Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 17/1678 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/1758 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 17/1759 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Gruppe der FDP mit der Drucksachen-Nummer 17/1766 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Auf der Besuchertribüne begrüße ich ganz herzlich die Besucherinnen und Besucher der Begegnungsstätten Aktive Menschen Bremens und Studentinnen und Studenten der Hochschule für Öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei. – Herzlich willkommen in unserem Haus!
Die Situation von Betreuten in Bremen und Bremerhaven Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD vom 22. Dezember 2010 (Drucksache 17/1605)
Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Rosenkötter. Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 17/1684, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen. Ich gehe davon aus, Frau Senatorin Rosenkötter, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD nicht mündlich wiederholen möchten. Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten werden soll. – Das ist der Fall. Die Aussprache ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Frehe.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für die Beantwortung unserer Großen Anfrage durch den Senat möchte ich mich herzlich bedanken. Bei dieser Anfrage geht es um Menschen, die ihr Recht im Alltag nicht mehr selbst wahrnehmen können. Sie haben einen Anspruch auf Unterstützung bei der Wahrnehmung dieser Rechte. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, von der hier in diesem Parlament schon öfter die Rede war, garantiert, dass alle Vertragsstaaten sicherstellen müssen, dass Menschen mit Behinderungen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um ohne Einschränkungen ihre Rechte wahrnehmen zu können. Betreuungsrecht ist ein Menschenrecht. Grund für diese Anfrage war die Sorge, ob die Behindertenrechtskonvention im Land Bremen auch in diesem Bereich umgesetzt wird. Zunächst zum Verhältnis Ehrenamtliche und Berufsbetreuungen! Aus der Antwort des Senats ergibt ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
sich, dass es in Bremerhaven drei Mal so viel ehrenamtliche wie beruflich ausgeübte Betreuungen gibt, in der Stadt Bremen dagegen die Zahl der Ehrenamtlichen unter der Zahl der Berufsbetreuungen liegt. Das geht so nicht, denn das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, dass Betreuung vorrangig ehrenamtlich ausgeübt werden soll, und das ist auch aus einem bestimmten Grund so, den ich kurz erläutern möchte: Betreuung unterstützt zwar Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, sie schränkt aber auch die Handlungsfähigkeit der betreuten Menschen ein, insbesondere, wenn sie einen Genehmigungsvorbehalt für Rechtsgeschäfte umfasst. Deshalb müssen Betreuungen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.
Immer, wenn es möglich ist, sollten Entscheidungen möglichst mit beiden Personen, also der Betreuerin oder dem Betreuer mit der Betreuten oder dem Betreuten zusammen, ausgeübt werden. Daher ist die ehrenamtliche Betreuung immer zu bevorzugen, weil sie ein persönliches Recht ermöglicht und das auch persönlich wahrgenommen wird. Immer dann, wenn eine Betreuerin oder ein Betreuer nicht überfordert wird, sollte die Betreuung ehrenamtlich ausgeübt werden. Deshalb gibt das Gesetz den Ehrenamtlichen auch den absoluten Vorrang.
Um ausreichend ehrenamtliche Betreuungspersonen zu finden, muss man ein umfangreiches Unterstützungsnetz aufbauen, das vor allem durch Betreuungsvereine sichergestellt werden kann. Diese Vereine haben die Aufgabe, interessierte und für diese Tätigkeit geeignete Personen zu finden, sie für diese Aufgabe zu qualifizieren, sie regelmäßig zu beraten und zu unterstützen, sie weiterzubilden und auch betreute Personen, zum Beispiel, wenn sie einen Betreuerwechsel möchten, zu unterstützen und zu beraten.
