Protocol of the Session on January 26, 2011

Wenn Eltern ein Kind verlieren, befinden sie sich in einem Schock- und in einem Ausnahmezustand. Das kann, glaube ich, jeder von uns nachfühlen. Für betroffene Eltern kann die verpflichtende Obduktion eine erhebliche zusätzliche Belastung darstellen. Um dies zumindest zu mindern, wird ein sogenannter Richtervorbehalt eingefügt. Das heißt, die Eltern müssen zu der beabsichtigten Obduktion angehört werden und können hierzu Widerspruch einlegen. Über diesen Widerspruch entscheidet dann letztendlich der zuständige Richter.

Ich möchte noch einmal eindeutig festhalten, der Gesetzentwurf verletzt keine Grundrechte. Dies gilt auch für das über den Tod hinausreichende Recht des verstorbenen Kindes auf den Schutz der Menschenwürde, und dies gilt natürlich auch für das Recht der Angehörigen auf Totenfürsorge. Dies ist auch bei der Anhörung von dem Rechtsausschuss deutlich geworden. Die geladenen Sachverständigen haben den Gesetzentwurf weit überwiegend sehr positiv beurteilt. Die Ärzte haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Durchführung einer Obduktion in den genannten Fällen für die Eltern auch sehr hilfreich sein kann. Sie erfahren die konkrete Todesursache ihres Kindes und werden dadurch oft von lebenslangen Schuldgefühlen befreit.

Wir werden dem Ansinnen des Rechtsausschusses auch gern nachkommen und einen Handlungsleitfaden, eine Richtlinie zur konkreten Umsetzung der Obduktionspflicht erstellen, die der äußerst sensiblen Situation Rechnung trägt. Wir werden sie natürlich mit allen Beteiligten, natürlich auch mit den Elternvereinen abstimmen, und insoweit noch einmal ein Dankeschön an Frau Winther, dass Sie hier die Bedenken, die dort geäußert worden sind, noch einmal formuliert haben!

Insgesamt hat die überwiegende Mehrheit des Rechtsausschusses den vorgelegten Gesetzentwurf mit der verpflichtenden Obduktion von Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres befürwortet. Sie haben hier jetzt noch einmal Ergänzungen zu dem Paragrafen 23 hinzugefügt. Das halte ich für sinnvoll.

Wir haben uns insgesamt für die Entwicklung dieses Gesetzes die Zeit genommen, die es bei diesem sehr sensiblen und sicherlich auch emotionalen Thema braucht. Deswegen gilt mein herzlicher Dank all denjenigen, die bei der Anhörung dabei waren, die vom Rechtsausschuss bei der Anhörung dabei waren, die auch den Experten hier noch einmal ihre Position sehr deutlich gemacht haben. Ich bitte Sie daher, sich hier dieser Auffassung anzuschließen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN )

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und DIE LINKE, Drucksache 17/1631, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der CDU und DIE LINKE

mit der Drucksachen-Nummer 17/1631 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. Ti m k e [BIW], Abg. Ti t t - m a n n [parteilos] und Abg. W o l t e m a t h [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Änderungsantrag zu.

Jetzt lasse ich über das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen, Drucksache 17/1250, in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Leichenwesen, Drucksache 17/1250, unter Berücksichtigung der soeben beschlossenen Änderung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abg. Ti m k e [BIW], Abg. Ti t t - m a n n [parteilos] und Abg. W o l t e m a t h [parteilos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Jetzt lasse ich über die Ziffer 2 des Antrags des Rechtsausschusses abstimmen.

Wer der Ziffer 2 des Antrags des Rechtsausschusses mit der Drucksachen-Nummer 17/1586 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen FDP)

Stimmenthaltungen?

(CDU, Abg. T i m k e [BIW], Abg. T i t t - m a n n [parteilos] und Abg. Woltemath [parteilos])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt der Ziffer 2 des Antrags zu.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 17/1586, Kenntnis.

Kooperationsverbot im Bildungs- und Wissenschaftsbereich abschaffen!

