der Eindruck erweckt, von den 650 Millionen Euro Sozialhilfeausgaben kann man sehr viel wegkürzen. Das ist einfach überflüssig, das ist nicht notwendig, da kann man so richtig dafür sorgen, dass der bremische Haushalt saniert wird. Das Gegenteil ist der Fall. Alle Zahlen im Ausschuss haben ganz deutlich nachgewiesen: Das, was wir ausgeben, ist in vielen Fragen gesetzlich verpflichtend, und es ist in der Höhe oft auch festgelegt, und da, wo es in der Höhe nicht konkret festgelegt ist, sind die bremischen Ausgaben in keiner Weise exorbitant, sondern sie sind ganz einfach sozial notwendig. Das heißt, an eine Kürzung dieser Ausgaben ist nicht zu denken.
Die Hamburger haben sich das Ziel gesetzt, und das hat auch der Ausschuss praktisch als Empfehlung aufgenommen, dass man die Steigerung der Ausgaben auf 1,7 Prozent begrenzen will, und das ist schon ein ehrgeiziges Ziel. Das bedeutet, auch dort ist es nicht so, dass man jetzt in irgendeiner Weise einen Anlass gefunden hätte, wie ihn die CDU verlangt, in Größenordnungen zu sparen auf eine Weise, dass es dem Haushalt nützt. Also, Personalkosten gleichhalten bedeuten Kürzung, Sozialleistungen auf 1,7 Prozent Steigerung begrenzen, das bedeutet wahrscheinlich auch Kürzungen in vielen Bereichen, weil die Hamburger von einer Steigerung von 3,4 Prozent ausgehen. Das heißt, die Steigerung, die wir anstreben, bedeutet auch schon wieder eine Kürzung von Leistungen.
Wir haben in diesem Ausschuss einmal gefragt: Wissen wir eigentlich in Bremen, wie viel Geld wir ausgeben müssten oder müssen, um unsere Straßen, öffentlichen Gebäude und öffentliche Besitztümer regelmäßig instand zu halten? Für die Straßen liegen die Zahlen jetzt mittlerweile auf dem Tisch, es werden 90 Millionen Euro genannt, das ist auch die Auskunft des Ausschusses. Für den restlichen Teil, für öffentliche Gebäude und so weiter, ist diese Frage eher noch offen. Sie konnte in der Weise nicht beantwortet werden. Das ist an sich schon eine schwierige Geschichte, aber alle Indizien, die auch in der Beantwortung zusammengetragen wurden, deuten darauf hin, dass Bremen nicht in der Lage ist, Straßen und öffentliches Eigentum instand zu halten. Das heißt, auch da gibt es jetzt keine Möglichkeit, in irgendeiner Weise zu kürzen oder Ausgaben zu schmälern, sondern im Gegenteil, wir müssten sogar darüber nachdenken, wenn wir den Wert erhalten wollen, diese Ausgaben zu steigern.
Es droht für ganz viele Einrichtungen in Bremen, die in öffentlichem Besitz sind, der „StandesamtEffekt“. Wir haben kein Geld und vermeiden es, notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Sanierungskosten steigen, und irgendwann haben wir die Wahl, es für einen geringen Preis zu verkaufen oder sonst etwas damit zu machen, aber es verfällt. Also auch da ist die Situation, wir haben nicht genug Geld, um Bremen in einer Weise instand zu halten, dass es werterhaltend ist.
Es wird jetzt sehr viel über das Thema „Grundgesetz und Schuldenbremse“ gesprochen. Die Schuldenbremse steht jetzt im Grundgesetz. Wir sind als LINKE ausgesprochen skeptisch, ob dies nicht eine Formulierung ist, die mit anderen Teilen des Grundgesetzes im echten Widerspruch steht. Wir haben das Sozialstaatsprinzip, das Prinzip der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und der Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns. Es gibt also im Grundgesetz eine ganze Reihe von Dingen, die im Wesentlichen sagen, die Menschen in der Bundesrepublik sollen alle gleiche Lebensverhältnisse haben, und es muss ein staatliches Handeln garantiert sein, das das gewährleistet.
