Protocol of the Session on November 10, 2010

Ich möchte gern noch eine Antwort geben, weil Bremerhaven etwas im Raum steht: Natürlich hat auch Bremerhaven die Waffen eingesammelt, sie sind nur nicht spezifisch für September erfasst worden. Wir wissen, dass Bremerhaven seit Beginn dieses Jahres über 166 Waffen eingesammelt hat. Wir befinden uns da im Gleichklang, und auch diese Waffen werden vernichtet. Die Rechtsgrundlage ist das neue aktualisierte Waffenrecht.

Wir können seit Inkrafttreten dieser Vorschrift kontrollieren, ohne dass es eines konkreten Anlasses bedarf, und das Ergebnis spricht für sich. Die Waffen sind nicht da, wo sie hingehören. Die wenigsten Besitzer heben ihre Waffen ordnungsgemäß auf, das heißt, normalerweise gehört es dazu, dass man Waffen in Schränken aufbewahrt. Das Gegenteil ist der Fall. Wir sind überrascht, wie viele Kisten Woche für Woche eingesammelt werden. Wie gesagt, es war nicht nur der Monat September gewesen, sondern auch in den letzten Wochen sind kistenweise Waffen eingesammelt worden.

Die Konsequenzen sind klar. Erstens, die Waffen sind weg und werden nicht wieder ausgehändigt,

und zweitens, es werden Bußgelder gegen diejenigen verhängt, die gegen die einschlägigen Vorschriften verstoßen haben.

Herr Kollege Fecker, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich hätte gern noch die Frage beantwortet, Herr Senator, wie das Ganze dann im Stadtamt abgearbeitet wird. Wir wissen ja, dass es da durchaus personelle Engpässe gibt. Ist aber sichergestellt, dass mit einer zeitnahen Ahndung dieses Verstoßes zu rechnen ist?

Bitte, Herr Senator!

Wie gesagt, wir haben zwei Dinge. Auf der einen Seite ist das Primäre, dass die eingesetzten Polizeibeamten die Sachen zügig einsammeln. Das geschieht beeindruckend. Dann ist da natürlich die andere Seite, die Sie angesprochen haben: Die Dinge müssen daraufhin im Stadtamt abgearbeitet werden. Dazu werden wir dann zwei Kräfte einsetzen, die wir eigentlich haben, die nur umgesetzt werden müssen.

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf Waffenabgabe. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Hinners!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie kann ein Waffenbesitzer seine Waffe bei einer behördlichen Einrichtung abgeben, ohne dabei gegen das geltende Waffengesetz zu verstoßen?

Zweitens: Wie soll es Einzelfallregelungen beziehungsweise Ausnahmen zur Abgabe von Waffen geben, und wer soll diese erteilen?

Drittens: Wie soll die Möglichkeit der Abgabe von Waffen in der Zukunft sichergestellt werden?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Die Abgabe von Schusswaffen bei der Polizei oder den Waffenbehörden ist Inhabern von Waffenbesitzkarten ohne Weiteres möglich. Zu beachten ist lediglich, dass die Waffen nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit, also beispielsweise in einem verschlossenen Behältnis, transportiert werden. Soweit Personen, die keine

waffenrechtliche Erlaubniss besitzen, Waffen abgeben wollen, wäre die Polizei oder die Waffenbehörde zu unterrichten und um Abholung zu bitten. Die Polizei Bremen hat die Reviere über die Modalitäten der Waffenabgabe noch einmal unterrichtet. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, halten Sie es für erforderlich, dass die Öffentlichkeit über diese Regeln, die Sie soeben aufgestellt haben, noch einmal aufgeklärt wird?

Bitte, Herr Senator!

Wir haben dies bereits getan aus einem aktuellen Anlass. Sie erinnern sich, in Bremen Nord ist das nicht so gut gelaufen, und das haben wir in der Tat zum Anlass genommen, auch um noch einmal dafür zu werben. Das gilt insbesondere für ältere Menschen, die Angst haben, mit einer Waffe durch die Stadt zu gehen. Bitte rufen Sie einfach bei Ihrem Revier an! Es ist überhaupt kein Thema, die Polizei kommt vorbei und holt die Waffen ab.

Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie haben gerade bei der Beantwortung der Frage 1 angedeutet, dass im Stadtamt zukünftig das Personal vorgehalten werden soll, um die Waffenkontrollen möglicherweise selbst durchzuführen beziehungsweise die Ordnungswidrigkeiten oder Strafanzeigen zu bearbeiten. Ist es sichergestellt, dass das Personal zur Verfügung steht?

Bitte, Herr Senator!

Sie müssen unterscheiden. Ich habe gesagt, wir werden weiterhin die Polizeibeamten einsetzen, um die Waffen einzusammeln.

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Also pensio- nierte Polizeibeamte?)

Genau! Dazu gibt es keine Alternative. Die Erfolge sprechen einfach dafür, dass das richtig gewesen ist. Es ist möglich gewesen, diese Kollegen schnell zu gewinnen und sie einzusetzen. Die Zahlen sprechen für sich. Wir müssen dann natürlich im Stadtamt die Verfahren abarbeiten. Das geht eigentlich nur mit dem eigenen Personal, da steuern wir nach. Es wird aber weiterhin so sein, dass das Einsammeln der Waffen von den Kollegen im Ruhestand organisiert wird.

Herr Kollege Hinners, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie Mitteilung darüber machen, wie der Personalrat zu dieser Lösung im Stadtamt steht?

Bitte, Herr Senator!

