern. Sie haben in diesem Entwurf vorgeschlagen, dass ein Abgeordneter Ihrer Fraktion benannt wird. Damit habe ich gendermäßig Probleme, es müsste dann wohl heißen, dass ein Mitglied des Parlaments hineinkommt. Aber das sind Dinge, die wir bis zur zweiten Lesung noch korrigieren können, ansonsten habe ich keine inhaltlichen Probleme damit. – Danke sehr!
Da der Gesetzesantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/158 inzwischen zurückgezogen wurde, lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/300 in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Bremen, Drucksache 18/300, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!