Sie wecken Erwartungen, die nicht erfüllt werden. Ich hoffe auf eine konstruktive Debatte über diese Regelungen. Lassen Sie uns hier wirklich realistisch bleiben und eine vernünftige gesetzliche Regelung treffen! Ich glaube, die FDP-Fraktion hat hier einen sehr guten Vorschlag gemacht. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bremen bekommt ein neues Heimrecht, und das ist gut so. Wir als CDU––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Fraktion sind bereits weit im Vorfeld eingebunden gewesen. Das Ressort hat uns erste Entwürfe vorgestellt, und wir waren gut beteiligt, insofern – das darf man auch als Opposition einmal sagen – gilt der Dank dem Ressort, dass wir hier gut informiert waren und daran mitwirken konnten.
Das neue Gesetz, das uns vorgelegt wird, ist in der Tat ein modernes Gesetz, denn es wird jetzt erst verabschiedet. Die Frage, die sich stellen wird, ist aber, ob es auch alltagstauglich ist. Wir haben dieses Gesetz zunächst einmal für fünf Jahre, werden es dann evaluieren und schauen, ob die Praxis damit auch tatsächlich umgehen kann. Wir als CDUBürgerschaftsfraktion werden schon während dieser fünf Jahre genau hinschauen, ob die Menschen, die damit umgehen müssen, auch zurechtkommen. Wir sind da ein Stück weit skeptisch, wir teilen die Kritik der FDP, dass hier sicherlich sehr viel reguliert ist, aber eventuell ist das auch so notwendig. Wenn wir uns daran erinnern, welche Vernachlässigungsfälle wir leider auch in Heimen in unserem Land hatten, ist es richtig, wenn der Staat die Anwaltsfunktion auch ernst nimmt und hier Regelungen trifft.
Wir finden es gut, dass die alternativen Wohnformen hier aufgenommen sind. Das sehen wir in dem doch sehr kurzfristig vorgelegten Antrag der FDP nicht so. Dort sind diese alternativen Wohnformen sehr vernachlässigt, sodass wir diesem Gesetz in dieser Form auch nicht zustimmen können. Wir werden sicherlich dem Gesetz der Koalition heute zustimmen können und dann auch in die zweite Lesung gehen.
Ich kann nur sagen, es wird für die Heimaufsicht sehr schwer sein, diese einzelnen Punkte, die an Informationspflichten festgelegt sind, am Ende tatsächlich auch zu überwachen. Jedes Gesetz ist nur so gut, wie es auch kontrolliert werden kann. Ich habe große Zweifel, dass dies mit der jetzigen Personalausstattung der Heimaufsicht möglich sein kann. Ich denke, da erwarten wir auch Aussagen der Koalitionäre, des Senats, inwiefern der Personalbedarf hier vernünftig geregelt werden soll. Ob das Ganze aber überbürokratisiert und überreguliert ist, das werden wir, wie gesagt, in der Praxis und Anwendung dieses Gesetzes sehen. Ich glaube, dass wir mit diesem Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz ein vernünftiges Gesetz bekommen, und ich hoffe doch sehr, dass es auch alltags- und praxistauglich ist.
Viele Bundesländer haben bereits ein solches Heimgesetz umgesetzt. Es ist gut, dass die Länder jetzt auch in der Verantwortung stehen, dieses
Heimgesetz umzusetzen. Ich muss sagen, dass wir das durchaus positiv begleiten. Wir haben frühzeitig immer wieder darauf gedrängt, dass dieses Heimgesetz kommt. Es hat lange gedauert, ich kann mich entsinnen, dass wir im Jahr 2008 einen ersten Entwurf zur Kenntnis nehmen konnten. Damals gab es noch viel mehr Paragrafen, insofern hat sich schon einiges reduziert, aber die Anzahl der Paragrafen sagt erst einmal auch nichts über die Qualität eines solchen Gesetzes.
Das hat auch etwas mit der Struktur dieses Gesetzes zu tun, es soll leicht lesbar sein. Ich glaube aber, dass wir gegenüber den Menschen, die es am Ende betrifft, noch eine ganze Menge Aufklärungsbedarf haben. Ich glaube, über die Abgrenzung, wann welche Information an die Heimaufsicht gegeben werden muss, wird es in der nächsten Zeit ein Stück weit Verunsicherung geben, deshalb kann ich nur empfehlen, dass der Senat sich hier auch bemüht, die notwendige Aufklärungsarbeit zu leisten.
