Protocol of the Session on February 23, 2011

Wir folgen diesem Weg, den das Parlament hier vorschreibt, gern. Ich glaube, dass dies auch heute eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Ich bin eigentlich noch ein bisschen optimistischer. Viele sagen, Rotterdam sei da weiter als wir. Wir haben vor einigen Monaten eine Veranstaltung in Brüssel gemacht, greenports und Clean Ships hatten dort Vertreter aus Antwerpen und aus Rotterdam dabei. Sie waren eigentlich auch beeindruckt von vielen Aktivitäten, die wir hier gemacht haben. Das Positive daran ist, dass inzwischen in vielen solchen Häfen solche Aktivitäten stattfinden, dass wir uns zwischen den Häfen austauschen und dass ökologische Entwicklung in den Häfen und Wettbewerbsfähigkeit eben kein Widerspruch mehr sind, sondern dass man hier sieht, dass das eine des anderen bedarf. Ich glaube, da sind Bremen und Bremerhaven auf einem guten Weg.

Insofern stimmen uns hier alle zu. Ob es grüne Häfen und grüne Industrie überhaupt geben kann, Herr Rupp, ist eine philosophische Frage. Für uns ist es auch nicht so sehr ein Endstatus eines Hafens als vielmehr eine permanente Aufforderung, hier gezielt Umweltmanagement zu betreiben.

Beim Thema Landstromversorgung ist der Senator für Wirtschaft und Häfen auch heute nicht ganz so weit entfernt von dem, was der Abgeordnete Günthner vor einiger Zeit gesagt hat. Wir haben ja auch Untersuchungen zu diesem Thema gefördert. Natürlich ist die Landstromversorgung ein Thema, das man verfolgen muss. Es ist aber keine Allerweltslösung, das wissen wir alle, das gilt für bestimmte Formen von Fährschiffen, es ist aber für die großen Containerschiffe am Containerterminal in Bremerhaven im Moment jedenfalls nach dem gegenwärtigen Stand der Technik kein sinnvoller Weg.

Wir haben vorsichtshalber das CT 4 bereits mit solchen Einrichtungen ausgestattet. Ob es aber der einzige richtige Weg ist, steht noch in den Sternen. Die Frage, welcher Strom da aus der Steckdose kommt, bleibt dann ja noch immer zu klären. Deswegen ist dies sicherlich ein Beispiel, über das man nachdenken und wofür man weitere Initiativen ergreifen muss. Es gibt aber viele andere Wege. Bremen, Bremerhaven und die bremischen Häfen stehen dort meines Erachtens sehr gut da, und das wird auch für die Zukunft für uns eine wichtige Aufgabe sein. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/1530 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP und Abg. T i t t m a n n [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i m k e [BIW] und Abg. W o l t e - m a t h [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Bremisches Gesetz zur Streichung von Altersgrenzen

Antrag der Abgeordneten Dr. Buhlert (FDP) und Dr. Möllenstädt (FDP) vom 3. November 2010 (Drucksache 17/1512) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Streichung von Altersgrenzen in bremischen Verordnungen

Antrag der Abgeordneten Dr. Buhlert (FDP) und Dr. Möllenstädt (FDP) vom 5. November 2010 (Drucksache 17/1515)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Prof. Stauch.

