Der zweite Punkt ist die Frage der Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof. Dort ist ein Mindestalter von 35 Jahren vorgesehen, auch das ist sehr angemessen. Es geht nicht nur um Berufserfahrung. Ich glaube, auch eine gewisse Lebenserfahrung und persönliche Souveränität sind erforderlich für dieses herausgehobene Amt. Ich kann mir nicht vorstellen, wenn die Bürgerschaft im Mai oder Juni hier wieder neue Mitglieder des Staatsgerichtshofs wählen wird, dass man dann auf Menschen zusteuert, die noch deutlich unter 35 Jahre alt sind. Das ist eine sachlich gerechtfertigte, vernünftige Entscheidung für die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof.
Ich ziehe jetzt einmal den vierten Punkt vor. Ich war auch Mitglied im Berufsgericht für Architekten und Heilberufe, da ist eine Altersgrenze von 30 Jahren vorgesehen. Da geht es darum, dass man persönliche Verfehlungen genau abzuwägen hat. Wenn Ärzte, wenn Apotheker ihre Berufspflichten gravierend verletzt haben, dann ist da zu entscheiden. Das sind häufig menschlich schwierige abwägende Entscheidungen, die ein hohes Maß an Erfahrung voraussetzen, also nicht nur eine gewisse Berufserfahrung, sondern auch eine menschliche Erfahrung. 30 Jahre ist nicht übermäßig. Auch das ist sachlich gerechtfertigt, bei solchen Entscheidungen mit disziplinarischem Charakter zu sagen, da muss jemand auch einen Hintergrund haben und etwas mehr Erfahrung, das sollte man nicht Leuten unter 30 Jahren anvertrauen.
Bei den Vermessungsingenieuren, ist es ein Sonderfall. Da geht es darum, dass man Gerätschaften anschaffen muss. Ein Vermessungsingenieur muss sich ausstatten. Jemanden zu bestellen, der bereits älter ist als 60 Jahre, das macht keinen Sinn, weil er mit 70 Jahren ausscheiden muss. 70 Jahre ist auch da eine vernünftige Grenze, da hat man ohnehin nur die Spanne von 60 bis 70 Jahren.
Zu diesen vier Punkten, die Sie vorschlagen, muss ich sagen: Aus meiner Erfahrung würde ich der Bürgerschaft raten, hier nicht die Altersgrenzen abzuschaffen, die sind nicht diskriminierend, die haben auch einen vernünftigen Sinn, und ich denke, dabei sollte es bleiben.
Noch einen Satz zu der Verordnung! Sie wünschen, dass wir die Verordnung überprüfen und Vorschläge machen zur Änderung der Verordnungsregelung. Das ist bereits vollständig erfolgt, das hat der Senat in der Antwort vom 17. August 2010 bereits getan. Also wir haben diesen Auftrag praktisch komplett abgearbeitet. Der zweite Antrag ist aus meiner Sicht erledigt. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsrat, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ich deutlich machen wollte, ist doch Folgendes: Es geht nicht darum, ob es Qualifikationen und Erfahrungen geben muss, denn die Erfahrung eines Menschen hängt nicht davon ab, ob er älter oder jünger als 30 Jahre ist,
das ist nur ein Richtwert für manche, aber nicht für alle, und deswegen ist das altersdiskriminierend, solche Regelungen zu haben. Wenn der Staatsgerichtshof von der Bürgerschaft gewählt wird, ist die Bürgerschaft souverän genug, selbst zu entscheiden, ob jemand, der eine entsprechende Berufserfahrung hat, würdig und in der Lage ist, in dieses Gremium gewählt zu werden, und dafür braucht es solche Vorschriften nicht. Ich weiß, dass Sie sehr viele Gründe hineingeschrieben haben in die Antwort auf die Kleine Anfrage, auch dass Sie das bestehende Recht verteidigen als gerechtfertigt, ja, das verstehe ich, es ist natürlich zulässig. Aber ob es richtig ist, das ist doch die Frage! Wir sind als FDP dezidiert der Meinung, dass es bessere, individuellere Regelungen gibt, die anerkennen, dass Menschen heute länger arbeiten und auch älter werden und länger
Als Erstes lasse ich über das Bremische Gesetz zur Streichung von Altersgrenzen, Drucksache 17/1512, in erster Lesung abstimmen.