Die jetzige Finanzsituation der Länder, insbesondere der Länder mit Kommunen sowie der Kommunen, schafft eine Verfassungsrealität, in der in unseren Augen ganz viele gute Prinzipien des Grundgesetzes nicht mehr realisiert werden können, weil ganz einfach staatliches Handeln aufgrund von Geldmangel in der Weise nicht mehr nötig ist.
Ich sage noch einmal, wenn in Bremen 25 Prozent der Menschen von Armut bedroht sind, dann ist es in meinen Augen ein Widerspruch zum Artikel im Grundgesetz, der besagt, die Würde des Menschen ist unantastbar. Das hat eine Wichtigkeit für mich, und wenn man nicht mehr durch staatliches Handeln in der Lage ist, diesen Missstand zu beseitigen, dann haben wir ein ernsthaftes Problem mit der Realisierung des Grundgesetzes, und deswegen gibt es einen Widerspruch mit der Schuldenbremse. Sie zwingt Länder und Kommunen, unterhalb der notwendigen Ausgaben zu kürzen. Das kann nicht die Alternative zum Schulden machen sein.
Es lohnt sich in bestimmten Zusammenhängen, auch einmal einen Blick in die Vergangenheit zu werfen. Das hat der Ausschuss auch getan. Ich weise noch einmal darauf hin, dass wir 1992 Einnahmen aus Steuern von 2,4 Milliarden Euro hatten, 2010 waren es 2,6 Milliarden Euro. Würde man Inflationen von zwei Prozent annehmen, wäre die Steigerung zumindest nur so hoch gewesen wie die Inflationsrate, dann hätten wir im Jahr 2010 3,1 Milliarden Euro einnehmen müssen. Es ist also immer noch wahr – und das hat der Ausschuss noch einmal herausgearbeitet –, dass die Einnahmen sich von der Wirtschaftsentwicklung entkoppelt haben.
Ich komme zum Schluss und auch noch einmal zu den anderen Fragen von Ausgaben, Zinsentwicklung und Ähnliches, aber letztendlich stellt sich die Frage: Kann man einen Landeshaushalt im Wesentlichen durch Lohnkürzungen, Rentenkürzungen, Stellenabbau, die Nichtbekämpfung von Armut und die Vermeidung von Investitionen ernsthaft erwägen? Kann man das ernsthaft verlangen? Ist das eine Alternative, oder ist es tatsächlich nicht
die Alternative, dass man endlich aus der devoten Haltung, wir werden es schon schaffen, herauskommt und stattdessen intensiv mit anderen zusammen für gerechte Steuern wirkt? Das ist die Alternative, vor der wir stehen! – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bremen ist in einer Haushaltsnotlage und ist nicht in der Lage, sich aus eigener Kraft daraus zu befreien. Bremen braucht eine gute Verhandlungsposition für die Fragen, die ab 2019 geklärt werden müssen, nämlich die Fragen, wie die Finanzverteilung zwischen den einzelnen Bundesländern und zwischen den Ländern und dem Bund dann sein sollen. Da brauchen wir Sparanreize für die einzelnen Länder, da brauchen wir für Bremen eine Altschuldenregelung, dann muss es Regelungen geben für die Steuerverteilung, die am besten nach Wirtschaftskraft vorgenommen wird, weil wirtschaftskräftige Länder wie Bremen dann davon profitieren und es nicht mehr nach dem Wohnsitz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht. Wir brauchen des Weiteren eine auskömmliche Ausstattung der Länder, und es muss auch das Konnexitätsprinzip hochgehalten werden, damit nämlich derjenige, der beschließt, dass Länderausgaben getätigt werden müssen, auch dafür die Kosten übernimmt. Das ist, glaube ich, richtig.
Wenn das aber richtig ist, brauchen wir dafür eine gute Ausgangsbasis, und Herr Dr. Kuhn hat zu Recht auf das Urteil in Berlin hingewiesen. Dort hat das Bundesverfassungsgericht Berlin ins Stammbuch geschrieben: Tut, was ihr selbst tun könnt, bevor ihr uns bittet, euch über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch mehr Geld zur Verfügung zu stellen! Auch das müssen wir uns auf der Zunge zergehen lassen, und dann heißt es: Was kann Bremen tun? Was kann Bremen als Stadtgemeinde tun, was kann die Stadtgemeinde Bremerhaven tun, um die Anforderungen der Schuldenbremse zu erfüllen?
