Krankenhäuser sind Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Hier haben wir als Land eine Verpflichtung. Die Rahmenbedingungen haben sich seit Einführung der Fallpauschalen stark verändert. Es entstand dadurch mehr Wettbewerb, der einige ordnungsrechtliche Leitplanken erfordert. Dabei muss aus unserer Sicht der Patient immer im Mittelpunkt des Geschehens stehen und nicht das Gewinnstreben.
Wir wollen mit dem Gesetz die verbindliche Absicherung der Qualität in allen Häusern erreichen. Wir wollen die Patientenrechte stärken. Es soll in jedem Haus einen Patientenfürsprecher geben. Patienten sollen verbesserte Auskunftsrechte erhalten, das Entlassungsmanagement wird für alle Häuser zur Pflicht. Besonders sind hier hoch betagte und ältere Patienten zu beachten und zu versorgen. Die bisherige Hygieneverordnung, die vorbildlich ist – das haben wir bei den Skandalen in München und Mainz erlebt –, soll jetzt in Gesetzesform gegossen werden, wir haben eine solche Hygieneverordnung bereits. Auch soll eine 24-stündige Notfallbereitschaft mit Facharztstandard gesetzlich gesichert werden. Das dient alles der Qualitätssicherung und dem Patienten.
Die Korruptionsprävention wird in diesem Gesetz ebenfalls festgeschrieben. Privatpatienten dürfen keine bessere medizinische Versorgung als Kassenpatienten erhalten. Die Investitionsförderung wird auf Investitionspauschalen umgestellt. Das ist sinnvoll und gibt den Häusern mehr Bewegungsfreiheit.
Für uns ist dieses Gesetz nicht wettbewerbsfeindlich, wie es die Krankenhausgesellschaft formuliert, für uns ist genau das Gegenteil der Fall. Die Sichtweise der Krankenhausgesellschaft unterliegt lediglich einer kurzfristigen betriebswirtschaftlichen Betrachtung. Wir als Koalition sehen eine hohe Qualität in der Krankenhausversorgung als volkswirtschaftlich sinnvoll und in einer mittelfristigen betriebswirt
Inzwischen werden die bisher existierenden Landeskrankenhausgesetze in den anderen Bundesländern reformiert, denn sie sind teilweise noch unter Tagessatzbedingungen erstellt worden. Sie müssen daher neu justiert werden. Ebenso haben wir dieses Gesetz bereits im Koalitionsvertrag 2007 festgeschrieben. Es war somit lange bekannt, dass wir ein derartiges Gesetz wollen.
Vonseiten der Krankenhausgesellschaft gibt es immer noch Kritik, sie will am liebsten keine Regelung. Auch sind ihr die Investitionen zu gering. Allerdings sagen wir, das ist kein alleiniges bremisches Problem, sondern es ist bundesweit anzutreffen. Erst gestern habe ich in den Medien verfolgt, Niedersachsen investiert im nächsten Jahr gerade einmal 35 Millionen Euro in alle Krankenhäuser des Landes. Wir liegen da mit unseren 26 Millionen Euro, glaube ich, noch ganz gut. Das zeigt auch deutlich, welchen hohen Stellenwert wir der Krankenhausversorgung geben.
Meine Damen und Herren, in den ersten Entwurf wurden einzelne sinnvollen Vorschläge von den Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft eingearbeitet. Dabei wurde die 24-Stunden-Notfallbereitschaft bedarfsorientiert angepasst. Die Bürokratie wurde auch reduziert. Die Häuser müssen nur noch alle zwei Jahre einen Weiterbildungsbericht vorlegen. Durch die Investitionspauschalen müssen weitaus weniger Berichte und Dokumente vorgelegt werden. Bei der Weiterbildung muss nur alle zwei Jahre ein Bericht erstellt werden.
