Protocol of the Session on October 18, 2007

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir sind bereit, vernünftige Schritte mitzugehen, insbesondere dann, wenn es darum geht, so wie Sie es beschrieben haben, Herr Kollege Dr. Kuhn, tatsächlich zu einer Erleichterung der Volksgesetzgebung, zu einer Weiterentwicklung des Wahlrechts in den beschriebenen Punkten zu kommen. Auch wir glauben, dass es sehr entscheidend ist, dass Bürgerinnen und Bürger sich mit ihrem Gemeinwesen identifizieren und ein breites Spektrum an Mitwirkungsmöglichkeiten am politischen Geschehen in der Freien Hansestadt Bremen haben.

(Beifall bei der FDP)

Was allerdings, und das muss ich einschränkend sagen, die Bereitschaft angeht, Wagnisse einzugehen, so bestimmt unsere Haltung – Sie haben den Begriff in Ihrer Rede gebraucht – eher der Gedanke, dass wir schauen wollen, wie wir rechtsfeste Grundlagen schaffen. Ich denke, da haben wir aber auch weitgehendes Einvernehmen im Haus, dass das, was wir vorhaben, im Sinne des Fortschritts auf einer soliden verfassungsrechtlichen Grundlage abgesichert sein muss. Dafür wollen auch wir in dem Ausschuss arbeiten.

Sie wissen, unsere Fraktion hat insbesondere an der Aufgabe 4 im Augenblick noch einige Bedenken, nicht inhaltlicher Art und auch nicht, was das Ziel angeht, sehr wohl aber, was die Art und Weise und den Weg angeht. Wir werden insbesondere in diesem Bereich noch einmal hinterfragen, ob wirklich sichergestellt wird, dass wir da auf einer verfassungsrechtlich soliden Grundlage arbeiten. Nichts wäre schädlicher, als wenn das, was wir gemeinsam hier auf den Weg brächten, nachher so nicht durchgeführt werden könnte, weil andere es in Zweifel ziehen könnten.

(Beifall bei der FDP)

Inhaltlich haben Sie uns bei den Vorhaben, die dieser Ausschuss hier zum Ziel hat, auf Ihrer Seite. Wir werden das gern unterstützen. Die meisten Punkte, denke ich, sind auch zwischen uns in den vergangenen Jahren schon sehr konstruktiv diskutiert worden. Insofern sehe auch ich einer Befassung in dem Ausschuss sehr positiv entgegen. Ich will allerdings auch in Richtung der Grünen sagen: Ich hoffe, dass wir das, was wir gemeinsam verabreden, dann wirk

lich auch einhalten und dass es nicht dazu kommt, wie wir das in Bremerhaven in diesen Tagen erleben, dass dann eine Rückabwicklung etwa in Fragen der Fünfprozenthürde wieder in Betracht gezogen wird. Ich bin der Meinung, wir sollten wirklich schauen, dass diese Dinge, die wir verabreden, dann auch im Konsens bleiben und dass wir dort auch zu Verabredungen kommen, die über längere Jahre tragen.

(Beifall bei der FDP)

Inhaltlich kann ich Ihnen sagen, ich bin sehr gespannt auf den Ausschuss und seine Arbeit, und ich hoffe, dass nachher ein Ergebnis dabei herauskommen wird, das wirklich alle 5 Fraktionen dieses Hauses gemeinsam tragen können und mit dem wir auch der Öffentlichkeit signalisieren, politische Teilhabe in der Freien Hansestadt Bremen ist erwünscht und soll gestärkt werden.

Das ist übrigens auch Aufgabe des Wahlergebnisses für die Bremische Bürgerschaft und insbesondere des Indikators Wahlbeteiligung. Ich glaube, Menschen sind nicht unpolitischer als vor 20 Jahren, aber sie wollen neue Formen und Wege der Demokratie gehen, und es gibt bestimmte Gruppen, die auch von vornherein von der Teilhabe ausgeschlossen sind. Dies gilt es im Zuge der Ausschussarbeit zu bearbeiten und im Zuge einer Veränderung der gesetzlichen Grundlagen auch zu verändern. Ich denke, bei vielen Menschen in Bremen und Bremerhaven treffen wir da auf offene Türen. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der FDP und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Ehmke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Dr. Kuhn hat den Rahmen dessen, was wir hier heute als Koalition vorschlagen und in dieses Parlament einbringen, umrissen. Ich will deshalb nicht mehr im Einzelnen in die Details einsteigen, aber ich will doch noch einmal sagen, worum es uns mit diesem Ausschuss politisch geht.

