Protocol of the Session on February 23, 2011

unverschuldet in eine Haushaltsnotlage geraten sind. Wenn jemand dafür schon rein gar nichts kann, dann unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon einen beträchtlichen Teil des bisherigen Sparens geleistet haben und auch noch leisten werden. Weitere 950 Stellen bis zum Jahr 2014 einzusparen wird nicht einfach sein, da können wir den Leuten nicht noch überproportional das Gehalt kürzen.

(Beifall bei der SPD)

Veräußern wir weiteres Vermögen um der eingesparten Zinsen willen! Hier hat sich der Ausschuss mehrheitlich gegen CDU und FDP entschieden, bei den in Rede stehenden übrig geblieben Beteiligungen vorerst keine Veräußerungen vorzunehmen. Übrig geblieben deshalb, weil wir in den bisherigen Jahren bereits für 2,3 Milliarden Euro Vermögen veräußert haben, Stadtwerke, Bremer Entsorgungsbetriebe, zuzüglich zu hunderten Millionen Euro an Grundstücken! Da bleibt kein Tafelsilber mehr übrig, das ist lediglich normales Essbesteck.

Wir haben das gerade gestern auch wieder am Beispiel der GEWOBA diskutiert. Am Ende erzeugen wir mehr Schaden als Nutzen. Die vielen Negativbeispiele in diesem Bereich bundesweit und auch bremisch sind Ihnen bekannt und sollten eigentlich Warnung sein. Das hat auch etwas mit Stadtentwicklung und Zusammenhalt der Stadtgesellschaft zu tun, Herr Strohmann. Das scheint Ihnen von der CDU irgendwie egal zu sein, wenn ich mir Ihre abfälligen Debattenbeiträge – anders kann man das leider nicht nennen – über Programme wie Wohnen in Nachbarschaften, Soziale Stadt und Impuls anhören muss.

(Beifall bei der SPD)

Übernehmen wir die grundgesetzlich festgelegte Schuldenbremse in die Landesverfassung, ja oder nein? Nein, das tun wir jetzt nicht. Ich betone das jetzt, da die Schuldenbremse erst ab dem Jahr 2020 gilt und andere Parlamente später sicher wieder vor dieser Entscheidung stehen werden. Dem jetzt schon vorzugreifen, macht keinen Sinn, dazwischen sind noch drei Wahlen, in denen die Bürgerinnen und Bürger über den finanzpolitischen Kurs der jeweiligen Regierung entscheiden werden, bei uns als nächstes am 22. Mai. Da können die Wählerinnen und Wähler entscheiden, ob sie das richtig finden, was die rot-grüne Koalition gemacht hat oder was Sie links und rechts im Haus vorgeschlagen haben.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Stattdessen empfehlen wir als rot-grüne Koalition, die bis zum Jahr 2020 geltende Übergangsregelung in geeigneter Form in die Landeshaushaltsordnung aufzunehmen. Das können wir tun, wenn dann im

