Protocol of the Session on March 21, 2012

Herr Präsident, meine sehr geehrte Damen und Herren! Herr Imhoff, auch wenn ich kein Platt spreche, verstanden habe ich Sie. Sie möchten, dass diese Initiative nicht totgemacht wird, das verstehe ich sehr gut. Ich denke, dass es auch nicht sinnlos war, in den letzten Jahren darüber zu debattieren, denn es hat sich etliches getan.

Es gibt eine umfangreiche Bestandsaufnahme über alle Senatsressorts im Sinne der Charta und des Umsetzungsstatus der Charta. Man kann an einzelnen Stellen, wie wir alle wissen, noch nicht zufrieden sein. Das ist auch ausführlich in den Teilbereichen bilanziert. Nur müssen wir natürlich ein gute Abwägung vornehmen: das, was wir wollen und erreichen wollen, und das, was wir derzeit auch unter unseren Haushaltsbedingungen leisten können, denn Sie müssen Personal und Infrastruktur, Kurse, Sprachbildung, ergänzend anbieten. Das ist nicht ganz leicht, und deshalb ist es richtig, dass wir dieses Ziel nicht aus den Augen verlieren. Wir sind als verantwortliches Senatsressort gern bereit, in der Kulturdeputation mit den Fachdeputierten gemeinsam einen Vorschlag zu erörtern und diesen Vorschlag wieder an die Bürgerschaft weiterzuleiten, sodass wir dann zu einem Ergebnis kommen und Sie sich auch alle damit auseinandersetzen können, ob das der richtige Weg ist.

Ich glaube, es ist Konsens, dass wir in der Sprachbildung bei den heutigen Herausforderungen natürlich die Grundsprachen prioritär behandeln müssen, aber in welcher Weise wir auf dem Weg der Wahlfreiheit in Bereichen, auf dem Weg der Kulturangebote, auf dem Weg der Kreativangebote zusätzliche Angebote unterbreiten können, das sollten wir gemeinsam erörtern, dazu gibt es Ideen.

Unser Haus ist aufgeschlossen, das auch zu begleiten, und die erste Bilanzierung – Herr Werner hat darauf hingewiesen – ist auch so, dass einiges passiert. Sie können sagen, noch nicht genug, aber daran arbeiten wir gern. Wer gute Ideen hat, sei auch an dieser Stelle nicht vor die Tür gewiesen, das will ich hier deutlich sagen. Es ist ein gemeinsames Anliegen, Sprachpflege zu betreiben.

Wenn man junge Menschen in Zeiten, in denen es eine Verrohung von Sprache und nur noch den Nachrichtenaustausch über Short Messages gibt, motivieren will, kann man etwas sagen, die ich mir bei meinem Patenkindern angewöhnt habe: Wenn Sie schimpfen wollen, dann bitte auf Platt! Irgendwie ist alles Böse ein klein wenig freundlicher, und das ist schon ein Grund, diese Sprache weiter zu pflegen und weiter gut zu behandeln, weil wir uns auch immer in unserer Sprachkultur um Umgang Gedanken machen sollten. Achtung vor jedem, der anders ist, der anders agiert, ist wichtig! Dies gilt für die Koalition sowie auch für die CDU, die das damals breit diskutiert hat. Mein besonderer Dank geht an Herrn Senkal, der diese Aufgabe immer als interkulturelle Herausforderung empfunden hat. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung

Es ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Kultur beantragt worden.

Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend. (Einstimmig)

Gesetz zur Änderung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 7. Dezember 2011 (Drucksache 18/158) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Bremen Transparenz der demokratischen Kontrolle des Landesamtes für den Verfassungsschutz Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und DIE LINKE vom 14. März 2012 (Drucksache 18/300) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlagen.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass der Geheimdienst heute nicht transparent und nicht von allen demokratisch kontrolliert wird, ergibt sich aus dem Titel des gemeinsamen Antrags von der SPD, den Grünen und uns. Eine gewählte Fraktion kann und darf nicht aus dem einzigen Gremium, in dem überhaupt Informationen über diese Behörde ausgetauscht werden, herausgehalten werden. Das ist weder transparent noch demokratisch und auch verfassungsrechtlich aus unserer Sicht nicht in Ordnung. Wir sind gewählte Abgeordnete der Bürgerschaft und wir sollen deshalb beispielsweise über den Etat des Landesamts für Verfassungsschutz entscheiden. Die Haushaltssouveränität ist seit der britischen Bill of Rights von 1689 nämlich eine zentrale Aufgabe demokratischer Parlamente.