Herr Dr. Kuhn hat darauf hingewiesen, es geht uns darum, das Wahlrecht in zwei Punkten weiterzuentwickeln: Zum einen wollen wir ein Angebot an die jungen Menschen in Bremen und Bremerhaven richten, sich an politischen Prozessen aktiv beteiligen zu können. Wir erwarten heute viel von 16- und 17-Jährigen. Wir erwarten, dass sie viel Verantwortung übernehmen und dass sie sich in unser Gemeinwesen einbringen, und ich glaube, es ist richtig, dass wir ihnen im Gegenzug auch das Recht gewähren, sich –––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

an politischen Prozessen aktiv und gleichberechtigt beteiligen zu können.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der Linken)

Man muss auch sagen, dass die Forderung, die Rot und Grün schon lange erheben, heutzutage nicht mehr ganz so revolutionär ist wie vor einigen Jahren. Neu ist, dass wir gesagt haben, wir wollen uns – und ich glaube, dass Bremen dafür in einem besonderen Maße geeignet ist – auch dahingehend an die jungen Menschen wenden, dass wir ihnen das Wahlrecht zum Landtag gewähren wollen. Das ist in der Tat neu, aber wir wissen aus den beschriebenen Gründen auch, dass sich Bremen und die Stadtstaaten insgesamt für einen solchen Schritt eignen. Die Erfahrungen mit dem kommunalen Wahlrecht, das wir zum Teil in Bremen haben, im Hinblick auf die Beiräte, und das wir weiterentwickeln wollen, können aber auch anderen Ländern zeigen, dass man einen solchen Schritt gehen kann!

Die Frage, in welchen rechtlichen Rahmenbedingungen wir uns da bewegen, wird zu prüfen sein. Das ist völlig unstrittig. Der Kollege Möllenstädt hat darauf hingewiesen, dass die FDP in der einen oder anderen Frage rechtliche Bedenken hat, dass er erwartet, dass wir das, was wir politisch vereinbaren, noch auf eine solide rechtliche Grundlage stellen.

Herr Kollege Möllenstädt, ich kann Ihnen hier zusagen, das gilt selbstverständlich auch für die Koalition, aber gerade darum haben wir gesagt, wir wollen einen Ausschuss, in dem wir uns intensiv mit diesen Fragen auseinandersetzen. Es gibt durchaus den einen oder anderen Punkt, bei dem auch ich heute noch nicht ganz sicher bin, ob wir das, was wir politisch wollen, auch rechtlich erreichen können. Die Koalition ist aber willens, sich dieser Frage zu stellen, sich damit auseinanderzusetzen und nach Wegen zu suchen, das, was geht, auch umzusetzen.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der Linken)

Ein weiterer Punkt des Wahlrechts ist, Herr Kollege Kuhn hat darauf hingewiesen, dass wir es weiteren Gruppen, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, zugänglich machen wollen. Ich weiß, das ist rechtlich umstritten, es wird auch vielfach auf Rechtsprechung vergangener Jahre verwiesen, aber ich glaube, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich unsere Gesellschaft weiterentwickelt hat, dass wir heutzutage in einer Gesellschaft leben, in der Migrantinnen und Migranten ganz selbstverständlich Teil unseres Gemeinwesens geworden sind, indem wir Integration von ihnen erwarten und wir erwarten, dass sie sich gesellschaftlich einbringen.

