Dann habe ich das eben richtig verstanden, dass wir möglichst bald in der Deputation einen entsprechenden Bericht bekommen! Können Sie sagen, in welcher Deputationssitzung?
Vereinbart ist, dass im November der Abschlussbericht kommt. Ich vermute, dass wir dann in einer der ersten Sitzungen im neuen Jahr über diesen Bericht sprechen können.
Herr Senator Nagel, welche Kosten hat der Technologiebeauftragte über den gesamten Zeitraum verursacht?
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Umsetzung Bundesprogramm ‚Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus’“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Fecker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche Gründe haben dazu geführt, dass sich Bremen bisher nicht am Programm „Förderung von Beratungsnetwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beteiligt hat?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Ausschreibung des neuen Bundesförderprogramms „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ für das Jahr 2007 erfolgte sehr kurzfristig. Konkret wurde das Konzept des sogenannten Dreisäulen-Modells erst am 9. März 2007 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellt. Dieses Modell sieht die Implementierung von „Beratungsnetzwerken und Mobile Interventionsteams“, Säule 1, Initiierung von Modellprojekten, Säule 2, sowie die „Steuerung, Information, Evaluation“, Säule 3, vor. Nach diesem Termin konnten von den Ländern Anträge eingereicht werden.
Am 30. März 2007 hat die Landesjugendbehörde dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mitgeteilt, dass das Land Bremen beabsichtigt, erst für 2008 sowie die nachfolgenden Jahre bis 2010 einen Antrag zu stellen. Zum 1. Januar 2007 hatte die Stadtgemeinde Bremen die Trägerschaft des „Lokalen Aktionsplans gegen Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus – Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ übernommen. Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat entschieden, zunächst im Jahre 2007 erste Erfahrungen mit dem „Lokalen Aktionsplan“ in der Stadtgemeinde Bremen zu sammeln und anschließend auf der Grundlage von Erfahrungen und Erkenntnissen aus diesem Programm einen Antrag auf Förderung eines Beratungsnetzwerkes auf der Landesebene einzureichen.
Zu Frage 2: Die Landesjugendbehörde hat zum 1. November 2007 einen Antrag auf Förderung von 125 000 Euro aus dem Bundesprogramm „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ für 2008 und die beiden folgenden Jahre eingereicht. Eine Konzeption ist diesem Antrag beigefügt.
Zu Frage 3: Eine schnelle Entscheidung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Antrag des Landes Bremen vorausgesetzt, kann die Umsetzung des Programms „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ vom 1. Januar 2008 an erfolgen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, Sie haben gerade gesagt, dass am 1. November der Antrag für den 1. Januar 2008 gestellt worden ist. Kann davon ausgegangen werden, dass trotz der doch sehr kurzfristigen Antragstellung das Bundesministerium diesen Antrag positiv bescheidet? Wir sind uns sicherlich einig, dass das Land Bremen keinen einzigen Cent zu verschenken hat.
Ich konnte gerade vor anderthalb Wochen in diesem „Lokalen Aktionsplan“ 15 Projekte, die wir hier in Bremen in 2007 initiiert haben, vorstellen. Diese sind auch auf der Bundesebene als außerordentlich gut bezeichnet worden, und ich gehe davon aus, dass auch dieser enge Zeitrahmen ausreicht, uns eine positive Bescheidung unseres Antrags zu geben, sodass wir zum 1. Januar 2008 beginnen können.
Frau Senatorin, Sie haben gesagt, dass dem Antrag eine Konzeption beigefügt wurde. Welchem parlamentarischen Gremium wird diese zur Kenntnisnahme vorgelegt oder in welchem beraten?
Ich gehe davon aus, dass sie sowohl dem Jugendhilfeausschuss wie auch der Deputation zur Kenntnisnahme gegeben wird. Das ist das übliche Verfahren.
Was sagen Sie dazu, dass der Rechtsextremismus im Lande Bremen mit circa 0,3 Prozent kaum eine nennenswerte Rolle spielt, aber der Linksextremismus um circa vier Prozent angestiegen ist, der auch beobachtet werden und gegen den man ein Konzept entwickeln müsste?
Auch eine Null-KommaProzentzahl Rechtsextremismus sollte für uns Anlass sein, hier entsprechende Projekte durchzuführen!
(Beifall bei der SPD, bei der CDU, beim Bünd- nis 90/Die Grünen, bei der Linken und bei der FDP – Abg. T i t t m a n n [parteilos]: Sehen Sie das bei den vier Prozent nicht? – Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Die Zahlen stimmen doch über- haupt nicht!)
Diese Gefahr sehen Sie bei einem Zuwachs von vier Prozent Linksextremismus nicht, oder wie darf ich Ihre Aussage interpretieren?
Ich beziehe mich noch einmal auf den Teil, dass es hier um ein Programm von Beratungsnetzwerken und mobile Intervention von Rechtsextremismus geht, und ich glaube, wir haben alle Anlass genug, ganz deutlich auch mit sehr frühen Maßnahmen mit Jugendlichen hier daran zu arbeiten.
Würden Sie bei einem steigenden Linksextremismus nicht auch diese Maßnahmen für erforderlich halten?