Wir haben das hier debattiert, und auch wenn das Wort anscheinend nicht mehr so gern gehört wird, haben wir alle gesagt, es gibt dazu keine Alternative, es ist alternativlos, diese Regelungen einzuhalten. Die Alternative der LINKEN ist für mich keine, weil sie uns in den Abgrund führt, und dann wird man irgendwann bremische Bürgermeister so reden hören wie den Ministerpräsidenten von Griechenland im Moment. Das möchte ich nicht erleben.
Ich möchte, dass dieses Land die finanzielle Basis und auch die finanzielle Handlungsfähigkeit behält. Das heißt aber, man muss sich anstrengen. Was heißt das für uns? Wir haben das in den Haushaltsdebatten deutlich gemacht. Es heißt, dass wir die Ausgaben möglichst bald auf dem Niveau von 4,1 Milliarden Euro einfrieren müssen, dass wir die Ausgaben nicht weiter erhöhen, damit die Einnahmen, die ja anwachsen, dieses Niveau auch langsam erreichen und dort die Schere zusammengeht. Dem ist man hier im Haus nicht gefolgt. Es gab einen Nachtragshaushalt, obwohl noch nicht ausgeschöpfte Kreditlinien zur Verfügung stehen, und es gab weitere Kreditaufnahmen. Man hätte es anders lösen können. Doch so ist eine gute Ausgangslage für 2019 unserer Meinung nach nicht zu erreichen.
Wenn man sich dann die Debatten im Ausschuss anschaut – und diese Debatten sind Debatten, die sonst ehrlicherweise im Haushalts- und Finanzausschuss geführt werden, wir hätten uns dort die Benchmarking-Berichte angeschaut, und wir hätten natürlich auch im Haushalts- und Finanzausschuss einmal geschaut, wie andere Länder gewisse Dinge handhaben –, dann hätte man doch schlichtweg gesagt, hier hätten konkrete Vorschläge unterbreitet werden müssen. Deswegen haben wir auch als FDP mit der CDU gemeinsam beantragt: Wir brauchen eine Enquetekommission, wir brauchen auch externe Ratschläge, weil wir vielleicht immer noch zu sehr „im eigenen Saft schmoren“ und keine Ideen von außen an uns heranlassen.
Dann haben wir gesagt, wenn ihr das nicht wollt, brauchen wir eine Haushaltsstrukturkommission, eine Debatte darüber, welche Dinge man sich noch leisten kann und wie man es erreicht, dass man diese Sparnotwendigkeiten auch umsetzt; auch das wurde nicht gewollt. Der Minimalkonsens war dieser Ausschuss, der eine gute Arbeit geleistet hat. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Finanzverwaltung und hier im Haus sei herzlich dafür gedankt! Ohne sie wäre diese Arbeit nicht möglich gewesen. Es wäre aber eine andere Arbeit möglich gewesen, wenn man den Wünschen der Opposition – besser gesagt von uns und der CDU – gefolgt wäre, andere Ausschüsse einzusetzen, die nämlich auch mit einem anderen Ehrgeiz und einem anderen Ziel herangegangen werden.
Insofern muss man doch sagen, wir müssen überlegen, was man tun kann, und da will ich auf Herrn Rupp eingehen. Sie sagen, wir lassen unsere Immobilien teilweise verfallen und sanieren nicht genug. Für einige stimmt das, aber was doch fehlt, ist eine ordentliche Analyse, welche Immobilien wir brauchen!
Wie soll es sich weiterentwickeln, in welche Immobilien investieren wir, und auf welche verzichten wir? Da ist jeder Euro zuviel ausgegeben. Solche
Überlegungen braucht es doch für alle. Die Immobilien, die wir dann verkaufen wollen, müssen wir möglichst zügig verkaufen, damit diese ganzen Sicherungspflichten, die man noch hat, nicht lange erhalten bleiben.
