Protocol of the Session on January 25, 2012

Sie haben vorhin angedeutet, dass aus Personalmangel, wie Sie es dargestellt haben, die flexible Ermittlungsgruppe 2009 eingestellt werden musste. Hat das aus Ihrer Sicht etwas damit zu tun, dass von den ursprünglich einmal 2 600 Beamten, die im Rahmen der Polizeireform für erforderlich gehalten worden sind, jetzt nur noch 2 480 vorhanden sind und – lassen Sie mich einen Zusatz noch machen, Herr Senator, Sie werden schon unruhig, wie ich sehe! – dass bei dieser Polizeireform, bei den ursprünglich vorgesehenen 2 600 Beamten, ich wiederhole das noch einmal, auch die flexiblen Ermittlungsgruppen, es sollten nämlich ursprünglich zwei sein, mit eingeplant worden sind?

Bitte, Herr Senator!

Ja! Ich glaube, da gibt es einen Zusammenhang. Wenn man im Jahr 2009 feststellt, dass man zu wenig Beamte hat, dann hängt das damit zusammen, dass im Jahr 2006 zu wenige eingestellt worden sind.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Zuruf des Abg. S t r o h - m a n n [CDU])

Dieses Thema haben wir schon häufiger hier diskutiert, und insofern würde ich da den Ball flach halten!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage trägt den Titel „Waffenerlaubnisse von Extremisten im Land Bremen“. Die Anfrage trägt die Unterschrift des Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: Wie viele der insgesamt sechs Personen aus der rechtsextremistischen Szene Bremens und Bremerhavens, deren waffenrechtliche Erlaubnisse wegen fehlender Zuverlässigkeit Anfang Dezember von den Behörden aufgehoben wurden, haben gegen diese Verfügung mittlerweile Widerspruch eingelegt?

Zweitens: Wie viele Angehörige der linksextremistischen beziehungsweise islamistischen Szene im Land Bremen, die nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen, sind im Besitz eines Waffenscheins oder einer Waffenbesitzkarte, und über wie viele legale Schusswaffen verfügen diese Personen?

Drittens: Plant der Senat, die waffenrechtlichen Erlaubnisse der unter Frage 2 genannten Personen in Anwendung von Paragraf 5 Waffengesetz ebenfalls einzuziehen, und, wenn ja, wann sollen die entsprechenden Anordnungen ergehen?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Insgesamt sind derzeit fünf Widersprüche von Betroffenen aus Bremen und ein Widerspruch von einem Betroffenen aus Bremerhaven eingegangen.

Zu Frage 2: Es liegen nur in einem Fall Erkenntnisse darüber vor, dass eine Person aus den genannten Bereichen über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt. Da die einzelnen Waffen bei einem Kleinen Waffenschein nicht registriert werden, kann nicht ange

geben werden, ob die Person überhaupt über eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe verfügt oder in welcher Anzahl sie diese Waffen besitzt. Zu Frage 3: Der Senator für Inneres und Sport hat die Waffenbehörde des Stadtamts bereits um Prüfung gebeten, ob der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis oder andere waffenrechtliche Maßnahmen gegenüber der Person erfolgen können. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Timke, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Aus welchem Bereich kommt denn dieser Waffenbesitzer? Aus der linksextremistischen oder aus der islamistischen Szene?

Bitte, Herr Senator!

Die Frage wird hier nicht explizit beantwortet, ich bin aber gern bereit, Ihnen da noch eine Auskunft zu geben. Wir haben jedenfalls die Waffenbehörde gebeten, dem nachzugehen und zu schauen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung nach Paragraf 5 Waffengesetz vorliegen. Insofern sind wir daran.

(Abg. T i m k e [BIW]: Herr Senator, ich nehme das Angebot gern an, dass Sie das nachreichen! – Danke!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zehnte Anfrage trägt den Titel „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention begleiten“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Grönert!

Wir fragen den Senat:

Wie bewertet der Senat den vom 18. Bremer Behindertenparlament vorgebrachten Vorschlag der Einsetzung eines Ausschusses zur Erarbeitung eines bremischen Aktionsplans zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention?

Welche Möglichkeit sieht der Senat, einen Ausschuss einzusetzen, und wer sollte daran beteiligt werden?

Zu welchem Zeitpunkt plant der Senat die Einsetzung eines Ausschusses, und bis wann rechnet der Senat mit der Vorlage des geforderten Rahmenplans?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Stahmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Vorschlag des Behindertenparlaments zur Einsetzung eines Ausschusses, wie er vom Landesbehindertenbeauftragten erarbeitet wurde, wird grundsätzlich positiv bewertet, fällt aber in die Zuständigkeit der Bremischen Bürgerschaft. Der Senat wird eine Arbeitsgruppe einrichten, in deren Arbeit die relevanten Verbände einbezogen werden sollen.