Frühjahr der Wortlaut der Verwaltungsvereinbarung vorliegt. Ich würde auch die Senatorin bitten darzustellen, warum das jetzt nicht unterschrieben ist. Das kann ich logischerweise nicht wissen. Wir werden jedes Jahr von neuem Haushaltsgesetze aufstellen, die uns befähigen, die 300 Millionen Euro Konsolidierungshilfe auf dem Weg zur Begrenzung der Schuldenaufnahme zu erhalten. Wir werden uns in jeder Haushaltsberatung natürlich von neuem an den Zielen der Schuldenbremse messen lassen müssen, schließlich bekommen wir nur so vom Bund und den anderen Ländern die 300 Millionen Euro Zinsbeihilfe, ohne die wir den Konsolidierungsweg nicht gehen können. Aber, wie gesagt, das tun wir Schritt für Schritt. Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen ist eine der Grundsätze, von denen sich die rot-grüne Mehrheit des Föko-Ausschusses auch leiten lassen hat. Sie finden dieses Prinzip in den Empfehlungen wieder. Wir werden dieses Prinzip nicht einseitig wegsparen, sondern Schritt für Schritt – ich sagte es bereits – den Weg zur Konsolidierung des bremischen Haushalts weitergehen, wie auch im Finanzplan 2010 bis 2014 beschrieben. Dass das nicht einfach ist, ist allen klar. Dass dazu viele Rahmenbedingungen gehören, nicht zuletzt auch die Stabilität der Einnahmen, sowohl was die Steuergesetzgebung angeht als auch die Zahlung des Länderfinanzausgleichs, ist ebenso klar. Insofern bitte ich die Bürgerschaft, den Empfehlungen des Ausschusses beizutreten, bin gespannt auf die nächsten Haushaltsdebatten und bedanke mich aber jetzt für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Schrörs, ich teile Ihr Urteil über den Ausschuss, die Arbeit und die Ergebnisse des Ausschusses nicht. Ich bin erst einmal froh, dass wir dabei geblieben sind zu sagen, dass wir diese Ausschussarbeit im parlamentarischen Rahmen behalten wollen, dabei aber gleichzeitig Erfahrungen und Expertenwissen von außen uns einholen, vor allen Dingen natürlich auch von den anderen Ländern, die Konsolidierungsländer genannt werden, und den Nachbarn. Wir haben festgestellt, natürlicherweise, die Ähnlichkeit der Probleme ist sehr hoch. Wir stehen bei vielen Dingen überhaupt nicht schlecht dar, ob das die Frage des Benchmarks ist, da haben uns viele Experten bestätigt, dass Bremen da durch lange, ja, in der Tat auch durch Leid getriebenen Erfahrungen wirklich gut dasteht.

Wir haben auch gesehen, dass vieles, was in anderen Ländern jetzt diskutiert wird, zum Teil bei uns schon begonnen oder gemacht worden ist. Ich sage dabei aber immer, leider macht es das nicht

leichter, sondern die Aufgabe wird eher dadurch deutlicher. Wir müssen uns da aber auch wirklich nicht verstecken, und dass uns das noch einmal durch sachkundige Leute erklärt worden ist, finde ich eine gute Erfahrung.

Wir haben jetzt Handlungsoptionen in zentralen Bereichen, die auch rechtlich abgesichert, sehr erkenntnisreich dargelegt sind. Wege sind skizziert worden, die wir beschreiten können, und die wir auch Schritt für Schritt beschreiten werden. Was wir nicht haben, Herr Schrörs, da stimme ich Ihnen zu, ist ein Zehnjahresplan bis 2020, offengestanden habe ich den in Ihren Empfehlungen aber erst recht nicht lesen können.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wir werden das von Haushaltsberatung zu Haushaltsberatung schrittweise machen, und ich empfehle, und das haben wir auch mehrheitlich so gesagt, wir empfehlen, diese Art der ressortübergreifenden bundesweit vergleichenden Analysen in den kommenden Jahren fortzusetzen, und ich würde sagen, dazu ist der Haushaltsausschuss in einer erweiterten Aufgabenstellung das richtige Gremium. Grundlage der Ausschussarbeit waren die Beschlüsse der Föderalismusreform II, die ja auch von Bremen mitgetragen und mitbeschlossen worden sind, das heißt, jedenfalls die Mehrheit des Ausschusses hat unter der Fragestellung diskutiert: Wie kann Bremen den Konsolidierungsweg, den Weg aus der Schuldenfalle schaffen und dabei die zugesagte Hilfe von jährlich 300 Millionen Euro erhalten? Ich sage, wir tun das auch deswegen, weil wir nur dann, wenn wir das tun, den Hauch einer Chance haben, im Jahr 2019 und in den Jahren davor in einer Position zu sein, in der unsere sehr guten Argumente für eine gerechte föderale Finanzverfassung dann auch Gewicht haben. Wir selbst müssen auch unseren Teil dazu beitragen. Damit komme ich zu der einen Extremposition: DIE LINKE lehnt in ihrem Votum die Schuldenbremse, die Konsolidierung, die Verringerung der Schuldenaufnahme ab. Sie türmt in der Darstellung Schwierigkeiten auf Hindernisse, Hindernisse auf Probleme, um zu beweisen, Konsolidierung geht nicht, es müssen mehr Schulden gemacht werden statt weniger. Ich habe dann beim Lesen gespannt auf die Empfehlungen der LINKEN gewartet. Was empfiehlt DIE LINKE als Konsequenz daraus? Leider Fehlanzeige, es gibt keine Empfehlungen! Man könnte mit Wohlwollen die Empfehlung herauslesen, sofort den Gang nach Karlsruhe anzutreten, um einzuklagen, dass die anderen dafür eintreten, dass unsere Verschuldung steigt.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das sind doch B+B-Leute, die das gefordert haben!)