Bevor der Senat den endgültigen Entwurf am 16. November 2010 verabschiedet hatte, wurde von der rot-grünen Koalition am 4. November 2010 im Krankenhausausschuss bereits angekündigt, dass es zu diesem Gesetzentwurf auch eine öffentliche Anhörung am 13. Januar 2011 geben wird. Anschließend soll das Gesetz von uns in der zweiten Lesung beschlossen werden. Zwar beklagt sich die Krankenhausgesellschaft immer noch, dass es keine Anhörung gegeben hat. Das weisen wir aber zurück, da wir sie bereits am 4. November 2010 angekündigt haben.
Die Krankenhausgesellschaft sagt, einige Regelungen würden dem Bundesgesetz widersprechen. Dies wurde vom Justizressort bei seiner Prüfung nicht festgestellt.
Es gebe durch die Weiterbildungsbefähigung Schwierigkeiten bei der Zulassung zum Krankenhausplan, und bei den Feststellungsbescheiden könne es zur Schließung von Abteilungen kommen. Hier müssen wir entgegnen, dass daran auch unsere Seite keinerlei Interesse hat. Auch sieht die Ärztekammer diese Dramatik nicht, wie sie in einem Schreiben verfasste.
Also, meine Damen und Herren, im laufenden Verfahren können noch weitere Vorschläge eingearbeitet werden. Wir sagen, ein Gesetz geht nie so in die Beratung, wie es am Ende herauskommt.
Deswegen beantragen wir die Überweisung in den Krankenhausausschuss zu einer öffentlichen Anhörung und sagen: Meine Damen und Herren, tragen Sie den Gesetzentwurf mit, das setzt Maßstäbe, insbesondere in Fragen der Qualität und der Patientenrechte! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegt, wie gesagt, der Entwurf des Krankenhausgesetzes vor, den wir gleich in den Landeskrankenhausausschuss überweisen werden. Deshalb nur einige Punkte von meiner Seite!
Was macht man als Oppositionspolitiker, wenn einem eine solch komplexe Materie vorgelegt wird? Man informiert sich bei den Beteiligten und vor allen Dingen bei den Betroffenen. Das heißt, man führt umfangreiche Gespräche mit den Krankenhäusern, Ärztekammern, Krankenkassen, Juristen und den Verbänden, um nämlich die Auswirkungen aus fachlicher Sicht für die Betroffenen auch erst einmal feststellen und beurteilen zu können, und man schaut gegebenenfalls auch in andere Bundesländer.
Schon in den schriftlichen Stellungnahmen, insbesondere der Krankenkassen und der Krankenhäuser, wurden erhebliche Bedenken mitgeteilt, die – das hat Herr Brumma schon gesagt – bis zur kompletten Ablehnung der geplanten Veränderung gehen. Wie sehen die Begründungen aus? Es entstehen, so heißt es dort, schwerwiegende Nachteile, die den Krankenhäusern im Land Bremen aus dem Gesetz erwachsen. Das Gesetz ist überflüssig, bürokratisch, kostentreibend und wettbewerbsfeindlich, so lautet im Üb
rigen die Stellungnahme aller Krankenhäuser und aller regionalen Krankenkassen im Land Bremen einstimmig. Das darf man erst einmal nicht übersehen und muss es auch einmal zur Kenntnis nehmen!
Womit müssen wir Parlamentarier uns also auseinandersetzen? Wir müssen uns mit der Frage beschäftigen, ob es einen Bedarf für dieses Gesetz gibt, in dem Dinge parallel auf Landesebene geregelt werden, die so abschließend bereits bundesrechtlich geregelt sind. Der Grund aus Sicht der senatorischen Behörde, den Krankenhäusern so viele Pflichten wie jetzt im vorgelegten Entwurf aufzuerlegen und sich selbst derart viele Sanktionsmöglichkeiten zu eröffnen, zeugt im Prinzip, wenn man es genau betrachtet, davon, dass es hier ein Misstrauen gegenüber den bremischen Krankenhäusern oder vielleicht auch schlechte Erfahrungen in der Vergangenheit gibt. Im Krankenhausausschuss wurde auch nachgefragt: Gibt es diese Gründe? Der zuständige Staatsrat hat allerdings keine besonderen Beispiele, keine Gründe benannt. Wir wissen also gar nicht, welche objektiven Gründe es gibt, ob Krankenhäuser schlecht arbeiten oder vielleicht auch nur Qualitätsnormen nicht eingehalten haben.
