Protocol of the Session on December 9, 2010

(Beifall bei der FDP)

Dass sich der Senat immer noch die Förderung des künstlerischen Nachwuchses als kulturpolitische Schwerpunktsetzung auf die Fahne schreibt, ist unter diesen Umständen eine Farce. Die Leidtragenden sind die Kulturschaffenden, denen eine zusätzliche Stütze in einem schwierigen Förderumfeld genommen wird. Wäre sich der Senat wirklich der Bedeutung der Förderung des künstlerischen Nachwuchses und des hohen Rangs des Stiftungszwecks bewusst, hätte er sich es nicht so leicht machen dür––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

fen. Wir werden dem Gesetzentwurf deshalb nicht unsere Zustimmung geben. – Vielen Dank!

(Beifall bei der FDP)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Beilken.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf sieht einen Verbrauch des Stiftungsvermögens über 400 000 Euro pro Jahr vor. Ursprünglich sollte es von den Zinsen und auch durch Zustiftung einen Ertrag geben. Die Zustiftung war der eigentliche Zweck, aus den Zinsen, die dann aus beiden Summen – den von Bremen gegebenen 2,5 Millionen Euro sowie der erhofften Zustiftung – vorliegen würden, sollte die Jugendkultur gefördert werden. Das ist nicht aufgegangen, das wissen wir. Wir haben durch diese Stiftung immerhin erfolgreich 20 000 bis 30 000 Euro jährlich dazubekommen, und das ist der Zweck, und der kann auch durch die jetzige Lösung fortgesetzt werden. Das finde ich gut, und es ist auch richtig, dass jetzt die Summe verbraucht werden muss. Es ist hier von niemandem in Abrede gestellt worden, dass der Rechnungshof an der Stelle recht hat, wenn er sagt: Wenn der Zweck der Zustiftung über längere Zeit nicht erfüllt wird, ist diese Konstruktion nicht haltbar. Dem ist dann nachgekommen worden, indem es jetzt über einen Zeitraum verbraucht wird – da kann man jetzt die Zinsen, Frau Motschmann, schätzen, wie sich das Vermögen dann noch verzinst über mehrere Jahre, es wurde von zehn Jahren gesprochen, mögen es vielleicht sieben oder acht Jahre sein –, auf jeden Fall gibt es nach meinem Wissen keinen Bereich in der nicht gesetzlich vorgeschriebenen Planung des Landes Bremen, der auf diese Zeit so gesichert ist wie die Stiftung des künstlerischen Nachwuchses durch diese Konstruktion. Frau Motschmann behauptet hier ganz genau das Gegenteil. In Wirklichkeit ist die CDU ja da Verursacher der Finanzknappheit, die wir haben,

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Ach!)

denn Sie sind die Einpeitscher in Sachen Sparen auf allen Ebenen dieser Republik und in diesem Land.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Ach so! Wir sind also selbst schuld!)

Sie sind dafür verantwortlich, dass die Kulturszene Not leidet, dass sie auch in einer Weise zurückgehen wird – –.

Ja, weil Sie auf Bundesebene das Geld verknappen! Wir haben es im Moment im Zusammenhang mit Arbeitsangelegenheiten, die eine große Aufgabe übernehmen, wo die Leute durch Ihre Politik auf Bundesebene wirklich kopfstehen. Im Land kommen Sie mit Sparvorschlägen, die so absurd sind, dass Sie schon selbst keine mehr nachliefern möchten, und natürlich ist die Kultur der erste Bereich, der dann durch diese Politik leidet, die insbesondere von Ihnen betrieben wird.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke)

Nein, geht nicht! Wenn Sie jetzt noch sagen, hier müssen Sie an der Stelle noch den Schutzpatron der Kultur spielen, ist das extrem widersinnig zu der Politik, die Sie machen, und das ist schon etwas aufregend. Ich war etwas verwundert darüber, wie Sie das hier an dieser Stelle verdrehen, das muss ich sagen, Frau Motschmann, auch von Ihnen an der Stelle ein Stück weit enttäuscht!

Wir finden es auch gut, wenn durch das, was Sie Löcher stopfen genannt haben, im Kulturetat Geld zur Verfügung steht, das sonst nicht zur Verfügung stünde. Wir hätten das Geld sonst nicht, und der Absturz für die Kultur, den natürlich auch Rot-Grün hier mit zu verantworten hat, würde schneller gehen. Ich befürchte ihn, und er kann auf diese Weise aufgehalten werden.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Dann lassen Sie uns doch eine Million Euro herausneh- nehmen! Oder zwei!)