Wer das Bremische Gesetz zur Streichung von Altersgrenzen, Drucksache 17/1512, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab. Damit unterbleibt gemäß Paragraf 35 Satz 2 der Geschäftsordnung jede weitere Lesung.
Jetzt lasse ich über den Antrag der Abgeordneten Dr. Buhlert und Dr. Möllenstädt mit der DrucksachenNummer 17/1515 abstimmen.
Wer diesem Antrag mit der Drucksachen-Nummer 17/1515 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden Antrag „Projektsterben verhindern – soziale Angebote erhalten!“ hat meine Fraktion bereits Anfang November gestellt. Jetzt haben wir fast Ende Februar, aber nichtsdestoweniger ist er unverändert notwendig, denn entgegen dem, was wir in den Medien sehen und lesen können, was den Betroffenen und auch der Öffentlichkeit mitgeteilt wird, ist die Zukunft der sozialen Beschäftigungsprojekte in Bremen keineswegs gesichert. Sie ist erst einmal nur geborgt, und zwar für eine kurze Zeit und aus unserer Sicht auch mit völlig unzureichenden Mitteln. Erst im Juni vorigen Jahres wurde das Kürzungspaket der Bundesregierung veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt war für alle klar, dass es massive Einschnitte bei der aktiven Arbeitsmarktförderung geben würde, natürlich auch hier in Bremen. Dies konkretisierte sich dann in den folgenden Monaten zu dem Stand, den wir heute haben.
Im Etat des Jobcenters fehlen heute etwa 20 Millionen Euro, und ein sehr erheblicher Teil dieser 20 Millionen Euro fehlt damit auch der Beschäftigungspolitik. Hier gibt es zwei Gefahren: Auf der einen Seite droht, dass die vielen sozialen Beschäftigungsprojekte in den Stadtteilen nicht mehr weitermachen oder das Angebot, das sie bislang unterbreitet haben, nur eingeschränkt aufrechterhalten können. Recyclinghöfe, Nachbarschaftshilfe, der Streichelzoo in Gröpelingen, Bootsbau Vegesack, Mütterzentren, viele andere Projekte, die ich hier nur beispielhaft benenne!
Auf der anderen Seite haben wir natürlich auch die Gefahr, dass jetzt plötzlich die sozialversicherungspflichtigen Stellen auf dem zweiten Arbeitsmarkt abgebaut werden sollen, und zwar zugunsten der Ein-Euro-Jobs, weil die auf Landesebene, wenn man summa summarum rechnet, billiger sind. Darüber haben wir schon diskutiert. Die Fraktion DIE LINKE hat deshalb sowohl beim Nachtragshaushalt 2010 als auch beim Haushalt 2011 zusätzliche Mittel für den Bereich der Arbeitsmarktpolitik beantragt, um zumindest einen Teil der bundespolitischen Kürzungen auffangen zu können. Leider wurde es von der Koalition und von der Mehrheit des Hauses hier in Bausch und Bogen abgelehnt.
Jetzt stellt der Senat zusätzliche Mittel von erst einmal 1,9 Millionen Euro für dieses Jahr bereit. Wie wir aber feststellen mussten, handelt es sich dabei wieder nicht um Landesmittel. Was hier gemacht wurde, ist ein kleiner Taschenspielertrick. Hier werden im Vorgriff auf die Mittel des Europäischen Sozialfonds in den kommenden Jahren einfach Mittel aus der Kasse entnommen, das heißt also, wir haben ein finanztechnisches Loch im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, das auf die kommenden Jahre oder zumindest auf einen Zeitraum nach der Bürgerschaftswahl am 22. Mai 2011 verschoben wird. Knapp zwei Millionen Euro sind auch aus unserer Sicht nach wie vor zu wenig Geld, um das notwendige Umsteuern überhaupt vornehmen zu können, nämlich die Zielsetzung hier weiter im Auge zu behalten, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzunehmen und von den Ein-Euro-Jobs wegzukommen.