Die nun von Ihnen, insbesondere von der Behörde und Rot-Grün, öffentlich so gelobten Qualitätsmaßnahmen in dem Entwurf, die nun ergänzt werden sollen zu dem bisherigen Status, werden im Übrigen bereits im SGB V umfassend geregelt und sichergestellt. Darüber hinaus gibt es rechtsverbindliche Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, die auch in Bremen eingehalten werden. Die Einführung paralleler Regelungen zur Qualitätssicherung auf Landesebene zum Bundesgesetz, insbesondere durch die Festlegung im Krankenhausplan, stellt auch aus unserer Sicht eine Überregulierung dar.
Da auch andere Bundesländer darauf verzichten – vor allen Dingen auch das Land Niedersachsen –, ist der Vorwurf der Überregulierung in Verbindung mit einem erheblichen Wettbewerbsnachteil natürlich auch zu betrachten. Die Aufnahme eines Krankenhauses in einen Krankenhausplan wird derzeit wie folgt geregelt: Ein Krankenhaus wird in den Krankenhausplan aufgenommen, wenn es zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung beiträgt, leistungsfähig ist und wirtschaftlich arbeitet.
Jetzt wird aber in Bremen als einzigem Bundesland festgelegt, dass weitere Anforderungen notwendig werden, um in diesen Krankenhausplan aufgenommen zu werden. Es wurde gerade schon als Beispiel genannt: Die volle Weiterbildungsbefugnis der leitenden Ärzte und die Zulassung als Weiterbildungsstätte sollen Voraussetzungen für die Aufnahme in
den Krankenhausplan sein. Hierzu lese ich dann schon auch die Stellungnahmen von Juristen, die dies als eindeutig bundesrechtswidrig beurteilen.
Darüber hinaus sind in dem Entwurf noch weitere Nebenbestimmungen, auf die ich jetzt noch nicht eingehen will – die können wir später dann noch einmal diskutieren –, benannt, die bei Verstoß zum Entzug der Zulassung führen. Natürlich hat die Bremische Krankenhausgesellschaft auch die Zahl genannt. Sie befürchtet, dass 30 Fachabteilungen in Bremen und darüber hinaus drei komplette Kliniken schließen müssten. Das kann ich selbst nicht beurteilen, aber so die Befürchtung der Krankenhausgesellschaft!
Die Verknüpfung der Weiterbildungsbefugnis mit dem Krankenhausplan ist auch deshalb ungeeignet, weil sie ganz anderen Zwecken dient, wenn die Planungsaufnahme begründet wird. In zahlreichen deutschen Krankenhäusern gibt es Weiterbildungsbefugnisse mit Einschränkungen, das ist auch völlig klar! In hoch spezialisierten Kliniken und Abteilungen wird nie das volle Spektrum der Weiterbildung zur Verfügung stehen. Für alle, die es nicht wissen, Weiterbildungsbefugnisse werden übrigens auch nur befristet erteilt. Das heißt, bei Verlust eines Teils der Weiterbildungsbefugnis, weil der entsprechende Arzt vielleicht seine Arbeitsstelle wechselt oder die Frist der Weiterbildungsbefugnis ausläuft, kann hier die Senatsverwaltung direkt die Planungsaufnahme entziehen. Nach Bundesrecht ist allerdings die Leistungsfähigkeit, so die Definition, eines Krankenhauses für die Aufnahme in den Krankenhausplan maßgeblich, nicht aber die Fähigkeit des leitenden Arztes zur Weiterbildung.
Auch die erwähnten Ausnahmevorschriften als Bemerkung des Senats zu dieser Änderung sind im Prinzip nicht akzeptabel, weil Regelausnahmeverfahren im Allgemeinen Tür und Tor öffnen für Ungleichbehandlung, für natürlich unvermeidliche Gerichtsverfahren. Konflikte sind hier definitiv vorprogrammiert, und das Wohlwollen, muss man sagen, der Behörde wird hier dann in Zukunft im Vordergrund stehen.