Zu Frage 2: Wenn die Bremische Bürgerschaft einen Ausschuss einsetzt, wird sich der Senat an der Arbeit des Ausschusses beteiligen und seine Anregungen dort einbringen. Vertreterinnen und Vertreter der Verbände sollten nach Auffassung des Senats in diese Arbeit so weit wie möglich einbezogen werden.

Zu Frage 3: Die Arbeitsgruppe soll im ersten Quartal 2012 eingesetzt werden und ihre Arbeit bis zur Sommerpause 2013 abschließen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister Böhrnsen hat in seinem Grußwort beim 18. Bremer Behindertenparlament gesagt, dass die Staatsräte der senatorischen Behörden schon verabredet haben, dass aus ihren jeweiligen Ressorts Beiträge zur Umsetzung der Konvention geliefert werden sollen. Wie weit ist das schon vorangeschritten?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir haben als zuständiges Ressort und als Hausverantwortliche einen Brief an alle anderen Senatoren geschrieben. Die Antworten gehen jetzt ein, werden bei uns gesichtet und gesammelt, und wir laden jetzt zügig zu einer Arbeitsgruppe ein.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die elfte Anfrage trägt den Titel „Zukunft von ZwischenZeitZentrale, Klub Dialog und Ideenlotsen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Kottisch, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kottisch!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Arbeit des Klub Dialog, der ZwischenZeitZentrale, ZZZ, und der Ideenlotsen für die weitere Entwicklung der Kreativwirtschaft am Standort Bremen?

Zweitens: Wird der Senat sicherstellen, dass die erfolgreiche und überregional als vorbildhaft bewertete Arbeit dieser drei Einrichtungen in den kommenden Jahren fortgeführt werden kann?

Drittens: In welchem Umfang wird der Senat für die Absicherung dieser drei Projekte öffentliche Mittel bereitstellen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Günthner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Arbeit des Klub Dialog, der ZwischenZeitZentrale und der Ideenlotsen sind Beispiele für bundesweit anerkannte Erfolgsmodelle. Der Klub Dialog, welcher die Plattform und das Netzwerk der Bremer Kultur- und Kreativwirtschaft darstellt, das Programm Ideenlotsen, das die Professionalisierung und Existenzgründung kreativer Unternehmer unterstützt, und die ZwischenZeitZentrale, die Zwischennutzungen leer stehender Gebäude und Brachflächen organisiert, diese profiliert und in Wert setzt und so unter anderem der Kultur- und Kreativwirtschaft geeignete Räumlichkeiten mit den erforderlichen niedrigen Mietkonditionen bietet, sind für Bremen ein großer Erfolg und auch künftig die zentralen Maßnahmen Bremens im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft.

Mit diesen Projekten werden in Bremen deutliche Mehrwerte für Unternehmen und Freelancer geschaffen, die zu Umsatz- und Unternehmenswachstum führen. Darüber hinaus profiliert sich Bremen mit diesen Projekten bundesweit als Standort der Kultur- und Kreativwirtschaft. Der Kultur- und Kreativwirtschaftsstandort Bremen wird aufgrund seiner vielfältigen Förderaktivitäten und des hohen Eigenengagements der Branche heute überregional wahrgenommen und nimmt durch spezifische und erfolgreich angewendete Maßnahmen eine Vorreiterrolle in der Förderung von Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft ein.

Zu Frage 2: Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat mit seiner Strategie zur Förderung der Kreativwirtschaft 2011 bis 2013 aus Dezember 2010 die strategische Grundlage und den finanziellen Rahmen für eine Fortsetzung unter anderem der Arbeit des Klub Dialog und der Ideenlotsen bis 2013 geschaffen. Darüber hinaus unterstützt der Senat die zum Teil über die Landesgrenzen Bremens hinausgehenden Aktivitäten dieser Einrichtungen. Mit Unterstützung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen profitiert das Programm Ideenlotsen beispielsweise im Jahr 2012 aus einer Projektförderung der Metropolregion. Über Art und Umfang der Förderung dieser Aktivitäten ab 2014 ist in 2013 zu entscheiden.

Die Förderung der in Bremen seit dem Jahr 2009 tätigen ZwischenZeitZentrale, die als Pilotprojekt der „Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstützt und durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung begleitet wurde, endet im Sommer 2012. Aktuell wird unter Einbindung des Bau-, Kultur- und Finanzressorts, federführend durch das Wirtschaftsressort, die Entscheidungsgrundlage für eine Fortführung des Projekts erarbeitet. Seitens