Protocol of the Session on January 25, 2012

lich sehr komplex und benötigen einen gewissen Vorlauf.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Ortung von Personen durch Funkzellenabfragen“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Timke.

Bitte, Herr Timke!

Ich frage den Senat:

Erstens: Welche Sicherheitsbehörden in Bremen und Bremerhaven haben in den Jahren 2010 und 2011 Anfragen an Telekommunikationsanbieter gestellt, um Standorte von Tatverdächtigen zu ermitteln oder Bewegungsprofile zu erstellen?

Zweitens: Wie viele Ortungsimpulse, sogenannte stille SMS, wurden im oben genannten Zeitraum im Rahmen von Funkzellenabfragen versandt?

Drittens: In wie vielen Fällen kam es durch die Ortung zu Festnahmen von Personen oder zur Sicherung von Beweismaterial?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Polizeibehörden in Bremen und Bremerhaven haben in diesem Zeitraum Funkzellenabfragen bei Telekommunikationsanbietern vorgenommen.

Zu Frage 2: Die Anzahl der Ortungsimpulse wird nicht statistisch erfasst.

Zu Frage 3: Da die Ortung von Personen regelmäßig nur eine von mehreren polizeilichen Maßnahmen ist, kann eine unmittelbare Kausalität zwischen Festnahme und Beweismittel nicht hergestellt werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Timke, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Nun ist es ja so, dass Funkzellenabfragen, also die herkömmliche Funkzellenauswertung und die Ortungsimpulse – nach beiden hatte ich ja gefragt –, einer richterlichen Anordnung bedürfen. Es müsste also doch möglich sein herauszufinden, wie viele Anfragen an Telekommunikationsanbieter in dem von mir abgefragten Zeitraum durchgeführt wurden. Warum können Sie das nicht konkret beziffern?

Bitte, Herr Senator!

Wir haben das Problem, dass man, wenn man alle Akten noch einmal durchgeht, potenziell in Tausende von Verfahren schauen muss, ob es zu einer Abfrage gekommen ist. Das kann man natürlich mit einem riesigen Aufwand organisieren, aber das ist nicht der Sinn einer aktuellen Fragestunde. Sie wollen kurzfristig, innerhalb von zwei Tagen, wissen, was geschehen ist, und das ist einfach nicht leistbar.

Herr Timke, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe die Frage am 4. Januar gestellt, Sie hatten also, wie ich denke, genügend Zeit, um die Informationen zu besorgen, zumal richterliche Anordnungen sicherlich nicht täglich durchgeführt werden, und falls doch, gehe ich davon aus, dass die Polizei in Bremen so sorgfältig arbeitet, dass das getrennt vermerkt wird. Warum ist es also nicht möglich, mir mitzuteilen, wie viele Anfragen an Telekommunikationsanbieter gestellt wurden?

Bitte, Herr Senator!

Ich bleibe dabei: Es ist alles leistbar, aber mit einem riesigen Aufwand verbunden. Ich kann zudem nicht erkennen, was der Sinn dieser Frage ist. Es bestreitet aus polizeilicher Sicht niemand die Effektivität dieser Maßnahme. Der Einsatz ist rechtlich sauber geregelt: Er erfolgt in der Regel erst mit richterlicher Genehmigung. Wo ist eigentlich das Problem? Sollen wir mehr machen, sollen wir weniger machen? Ich weiß nicht, was das Anliegen ist.

Herr Timke, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Innensenator, bringen Sie doch die Zahlen, dann können wir darüber reden, aber solange wir keine Zahlen haben, können wir darüber doch gar nicht debattieren!

Bitte, Herr Senator!

Ich habe die Antwort bereits gegeben!

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Öztürk.

Herr Senator, ist eine Funkzellenabfrage eine grundrechtssensible Ermittlungsmaßnahme?

Bitte, Herr Senator!

Ich glaube, dass das generell für alle diese Maßnahmen gilt, weil in der Regel bereits eine Überwachungsmaßnahme vorausgeht. Das heißt,

ich kann einen Täter nur dann ermitteln, wenn ich bereits sein Handy überwache. Wenn ich dann einen Impuls aussende, dann weiß ich, wo er sich befindet, oder kann zumindest sagen, in welcher Funkzelle sich sein Gerät befindet. Das hilft dann meistens auch bei der weiteren Ermittlung und der Festnahme, aber es geschieht nicht in einem luftleeren Raum, sondern dieser Überwachung geht zunächst immer die gerichtliche Genehmigung voran.

Herr Öztürk, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gibt es Zweifel an der Praxistauglichkeit der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen?

Bitte, Herr Senator!

Nein, wir haben in der polizeilichen Praxis positive Erfahrungen gemacht! Rechtliche Probleme sehe ich nicht.

Herr Öztürk, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Trifft es zu, dass diese Funkzellenabfrage nur für ganz bestimmte Fälle vorgesehen und keine Maßnahme für alle Fälle ist, und könnten Sie diese zumindest konkretisieren?

Bitte, Herr Senator!

Die Grundvoraussetzung, überhaupt eine gerichtliche Erlaubnis zu bekommen, ist, dass es sich dabei um schwere Straftaten handelt, sonst ist das überhaupt nicht möglich.

Herr Öztürk, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator sind Sie der Meinung, dass eine bürgerrechtskonforme Funkzellenabfrage möglich ist?

Bitte, Herr Senator!

Ja, weil es sich auf wenige Fälle beschränkt! Ich vermute einmal, Sie sprechen das Thema Berlin an, wo man Hunderttausende von Daten gesammelt hat, um im Zusammenhang mit den Bränden Profile zu entwickeln. Das ist etwas völlig anderes! Dabei fragt man ab, wer zu welchem Zeitpunkt in einer Funkzelle agiert hat. Wenn Sie das heute für die Obernstraße machen würden, bekämen Sie hunderttausende Kontakte, und wenn Sie diese Profile dann mit anderen Straßen vergleichen, wo es auch gebrannt hat, dann kommen Sie zu diesen hundert

tausend oder Millionen Daten. Das ist nicht das, was wir in Bremen machen!

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Durchlässigkeit im Zweisäulenmodell. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. vom Bruch, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Dr. vom Bruch!

Wir fragen den Senat:

Wie viele von Erziehungsberechtigten und Schulleitung einvernehmlich unterstützte Anträge auf einen Wechsel in der Sekundarstufe I vom Gymnasium zur Oberschule und von der Oberschule zum Gymnasium gab es im Schuljahr 2010/2011, wie viele gibt es bisher im Schuljahr 2011/2012, und welche Rückmeldungen geben die Schulen hierzu?

Wie geht die Bildungsbehörde mit diesen Anträgen um, wer ist nach welchem Verfahren für deren Bearbeitung und Entscheidung zuständig, und mit welchen Maßnahmen stellt der Senat sicher, dass dem Willen der Erziehungsberechtigten im Interesse der Schüler entsprochen wird?

Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund der derzeitigen Praxis die gewünschte Durchlässigkeit im Zweisäulenmodell?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Othmer.