Noch einmal zur Qualitätssicherung: Die vorgesehenen landesbezogenen Qualitätsverbesserungen bergen einen bürokratischen Größenwahn in sich. Es wird niemals die Qualität besser, wenn man viele – ich komme sofort zum Schluss – Qualitätsberichte anfordert, zumal sie, wie gesagt, im SGB V und in den gemeinsamen Bundesrichtlinien geregelt sind, also eine Fülle neuer Tätigkeiten, Mehrkosten und so weiter, Wettbewerbsfeindlichkeit habe ich erwähnt, Überregulierung und vor allen Dingen keine Planungssicherheit für die Krankenhäuser im Land!
Kurzum, wir lehnen das Gesetz ab, weil wir ein erhebliches Konfliktpotenzial sehen. Zentrale Punkte wurden vor der parlamentarischen Befassung nicht beachtet. Wir sagen, hier werden strukturelle Vor
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Inhalte des Krankenhausgesetzes hat mein Kollege Herr Brumma ja schon ausführlich dargestellt. Für die Grünen kann ich auch noch einmal sagen, wir finden es richtig und wichtig, dass es solch ein Gesetz gibt. Wie Herr Brumma schon bemerkt hat, 14 andere Bundesländer haben diese Gesetze jetzt zum Teil auch schon wieder novelliert. Sie haben auch zum Teil noch Maßnahmen darin, die wir nicht haben, die ich eigentlich auch noch einmal diskussionswürdig finden würde.
Wir haben bis jetzt nur ein Finanzierungsgesetz, und wir haben eine Hygieneverordnung, um die uns viele Bundesländer inzwischen beneidet haben. Auch damals hat man gesagt, ihr schießt über das Ziel hinaus, was soll das alles reguliert werden! Inzwischen schauen sie alle auf uns, ich finde auch wichtig, dass wir sie mit eingliedern.
Auch die Großschadensereignisse sind zwar im Hilfeleistungsgesetz geregelt, aber es ist vernünftig, das auch in dem zukünftigen Krankenhausgesetz zusammenzufassen.
In der Presse war zu lesen, dass sämtliche Beteiligte außerhalb der Gesundheitsbehörde gegen dieses Gesetz Sturm laufen. Das ist so nicht richtig. Es gab viele positive Stellungnahmen zu diesem Gesetz, die auch nachzulesen sind. Die Ärztekammer zum Beispiel hat sich von dem Artikel distanziert und gesagt, dass sie eben dieses Gesetz überhaupt nicht ablehnt, dass sie vielmehr den Facharztstandard und die Sicherstellung der Notfallversorgung als Zulassungsvoraussetzung im Sinne der Qualitätssicherung für eine Selbstverständlichkeit hält. Sie unterstützt also diesen Weg!
Kritik und auch die Androhung einer Klage gibt es noch von der Bremischen Krankenhausgesellschaft, das ist richtig. Die Kassen üben Kritik an Teilen des Gesetzes, aber sie wollen keine Klage. Das haben sie auch noch einmal gestern per E-Mail deutlich gemacht.
Ich möchte noch einmal zu einigen Kritikpunkten Stellung nehmen, zum Beispiel die Doppelregelungen, es wurde hier schon angesprochen, dass es dort zum Teil bundesgesetzliche Regelungen gibt. Das se––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
hen wir anders! Die Prüfung hat ergeben, dass es nicht zu einer Doppelregelung gekommen ist, aber im Detail möchte ich das dann gern noch einmal bei der Anhörung vertiefen. Auch der übliche Vorwurf wird gleich noch kommen, ich erwarte ihn schon: Zu viel Bürokratieaufbau! Ich denke, das Beispiel, die Umstellung der Krankenhausförderung gerade auf die Investitionspauschalen, ist ein gutes Beispiel für Bürokratieabbau. Es gibt keine Einzelfallprüfungen mehr, und es eröffnet den Häusern mehr Spielraum. Auch Herr Grüttner aus Hessen hat gesagt, dass es mit dieser Einzelfallförderung beziehungsweise dieser pauschalen Förderung zu einem Bürokratieabbau kommt.