Wir als CDU-Bürgerschaftsfraktion werden diesem Gesetz in erster Lesung jetzt so zustimmen! Den Antrag der FDP sehen wir eher als Rückschritt und in dieser Art und Weise nicht als modernes Gesetz.
Ich muss auch bemängeln – ich finde nicht, dass man das so machen kann –, dass das Gesetz erst am Montagabend eingebracht wird. Im Gegensatz dazu steht das Gesetzgebungsverfahren der Koalition, zu dem wir lange Anhörungen hatten. Ich muss wirklich einmal sagen, man soll ja als Opposition nicht zu viel loben, aber diese Anhörungen haben mir viel Spaß gemacht, auch die Meinungen der Sachverständigen an dieser Stelle.
Ich kann nur sagen, das, was die FDP da vorgelegt hat, entbehrt jeder Grundlage, und deshalb stimmen wir dem auch so nicht zu. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch DIE LINKE begrüßt dieses neue Gesetz. Wir sind der Meinung, dass das Wort Selbstbestimmung in diesem neuen, modernen Gesetz endlich einmal nicht nur eine Worthülse ist, sondern es werden ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen, und es wird auch endlich einmal versucht – ich kann die Bedenken, die die CDU geäußert hat und die auch von der FDP kommen, durchaus verstehen –, vielen Schlupflöchern, die es in der Vergangenheit gegeben hat, sich der Kontrolle zu entziehen, einen Riegel vorzuschieben.
Ich finde, das ist eine gute Sache, das ist wichtig, und das ist im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner dieser auch zum Glück neuen Lebensformen, die aufgenommen werden. Wir sind daher dezidiert der Meinung, dass es sich um ein modernes Gesetz handelt. Wenn man vergleicht, was in den anderen Bundesländern beschlossen worden ist, dann muss man sagen, dass sich das Bremer Gesetz sehr wohl und sehr gut sehen lassen kann. Wir finden, das ist ein echter Fortschritt.
Ich finde es natürlich auch gut, dass wir nach fünf Jahren die Möglichkeit haben, das zu kontrollieren. Man wird natürlich nachschauen müssen, ob das, was man sehr gut meint und hineingeschrieben hat und womit man endlich einmal von alten Zöpfen weggekommen ist, tatsächlich praxistauglich ist, wie das mein Vorredner gesagt hat. Danach muss man schauen, das ist richtig, das, finde ich, ist auch verantwortliches Handeln.
Ich bin eigentlich sehr positiv gestimmt, denn ich glaube, es kann auch ein Aufbruch für die Betroffenen selbst sein. Auch davon kann ein Gesetz nur leben, wenn sie sich beteiligen und wenn sie sagen, ja, das ist für uns gut, das ist für uns gemacht worden, so wollen wir leben, und so können wir uns das vorstellen. Ich glaube, das kommt dann in gute Bahnen.
Was die FDP anbetrifft! Ich war auch ziemlich erstaunt, dass einem auf einmal in so kurzer Zeit ein ganzes Gesetz vorgesetzt wird. Na, gut!
(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Das war in der Interfraktionellen Besprechung angekün- digt, und außerdem ist das auch ein Teil der Leistungsfähigkeit unserer Fraktion! – Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Wer im Glashaus sitzt, Herr Dr. Buhlert, der sollte nicht mit Steinen werfen!)
Ja, Herr Dr. Buhlert, aber es ist doch trotzdem sehr kurzfristig gewesen, auch wenn angekündigt, dann eben kurzfristig angekündigt und ausgehändigt. Das ändert nicht viel daran. Ich finde jedenfalls, es war einigermaßen schwierig. Wir haben uns das auf jeden Fall angeschaut, und auch wir, DIE LINKE, sagen,
das ist ein deutlicher Rückschritt gegenüber all dem, was wir vorher hatten. Im Grunde genommen – ich sage es einmal ganz offen – hat man irgendwie das Gefühl, die FDP hat dieses Gesetz geschrieben, und irgendwie im Hintergrund haben private Heimbesitzer in der Ecke gestanden und haben gesagt, so und so müsst ihr das machen.