Die Not, die wir in der Kulturdeputation erleben und die in allen kulturellen Institutionen unterschwellig bekannt ist, besonders in den kleineren und bei der freien Kunst, kann dadurch gelindert werden, und es kann Zeit gewonnen werden, um hier dann vielleicht umzusteuern, und das nennen Sie schnöde Löcher stopfen. Ich finde das aus der praktischen Politik einen sehr wertvollen Effekt, den man wirklich nur als Glücksfall bezeichnen kann, muss ich sagen, diese Gelegenheit zu nutzen für die Kulturpolitik in Bremen. – Danke schön!

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf vielleicht noch einmal an den Ursprung der Stiftung erinnern: 2003 haben wir uns in der damaligen Großen Koalition unter maßgeblicher Beteiligung der beiden Fraktionen – und man kann auch sagen der beiden damaligen Frak

tionsvorsitzenden – auf ein Programm geeinigt, das hieß, wir wollen für Kinder und Jugendliche in Stadtteilen in Bremen und Bremerhaven mehr tun. Darüber stand die Überschrift: Die Große Koalition zeichnete sich durch große Projekte aus. Ich habe das häufig auf den Punkt gebracht: Es ist leichter, eine Million Euro für ein Projekt zu bekommen als 10 000 Euro für ein Kultur- oder Jugendprojekt in den Stadtteilen.

Wir haben damals gesagt, wir setzen den Schwerpunkt Projekte für Kinder und Jugendliche in zwei instrumentellen Formen. Das eine war das ImpulsProgramm für lebenswerte Städte. Da haben wir gesagt, wir wollen jährlich Projekte aus dem Haushalt finanzieren, und wir haben einen zweiten Schwerpunkt gesetzt, das ist der der Förderung des künstlerischen Nachwuchses. Da haben wir seinerzeit gesagt, wir wollen, weil wir, anders als bei dem erstgenannten Einsatz, auf Zustiftungen von Privaten setzen, das Geld, das wir für mehrere Jahre zukünftig ausgeben wollen in diesem Bereich, der kulturellen Nachwuchsförderung in eine Stiftung geben mit der Zielsetzung, Zustiftungen zu erreichen. Das war die Überlegung seinerzeit.

Frau Motschmann, nun wissen wir, dass es so nicht gekommen ist. Aus den Erträgen allein kann die Stiftung nicht das tun, was sie sollte, und die Zustiftungen sind nicht in dem Maße erreicht worden. Die Menschen – man versteht es doch auch, ein bisschen jedenfalls – wollen ihre Unterstützung lieber in sehr konkrete Projekte hineingeben als in einen Kapitalstock einer Stiftung, das ist so.

Das Zweite: Man kann vom Rechnungshof halten, was man will – Frau Motschmann, das überrascht mich zwar ein bisschen! –, aber ernst nehmen muss man die Argumente. Wenn der Rechnungshof sagt, liebe Leute, wenn ihr geliehenes Geld in eine Stiftung steckt, und die Erträge sind geringer als der Aufwand, den wir für das geliehene Geld haben, dann muss der zweite Zweck, den ihr mit der Stiftung erreichen wollt, nämlich private Zustiftung, dann aber funktionieren.

Es ist nicht so. Deswegen will niemand den Schwerpunkt der Kulturpolitik oder, ich sage einmal, die Politik für wirklich lebenswerte Städte in Bremen und Bremerhaven aufgeben, und auch niemand will aufgeben, in den kulturellen künstlerischen Nachwuchs zu investieren. Die Frage ist, mit welchen Instrumenten wir das tun. Die Stiftung hat sich nicht als das Mittel der ersten Wahl erwiesen, und deswegen suchen wir einen anderen Weg. Die Alternative wäre in der Tat – Frau Krusche hat es gesagt, und Herr Senkal hat auch darauf hingewiesen –, das Geld an den Gesamthaushalt zurückzugeben und dann jedes Jahr darum zu kämpfen, im Parlament anzutreten, um Mittel für diesen Bereich zu haben oder ihn zu sichern für die nächsten Jahre, und das sind mehr, als Sie gesagt haben.