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir leben in einer Gesellschaft, in der Fachkräfte fehlen, in der auf der einen Seite immer wieder gefordert wird, dass Menschen lebenslang lernen sollen, aber auch länger arbeiten dürfen und auch die Möglichkeiten dazu erhalten sollen. Auf der anderen Seite ist es so, dass man gewisse Qualifikationen nicht mit einem gewissen Lebensalter, sondern nach gewisser Berufserfahrung und nach entsprechenden Prüfungen erwirbt, und eben nicht alles starr an Altersgrenzen hängen kann. Deswegen haben wir uns in einer Kleinen Anfrage an den Senat hier im Haus der Frage genähert, welche bremischen Regelungen es denn in diesem Bereich gibt. Einige davon greifen wir auf, nämlich die gesetzlichen Regelungen. Andere lassen wir außen vor, deswegen auch der ergänzende Antrag. Dort bitten wir den Senat, diese Menge von Regelungen zu überprüfen. Weitere Regelungen wie beispielsweise die, die im Strafrecht festgesetzt sind für Schöffen und so weiter, in der Strafprozessordnung, lassen wir natürlich außen vor, weil sie dem bremischen Recht nicht zugänglich sind. Insofern ist es eben wichtig für uns, dass wir sagen, es geht darum, jeden einzelnen Menschen individuell anzusehen. Was kann er, wann kann er seine Tätigkeit ausüben, und welche Qualifikation braucht er dafür? Nicht welches Alter braucht er dafür, denn das halten wir für ein irrelevantes Kriterium. Natürlich kann es ein Kriterium sein, dass man beispielsweise bei den von uns vorgeschlagenen Änderungen für die Wählbarkeit in den Staatsgerichtshof eine gewisse Zeit in einem Beruf tätig sein muss. Dort sagen wir, man sollte dort nicht benannt werden, wenn man nicht entsprechend fünf Jahre fachlich tätig war.

Das ist, glaube ich, der richtige Weg, denn dann ist es nicht wichtig, wie alt jemand geworden ist, um dort hinzukommen, sondern ob er schon entsprechende Berufserfahrungen gesammelt hat. Genauso ist es beim Berufsende. Da wird nicht auf einmal, wenn man in die Pension tritt, die Qualifikation nichts mehr wert. Das muss anerkannt werden, und wir schieben Altersgrenzen hinaus. Es ist nicht mehr immer das 65. Lebensjahr. Auch da kann man das flexibilisieren und beispielsweise für die Berufsgerichte in den Ingenieurberufen sagen, nach einer gewissen Zeit – wir sagen hier drei Jahre –, nachdem man aus dem Berufsleben ausgeschieden ist, sollte man dort diese Tätigkeiten nicht mehr ausüben. Das halten wir für flexible Regelungen, die den Individuen gerecht werden. Das zu diskutieren halten wir für richtig, denn es kommt eben nicht – wie gesagt – darauf an, ob jemand ein gewisses Alter erreicht hat, sondern ob er qualifiziert ist.