Ja, auf der rechten Seite gibt es auch diejenigen, die das fordern, die sich beide drücken wollen vor dem, was wir hier machen müssen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ich sage Ihnen, verehrter Herr Kollege Rupp, lesen Sie doch einfach einmal das Urteil von Karlsruhe 2006 auf die Klage Berlins, dann wüssten Sie, dass Sie uns mit dieser Aufforderung ins Abseits schicken wollen, in ein Abseits, in dem Sie jedenfalls auch in dieser Frage jetzt schon sind.

Als Alternative wird oft auch genannt: Erhöht die Steuern, sorgt dafür, dass die Einnahmen für die Aufgaben des Staats ausreichen! Im Ausschuss haben wir diese Frage deswegen nicht vertieft, weil wir hier öfter darüber gesprochen haben. Die Haltung der rot-grünen Koalition dazu ist ganz klar, ja, wir wollen das, das ist unsere Politik. Der von mir sehr geschätzte Vorsitzende der Polizeigewerkschaft in Bremen hat uns in der vergangenen Woche aufgefordert, nicht den Beschäftigten in die Tasche zu greifen, sondern, wie er gesagt hat, den Finanzjongleuren. Ich sage es einmal so, wenn er mir zeigt, wo diese Tasche hängt und wenn er mir dabei Geleitschutz gibt von der Polizei, sofort und gern wäre ich dabei. Sehr guter Vorschlag!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Im Ernst, das Problem ist so, dass es für diese Forderung wie für viele andere gute Ideen derzeit in Berlin keine Mehrheiten gibt, das ist einfach die Lage, dort wird es aber entschieden. Wir werden hier von Bremen aus weiterhin für die Sicherung der finanziellen Basis von Kommunen und Ländern eintreten, aber das kann, wie die Lage so ist, in keinem Fall statt sparen sein, sondern nach unserer Überzeugung müssen wir eben beides tun.

Ich komme zum ersten Bündel unserer Empfehlungen, die den öffentlichen Dienst betreffen. Ausgangspunkt waren die Beschlüsse des Senats vom März mit der zentralen Aussage, dass der Anstieg der Personalausgaben einschließlich der in den nächsten Jahren stark wachsenden Pensionszahlungen auf 0,9 Prozent begrenzt bleibt. Es ist doch klar – das muss man doch offen aussprechen –, das bedeutet weitere Einsparungen von Stellen, das bedeutet weitere Rationalisierungen durch technikgestützte effizientere Organisation, es bedeutet Zurückhaltung bei Lohn- und Gehaltszuwächsen, aber ich betone Zurückhaltung, nicht Ausstieg und nicht Abkoppelung, das ist ein großer Unterschied.