Natürlich ist es so, aber wenn ich mir anschaue, wie lange das Gelände der Schule am Willakedamm brachliegt, wie lange es nicht bebaut ist, dass etwas passieren muss. Jetzt sagen Sie mir, dass Sie in den zehn Jahren kein Nutzungskonzept gefunden haben, das glaube ich nicht. Das ist nicht der Bahnhofsvorplatz.
(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Es ist in der Angelegenheit ein bisschen komplizierter, Herr Dr. Buhlert!)
Das Nächste ist, wenn Sie dann sagen, es gibt wenig Möglichkeiten, Herr Rupp, bei den Sozialausgaben zu sparen, da sind wir dabei, dass Bremen seine Chancen im Bundesrat doch bitte nutzen möge: die Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Das kann dann auch zu Entscheidungen führen. Es ist jetzt gerade auf dem Weg, dass die Grundsicherung im Alter vom Bund übernommen wird, das sind vier Milliarden Euro bundesweit. Nach Königsteiner Schlüssel sind es ungefähr 40 Millionen Euro Einsparungen für Bremen. Auch das ist Sparen bei Sozialausgaben durch die Nutzung unserer Stellung im Bundesrat. Das ist doch der Weg, der auch beschritten werden kann und muss.
Dann haben wir die Debatte „Schuldenbremse in die Landesverfassung“. Ich bin nicht der Meinung, dass das rechtlich notwendig ist, das habe ich auch deutlich gemacht, das wurde auch in dem Bericht deutlich herausgearbeitet. Ich bin allerdings der Meinung, dass es als Signal des Haushaltsgesetzgebers notwendig ist, um auch den Geberländern deutlich zu signalisieren, wir meinen es ernst damit, wir verpflichten uns darauf, und wir machen hier nicht nur Haushalte, schreiben das in die Landeshaushaltsordnung, sondern wir sehen dies als unseren Weg an, Ausgaben und Einnahmen in Einklang zu bringen.
Dann muss es weiter – und das machen wir dann in unserem Antrag deutlich – eine Strukturreform der bremischen Verwaltung geben. Es muss überlegt werden, ob wir uns manch kleine Behörde noch leisten können wie die Landeszentrale für politische Bildung, und wenn wir sie dann brauchen – wir sagen
das in dem Fall –, ob wir sie beispielsweise in der Bildungsbehörde ansiedeln und dadurch eindeutig Gelder sparen können, wie andere Bundesländer das auch gemacht haben. Solche Diskussionen müssen wir führen, genauso wie eine weitere Verkleinerung des Senats nicht tabu sein darf, denn es ist doch klar, dass wir diskutieren müssen, wie wir die notwendigen Kosten für Personal reduzieren können, und es wurde schon darauf hingewiesen.
Im Moment wird hier im Land nur mit sehr geringen Tarifsteigerungen kalkuliert. Ich gehe davon aus, dass sie größer ausfallen und dass die einfache Schlussfolgerungen der Ausschussmehrheit, wir können zwei Drittel aller Stellen wiederbesetzen, nicht greift. Wir werden nicht zwei Drittel aller Stellen in Bremen wiederbesetzen können. Hier schenkt der Senat den Beschäftigten keinen reinen Wein ein, denn es steht verklausuliert: Sonst muss man mehr einsparen. Nein, sagen Sie ehrlich: Wir können uns diesen Personalblock nicht leisten, und was wir dort mehr ausgeben müssen, muss leider durch Produktivitätsfortschritte, dadurch dass Verwaltung der Verwaltung reduziert wird, eingespart werden.
Insofern muss da Etliches mehr passieren. Die konkreten Dinge, die dann immer wieder gesagt werden, dauern dann sehr lange. Wie lange dauert es denn in der Sozialbehörde? Die Idee ist richtig, wir unterstützen das, aber wie lange dauert es denn? Es dauert doch zu lange, die richtigen Sachen dann umzusetzen. Insofern sind Sie auch hier zu langsam, denn jeder Monat kostet zusätzliches Geld, das Bremen nicht hat und das dann für dringend notwendige Sachen fehlt und auch dafür fehlt, Ausgaben und Einnahmen in Einklang zu bringen.