Wie sah die Realität bisher aus? Die Parlamentarische Kontrollkommission, PKK, ist nach dem derzeitigen Bremischen Verfassungsschutzgesetz mit drei Vertretern aus der Bürgerschaft besetzt. Damit sind eben nicht alle in die Bürgerschaft gewählten Fraktionen in diesem Gremium vertreten. Alle Fraktionen müssen hier aber über Belange des Verfassungsschutzes entscheiden, zum Beispiel jetzt bei den anstehenden Haushaltsberatungen, wenn nach dem Willen des Innensenators der Etat des Verfassungsschutzes um 400 000 Euro erhöht wird. Wir müssen uns als gewählte Vertreter und Vertreterinnen der Bevölkerung damit beschäftigen, ob wir damit einverstanden sind. Können wir das, ohne an den geheimen Beratungen des Kontrollgremiums teilzunehmen, ohne ansatzweise zu wissen, was mit diesem zusätzlichen Geld geschehen soll?

Wir als LINKE müssen also derzeit über etwas entscheiden, über das wir nicht informiert sind. Wenn nach dem Bremischen Verfassungsschutzgesetz die Geheimhaltungspflicht auch nach wie vor besteht, können die drei Vertreter der Fraktionen, die in diesem Gremium Mitglied sind, ihren jeweiligen Fraktionen empfehlen, wie sie zu entscheiden haben. Die nicht vertretenen Fraktionen können dies eben nicht. Nicht vertretene Fraktionen werden so in der Möglichkeit zur Kontrolle des Innenressorts und seines Geheimdiensts eingeschränkt.

Im Übrigen möchte ich hier darauf hinweisen, dass es gute Praxis ist, die in fast allen Landtagen spätestens seit dem Geheimdienstskandal um die NSU-Morde umgesetzt wurde, dass alle Fraktionen in den Kontrollgremien vertreten sind. Deshalb ist es gut, dass ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

uns hier mit den Grünen und der SPD eine Einigung gelungen ist. Ich möchte mich auch ausdrücklich bei dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Herrn Dr. Güldner, bedanken, der mit mir und unserem Mitglied der Innendeputation, Herrn Dr. Gössner, ein gemeinsames Gespräch geführt hat, in dem wir diese Frage noch einmal erörtert haben und dieses Anliegen auf den Weg gebracht haben.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Wer hat es ge- schrieben?)

Das können Sie ja beantworten!

Nur um der Kritik gleich vorzubeugen: Wir machen nach wie vor keinen Hehl daraus, dass wir uns über mehr Transparenz im Zusammenhang mit dem Verfassungsschutz freuen würden. Natürlich hätten wir uns gewünscht, die Beratung über unseren Antrag über die Aufklärung der NSU-Morde und die damit zusammenhängenden Verbindungen des Verfassungsschutzes in der Innendeputation stattfinden zu lassen. Dieser Antrag hat hier aber keine Mehrheit gefunden. Nun ist es so, wie es ist!

Damit hat sich natürlich unsere Kritik, die wir hier geäußert haben, nicht erledigt. Wir halten ein geheim tagendes Kontrollgremium nach wie vor für ein Problem, weil es zur Verselbstständigung der Behörde führen kann. Wir werden uns, und deswegen sehen wir das im Moment nicht problematisch, aber in diesem Jahr auch mit der Novellierung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes beschäftigen, und wir werden uns konstruktiv daran beteiligen.

Ich habe – das kann ich vielleicht an dieser Stelle schon einmal einfließen lassen – angesichts der aktuellen Debatte um die NSU-Morde und die Verstrickungen des Thüringer Verfassungsschutzes eine Bitte: Lassen Sie uns die dringend angebrachte und gesetzlich vorgeschriebene Geheimdienstreform auf demokratische und transparente Weise machen! Eine Anhörung, wie sie zum Beispiel gerade in Niedersachsen stattgefunden hat, fände ich auch für Bremen gut. Ich habe angesichts der Diskussionen, die wir hier in den letzten Wochen interfraktionell geführt haben, begründete Hoffnungen, dass wir bei dieser Novellierung auch den Sachverstand anderer Menschen hinzuziehen können.