Allein die Debatte über die Zuwanderung hat auch in der Volkspartei CDU in den letzten Jahren zu ei

nem Umdenken geführt, und ganz anders als vorher, als wir ein sehr viel konzentrierteres nationalstaatliches Verständnis vom deutschen Volk hatten, wissen wir heute, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der wir mit vielen Menschen unterschiedlicher Nationalitäten gemeinsam und solidarisch zusammenleben wollen, und darum gilt es immer wieder erneut zu prüfen, inwieweit wir diese Menschen auch in unsere demokratischen Prozesse einbeziehen können. Das stärkt am Ende nicht nur die Integrationsbereitschaft und den Integrationswillen dieser Menschen und den demokratischen Prozess insgesamt, sondern es stärkt auch die Legitimation dieses Hauses, von uns selbst. Je breiter wir in dieser Bevölkerung getragen sind, je mehr Menschen Anteil an den Wahlen dieses Hauses haben, desto breiter kann sich dieses Parlament auch aufstellen und sagen, wir haben eine breite Legitimation, nicht nur von den Leuten bestimmter Nationalitäten, sondern von denen, die hier leben, die diese Gesellschaft tragen und die für diese arbeiten und Verantwortung übernehmen.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der Linken)

Dass an dieser Stelle natürlich auch und in erhöhtem Maß rechtliche Fragestellungen zu prüfen sind, will ich nicht bestreiten, und das werden wir in diesem Ausschuss sauber und gründlich tun. Zur Volksgesetzgebung lassen Sie mich sagen: Wir müssen hier in der Tat ein Verhältnis neu austarieren, und zwar ein Verhältnis zwischen dem Erfordernis von Legitimation von Volksgesetzgebung auf der einen Seite und der Möglichkeit, dieses Instrument zu nutzen. Wir haben in Bremen ein Regularium, das sich in der Vergangenheit immer weiterentwickelt hat und das, wie wir aber heute feststellen müssen, noch nicht so weit entwickelt ist, dass es auch praktisch für bürgerliches Engagement und Bewegung nutzbar ist. In diesem Sinne wollen wir uns weiterentwickeln, wir wollen die Hürden senken, und wir wollen, dass Menschen Volksgesetzgebung als Instrument bürgerschaftlichen Engagements und als Instrument in sozialen Bewegungen nutzen können. Das war in der Vergangenheit in Bremen zu schwer. Wir wollen es leichter machen, wobei ich an dieser Stelle auch sage, wir wollen natürlich – und das werden wir in diesem Ausschuss diskutieren und am Ende austarieren müssen –, dass die gesellschaftliche Legitimation, die dahintersteht, auch erhalten bleibt, weil sich die Volksgesetzgebung wie auch das gewählte Haus im Übrigen am Ende einer gesellschaftlichen Legitimation bedienen können muss, und das heißt, man wird eine bestimmte Zahl von Menschen brauchen, die auch in Zukunft hinter diesen Anliegen stehen. Das ist aber auch unstrittig, nur in der Vergangenheit waren die Hürden einfach zu hoch, als dass das Ganze praktisch nutzbar gewesen wäre.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der Linken)

Ich will abschließend sagen, der Kollege Kuhn hat auf einen Punkt hingewiesen, der aus meiner Sicht zu einer der interessantesten, aber auch schwierigsten Fragen in diesem Ausschuss werden kann, nämlich die Frage, wie wir eigentlich den Anwendungsbereich der Volksgesetzgebung abgrenzen. Das wird nicht ganz einfach werden, aber ich glaube, es ist notwendig, dass wir uns dieser Frage stellen, denn ein Instrument, das im sachlichen Anwendungsbereich leerläuft, ist auch kein Beitrag zu mehr Demokratie.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

In diesem Sinne will ich die Worte des Kollegen Kuhn, „wir wollen etwas wagen“, aufgreifen und im Hinblick auf Sie, Herr Möllenstädt, noch einmal sagen, das Wagnis bezog sich nicht darauf, so habe ich den Kollegen Kuhn nicht verstanden, dass wir jetzt auf abenteuerlicher Grundlage alles einmal ausprobieren, aber wir wollen es wagen, uns der Debatte zu stellen. Wir wollen es wagen, nach Wegen zu suchen, wie im Rahmen unserer Verfassung, der Landesverfassung, des Grundgesetzes und der rechtlichen Rahmenbedingungen mehr Demokratie möglich ist, und auf diesen Weg wollen wir uns heute mit der Einsetzung dieses Ausschusses machen.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der Linken)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich hoffe, ich bin wieder einigermaßen trocken, es hat gerade furchtbar geregnet.