Genauso sehen wir das bei den juristischen Prüfungen. Wer solche Prüfungen abnimmt, verliert ja die Fähigkeit, das Recht zu kennen, nicht automatisch. Das Recht ändert sich aber, deswegen sagen wir, es sollte nicht an eine Altersgrenze gebunden sein, ab wann man diese Prüfungstätigkeit nicht mehr ausüben darf, sondern fünf Jahre nachdem man aus dem Hauptamt ausgeschieden ist, weil sich dann so viel im Recht verändert hat, dass man vielleicht nicht mehr so ganz gut für diese Prüfungstätigkeit geeignet ist, aber davor durchaus. Wenn wir nicht mehr sagen können, dass alle mit einem gewissen Alter ausscheiden – das ist eine antiquierte Vorstellung –, dann müssen wir auch sagen, wir machen das flexibel an dem Termin des Ausscheidens des Einzelnen fest. Das ist, glaube ich, der richtige Weg. Deswegen schlagen wir als FDP vor, dass es dazu kommt, dass Altersgrenzen gestrichen werden, dass auf das Individuum geschaut und im Einzelfall betrachtet wird, ob der Mensch die Erfahrungen, die Fähigkeiten hat. Darauf kommt es an und nicht auf das Alter. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Frehe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDP-Anträge zur Streichung von Altersgrenzen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen sollen einerseits Altersdiskriminierung vermeiden, andererseits den Zugang zu beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten erleichtern. Diese Ziele erfüllen der Gesetzentwurf und der Antrag der FDP gerade nicht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. In der Antwort des Senats vom 17. August 2010 auf die Kleine Anfrage der FDP zur Überprüfung von Altersgrenzen hat dieser ausführlich dargelegt, welche inhaltliche Begründung den jeweiligen Altersgrenzen zugrunde liegt. Die FDP hat nun die Antwort zum Anlass genommen, einen Gesetzentwurf zur Änderung gesetzlicher Altersgrenzen und den Antrag zu deren Streichung in bremischen Verordnungen vorzulegen. Zu den Vorschlägen im Einzelnen! Ich habe mich mit allen einzelnen Altersgrenzen beschäftigt und mir das einmal angeschaut. Paragraf 14 Juristenausbildungs- und -prüfungsgesetz sieht vor, dass Prüfer für das juristische Staatsexamen nicht mehr bestellt werden sollen, wenn sie nicht mehr hauptberuflich tätig sind oder das 65. Lebensjahr vollendet haben. Nun kann es sein, dass jemand auch nach Vollendung des 65. Lebensjahrs noch vollberuflich als Rechtsanwalt tätig ist. Es macht aber Sinn, ältere Juristinnen und Juristen, die vielleicht nicht mehr so in der neusten Rechtsprechung stehen und diese verfolgen, nicht mehr zu benennen, sondern diese Altersgrenze zu setzen. Dies ist daher keine Altersdiskriminierung, sondern sachlich gerechtfertigt. Auch bei den Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren macht eine öffentliche Bestellung von über Sechzigjährigen eigentlich wirklich keinen Sinn mehr. Ihre Restberufszeit sind in der Regel nur noch wenige Jahre, und auch hier ist zweifelhaft, ob sie noch die neusten Entwicklungen ihrer Disziplin verfolgen. Umgekehrt ist es bei Mitgliedern des Staatsgerichtshofs. Es macht Sinn, neben der Wählbarkeit für den Bundestag auch ein Mindestlebensalter von 35 Jahren zu fordern. Eine gewisse Lebenserfahrung sollte schon für ein solch wichtiges Amt gegeben sein, wenn man über Verfassungsfragen urteilt. Auch bei den Berufsgerichten sollte neben der beruflichen Erfahrung auch ein Mindestalter, das hier in der Regel 30 Jahre beträgt, vorhanden sein. Es kommt bei den zu entscheidenden Fällen eben nicht nur auf die berufliche Erfahrung und Qualifikation an, sondern auch auf eine gewisse Lebenserfahrung. Was im Gesetzentwurf zudem nicht deutlich wird, warum gerade jetzt nur bei den Architekten und den Heilberufen die Mindestaltersgrenze aufgehoben werden soll. Warum nicht auch bei anderen Berufsgerichten? Warum soll das in den anderen Bereichen dann akzeptabel sein? Der Antrag, Altersgrenzen in bremischen Verordnungen zu streichen, die diskriminierend oder überflüssig sind – so steht es im Antrag –, geht ins Leere, weil die Altersgrenze ein sinnvolles persönliches Merkmal sein kann und nicht zwingend diskriminierend oder sogar überflüssig ist. Wir werden daher beiden Anträgen nicht zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners.

(Abg. Ts c h ö p e [SPD]: In eigener Sache?)

In eigener Sache, genau! Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie von der FDP dargestellt, möchte sie mit ihren Anträgen die Altersgrenzen in bremischen Verordnungen streichen beziehungsweise verändern. Auch für uns – und Herr Frehe, auch wir haben uns das genau angeschaut, was die FDP da beantragt – ist nicht in jedem Fall nachvollziehbar, weswegen ehrenamtliches oder berufliches Engagement häufig an Altersgrenzen gebunden ist. Damit meinen auch wir, dass in vielen Fällen ohne sachliche Begründung verhindert wird, dass jüngere oder auch ältere Menschen Zugang zu bestimmten Berufen finden oder aufrechterhalten können. Allerdings können wir Hinweise zur Berufserfahrung und in genau definierten Fällen auch Altersbegrenzungen in bremischen Verordnungen durchaus als sinnvoll erachten. Entscheidendes Kriterium, das hat zwar die FDP auch angesprochen, muss dabei aus unserer Sicht die sachgerechte Einzelfallbeurteilung sein.