Da wir uns jetzt geeinigt haben, wie wir Fraktionen, die keine gewählte Mitglieder in diesem Kontrollgremium haben, trotzdem an der Information teilhaben lassen können, ziehen wir hiermit unseren Antrag zugunsten des gemeinsamen Antrags der SPD, der Grünen und von uns zurück. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will das Augenmerk auf den anderen Teil des Antrags lenken, der im Rahmen einer demokratischen Kontrolle meines Erachtens der wesentlich wichtigere ist als der, welcher Teil des Hauses in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten ist. Das ist nämlich der Teil, der regelt, wie mit der Geheimhaltungsverpflichtung eigentlich umzugehen ist.

Wir hatten bisher eine Regelung, die gesagt hat, all das, was in der Parlamentarischen Kontrollkommission besprochen wird, ist geheim zu halten. Das hat jemanden, der in dieser Parlamentarischen Kontrollkommission saß, eigentlich immer in die problematische Situation gebracht, dass dort ganz viel erzählt werden konnte, wir es dann miteinander erörtern konnten, aber nach den Vorschriften des Landesrechts eigentlich gar nicht befugt gewesen wären, uns gegenüber der Öffentlichkeit oder gegenüber dem Parlament dazu zu äußern. Das ist solch eine relativ schwierige Situation, wie ich sie mir für einen katholischen Priester in einem Beichtstuhl vorstelle. Der Verfassungsschutz kann bei einem abladen, aber man selbst darf gar nicht aktiv werden.

Ich glaube, das ist mit demokratischen Prinzipien nicht vereinbar, deshalb haben wir jetzt vorgeschlagen, wie wir mit diesen Geheimhaltungsvorschriften umgehen. Das ist auch nichts Neues, wir haben uns nicht irgendetwas Exotisches ausgedacht, sondern wir haben einfach die Regelung, die es auf Bundesebene zum parlamentarischen Kontrollgremium im Paragrafen 10 gibt, ins Landesrecht übernommen. Wenn die Parlamentarische Kontrollkommission mit Zweidrittelmehrheit beschließt, dann kann über die Sitzung immer unter der Beachtung der Funktionsfähigkeit des Amtes und der Geheimhaltung entsprechend Bericht erstattet werden. Ich glaube, das ist ein entsprechender und entscheidender Gewinn für die Demokratie, gerade in Anbetracht dessen, dass in der Parlamentarischen Kontrollkommission auch gesellschaftlich relevante Diskussionen in der Tat stattfinden, was wir am Beispiel der NSU-Morde gesehen haben.

Frau Vogt, wir waren gern bereit, diesen Kompromiss zu schließen, aber dieser Kompromiss war nun auch deshalb notwendig, weil die Regelung, die wir sehr pragmatisch 2007 getroffen haben, nämlich dass wir jemanden von Ihnen „huckepack“ nehmen, nicht mehr gezogen hat, nachdem Sie in der letzten Legislaturperiode gar kein Interesse daran gehabt haben, den Verfassungsschutz zu kontrollieren, und nicht da gewesen sind.

Ich habe mit Freuden festgestellt, dass Sie diese Aufgabe jetzt wahrnehmen wollen. Deshalb musste nach einer Lösung gesucht werden, nicht vertretenen Fraktionen einen Gaststatus einzuräumen, das dient der parlamentarischen Kontrolle des Verfas––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

sungsschutzes und auch dem Parlament. Ich hoffe, dass es für Sie Ansporn ist, nicht nachzulassen und Ihren demokratischen Pflichten in diesem Parlament auch nachzukommen. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächster erhält das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Moment ist der Verfassungsschutz, wie schon so oft seit dem Krieg, bundesweit in einer sehr kritischen und schwierigen Diskussion. Die meiste Zeit, in der das Bundesamt oder einzelne Landesämter für Verfassungsschutz in einer so kritischen Diskussion waren, war der Verfassungsschutz selbst sehr daran beteiligt, sich in eine solche kritische Debatte zu bringen. Sie erinnern sich sicher an viele Skandale und Vorkommnisse, die in den Medien aufgegriffen wurden.