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 6. Oktober 2010 (Drucksache 17/1475)

Wir verbinden hiermit:

Kulturhoheit den Ländern belassen

Antrag der Abgeordneten Dr. Buhlert (FDP) unf Dr. Möllenstädt (FDP) vom 9. November 2010 (Drucksache 17/1518)

s o w i e

Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern bei Bildung und Wissenschaft

Antrag der Fraktion der CDU vom 9. November 2010 (Drucksache 17/1520)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Othmer. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin hat das Wort Frau Kollegin Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wie eng sollen Bund und Länder in den Fragen der Bildungspolitik und der Wissenschaftspolitik zusammenarbeiten? Über diese Frage haben wir uns hier im Haus schon mehrfach ausgetauscht, uns auch die Köpfe heiß geredet. Die einen haben gefordert, die Länder sollen alles machen, und dagegen stand oftmals eine Position, die man so zusammenfassen kann, dass der Bund alles allein entscheiden soll. Der Antrag von Rot-Grün bewegt sich genau in der Mitte. Wir setzen uns dafür ein, dass Bund und Länder in Sachen Bildung und Wissenschaft wieder stärker zusammenarbeiten, nämlich so, wie es einmal in der Vergangenheit war und sich über Jahre hinweg auch bewährt hat. Dafür legen wir heute einen Antrag vor, der den Senat auffordert, dieses Anliegen auch im Bundesrat zu unterstützen. Ich finde es sehr positiv, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und auch von der SPD, dass auch eine Kehrtwende eingetreten ist, also ein Umdenken. Das war ein Thema, dass die Große Koalition im ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Bund bei der Föderalismuskommission I entschieden hat, dass den Ländern mehr Kompetenzen gegeben werden, der Bund sich weitgehend aus der Bildungspolitik zurückzieht, auch mit der Konsequenz, dass keine finanziellen Mittel mehr für die Bildungs- und Wissenschaftsaufgaben in die Länder fließen. Frau Prof. Schavan hat ihre Position eigentlich gänzlich verändert.

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Sie ist keine Landesministerin! Daran liegt das!)

Das mag vielleicht auch daran liegen, Herr Dr. Buhlert, aber der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann! Ich finde, in diesem Fall ist es sehr gut, dass das Denken die Richtung gewechselt hat, damit wir zu einer Lösung kommen, die den Kindern und Jugendlichen und den jungen Menschen an den Universitäten auch zugutekommt.

Warum setzen wir uns dafür ein? Wir halten es für sinnvoll, dass der Bund Geld in die Hand nimmt. Wir haben als Bundesland Bremen sehr von einem Ganztagsschulprogramm profitiert. Wir haben damals über 28 Millionen Euro vom Bund bekommen und sind beim Thema Ganztagsschulen auch immer noch einer der bundesweiten Vorreiter. Ich finde es richtig, dass der Bund sich an solchen Programmen beteiligt. Wir haben arme und reichere Bundesländer, wir haben das Grundgesetz, das sagt, es soll gleiche Lebenschancen für die Menschen geben, egal wo sie in Deutschland wohnen.

Bei einem Wettbewerb, in dem jedes Land auf sich allein gestellt ist, haben ärmere Länder wie das Bundesland Bremen das Nachsehen, und das haben wir in den letzten Jahren auch schon deutlich gespürt. Reichere Bundesländer können mehr investieren, und wir sind auf das angewiesen, was wir an Mitteln dafür freimachen können. Ich glaube, auch an diesem Punkt ist es wichtig, dass der Bund sich an der Bildungsfinanzierung an Schulen, an Hochschulen und an Universitäten beteiligt, und das ist, finde ich, auch die Aufgabe des Bundes.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Jetzt können wir uns in dieser fünfminütigen Debatte auch noch kräftig darüber streiten: Machen viele Köche einen guten Brei, oder verderben viele Köche einen Brei? Ich glaube, der Weg liegt dazwischen. Es ist wichtig, dass wir uns bundespolitisch über die Ziele einigen: Wie sind die Bildungsstandards? Welche Kompetenzen sollen Schülerinnen und Schüler erreicht haben? Welche Inhalte sollen beim Abitur vermittelt werden? Wie sieht der mittlere Bildungsabschluss aus? Die Wege, wie die Bundesländer das erreichen, diese Kompetenzen sollten aber auch weiterhin bei den Ländern liegen. Ich glaube, da ist

der Bund auch gut beraten, sich aus diesen Fragen herauszuhalten.