Wir sind gerade mitten in der Auseinandersetzung und Abwägung, auf der einen Seite die Notwendigkeit, die Personalkosten zu begrenzen, auf der anderen Seite die berechtigten Interessen der Beschäftigten, und dazu kommt natürlich, muss man nicht vergessen,

möglicherweise bald der größere Nachfragedruck vom Arbeitsmarkt. Die Beschäftigten können sich möglicherweise mehr aussuchen, und das wirkt natürlich auch. Schon deswegen empfehlen wir keinen Ausstieg aus der Tarifgemeinschaft der Länder, er rechnet sich nach unserer Auffassung auch nicht wegen der langen rechtlichen Nachwirkungen, sondern wir unterstützen den Senat bei seiner Verhandlungsstrategie für einen moderaten Abschluss. Ich weiß, in Tarifauseinandersetzungen rasseln beide Seiten mit dem Säbel, auch, man sollte es nicht meinen, die Finanzsenatorin. Am Ende aber gelten nüchterne Abwägungen. Jenseits aller Rhetorik bleibt es eine Tatsache, dass hohe Gehaltszuwächse mehr Stelleneinsparungen notwendig machen, und dann müssen alle in einem vernünftigen und vertretbaren Maß dazu beitragen, auch die Polizei, auch die Schulen und auch die ausgegliederten Einrichtungen, das jedenfalls ist die Auffassung der Grünen. Wir sagen auch deutlich, dass die Regelungen für Beamte bei Lebensarbeitszeit und Altersversorgung im Lichte der Entwicklung in der Rentenversicherung überprüft und möglicherweise angepasst werden müssen, aber das sollten wir in der Diskussion mit den anderen norddeutschen Ländern erst einmal gründlich debattieren.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Sind doch alles gute Vorschläge! Warum machen Sie das nicht?)

Aber die von uns diskutierten Personalkonzepte haben auch die Inhalte, das möchte ich einmal in Erinnerung rufen: Ausbildung, Weiterbildung, Gesundheitsmanagement, Ausbau der Beteilung der Beschäftigten und die Förderung von Vielfalt und sozialer Balance im öffentlichen Dienst. Wir werden ja morgen über die Zukunft der Eigenreinigung im öffentlichen Dienst sprechen. Wir wollen diese Zukunft – auch die der Eigenreinigung – und eine soziale Balance im öffentlichen Dienst erhalten.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Die Entwicklung der Sozialleistungen war ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit, Frau Kummer hat dazu schon etwas gesagt. Ausgangspunkt war auch die von den Gästen bestätigte Tatsache, dass die Kommunen gegenwärtig alle von diesen steigenden Lasten betroffen sind, vor allen Dingen bei der Jugendhilfe, bei der Grundsicherung im Alter. Die Präsidentin des Deutschen Städtetags, Frau Roth von der CDU, hat letzte Woche gesagt, viele Kommunen liegen auf der Intensivstation, und sie hat durchgreifende Entlastungen vom Bund verlangt, das unterstützen wir, ich wiederhole das.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Auch im Bun- desrat, wenn es zum Beispiel um Grund- sicherung geht?)

Herr Röwekamp, vielen Dank für den Zwischenruf! Ich sage Ihnen eines, wir sind froh, wenn da Bewegung hineinkommt, aber Überlegungen, ob eine Entscheidung wiederum nicht der Verfassung entspricht, kann man mit keinem Geld abkaufen, das ist unsere Auffassung.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN – Zuruf des Abg. R ö w e k a m p [CDU])

Ja, das weiß ich ja, dass andere das anders sehen, aber Sie haben ja mich gefragt.

(Unruhe bei der CDU)