Ich halte es für völlig richtig, dass die Finanzsenatorin sagt, wir müssen im Zweifel aus der Tarifgemeinschaft der Länder aussteigen. Natürlich ist es auch mir lieber, weil es auch einfacher ist und weniger Verwaltung bedeutet, wenn wir in der Tarifgemeinschaft bleiben können und dort speziell auf die Belange der Länder, die Haushaltsnotlagen haben, Rücksicht genommen wird. Wenn das aber nicht gelingt, darf man nicht irgendetwas zum Tabu erklären, denn eines ist auch klar: Wenn ich es richtig weiß, hat Berlin für Personal weniger ausgegeben, dadurch dass es nicht in der Tarifgemeinschaft war. Also muss man sich diese Frage stellen und nicht sagen, wir müssen alles gleich behandeln. Es wird nicht gleich behandelt, und auch dort gibt es nicht über alle Bundesländer gleiche Tarife. Hier darf es also keine Tabus geben.
Über Unternehmensbeteiligungen haben wir gestern am Rande der Debatte gesprochen. Ich habe da eine Kurzintervention gemacht. Ich will hier nur so viel sagen, es muss immer darum gehen, auch hier keine Denkverbote zu haben. Es gilt, nüchtern zu
Ist das eine strategische Entwicklungsmöglichkeit für ein Unternehmen, die wir eröffnen? Wenn wir beispielsweise über den Flughafen diskutieren, gibt es ein Touristikunternehmen, für das es spannend wäre, an solch einem Flughafen beteiligt zu sein? Könnte sich daraus etwas entwickeln? Wir dürfen doch da nicht Entwicklungsmöglichkeiten verbauen, weil der Globus von Bremen so toll ist. Das ist die falsche Perspektive! Wir müssen bei den Unternehmensbeteiligungen weiter schauen, wie es gelingt, Zuschüsse und Haushaltsrisiken zu reduzieren. Es gibt also auch eine ganze Menge Notwendigkeiten, bremisches Recht darauf anzuschauen, ob eingespart werden kann, weil Verwaltung dadurch reduziert wird. Wir haben das Heimgesetz als Beispiel gebracht.
An einem Tag also, an dem die Pro-Kopf-Verschuldung 27 000 Euro beträgt und weiter steigt, ist das, was hier geleistet worden ist, zu wenig. Bremen muss mehr sparen, Handeln ist angesagt, sonst wird Bremen nicht weiter nach vorn gebracht. Rot-Grün tut es jedenfalls so nicht!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kuhn, Sie haben ein gutes Stichwort für meinen zweiten Beitrag geliefert. Sie haben gesagt, von Beratung zur Beratung,
von Haushaltsberatung zur Haushaltsberatung. Sehen Sie, das ist genau das, was wir nicht wollen! Wir wollen, dass Sie sich endlich einmal erklären, wie Sie sich vorstellen, wie Sie in den nächsten Jahren mit der Haushaltsnotlage in Bremen umgehen wollen. Genau dieser Punkt ist auch der, warum wir weiterhin dafür plädieren, die Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen. Sie kennen unseren Antrag, den wir gemeinsam mit der FDP eingebracht haben. Sie wissen, es gibt zwei Elemente in unserem Antrag. Ein Element ist abgeleitet aus Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz. Es stellt dar, wie es ab dem Jahr 2020 gehandhabt werden soll, also die klassische Schuldenbremse, wenn man so will.
Wir haben gefordert, einen neuen Artikel aufzunehmen, nämlich analog zu Artikel 143 d Grundgesetz, der eine Sonderregelung bis zum Zeitpunkt 2019 darstellt. Diese beiden Punkte sind parallel auf der Bundesebene – ich mache das jetzt nicht juristisch – ähnlich so verabredet worden. Herr Kuhn, und auch an die Sozialdemokraten der Hinweis, auf der Bundesebene ist dieser Bereich nicht im einfachgesetzlichen Recht, sondern im Verfassungsrecht geregelt worden. Das heißt, diese Regelung ist im Bund quasi in der Verfassung geregelt. Der Bund hat dann gesagt, man kann das Verfahren den Ländern freistellen. Aber allein der Hinweis, dass der Bund es so gemacht hat, dass er beide Punkte in die Verfassung nimmt, macht doch das Signal deutlich. Das, Herr Kuhn, ist der entscheidende Punkt.