Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: In der Stadt Bremen haben im Schuljahr 2010/2011 21 und im ersten Halbjahr des Schuljahrs 2011/2012 19 Schülerinnen und Schüler, insgesamt also 40 Schülerinnen und Schüler, in der Sekundarstufe I von der Oberschule zum Gymnasium gewechselt. Vom Gymnasium in die Oberschule haben in der Stadt Bremen in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2010/2011 37 Schülerinnen und Schüler und im Schuljahr 2011/2012 22 Schülerinnen und Schüler gewechselt, insgesamt 59 Schülerinnen und Schüler. In der Stadt Bremerhaven, in der die Oberschule mit Beginn des Schuljahrs 2011/2012 eingeführt wurde, wechselte bislang ein Schüler vom Gymnasium in die Oberschule. Aus den Schulen liegen hierzu keine Rückmeldungen vor.
Zu Frage 2: Nach dem Bremischen Schulgesetz haben alle Schulen den Auftrag, ihre Schülerinnen und Schüler bis zum ersten Abschluss zu führen, und dürfen sie nicht gegen den Willen der Erziehungsberechtigten abschulen. In Fällen, in denen die Eltern jedoch im Einvernehmen mit der Schule einen Schulartwechsel wünschen, sprechen die Schullei
tungen der abgebenden und der angestrebten Schule miteinander ab, ob aufgrund der Klassenfrequenzen in dem entsprechenden Jahrgang ihrer Schule eine Aufnahme möglich ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit informiert. Diese weist die Schülerin oder den Schüler einer Schule zu, an der er oder sie aufgrund der vorhandenen Kapazitäten aufgenommen werden kann.
Zu Frage 3: Eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen ist eine zentrale bildungspolitische Zielsetzung, um den Schülerinnen und Schülern einen ihren Fähigkeiten gemäßen Abschluss zu sichern. Ein Wechsel zwischen den Schularten ist dazu in der Regel nicht erforderlich. Die Oberschule bietet alle Bildungsgänge der allgemeinbildenden Schule an. Die Oberschule ist in den Schulen, die bereits 2009 mit der Umwandlung zur Oberschule begonnen haben, erst bis Jahrgangsstufe 7 hochgewachsen. Eine Bewertung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen innerhalb der Schule kann daher noch nicht vorgenommen werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Wir teilen, glaube ich, alle hier im Haus die Meinung, dass die vormals gültigen Regelungen in Bezug auf das Sitzenbleiben und Abschulen nicht die Regelungen sind, die wir in einem modernen Bildungssystem haben wollen. Im Gespräch mit den Betroffenen und Beteiligten hört man jedoch gelegentlich, dass die Flexibilität, die das derzeitige System bereithält oder eben auch nicht bereithält, gelegentlich hinterfragt wird. Haben Sie Rückmeldungen von den Beteiligten, dass aus Ihrer Sicht möglicherweise auch eine Überprüfung der derzeitigen rechtlichen Regelungen infrage käme oder notwendig ist?
Herr Dr. vom Bruch, diese Information habe ich nicht. Im Gegenteil, alle Fälle, die ich Ihnen genannt habe, es sind ja einmal 40 und einmal 59, sind zwischen den Schulen einvernehmlich ohne Probleme geregelt worden. Der Fall, den ich geschildert habe, dass die Bildungsbehörde es zu regeln hätte, falls Schulen sich nicht einigen, ist nicht eingetreten. Das heißt, alle Fälle sind durch die Schulen einvernehmlich geregelt worden, daher kenne ich die Hinweise, die Sie mir gegeben haben, bisher nicht.
Ich höre allerdings auch gelegentlich, dass Schulen beziehungsweise Lehrkräfte der Auffassung seien, es sei besser, Kinder auch gegen ihren Willen abschulen zu lassen. Das halte ich, wie Sie es ja richtig eingeführt haben, für nicht in Ordnung! Dort, wo die Wünsche von den Erziehungsberechtigten an die Schulen herangetragen werden, wird das regelmä
ßig gemacht. Allerdings muss man die 40 und 59 Schülerinnen und Schüler in Relation zu denen setzen, die bereits in den Oberschulen sind, das sind zurzeit 6 481 Schülerinnen und Schüler. Daher ist die Summe derer, die den Wechselwunsch haben, sehr gering, und das spricht eigentlich dafür, dass es reibungslos funktioniert.