Es gibt starre Altersgrenzen oder festgeschriebene Zeiten von Berufserfahrung, Herr Frehe hat auch darauf hingewiesen, die für uns durchaus problematisch sind. Sie haben das Beispiel gebracht bei der Juristenausbildung, warum jemand mit 65 Jahren zwangsläufig nicht mehr geeignet ist, als Prüfer zu arbeiten. Sie haben gesagt, er könnte sich möglicherweise nicht mehr auf dem laufenden Stand der aktuellen Rechtsprechung bewegt haben, das ist aber eine Unterstellung. Aus unserer Sicht sollte an der Stelle nicht 65 Jahre, Klappe auf und Klappe zu, sein, sondern für uns ist es auch an der Stelle durchaus sinnvoll, wie man es beispielsweise jetzt im Führerscheinrecht macht für Busfahrer, Lkw-Fahrer, die eine zusätzliche Prüfung ablegen müssen, wenn sie eine bestimmte Altersgrenze überschreiten. Oder beispielsweise das Notariat! Warum ist ein Notar mit 70 Jahren nicht mehr in der Lage, als Notar zu arbeiten?

(Abg. F r e h e [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich könnte Ihnen ein paar Beispiele nennen!)

Ich könnte Ihnen aber auch ein paar Beispiele nennen, wenn ich darüber nachdenke, die sind über 70 Jahre und können sicherlich noch sehr verantwortungsbewusst als Notar arbeiten.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Warum darf ein Staatsrat bis 67 arbeiten?) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Und noch länger vielleicht oder ein Senatsdirektor im Bereich der Senatskanzlei und so weiter! Es gibt eine ganze Menge Möglichkeiten, wo auch in der bremischen Verwaltung in der Vergangenheit durchaus Sondergenehmigungen erteilt worden sind, damit bestimmte Personen länger arbeiten als bis zur festgelegten Altersgrenze. Auch aus unserer Sicht sollte, ich habe es schon gesagt, das entscheidende Kriterium die Einzelfallbeurteilung sein und nicht eine starre Altersgrenze. Wir werden aber den Anträgen der FDP nicht zustimmen, sondern uns enthalten, weil die Anträge der FDP für uns zu undifferenziert sind und in Einzelfällen zu weit gehen. Insofern werden wie uns bei den Anträgen enthalten. – Vielen Dank! (Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Erlanson.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann mich meinen Vorrednern in einigen Punkten ganz deutlich anschließen. Auch wir haben uns die Einzelfälle angeschaut und sind auch zu der Auffassung gekommen, dass man durchaus an vielen Stellen sagen könnte, ja, hier wäre möglicherweise eine Einzelfallprüfung das Sinnvollste. Allerdings, und das führt dann zurück auf den Antrag der FDP, sehen wir in den Anträgen keinen sinnvollen Vorschlag, wie man tatsächlich damit umgehen kann, wie man diese Einzelfallprüfungen erledigen kann. Im Gegenteil, wir sehen eigentlich nur darin, dass die FDP diese Beschränkungen generell einfach abschaffen will. Da sage ich einfach einmal, das entspricht für uns nur der Ideologie der FDP nach Deregulierung um jeden Preis, das kennen wir bereits, das hat sich bei der generellen Heraufsetzung der Rente erst ab 67 Jahren schon durchgesetzt, und das soll jetzt auf anderen Gebieten hier nachgezogen werden. Aus diesem Grund werden wir auch die beiden Anträge der FDP ablehnen.

Das will ich auch noch einmal deutlich sagen, wenn es Vorschläge gäbe, dass man an bestimmten einzelnen Punkten Einzelfallprüfungen vornehmen könnte, wenn es dazu entsprechende Gesetzentwürfe gäbe, dann würden wir uns sicherlich anders damit beschäftigen, dann könnte man auch zu einem anderen Ergebnis kommen. Aber so generell ist das einfach nur die ideologische Forderung nach Deregulierung, und die lehnen wir als LINKE ab. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Peters-Rehwinkel. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden auch diese beiden Anträge ablehnen, und zwar habe ich jetzt insbesondere den Antrag bezüglich der Verordnung auch so aufgefasst, dass dort auch gestrichen oder nicht geprüft werden soll, wie Herr Dr. Buhlert gerade sagte, insoweit soll ja auch dort eine Streichung stattfinden.

