Das flammende Plädoyer, das ich hier von Herrn Dr. Buhlert gehört habe, geht in die Richtung: Lasst alle Schulen zu! Ja, wir können die Schulen zulassen, wenn sie Ergänzungsschulen werden. Wenn sie aber eine staatliche Finanzhilfe bekommen, das heißt, vom Staat finanziert werden, dann sind sie Ersatzschulen. Sie können ganz viele Schulen als Ergänzungsschulen gründen, kein Problem, aber in dem Augenblick, in dem sie von uns mit Steuergeldern alimentiert werden, sind sie Ersatzschulen. Das heißt, sie müssen das abbilden, was im öffentlichen Schulwesen vorhanden ist. Dort beißt keine Maus den Faden ab. Das ist in allen Bundesländern so.
Ich habe noch einmal nachgesehen, weil ich es nicht mehr genau in Erinnerung habe, was wir im Bremer Konsens an dieser Stelle verabredet haben, weil Herr Röwekamp das gestern in der Debatte angesprochen hat. Es ist in der Tat so, dass wir keine Novelle verabredet haben, sondern wir haben unter Punkt 9 verabredet, im weiteren Verfahren soll mit den Schulen in freier Trägerschaft ein Konsens gefunden werden. Das ist die Verabredung, die darin steht. Ich habe in der Deputation regelmäßig berichtet, dass wir versuchen, einen Konsens zu finden. Frau Stahmann, es ist so, dass wir zwar in der dritten Runde der Genehmigung von Oberschulen sind, dass wir aber mit dem Schulgesetz erst zum 1. August 2011 die gesetzliche Umwandlung vornehmen. Das heißt, vorher waren es freiwillige Runden.
wäre – man hätte das ins Gesetz hineinschreiben können –, dass ab jetzt, ab dem 1. August 2011 auch alle Schulen in freier Trägerschaft, die Ersatzschulen sind, sich umwandeln müssten. Wir haben in den Gesprächen gesagt, das erfordert erstens Zeit für diese Schulen, zweitens müssen sie auch genau wissen, wie die finanziellen Bedingungen dabei sind. Wir haben andere Klassenfrequenzen und eine andere Schülerzusammensetzung in der Oberschule. Es sind Schulen für alle Kinder, deshalb erfordern sie Differenzierungsmaßnahmen ab einer bestimmten Klassenstufe. Das alles wird eine Veränderung in der Finanzierung für diese Schulen, die sich zu Oberschulen umwandeln, bedeuten.
Die anderen Schulen müssen überlegen, ob sie sich zu Gymnasien umwandeln. Das wäre die Abbildung unseres Systems. Deshalb – Herr Paschek war in der Edith-Stein-Schule mit dabei – haben die Schulen gesagt, wir sind damit einverstanden, dass wir die Novelle des jetzt noch Privatschulgesetzes in die nächste Legislaturperiode verschieben, weil der Umwandlungstermin der 1. August 2011 ist, und wir dann noch eine gewisse Zeit haben, um uns zu sortieren, und wir auch gemeinsam die Zeit haben, die Finanzhilfe neu zu bestimmen. Wenn das hier gefordert wird – gerade wieder vom grünen Koalitionspartner, was mich freut –, kann ich schon voraussagen, auch hier kommt ganz eindeutig ein Kostenfaktor auf uns zu. Ganz eindeutig wird die Finanzhilfe an dieser Stelle neu zu bestimmen sein.
Deshalb hatte ich meines Erachtens – vielleicht ist das untergegangen – in der Deputation berichtet, dass wir uns mit der Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft verständigt haben, dass diese Novelle in der nächsten Legislaturperiode kommt, sodass wir jetzt nicht vor dem gesetzlichen Termin genau im Wahlkampf eine Debatte zur Novellierung des Privatschulgesetzes führen. Beide Seiten haben gesagt, das sei, glaube ich, kein günstiger Zeitpunkt.
Wir werden jetzt natürlich in die Überlegungen eintreten müssen, und die Koalition, die sich dann bildet, oder die Alleinregierung, die vielleicht auch ansteht – das weiß ich nicht –, wird sich jedenfalls mit dieser Frage beschäftigen müssen. Daher ist es selbstverständlich auch eine Frage einer möglichen Koalitionsvereinbarung,
Man wird aber nicht einzelne Schulen, wie ich es gestern gehört habe, in eine Koalitionsvereinbarung schreiben müssen. Insbesondere, wenn wir gerade in einem gerichtlichen Verfahren dazu sind, und unter Umständen festgestellt wird, dass das Konzept in Ordnung oder rechtswidrig ist. Dann werden wir es auch nicht in eine Koalitionsvereinbarung hineinschreiben können. Das noch einmal zur Klarstellung!
Zu Ihrem Antrag! Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat im Jahr 2008 unsere damalige Praxis – denn wir hatten eine Praxis, Herr Rohmeyer –, Kinder aus privaten Grundschulen nicht anders als Schülerinnen und Schüler öffentlicher Grundschulen zu behandeln, ausdrücklich nicht überzeugt. Wir sahen und sehen uns seitdem gezwungen – wir können Ihnen das gern noch einmal zur Verfügung stellen –, diese damalige Verwaltungspraxis, die offensichtlich nicht rechtskonform war, nämlich der Gleichbehandlung der Kinder aus Schulen in freier Trägerschaft mit den Kindern aus öffentlichen Schulen, zu beenden. Eine ausdrückliche Zuordnung der Schulen in freier Trägerschaft zu öffentlich weiterführenden Schulen hat es ohnehin nie gegeben, und die Rechtsprechung hat weiterhin Gültigkeit.