Wir erhalten dann und wann Rückmeldungen, dass in diesem Prozess gelegentlich praktische Schwierigkeiten auftauchen, dass nämlich die Schülerinnen und Schüler in ihrem Bemühen, eine aufnehmende Oberschule oder umgekehrt ein aufnehmendes Gymnasium zu finden, große Schwierigkeiten haben. Können Sie diese Probleme bestätigen, und wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie treffen, um dem eventuell entgegenzuwirken?
Ich kenne diese Informationen nicht, daher auch meine Antwort! Bisher wird bei den Schülerinnen und Schülern, die sich eine Schule gewählt haben, geschaut, ob die Klassenfrequenzen eine Aufnahme hergeben, und bisher haben sich die Schulen immer untereinander geeinigt. Daher sind die Informationen nicht an mich herangetragen worden. Immer dann, wenn die Schule sagt, sie findet niemanden, würde automatisch die Schulaufsicht eingeschaltet werden. Ich habe heute Morgen noch einmal ausdrücklich nachgefragt: Der Fall ist bisher nicht eingetreten!
Herr Staatsrat, ein Schulwechsel bedeutet häufig auch einen längeren Schulweg. Nach meiner Erkenntnis gibt es immer wieder Eltern, die daraufhin einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen. Wie sehen denn deren Chancen aus?
Diese Chancen sehen nicht sehr gut aus. Für die nächstgelegene Schule gibt es die Fahrtkostenerstattung, wenn es denn erforderlich ist. Wenn man aus Gründen, die nichts mit dem Bildungsgang zu tun haben, eine andere Schule wählt, muss man die Fahrtkosten selbst tragen, denn die Fahrtkostenerstattung erfolgt immer nur bis zum nächstgelegenen Angebot. Darüber hinaus müssten die Eltern selbst tätig werden. Das ist in Bremen aber eher nicht das Problem, denn ich glaube schon, dass die
Die achte Anfrage trägt den Titel „Flexible Ermittlungsgruppe der Polizei“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Abgeordneter Hinners!
Seit wann besteht die flexible Ermittlungsgruppe bei der Polizei, und zu welchem Zweck wurde die flexible Ermittlungsgruppe eingerichtet? Wie viele Mitarbeiter hat die flexible Ermittlungsgruppe? Wann wurde die flexible Ermittlungsgruppe zuletzt eingesetzt, und zu welchem Zweck erfolgte der Einsatz?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Die flexible Ermittlungsgruppe wurde im Jahr 2007 zur Bearbeitung von Schwerpunktermittlungen in verschiedenen Phänomenbereichen eingerichtet. Sie musste im Jahr 2009 aufgelöst werden, weil die vorhandenen personellen Ressourcen für andere wichtige Aufgaben dringend benötigt wurden. Es ist jedoch beabsichtigt, im Rahmen der ständigen Aufgabenkritik innerhalb der Polizei Bremen Freiräume für die Wiedereinrichtung einer flexiblen Ermittlungsgruppe zu schaffen.
Zu Frage 3: Die flexible Ermittlungsgruppe wurde zuletzt von August 2008 bis Januar 2009 zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität in Bremen-Nord eingesetzt. – Soweit die Antwort des Senats!
Sie haben soeben deutlich gemacht, dass seit 2009 diese Gruppe nicht mehr zur Verfügung steht. Ich möchte aber zunächst noch einmal auf meine Frage 1 eingehen: Wie viele Beamte beziehungsweise wie viele Ermittlungsgruppen sollten ursprünglich denn vorgesehen werden?
Die Frage stellt sich aus meiner Sicht ganz anders! Wir müssen auf aktuelle Herausforderungen reagieren. Es war notwendig geworden, diese Mitarbeiter in andere Ermittlungsgruppen um
zugruppieren. Sie erinnern sich daran, dass wir unter anderem – das ist etwas in Vergessenheit geraten – das Thema Beluga noch immer zu bearbeiten haben, einen riesigen Komplex, der sehr viele Kapazitäten bindet, sowohl bei der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft.