Von oben nach unten durchgegangen, wie meine Vorredner das gerade gemacht haben, möchte ich mit der Juristenausbildung beginnen und bin ganz froh, dass ich nicht als Erste gesagt habe, dass ich jetzt ungern von doch sehr in die Jahre gekommenen Juristen geprüft werden möchte, ohne jetzt irgendjemandem zu nahe zu treten. Es ist aber doch so, dass sich vielfach eine ganze Menge tut, und da fällt es irgendwie auch doch sehr im aktiven Juristenleben stehenden Menschen oftmals schon etwas schwer, dem Ganzen so, sage ich einmal, zu folgen, dass man immer alles auf dem Laufenden hat. Von daher denke ich, dass da eine pauschale Streichung nicht angemessen ist.

Insgesamt halte ich diese pauschale Streichung für nicht richtig, insoweit kann ich mich da Herrn Frehe anschließen. Es ist so, dass zum Beispiel im Paragrafen 14 des Juristenausbildungs- und -prüfungsgesetzes auch steht, dass mit Vollendung des 65. Lebensjahres noch die Möglichkeit besteht, dass man noch fünf Jahre prüfen kann, es soll ja nicht mit 65 Jahren enden, es kann auch darüber hinaus gehen. In Kurzform gesagt ist es eben so, dass das Lebensalter eine Orientierung darstellt, die sich, finde ich, auch in der Praxis sehr realitätsnah orientiert, und dass es in vielfacher Hinsicht wichtig ist, dass Menschen, die in Berufsgerichten tätig sind, die prüfen, beim Staatsgerichtshof tätig sind, über ein gewisses Maß an Lebenserfahrung verfügen. Die Lebensaltersgrenzen sind Orientierungspunkte, die wir durchaus beibehalten sollten. Insoweit werden wir diesen Anträgen also nicht zustimmen können. – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Staatsrat Prof. Stauch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Senat hat bereits eingehend hinsichtlich der Altersgrenzen auf die Fragen der FDP mit der Antwort vom 17. August 2010 geantwortet, dort haben wir im Einzelnen genau dargelegt, warum die Altersgrenzen sachlich gerechtfertigt sind. Der Gesetzesantrag setzt jetzt darauf, Altersgrenzen durch Mindestanforderungen an Berufserfahrung zu ersetzen, durch drei Jahre ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

oder fünf Jahre Berufserfahrung. Ich kann Ihnen sagen, ich bin in der glücklichen Lage, von den vier Regelungsbereichen, die Sie vorgeschlagen haben, in drei Regelungsbereichen praktisch tätig gewesen zu sein. Ich kann Ihnen sagen, welchen Sinn es in diesen Regelungsbereichen hat, die Sie ansprechen.

Das Erste ist, Sie wollen die Dauer entgrenzen bei den Prüfern in der juristischen Staatsprüfung. Ich bin Prüfer gewesen in der ersten und zweiten Staatsprüfung. Heute ist es so: Bis zum 65. Lebensjahr kann jemand noch als Prüfer bestellt werden, die Bestellung gilt fünf Jahre weiter, das geht dann ohnehin bis zum 70. Lebensjahr, das ist ausreichend lange, kann ich Ihnen sagen. Ich habe auch mit älteren Prüfern zusammen geprüft. Es ist ein Problem, wenn man das noch weiter entgrenzt, weil dann tatsächlich der Abstand einfach zu groß ist. Die Leute sind nicht mehr darin, und nach einigen Jahren sollte man ausscheiden. Das ist vernünftig, das ist auch nicht diskriminierend. Hintergrund ist die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU, das ist der Punkt für diese Diskussion um die Altergrenzen. Wenn es sachliche Gründe gibt, dann sind die Altersgrenzen in Ordnung und gerechtfertigt, das ist hier eindeutig der Fall für die Prüfung.

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)