(Zuruf von der SPD: Es scheint doch die Sonne!)

Draußen jetzt, aber eben hat es noch geregnet. Das ist kein Indiz dafür, dass das, was wir vorhaben, schlecht ist, sondern das muss man aushalten wie auch die Widrigkeiten von Demokratie. Da muss man eben manchmal ein bisschen wasserdicht sein und manchmal aber auch ein bisschen durchlässig.

Wir reden über die zwei Fragen, wir reden über Integration in vielfältiger Hinsicht, von Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen, von jungen Menschen. Ich glaube, das ist ein bisschen weiter gefasst. Wir haben die Aufgabe, Menschen in vielfältiger Hinsicht wieder in die Entwicklung und Umsetzung von Politik zu integrieren, und Integration heißt für mich in diesem Zusammenhang in erster Linie Beteiligung. Wir müssen also viele Menschen, auch die, –––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

die wir bisher bewusst ausgegrenzt haben, aber auch diejenigen, die bisher formal eigentlich Teil von den Möglichkeiten waren, die sie hatten, wieder in die Gestaltung von Gesellschaft und Politik zurückholen.

Meiner Meinung nach gibt es da zwei Aufgaben: Der einen widmen wir uns jetzt möglicherweise mit der Einrichtung dieses Ausschusses. Ich meine aber, wir haben noch eine wesentliche zweite Aufgabe, nämlich die, dass Menschen an etwas beteiligt werden, das es noch gibt. Das heißt, dieses Haus, dieses Parlament, die demokratischen Institutionen, die wir kennen, müssen selbstverständlich auch noch in der Lage sein, irgendeine Form von Gestaltungsspielraum zu haben, sonst macht Beteiligung keinen Sinn. Das heißt, wir haben eine doppelte Aufgabe. Neben der Einrichtung von Ausschüssen, der Veränderung von Verfassung und der Organisation von formalen Richtlinien werden wir auch in Zukunft dafür sorgen müssen, dass ein Parlament wie hier etwas zu sagen hat, dass es Folgen hat und dass es auch Gestaltungsspielraum und Umsetzungskompetenz gibt.

Natürlich müssen wir auch vergleichsweise viele Menschen überzeugen, dass diese Form von Beteiligung Sinn macht. Weil ich weiß, dass es in der Vergangenheit vielfältige Formen von Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung gegeben hat: Viele von Ihnen sind auch deswegen solcher Dinge müde, weil es für sie in aller Regel folgenlos gewesen ist oder sie mit irgendeiner Form von schönen Worten abgespeist worden sind und sie nichts bewegt haben.

Wir sind selbstverständlich dafür, dass man sowohl die Verfassung als auch die Frage der Beteiligung an Wahlen und die Frage der direkten Demokratie zugunsten der Bürgerinnen und Bürger verändert. Mir ist nicht ganz klar, warum es dazu noch eines zweiten Ausschusses bedarf. Ich war sehr zufrieden damit, dass dieses Parlament einen Ausschuss für Beiratsangelegenheiten und Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung eingesetzt hat. Ich hätte ganz spontan gesagt, das, was wir jetzt vorhaben, ist auch in diesem Ausschuss eigentlich hervorragend angesiedelt, weil es ein Stück weit Beiräte, Beiratsvertreterinnen und -vertreter schon beteiligt an dieser Form von Prozess. Ich glaube, das ist gut, und ich glaube, ein Ausschuss, der sich über Beteiligungsangelegenheiten und Partizipation unterhält, kann auch dadurch beispielhaft wirken, dass er schon so arbeitet, wie er gern möchte, dass diese Gesellschaft ist. Es wird sich zeigen, ob der neue Ausschuss das kann.

Ich will dafür werben, dass sich dieser Ausschuss auch Gedanken macht, wen er außerhalb dieses Parlaments in diesen Prozess mit einbezieht. Es gibt diesen Verein „Mehr Demokratie“. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Kolleginnen und Kollegen aus diesem Verein einen ständigen Sitz in diesem Ausschuss und auch Rede- und Antragsrecht haben, dass wir sie in diesen Prozess also schon einbeziehen. Ich glaube auch, dass am Ende dieses Prozesses von Beteiligung und dem stärkeren Einbeziehen der Bürger et

was stehen wird, was uns möglicherweise noch etwas fremd ist.