Es stimmt aber auch nicht, dass es eine völlige Ungleichbehandlung ist – das ist soeben schon dargestellt worden, das muss ich nicht wiederholen –, weil natürlich bei bestimmten Schritten einer überangewählten Schule im Verfahren auch diese Kinder durchaus im Verfahren sind. Sowohl bei den sozialen Härtefällen und sogar bei dem Leistungskriterium gibt es kein Problem, erst bei der Zuordnung gibt es ein Problem. Dies gilt auch nur für Schulen, die eben überangewählt sind, und das sind längst nicht alle Schulen in dieser Stadt.
Zum zweiten Teil, dem zweiten Antrag vom 25. März! Hier wird behauptet, dass es einen Antrag aus dem Jahr 2009 gibt, der so klar ist, dass man auch genehmigen könnte, und das ist nicht der Fall! Der Antrag beinhaltet – ich will das hier einmal hochhalten – die Edith-Stein-Schule, ohne Frage eine langjährige und bewährte Schule, die eine gymnasiale Abteilung und eine Sekundarschulabteilung hat. Was sie mit diesem Antrag wollten, zum Zeitpunkt, als wir unser Gesetz verabschiedet haben, ist eine gymnasiale Oberstufe über diesen beiden Abteilungen. Das bedeutet, dass dies keine Abbildung mehr unseres Schulgesetzes ist. Im Augenblick haben wir Gespräche mit der Edith-Stein-Schule, wohin sie denn nun eigentlich wollen. Zwischenzeitlich war es so, dass sie eine Oberschule mit Oberstufe und ein Gymnasium mit Oberstufe in einer Schule wollten. Auch das ist nicht in unserem Schulgesetz vorgesehen.
Jetzt überlegen sie, ob man entweder eine Oberschule mit Oberstufe oder ein Gymnasium mit Oberstufe machen will. In diesen Gesprächen sind wir zur
zeit. Wenn das Klarheit hat, kann auch genehmigt werden, da gibt es überhaupt kein Vertun und kein Problem, weil alle anderen Dinge – Standort, Lehrer, alles, was man sonst prüfen muss – vorhanden und bewährt sind. Daher blasen Sie hier etwas auf, Herr Rohmeyer, was nicht der Fall ist. Dieser Antrag aus dem Jahr 2009 ist mehrmals nachgebessert worden, weil er so nicht ging und es keine Ersatzschule war, und wenn wir ihn als Ersatzschule rechtskonform haben, steht auch einer Genehmigung nichts mehr entgegen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Senatorin, Sie sprachen eingangs von sozialer Sonderung. Sie haben sich heute sehr gemäßigt. Als wir hier sehr intensiv einmal über die Genehmigung der freien Kinderschule gesprochen haben, haben Sie sehr viel deutlicher und im Duktus von Herrn Güngör und Herrn Beilken Ihre wahre Meinung über die Schulen in freier Trägerschaft kundgetan. Daher kommt auch die Privatschulallergie oder die Privatschulphobie, die bei Ihnen ja offensichtlich tatsächlich vorhanden ist. Wir können Sie nur auffordern, spielen Sie hier nicht die öffentlichen Schulen in staatlicher Trägerschaft gegen die öffentlichen Schulen in freier Trägerschaft aus. Die Eltern an beiden Schulen zahlen Steuern, und die Eltern verstehen es nicht, warum sie doppelt und dreifach zur Kasse gebeten werden sollen und dann von der Behörde auch noch ideologische Steine in den Weg gelegt bekommen. Ich kann Ihnen wirklich nur ans Herz legen, dass Sie die Eltern hier nicht immer mehr in die Ecke treiben. Die Eltern fühlen sich tatsächlich vernachlässigt. Die Eltern schicken Einladungen an Vertreter der SPD, an Sie selbst, die Behörde. Sie besuchen diese Schulen nicht, Sie führen dort keine Gespräche. Das ist Ausgrenzung, was Sie da betreiben! Wir können Sie tatsächlich nur auffordern, dass Sie hier diese Schulen und die Eltern, die dahinter stehen, mit einbeziehen! – Vielen Dank!
Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Jürgens-Pieper. Damit verlängert sich natürlich jetzt auch die Redezeit der Abgeordneten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Also, ich habe einen Brief an die Schulen geschrieben – soweit zur Ausgrenzung –, der die Ländervergleichsstudie betraf. Wir haben zehn Prozent der Schülerschaft in den Schulen in freier Trägerschaft. Wir liegen damit an der Spitze der Bundesrepublik. Ich habe darum gebeten, dass sie an der
Ländervergleichsstudie teilnehmen, die jetzt in den Grundschulen läuft, und die gerade schwierig durchzusetzen ist. Ich habe von allen Schulen in freier Trägerschaft einen Brief bekommen, dass sie sich verweigern. Soviel zur Ausgrenzung!
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/1646 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP, Abg. W o l t e m a t h [partei- los] und Abg. M ü l l e r [parteilos])
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/1707 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. W o l t e m a t h [parteilos] und Abg. M ü l l e r [parteilos])
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Ravens hat gerade ausgerechnet, wie viel Zeit wir noch für die Debatten haben. Wenn wir die Zeit jetzt noch weiter so in Anspruch nehmen, werden wir vor 20 Uhr heute Abend nicht fertig. Ich weise nur darauf hin.