Im Dezember 2010 hätte man, wenn der Senat die Entscheidung für zusätzliche Mittel damals bereits gefällt hätte, die Kürzung des Landesprogramms „Geförderte Beschäftigung und soziale Stadtentwicklung“ somit vermeiden können, aber wie wir feststellen mussten, gehörte das eben nicht zum Willen dieses Hauses. Deshalb jetzt auch noch einmal der Antrag vom November 2010. Wir fordern weiterhin beide Punkte, die in unserem Antrag aufgelistet sind. Erstens wollen wir die gefährdeten sozialen Projekte durch den Einsatz von Landesmitteln erhalten, und zwar in ausreichender Höhe,
zumindest aber auf dem Niveau, das im November 2010 auf der Demonstration mehrheitlich gefordert wurde, im Rahmen von fünf Millionen Euro! Wir haben aber absichtlich in unserem Antrag keine Zahl verankert, sodass hier auch noch einmal Diskussions- und Handlungsspielraum gegeben ist.
Zweitens fordern wir den Ausbau der sozialversicherungspflichtigen geförderten Beschäftigung. Auf diesen Punkt hat sich zumindest die rot-grüne Koalition 2007 in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt und sich daraufhin auch verpflichtet. Ich weiß eigentlich ehrlich gesagt nicht – ich werde es ja gleich erfahren –, mit welcher Begründung Sie diesen Antrag ablehnen wollen, außer Sie sagen, alles was wir beschließen und alles was wir besprechen, steht sowieso unter dem Vorbehalt der Bundespolitik und auch unter dem Vorbehalt der Schuldenbremse. Dann, meine Damen und Herren, können Sie sich aber auch Ihre Wahlprogramme schenken. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Nitz, warum wir Ihren Antrag ablehnen, kann ich Ihnen klar sagen: Weil das Problem abgearbeitet ist! Über Ihren Antrag ist die Zeit definitiv hinausgegangen. Wir als rot-grüne Koalition haben das Problem solide abgearbeitet und eine Lösung dazu gefunden. Daher brauchen wir Ihren Antrag aus dem November in der Tat nicht mehr. Wie Sie wissen, haben wir am 16. Dezember 2010 das ESF-Programm „Geförderte Beschäftigung“ mit 6,7 Millionen Euro ausgestattet, darin sind 560 sozialversicherungspflichtige Jobs verankert, Sie sitzen hier ja auch in der Deputation für Arbeit. Die Beschäftigungsträger haben gewünscht, dass wir das Programm jetzt so verabschieden. Das ist sicherlich zu Ihrem Leidwesen passiert, weil an dem Tag nichts skandalisierbar gewesen ist, weil wir mit den Trägern da eine gute Lösung gefunden haben.
Ich bin aber trotzdem ganz dankbar, dass Sie Ihren Antrag aufrechterhalten haben, weil es uns natürlich auch die Möglichkeit gibt, noch einmal zu erklären, dass wir eine exorbitante Aufgabe haben, da die Bundesregierung 22 Millionen Euro in der aktiven Beschäftigungsförderung gekürzt hat, was ich für einen Skandal halte.
Die Bundesregierung ist zuständig für die aktive Arbeitsmarktpolitik, und die Bundesregierung stiehlt sich aus der Affäre, ihre Aufgabe wahrzunehmen, und macht damit aktive Politik gegen das Land Bremen und gegen seine arbeitslosen Bürgerinnen und Bürger, und das ist ein Skandal. Ein Drittel der Gelder der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist dadurch gestrichen worden. Als Haushaltsnotlageland können wir nicht einfach in die Finanzierung einspringen, und vor allen Dingen können wir auch nicht einfach die Aufgabe des Bundes wahrnehmen, dafür gibt es eine Arbeitsteilung. Trotzdem mussten und müssen wir natürlich das Problem im Interesse der Menschen lösen. Schließlich gab es faktisch eine Kürzung – da gibt es auch nichts zu beschönigen – von 30 auf 20 Millionen Euro.