Der Bericht nennt einige konkrete Beispiele, was wir in dem Bereich machen wollen. Die CDU hat einige andere Beispiele aufgeschrieben, die in der Regel aus Bemerkungen des Rechnungshofs hervorgehen, wir werden das zeitnah im Rechnungsprüfungsausschuss demnächst behandeln, da gibt es konkrete Vorschläge, aber ich sehe auch nicht, dass Ihre Vorschläge der große Big Bang wären, Gott sei Dank, das ist nämlich auch nicht der Fall. Man muss ja insgesamt sagen, in diesem Themenblock sind die Empfehlungen in der Tat kleinteilig, dazu stehe ich auch, sie sind konkret, die Umsetzung wird schwierig und auch unspektakulär sein. Das Gleiche gilt für die Weiterführung der Verwaltungsreform. Es werden in der Regel kleine Schritte sein, aber ich sage auch, es dürfen deswegen auch nicht zu wenig kleine Schritte sein. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich sehe, wenn es denn so kommt, mit einiger Spannung den kommenden Diskussionen entgegen, die vielleicht oft so beginnen werden: Das haben wir ja schon immer so gemacht, das geht nicht anders, dies gehört aber nach Schwachhausen, muss da bleiben, jenes war in Bremerhaven schon immer so. Es werden viele solcher kleinen Schritte notwendig sein, von denen wir heute noch nicht so recht wissen oder uns vorstellen können, weil es immer so gewesen ist, dass wir sie machen. Zuletzt zu der strittigen Frage, ob die Regelungen des Grundgesetzes zur Schuldenbremse in die Verfassung unseres Landes übernommen werden sollen: Die Koalition empfiehlt, dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu tun, weil wir noch im Übergang sind. Wir empfehlen vielmehr die Verwaltungsvereinbarung, die ja die Zeit bis 2020 im Detail regelt, ausdrücklich hier zu beschließen und dann in die Landeshaushaltsordnung zu übernehmen. Für die Zeit ab 2020 muss dann die Landesverfassung geändert werden mit Regeln für die vorgesehenen Ausnahmen.

(Glocke)

Ich bin mir ziemlich sicher – ich komme zum Schluss, Herr Präsident! –, dass wir dann auch über Sanktionen werden sprechen müssen.

Herr Schrörs sagt, das zeige, wir wollten die Konsolidierung nicht. Ich finde, Herr Schrörs, dieser Vorwurf ist schon ziemlich pikant von einer Partei, die in zwölf Jahren Regierungsbeteiligung kein einziges Jahr Probleme damit hatte, einen verfassungswidrigen Haushalt zu verabschieden. All die Jahre haben Sie das gemacht. Wo war da eigentlich die hohe Bedeutung der Landesverfassung, wo war sie denn da für Sie? Die Konsolidierung entscheidet sich an den Haushalten 2012, 2013, 2014 und folgende und nicht daran, ob wir das Schuldenverbot zu einem Zeitpunkt in die Landesverfassung aufnehmen, an dem es dieses noch nicht einzuhalten gilt.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Diese konkrete Politik ist das Entscheidende, und wenn Sie sagen, Sie hätten den Eindruck, wir wollen so weitermachen, ja, Herr Schrörs, wie mit dem Haushalt 2011, den wir verabschiedet haben, wollen wir mit den folgenden Haushalten weitermachen, da haben Sie vollkommen recht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst will ich mich dem Dank der Ausschussmitglieder und des Ausschusses an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, im Finanzressort anschließen, weil es natürlich eine sehr große Herausforderung war, die Fragen, wo Bremen eigentlich haushalterisch steht, wo es Möglichkeiten gibt zu kürzen, zu sparen, wie sich Kosten entwickeln, zu beantworten. Es ist natürlich eine ziemliche Arbeit, wenn man das einigermaßen sachlich zusammentragen will. Das ist ihnen meines Erachtens ausgezeichnet gelungen, deswegen hat sich dieser Ausschuss auch sehr gelohnt, denn in unseren Augen gibt es jetzt ein sehr klares Bild über die Lage, in der Bremen ist, und es gibt auch ein sehr klares Bild, wie Bremen ungefähr 2020 dasteht.

Im Gegensatz zu Herrn Dr. Kuhn meine ich, einen großen Plan zu erkennen, wie man bis 2020 da hinkommt, das Haushaltsdefizit auf null zu reduzieren. Der große Plan erscheint einfach, wir frieren die Ausgaben ein und werden die jährliche Verringerung des Haushaltsdefizits durch Einnahmeerhöhungen oder erwartete Einnahmeerhöhungen aufbringen. Das ist der große Plan.