Im Gegensatz zu mir ist der Personalrat nicht begeistert. Das hängt damit zusammen, dass man ganz gern hauptamtliche Kräfte eingestellt hätte. Erstens muss ich sagen, haben wir zurzeit einen Einstellungsstopp. Zweitens habe ich nicht das Geld, um dieses Personal einzustellen. Drittens setzte ich auf die Polizeibeamten im Ruhestand, weil das einfach auch die Erfolgsgarantie ist. Das sind erfahrene Mitarbeiter, die sich mit den Waffen auskennen, die in ihrem Auftreten in der Bevölkerung einfach ihre Qualität mitbringen. Die große Bereitschaft, diese Waffen freiwillig abzugeben, das ist einfach das Signal, was wir ausgeben, hängt einfach mit ihrer Kompetenz zusammen. Deswegen gibt es keine Alternative dazu. Selbst wenn wir Geld hätten, würde ich das Geld eher nutzen, um zum Beispiel im Bremer Servicecenter die hochbelasteten Mitarbeiter zu verstärken, aber nicht um die Polizeibeamten im Ruhestand bei dieser Maßnahme zu ersetzen.

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die dritte Anfrage trägt den Titel „Impfstoff gegen Schweinegrippe“. Die Anfrage ist unterschieben von dem Abgeordneten Timke. Bitte, Herr Timke!

Ich frage den Senat: Erstens: Ist es zutreffend, dass die Freie Hansestadt Bremen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Krankheitserreger H1N1, Schweinegrippe-Virus, insgesamt 300 000 Dosen Impfstoff zum Preis von 2,3 Millionen Euro angeschafft hatte, von denen bislang nur 28 600 Dosen verimpft wurden? Zweitens: Wird sich der Bund, der seinerzeit fachliche Vorgaben und Empfehlungen für die Bestellung des Impfstoffes gab, an den Beschaffungskosten für den nicht mehr verwendbaren Impfstoff beteiligen, und wenn ja, in welchem Umfang? Drittens: Was wird mit dem verbliebenen Vorrat an Impfdosen des Landes Bremen geschehen, und wann genau ist das Haltbarkeitsdatum des Serums abgelaufen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Rosenkötter.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Es wurden insgesamt 274 644 Impfdosen beschafft. Die Beschaffungskosten beliefen sich auf 2,3 Millionen Euro. Es wurden 29 152 Dosen verimpft.

Zu Frage 2: Die 83. Gesundheitsministerkonferenz in Hannover hat sich am 1. Juli 2010 intensiv mit der Pandemie und der Impfaktion beschäftigt. Unter anderem wurde einstimmig die Aufforderung an den Bund bekräftigt, sich aufgrund seiner nationalen Verantwortung an den Kosten der Influenza-Pandemie 2009 zu beteiligen.

Mit Schreiben vom 10. August 2010 an das Vorsitzland der Gesundheitsministerkonferenz hat der Bundesminister für Gesundheit eine Übernahme der Kosten von nicht verimpften und nicht veräußerten Impfstoffen abgelehnt. In den darauffolgenden persönlichen Gesprächen auf Ministerebene wurde der Wunsch der Länder erneut bekräftigt. Der Appell an den Bund, wenigstens auf die Mehreinnahmen des Bundes durch die eingenommene Umsatzsteuer beim Kauf der Impfstoffe durch die Länder im Rahmen der gesamtstaatlichen Verantwortung zu verzichten, wurde ebenfalls abgelehnt. Danach erscheint eine Beteiligung des Bundes an den Beschaffungskosten für den voraussichtlich nicht mehr verwendbaren Impfstoff ausgeschlossen.

Zu Frage 3: Bis zum dritten Quartal 2010 ist das Verfalldatum von 6 048 nicht verimpften Impfdosen abgelaufen. Bei 16 000 Impfdosen wird das Verfalldatum im vierten Quartal 2010, bei 20 500 Impfdosen im ersten Quartal 2011, bei 13 000 Impfdosen im zweiten Quartal 2011, bei 46 500 Impfdosen im dritten Quartal 2011 und bei 143 444 Impfdosen im vierten Quartal 2011 erreicht werden. Impfstoffe sind Arzneimittel. Eine Verwendung von Arzneimitteln über das Verfalldatum hinaus ist nach dem Arzneimittelgesetz nicht zulässig. Arzneimittel mit abgelaufenem Verfalldatum sind zu entsorgen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, welche laufenden Kosten entstehen denn der Freien Hansestadt Bremen derzeit für die Lagerung, Kühlung, Sicherung oder entsprechend dann auch für die Entsorgung dieser Impfstoffe? Haben Sie da eine Zahl?

Bitte, Frau Senatorin!

Die Impfstoffe sind natürlich entsprechend der Notwendigkeit eingelagert worden. Die Verwahrkosten oder die Lagerkosten belaufen sich auf circa 50 Euro pro Monat.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Und die Entsorgung?

Bitte, Frau Senatorin!

Über die Entsorgung können wir erst dann nachdenken, wenn das Datum anfällt. Das wird dann im Rahmen einer bundesweiten Aktion – so ist es jedenfalls besprochen, auch mit den anderen Ländern, mit denen wir im Übrigen ja diese ganze Maßnahme durchgeführt haben – für alle Länder gemeinsam gemacht. Ich kann Ihnen über Kosten im Moment noch nichts sagen.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage, die sich auf den Polizeieinsatz während der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen bezieht, wurde von dem Antragssteller inzwischen zurückgezogen.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf den drohenden Wegfall der mündlichen Zollanmeldung. Die Anfrage ist unterschieben von den Abgeordneten Bödeker, Strohmann, Röwekamp und Fraktion der CDU.