Wer den Punkten 2 bis 5 des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/88 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer den restlichen Punkten des Antrags der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 17/88 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt den restlichen Punkten des Antrags einheitlich zu.
Bevor ich nun den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass bei dem Antrag „Frauenförderung in den Gesellschaftsverträgen/Satzungen öffentlicher Gesellschaftlichen verankern“ inzwischen eine Redezeit von 5 Minuten vereinbart worden ist. Das wird aber erst am Ende des Tages aufgerufen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute wollen wir Änderungen am Heilberufsgesetz und anderer Gesetze verabschieden. Das Gesetz gilt seit April 2005 und ist mehrfach verändert worden, so auch im Mai 2006, als das Heilberufsgesetz an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes angepasst wurde. Jetzt müssen wir gewisse EU-Vorgaben in nationales Recht verwandeln, das heißt, wir müssen über die Weiterbildung in den Berufen entscheiden. Über die Anerkennung von Berufsqualifikation entscheidet der Bund, soweit aber die Weiterbildung für die Berufsqualifikation betroffen ist, sind die Länder zuständig.
In diesem Änderungsentwurf soll auch zum ersten Mal in Bremen die Weiterbildung der Psychotherapeuten mit einbezogen werden. Daneben regelt dieser Entwurf unter anderem auch die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen, die Berufshaftpflicht der verschiedenen Berufsgruppen, und wie gesagt, das ist die Änderung, die wir heute beschließen wollen. Das Gesetz ist mit den Ressorts und mit den zuständigen Berufsorganisationen abgestimmt.
Meine Damen und Herren, neben dem Gesetzentwurf gibt es jetzt einen Änderungsantrag der Koalition, wie es in Gesetzgebungsverfahren auch üblich und die Regel ist, sei es im Bundestag oder in anderen Länderparlamenten, und er regelt jetzt die Hinterbliebenenversorgung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. Der Änderungsentwurf ist allgemein gefasst und gilt nur für die Ärztekammer in Bremen, die hier ein eigenes Versorgungswerk unterhält, während zum Beispiel die Apothekenkammer hier in Bremen ein Versorgungswerk mit Westfalen-Lippe, die Tierärztekammer, die Psychotherapeutenkammer ein Versorgungswerk mit Niedersachsen innehaben, wie gesagt, und dort gilt allerdings das Gesetz von Niedersachsen und eben auch von Nordrhein-Westfalen.
Was die Zahnärztekammer in Bremen angeht: Sie hat ein Versorgungswerk mit Berlin, und hier wurde diese Änderung, die wir heute beantragen, schon durch Berlin eingearbeitet. Das heißt, für die Bremer Zahnärzte gilt diese Regelung schon, wie sie auch bei der allgemeinen Rentenversorgung im Bundesgebiet, auch für uns alle, bereits gilt.
Die hiesige Ärztekammer hat sich dagegen ausgesprochen. Sie sagte, es wurde zu wenig mit ihr kommuniziert, und diese Änderung hätte in der Anhörung mit einbezogen werden müssen. Wir sagen, wir können auch im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen einarbeiten. Es wurde mit der Ärztekammer abgesprochen, aber sie sagte, sie müsste die Beiträge neu ermitteln, und es könne Beitragssteigerungen geben. Wir als Fraktion oder Koalition sehen das nicht so, denn es gibt bisher auf Bundesebene 20 000 eingetragene Lebenspartnerschaften. Das heißt, wenn man das auf Bremen herunterbricht, würde es kaum Auswirkungen erzielen, denn bei diesen 20 000 bundesweit eingetragenen Lebenspartnerschaften sind auch andere Berufsgruppen mit einbezogen. Von daher sagen wir, wir sollten diese Änderung jetzt verabschieden, zumal auf EU-Ebene der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs diese Regelung befürwortet, und von daher sehen wir als Koalition keinerlei Hindernisse, das zu tun.
Wie wir erfahren haben, will die Union hier im Hause gegen den Änderungsentwurf stimmen. Ich kann nur darauf hinweisen, die CDU-Sozialministerin in Niedersachsen hat bei den Zahnärzten eine Anordnung verfügt, dass diese Regelung übernommen werden soll. Ich meine, das ist fortschrittlich, und das ist in Richtung einer Großstadtpartei auch notwendig.
Von daher, meine ich, sollten wir diesem Änderungsentwurf zustimmen, und wir sind eben für ein gleiches Recht für alle und sagen: Stimmen Sie zu, und dann können wir das Gesetz so umsetzen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mein Kollege Brumma ist darauf eingegangen, was das Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes und anderer Gesetze beinhaltet, deshalb werde ich darauf nicht mehr eingehen. Wir haben da auch keinen Dissens, so haben wir es jedenfalls auch in der Gesundheitsdeputation beraten. Der Dissens ist hier, denke ich, bei unserem Änderungsantrag, und deshalb werde ich nur darauf eingehen.
Wir möchten in unserem Änderungsantrag ganz gern – und das finden wir wichtig –, dass dieses Gesetz auch die Grundsätze des Lebenspartnerschaftsgesetzes berücksichtigt, also dass die Gleichstellung möglich wird, wie wir sie jetzt auch im Beamtenrecht für die Versorgung von Lebenspartnern beschlossen haben. Wenn wir jetzt neue Gesetze auf den Weg bringen, gehört dies hier automatisch dazu, und deshalb müssen wir das hier heute auch mit einarbeiten.