Heute ist das Problem mit Untersuchungsausschüssen im Bundestag und im Thüringischen Landtag bundesweit auch noch einmal evident, da eine demokratische Kontrolle des Verfassungsschutzes in jedem Fall ein ganz wichtiges Element ist. Wir haben wieder einmal festgestellt, dass ganz offensichtlich Geheimdienste hin und wieder dazu neigen, das Gegenteil von dem zu tun, was ihr verfassungsmäßiger Auftrag ist. Das ist es ja nun einmal schon allein durch die Tatsache, dass sie geheim arbeiten. Nicht dass das jeweils den politischen Vorgaben entsprochen hätte oder jeweils angeordnet worden wäre, aber durch die Geheimhaltung der Arbeit dieser Dienste ergibt sich zumindest die potenzielle Gefahr! In der bundesrepublikanischen Geschichte hat man gesehen, dass es immer wieder dazu gekommen ist. Deswegen ist eine solche Kontrolle wichtig.

Ich fand den Vorstoß von Frau Vogt richtig zu sagen, sofern in einem Parlament vier gewählte Fraktionen sind, kann es nicht angehen und ist es nicht fair, dass eine Fraktion aufgrund des Rechenwerks und der Tatsache, dass dieser Ausschuss eben nur drei Mitglieder hat, dann dort nicht vertreten ist, aber gleichwohl zu den Vorgängen Stellung nehmen soll, die sie gar nicht kennt, weil sie gar nicht beteiligt ist.

Ich teile die Kritik, die mein Kollege Tschöpe gerade geäußert hat. Wir haben schon in der letzten Legislaturperiode mit sehr gutem Willen versucht, das zu heilen. Im Grunde genommen ist eine sehr entmutigende Antwort gekommen, nämlich dass der damalige Kollege, den wir „huckepack“ genommen hatten, bis auf zwei bis drei Mal gar nicht erschienen ist. Das sprach nicht für den Willen, den Verfassungsschutz tatsächlich kontrollieren zu wollen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Sie, Frau Vogt, haben aber ganz deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sich das ändern soll. Deswegen haben wir drei uns zusammengesetzt und uns überlegt, dass es eine faire Regelung wäre, wenn Sie als Gast ohne Stimmrecht dort eben genau an diesen Informationen – allerdings nach den gleichen Spielregeln wie die eigentlichen Mitglieder dieses Gremiums – beteiligt werden können.

Zu der Frage, wie wir mit der Öffentlichkeit umgehen, hat mein Kollege Tschöpe Stellung genommen. Es ist schon ein bisschen absurd, dass viele der Dinge, die dort verhandelt werden, natürlich nun sehr hochgradige politische, öffentliche Debatten sind, gleichwohl aber so getan wird, als ob es diese Sitzungen und dieses Gremium gar nicht gibt, als ob das alles geheim wäre. Schon unten am Eingang der Bürgerschaft wird auf dem Display diese Sitzung gar nicht angezeigt. Das ist natürlich insofern Unsinn, da es in diesem Gremium hochgradig geheimhaltungswürdige Inhalte gibt.

Jedem Mitglied dieses Gremiums ist es natürlich strafbewehrt untersagt, diese öffentlich auszubreiten. Das macht sehr viel Sinn und ist vollkommen richtig. Es soll auch immer so bleiben. Es wird aber wohl sinnvoll sein, welche politischen Schlussfolgerungen man in Bezug auf die Vorgänge zieht, die in diesem Gremium in Bezug auf den Verfassungsschutz selbst geschildert werden, öffentlich zu debattieren und öffentlich zu äußern. Deswegen ändern wir an dieser Stelle auch das bremische Gesetz und passen es dem Gesetz im Bundestag an.

Letzte Bemerkung! Rot und Grün haben in der Legislaturperiode dafür gesorgt, dass DIE LINKE in Bremen nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Ich denke, das gehört auch zu dem Begriff Fairness, dass man Parlamentarier, die frei gewählt in dieses Parlament eingezogen sind, nicht durch einen Geheimdienst beobachten lässt. Das ist nicht in allen Ländern so. Daran kann man sehen, dass es hier auch hochgradige politische Unterschiede gibt. Ich halte das nach wie vor für richtig, begrüße die jetzige Regelung und bitte Sie, dem Gesetzentwurf, den wir jetzt vorgelegt haben, zuzustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)