Okay, wir haben vielleicht unterschiedliche Begriffe von einem Plan, das ist zumindest das Vorhaben, oder es ist das, was die Finanzsenatorin bis 2014 in bestimmten Rechenschaftsberichten verkündet, dass das das Ansinnen ist, die Schuldenbremse zu erreichen. Wir können es Plan, wir können es Ansinnen, wir können es sonst wie nennen, es läuft auf genau diese Tatsache hinaus, bis 2020 Ausgaben einzufrieren, um die notwendige Reduzierung des Haushaltsdefizits durch zu erwartende Einnahmeerhöhungen aufzubringen.

Die interessante Frage ist, und das hört sich zunächst vergleichsweise verlockend an, da könnte man sagen, wir müssen mit dem auskommen, was wir jetzt haben, und alles andere ergibt sich quasi wie von selbst. Leider ist es nicht ganz so, weil die Ausgaben einzufrieren, das haben die Berichte eindeutig gezeigt, bedeutet in vielen Fragen massive Kürzungen. Allein um die Ausgaben für aktives Personal gleichzuhalten, wird man bis 2020 circa 1 900 Stellen von ungefähr 13 500 Stellen in der Kernverwaltung einsparen oder streichen müssen. Man muss dafür niemanden entlassen. Glücklicherweise ist es so, dass es durch Fluktuation möglich wird, einen Stellenabbau zu betreiben, der den jetzt in Beschäftigung stehenden Menschen den Eindruck vermittelt, es schadet uns nicht, aber es verbaut für 1 900 Menschen in Bremen eine Perspektive auf eine existenzsichernde Arbeit, das ist mindestens genauso dramatisch. Das ist eine Hypothek, die wir kommenden Generationen auferlegen.

Es wurde schon gesagt, wir wollen nicht, dass die öffentlich Beschäftigten abgekoppelt werden. Der Plan oder die Vorhaben, das Ansinnen, die Berechnungen sagen, dass die Tarifsteigerung nur 0,9 Prozent pro Jahr betragen darf. Es ist zu erwarten, dass wir eine zweiprozentige Inflationsrate in den nächsten zehn Jahren haben, das sagen Finanzexperten. Wir haben dann einen Reallohnverlust von jährlich ungefähr einem Prozent. Das kann man jetzt schönreden, man kann sagen, das ist jetzt moderat oder sonst etwas, in meinen Augen ist es Abkoppelung. Sie werden sozusagen von der Reallohnentwicklung abgekoppelt, und ich bin relativ sicher, dass die Beschäftigten in anderen Bundesländern höhere Tarifabschlüsse aushandeln werden. Dann werden wir etwas bekommen, was man ungern Notlagentarif nennt, was man ungern Ausstieg aus dem Tarifvertrag der Länder nennt, aber im Kern läuft es auf Folgendes hinaus: Es wird Personal in der Weise abgebaut, wie die Tarife steigen, und wenn es mehr als 0,9 Prozent sind und die Beschäftigen an der Reallohnentwicklung teilhaben sollen, dann müssen noch mehr Stellen gestrichen werden. Das ist das ganz klare Ergebnis aller Zahlen dieses Ausschusses.

Es gibt einen weiteren Bereich, in dem wir sehr klare Ergebnisse haben. Es wurde und wird immer wieder insbesondere vonseiten der CDU und der FDP

der Eindruck erweckt, von den 650 Millionen Euro Sozialhilfeausgaben kann man sehr viel wegkürzen. Das ist einfach überflüssig, das ist nicht notwendig, da kann man so richtig dafür sorgen, dass der bremische Haushalt saniert wird. Das Gegenteil ist der Fall. Alle Zahlen im Ausschuss haben ganz deutlich nachgewiesen: Das, was wir ausgeben, ist in vielen Fragen gesetzlich verpflichtend, und es ist in der Höhe oft auch festgelegt, und da, wo es in der Höhe nicht konkret festgelegt ist, sind die bremischen Ausgaben in keiner Weise exorbitant, sondern sie sind ganz einfach sozial notwendig. Das heißt, an eine Kürzung dieser Ausgaben ist nicht zu denken.