Die hier vom Senat vorgelegten Zahlen erwecken den Anschein, also ob es in der Stadt Bremen keine ausreichende Anwerbung von ehrenamtlichen Betreuungspersonen und eine unzureichende Unterstützung der Betreuungsvereine gäbe. Allerdings führt die Stadt Bremerhaven auf der anderen Seite eine im Verhältnis zu hohe Zahl von Betreuungen durch die Behörde selbst durch. Diese widerspricht ebenso der gesetzlichen Zielsetzung. Die Führung der Betreuung durch die Behörde selbst ist lediglich eine nachrangige Aufgabe. Die Zahl der Betreuungen durch Vereinsbetreuer ist in Bremerhaven erstaunlicherweise doppelt so hoch wie in Bremen, obwohl die Gesamtzahl der Betreuungen hier nur halb so groß ist wie in Bremen. Allerdings führt Bremerhaven auch, bezogen auf die gesamte Bevölkerung, deutlich mehr Betreuungen als Bremen durch.
Wir wollen, dass behinderte Menschen mit der notwendigen Unterstützung möglichst selbstbestimmt, und zwar außerhalb von Einrichtungen, leben können. Deshalb muss die Förderung der Kombination von Vereinsbetreuungen und die Übergabe an eh
renamtliche Betreuungspersonen stärker gefördert werden. Dazu bedarf es einerseits einer besseren Förderung der Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine, andererseits kann auch die Aufteilung der Zuständigkeit hier in der Stadt Bremen dafür verantwortlich sein. Einmal ist nämlich das Amt für Soziale Dienste als Betreuungsbehörde und für die Förderung der Betreuungsvereine und die Behördenbetreuung zuständig, die sind dort angesiedelt. Dagegen gehören zum Justizressort die Betreuungsgerichte und die Finanzierung – –.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident! Andererseits ist dieses Justizressort für die Betreuungsgerichte und Finanzierung der Berufsbetreuung zuständig. Diese Aufteilung scheint mir disfunktional, weil es in dieser Weise für das Justizressort sehr ungünstig ist, wenn Berufsbetreuungen durchgeführt werden, das aber gar nicht in ihrer Hand liegt. Ich denke, wir müssen darüber nachdenken, dass das in Zukunft anders wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist die Betreuung ein wichtiges Thema, und vielleicht hat der eine oder andere Kollege hier es auch im engeren Familienkreis schon einmal miterlebt, dass Menschen in einem schwierigen Lebensumfeld, in einer schwierigen Lebenssituation, tatsächlich Betreuung notwendig hatten. Es ist gut, dass wir heute Gelegenheit haben, hier auch noch eine kurze Debatte dazu zu führen, wobei ich vermute, dass das auch ins Stammbuch derjenigen geschrieben werden muss, die dann der nächsten Bürgerschaft und auch der nächsten Sozialdeputation angehören werden, weil das ein Thema ist, das sich lohnt, noch einmal genau betrachtet zu werden.
In Deutschland ist die rechtliche Situation der behinderten Menschen mit der Reform des Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Volljährige, dem sogenannten Betreuungsgesetz, zum 1. Januar 1992 bereits geändert worden, und so gibt es in Deutschland keine Entmündigung mehr. Die Betreuung ist an dessen Stelle gesetzt worden, und das ist eine wirklich gute grundlegende Verbesserung. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich seit 1992, in diesem langen Zeitraum, die Zahl der Betreuten ungefähr ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
verdreifacht hat. Die Menschen leben zum Glück immer länger, aber auch Demenz- oder Alzheimererkrankungen nehmen zu, und so kommt es durchaus vor, dass Betreuung stattfinden muss.
Was ist Betreuung? Zunächst die gesetzliche Vertretung! Für eine Betreuungsbestellung müssen ganz bestimmte, enge Voraussetzungen gegeben sein. Der Betreuer hat in erster Linie die Interessen der betreuten Menschen zu vertreten und sie gegenüber Institutionen zu vertreten, zum Beispiel gegenüber Gerichten, Behörden, dem Vermieter, den Heimen, den Pflegeversicherungen und so weiter, und viele Ehrenamtliche sind auch oft überfordert. Es ist wichtig, dass wir seitens der Politik diese ehrenamtlichen Betreuer nicht allein lassen, sondern Möglichkeiten schaffen, wie sie gut geschult werden.