Wir haben dann eine Sondergruppe im Bereich der Rockerkriminalität eingerichtet. Auch dieses Personal kann man sich nicht schnitzen, sondern das muss man irgendwo hernehmen. Deswegen habe ich gesagt, ich fände es schön, wenn wir alsbald auch wieder eine flexible Einheit einrichten. Zurzeit haben wir aber so viele Schwerpunktmaßnahmen laufen, dass ich einfach Prioritäten setzen muss, und darunter leidet natürlich dieses Konzept der flexiblen Ermittlungsgruppe. Mehr Personal haben wir aber gegenwärtig nicht!
Nun haben wir morgen den Antrag zur Verbesserung der Bekämpfung der Eigentumskriminalität auf der Tagesordnung. Parallel dazu haben wir über dieses Thema vor zwei Jahren schon einmal intensiv diskutiert, also zu einem Zeitpunkt, als die flexible Ermittlungsgruppe nach Ihren jetzigen Darstellungen eingestellt worden ist. Das Thema Eigentumskriminalität ist ja nun ganz offensichtlich ein Dauerthema und damit auch ein Schwerpunktthema für viele Bürger, zumindest in den Regionen, in denen wir diese Serien haben. Halten Sie denn beispielsweise die flexible Ermittlungsgruppe für ein geeignetes Instrument, in den Regionen dieser Einbruchskriminalität zu begegnen beziehungsweise sie besser aufzuklären?
Die Frage ist einfach nur rhetorisch! Es ist natürlich völlig klar, dass der Rückzug dieser flexiblen Ermittlungsgruppe nicht bedeutet, dass diese Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden. Wir haben genau das getan, was notwendig war, nämlich diese Aufgabe in die Alltagsorganisation überführt. Ich würde gern morgen mit Ihnen darüber diskutieren, was wir alles in Bremen-Nord in Bewegung gesetzt haben, um gerade dieses Thema Einbruchskriminalität ernsthaft anzugehen. Da ist eine ganze Reihe gemacht worden. Das würde ich gern morgen erläutern!
Das können wir gern morgen erläutern. Nun haben wir aber aktuell eine Raubserie in Bremen-Nord. Auch das könnte ja ein wich
tiger Grund sein, die flexible Ermittlungsgruppe neu zu inthronisieren und dort einzusetzen. Also, ich kann nicht nachvollziehen, dass wir seit zwei Jahren über dieses Instrument nicht mehr verfügen!
Fakt ist, dass wir diese Aufgabe mit einem massiven Personaleinsatz bedienen, und ich sage es noch einmal, wir haben diese Aufgaben in die Alltagsorganisation überführt. Eine flexible Ermittlungsgruppe ist hilfreich, wenn man ein Problem hat, auf das man sich konzentrieren will. Man muss aber sehen: Eigentumsdelikte sind ein Dauerthema in Bremen und insbesondere natürlich die neuere Entwicklung im Bereich der Wohnungseinbrüche. Darüber diskutieren wir morgen. Wie gesagt, deshalb ist es mit einer flexiblen Ermittlungsgruppe allein nicht getan.
Sie haben das Beispiel Bremen-Nord vorhin gebracht! Dort war der letzte Einsatz der flexiblen Ermittlungsgruppe offensichtlich sehr erfolgreich, wenn ich Sie richtig verstanden habe! Also kann das ja nicht so ganz passen, dass das Problem eher in der Alltagsorganisation gelöst werden kann!
Sie haben vorhin angedeutet, dass aus Personalmangel, wie Sie es dargestellt haben, die flexible Ermittlungsgruppe 2009 eingestellt werden musste. Hat das aus Ihrer Sicht etwas damit zu tun, dass von den ursprünglich einmal 2 600 Beamten, die im Rahmen der Polizeireform für erforderlich gehalten worden sind, jetzt nur noch 2 480 vorhanden sind und – lassen Sie mich einen Zusatz noch machen, Herr Senator, Sie werden schon unruhig, wie ich sehe! – dass bei dieser Polizeireform, bei den ursprünglich vorgesehenen 2 600 Beamten, ich wiederhole das noch einmal, auch die flexiblen Ermittlungsgruppen, es sollten nämlich ursprünglich zwei sein, mit eingeplant worden sind?