Ich glaube, wenn wir es ernst meinen, müssen wir unseren Status in der Gesellschaft infrage stellen, und ich denke, demokratische Institutionen werden in Zukunft nicht mehr diejenigen sein, die von sich behaupten können, dass sie es bestimmen, sondern ich glaube, es wird dahin gehen, dass wir demokratische Prozesse verantwortlich moderieren und auch ein Stück Macht wieder abgeben. Auf diesem Weg sind wir, und deswegen unterstützen wir die Einrichtung dieses Ausschusses. Möglicherweise muss man auch verwinkelte Wege gehen, um Ziele zu erreichen, und wenn das so sein muss, dann tun wir das. – Vielen Dank!

(Beifall bei der Linken)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Winther.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Kuhn, Sie haben eingangs gesagt, Sie forderten eine lebendige Demokratie. Das ist ein Begehren, das wir nur voll unterstützen können.

Sie haben auf den Ausspruch von Willy Brandt abgehoben „Mehr Demokratie wagen“. Ich kann Ihnen zusichern, dass das ein Prinzip ist, das wir immer dann realisieren sollten und müssen, wenn es denn rechtlich möglich ist. Nur, dieses Mehr an Demokratie muss selbstverständlich in unsere Verfassung passen und darf sie nicht aushebeln. In diesem Sinne, sehr geehrter Herr Möllenstädt, wundert mich Ihr Beitrag schon, denn Sie haben eigentlich den kompletten Antrag unterstützt, und ich konnte nicht sehen, wo Ihr kritischer Part ist und wie Sie mit den einzelnen Rechten der jungen Leute, der Ausländer, umgehen wollen. Das hat mich schon verwundert, denn ich denke, eine Auseinandersetzung mit der Verfassung, mit der aktuellen Rechtslage, ist hier schon der Grundsatz, um diskutieren zu können.

(Beifall bei der CDU)

Für uns ist es selbstverständlich prüfenswert, wie Volksbegehren und Volksentscheide erleichtert werden können, um unseren Bürgern eine größere Möglichkeit zu geben, sich an der Politik zu beteiligen und ihre Interessen einzubringen. Natürlich müssen wir auch das neue Wahlgesetz, das wir in der letzten Legislaturperiode beschlossen haben, umsetzen. Was diese beiden Punkte angeht, stehen wir dem Antrag von Rot-Grün aufgeschlossen gegenüber und werden uns selbstverständlich aktiv und konstruktiv im neuen Ausschuss einbringen.

Die Punkte 2 bis 6 Ihres Antrages, sehr geehrte Kollegen, stoßen in der Fraktion der CDU allerdings auf –––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

verfassungsmäßige Fragen und doch einiges Unverständnis. Ich fange einmal an mit der Frage des Wahlrechts für 16- und 17-Jährige zur Stadtbürgerschaft, zur Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven und zum Landtag. Die Kollegen, die in der letzten Legislaturperiode dabei waren, erinnern sich, dass wir dieses Thema breit diskutiert haben, und sie erinnern sich auch, dass es in der 15. Legislaturperiode einen Ausschuss gab, der sich mit diesem Thema beschäftigt hat und einstimmig das passive Wahlrecht für 16bis 17-Jährige abgelehnt hat. Insofern erstaunt es etwas, dass Sie Ihre Meinung von damals umgeworfen haben.

Ich habe damals schon darauf hingewiesen, dass eine solche Erweiterung des Wahlrechts für den Landtag im Bundesgebiet einmalig ist. Mit gutem Grund hat kein anderes Bundesland einen ähnlichen Weg beschritten, denn er ist unserer Meinung nach verfassungswidrig. Ich will jetzt nicht die ganze Debatte aus dem März 2006 wiederholen, aber vielleicht nur einmal die Grundsätze. Es ist in Artikel 38 normiert, dass wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Regelung der Volljährigkeit aus dem Jahr 1974 die Grenzen zwischen Minderjährigkeit und Volljährigkeit auch für die Länder verbindlich festgelegt. Darüber können wir uns hier im Land nicht einfach hinwegsetzen.