(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Glauben Sie Ihre Vorurteile man selbst! Das sind keine Vorurteile! Ich glaube, das kann man an dem Gesetz sehr gut sehen. Schauen Sie sich ein- fachen den Punkt – im Grunde genommen das, was Sie in Sonntagsreden fordern – der Partizipation der Betroffenen an! Das kommt dann irgendwie ganz am Ende unter einem kleinen Paragrafen „Mitwirkung“. Ich finde, das sagt im Grunde genommen schon alles über die Qualität dieses Gesetzes aus. Von daher werden wir den FDP-Antrag ablehnen und dem der Koalition zustimmen. – Danke! Präsident Weber: Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Garling. Abg. Frau Garling (SPD)*) : Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDP ist mit dem jetzt vorliegenden Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz ganz offensichtlich nicht zufrieden und legt uns heute einen selbst verfassten Gesetzentwurf vor. Der Titel des Gesetzes lautet „Bremisches Gesetz zum Schutz von Bewohnern von Heimen“, also „Bremisches Heimbewohnerschutzgesetz“. Sagen Sie einmal, meine Herren von der FDP, im welchen Jahrhundert leben Sie eigentlich? Sie können nicht einfach die Augen verschließen vor den jetzigen Herausforderungen. Sie können nicht einfach ein Gesetz schreiben, in dem die unterschiedlichen Angebotsformen überhaupt keine Erwähnung finden.
Gestern wollten Sie uns noch davon überzeugen, dass es Sinn machen kann, die GEWOBA zu verkaufen, und nehmen dabei selbst in Kauf, dass sich die soziale Lage von deren jetzigen Mietern insgesamt verschlechtert, und heute bieten Sie uns ein rückwärtsgewandtes Gesetz an!
Was Ihnen an dem Gesetz gut gefallen hat – ich habe es tatsächlich genau gelesen, ich bin Punkt für Punkt durchgegangen –, das haben Sie abgeschrieben, einmal ein bisschen umformuliert, aber das haben Sie abgeschrieben, und was Ihnen nicht gefallen hat, das haben Sie einfach weggelassen.
Ausgelassen haben Sie natürlich den eben von mir beschriebenen Paragrafen 13 zur Teilhabe und Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Sie bieten stattdessen unter Ihrem Paragrafen 13 eine Mitwirkung durch Heimbeiräte und Fürsprecher an. Das ist ja großartig! Sie tun ja fast so, als ob es so etwas nicht schon längst gäbe.
Sie tun so, als ob es keine zusätzlichen Regelungsbedarfe gibt. Damit sind Sie offenbar auch nicht bereit, Ihre Verantwortung für Bewohnerinnen und Bewohner der verschiedenen Wohnformen wahrzunehmen. Mit Ihrem Entwurf disqualifizieren Sie sich eindeutig und sind von vorgestern. Ich bin keine Juristin, aber beim Studieren Ihres Gesetzes habe ich gedacht, dass es mir peinlich wäre, so etwas in diesem Haus vorzulegen.
Sie können versichert sein, dass wir Ihr Heimbewohnerschutzgesetz zum Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern aller unterstützenden Wohnformen ablehnen werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Garling ist hier eben schon auf den Entwurf der FDP eingegangen. Ich möchte auch zunächst mit einer Würdigung Ihres Entwurfs beginnen,
der uns zwar spät zugegangen ist, aber die Zeit reichte völlig, um die Qualität des Entwurfs zu beurteilen. Es fängt schon bei dem Namen an. Es nennt sich „Bremisches Heimbewohnerschutzgesetz“, richtig wäre aber der Name „Bremisches Heimbetreiberschutzgesetz“.
Ich habe Ihr Gesetz mit dem Heimgesetz von 1976 verglichen. Es fällt in wesentlichen Passagen auch hinter dieses Gesetz zurück.
Kommen wir zu einzelnen Fragen, die in diesem Gesetz angesprochen sind! Heimbewohnerinnen und ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Heimbewohner tauchen in der Tat nur in der Form des Heimbeirats und in der Regelung zur Heimmitwirkung auf. Rechte als einzelne Heimbewohner gegen den Leistungserbringer oder auch gegen die Behörde tauchen überhaupt nicht auf. Einen Paragrafen, der das festlegt und da Klarheit schafft, den wir in unserem Heimgesetz vorangestellt haben, um zu orientieren, wie im Grunde genommen hier die Struktur gestaltet werden muss, was hier kontrolliert werden muss, eine solche Orientierung gibt es in Ihrem Gesetz nicht.