Frau Motschmann, wenn Sie einmal ins Gesetz schauen, das Ihnen zur Zustimmung vorgelegt wird,

da heißt es nämlich: Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ab dem Inkrafttreten des Gesetzes bis zu 400 000 Euro pro Kalenderjahr zur Erfüllung des Stiftungszwecks verbraucht werden, solange das Stiftungsvermögen nach der Entnahme 750 000 Euro übersteigt. Danach dürfen aus dem Stiftungsvermögen bis zu 120 000 Euro pro Kalenderjahr entnommen werden. Frau Motschmann, was wir hier geregelt haben, ist die Sicherung des Geldes für den Kulturbereich, aber viel konkreter, die Sicherung dafür, dass wir es auch dem Zweck entsprechend einsetzen können, wie es die Startstiftung immer noch zur Grundlage hat. Das wird auch so bleiben, denn die Kriterien, nach denen Geld aus diesem Stiftungsvermögen geleistet werden kann, haben sich nicht geändert. Dieses Geld ist für diesen Bereich gesichert, und wir kommen den Erwartungen des Rechnungshofs nach, natürlich auch unter dem Eindruck unserer Situation. Ich halte das für eine nicht optimale Regelung, aber ich halte es unter den gegebenen Umständen für eine solche, mit der wir, die wir Kulturpolitik gemeinsam betreiben wollen, sehr zufrieden sein dürfen. – Vielen Dank!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses, Drucksache 17/1504, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, FDP und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und um Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und dies interfraktionell beschlossen wurde, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses, Drucksache 17/1504, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, FDP und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. Meine Damen und Herren, als nächstes rufe ich auf – zur Mittagspause.

(Heiterkeit)

Wir setzen die Tagesordnung mit dem Tagesordnungspunkt 27, Keine Prämie für Heim und Herd: Betreuungsgeld abschaffen!, um 14.45 Uhr fort. Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag). (Unterbrechung der Sitzung 13.04 Uhr)

Vizepräsident Frau Dr. Mathes eröffnet die Sitzung wieder um 14.45 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich die Ihlpoler Hügelländer und Mitglieder des Bürgervereins Bremerhaven/Geestemünde. Herzlich willkommen in der Bremischen Bürgerschaft!

(Beifall)

Wir setzen die Tagesordnung fort.

Keine Prämie für Heim und Herd: Betreuungsgeld abschaffen! Antrag der Fraktion der FDP vom 19. Oktober 2010 (Drucksache 17/1489)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Rosenkötter.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Buhlert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist klar, dass wir überparteilich die Priorität haben, dass das, was wir für Kinderförderung machen wollen, auch bei Kindern ankommt. Ich glaube, das ist das wirkliche Ziel, über das wir diskutieren müssen. Es klang vorhin in einer Debatte auch schon an. Wir müssen uns in der Tat angesichts der Entwicklungen und der Diskussion über all das, was an Transferleistungen passiert, fragen, ob das, was im Moment in Berlin beschlossen wird, im Koalitionsvertrag steht – zumal auch Alternativen im Koalitionsvertrag stehen –, tatsächlich das Richtige ist, nämlich das Betreuungsgeld oder, wie es andere sagen, die Prämie für Heim und Herd. Wir als FDP wollen mit dem Antrag deutlich machen, dass wir als Bremer FDP das so nicht wollen. Wir wollen hier noch einmal auffordern nachzudenken, ob man das Betreuungsgeld nicht wirklich aufgeben sollte.

Es geht um zwei Milliarden Euro, die dafür vorgesehen sind, die unseres Erachtens besser bei Kindern ankommen würden, wenn man andere Lösungen wählte. Man muss dazu die Historie kennen. Das Kinderförderungsgesetz wurde 2008 beschlossen. Es ging beispielsweise darum, die Betreuung der unter Dreijährigen auszubauen: 35 Prozent. Es geht darum, den Rechtsanspruch für die Betreuung der unter Dreijährigen ab 2013 umzusetzen. Sie wissen, dass ich mich immer sehr dafür einsetze und drängele, dass es dann auch ausreichend passiert. Jetzt geht es auch darum, wie man es finanzieren kann. Wenn man den Kommunen zwei Milliarden Euro für so etwas zur Verfügung stellen würde, wären das nach Königsteiner Schlüssel circa ein Prozent für Bremen, und das sind 20 Millionen Euro für Bremen und Bremerhaven. Das wäre Geld, mit dem wir einen solchen Ausbau schaffen müssten.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Es gibt auch andere Möglichkeiten, die besser wären, als das Geld einfach Eltern zu geben. Es mag ja einige Eltern geben, die es für ihre Kinder einsetzen. Wir können aber bei solch einer Prämie nicht sicherstellen, dass es bei den Kindern ankommt. Wir wollen, dass dieses Geld tatsächlich bei den Kindern ankommt. Man müsste, wenn man es nicht den Kommunen gibt, überlegen, ob man Gutscheine oder so etwas als Möglichkeit wählt. Auf jeden Fall sollte man Wege suchen, die sicherstellen, dass das Geld bei den Kindern ankommt und nicht irgendwo anders landet.

Wir wollen, dass es wirklich eine freie Wahl von Betreuungsmöglichkeiten gibt. Das heißt aber, es muss erst einmal auch genügend Betreuungsmöglichkei