20. Personaleinsparungen durch Umstrukturierungen im Ressort der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales
Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 5, Individuelle Hilfen, und 6, Zeitgemäße Unterstützung von Menschen mit Behinderung, des Weiteren der Tagesordnungspunkte 13 und 14, Drogenabhängigkeit und Drogenkriminalität, Anstrengungen zur Bekämpfung des Drogenproblems intensivieren, der Tagesordnungspunkte 24 und 28, Elektromobilität im Land Bremen, und der Tagesordnungspunkte 42 und 43, Unterkünfte frei gemeinnütziger Träger bei Klassenfahrten nicht benachteiligen, des Weiteren zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten.
Hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass heute Vormittag nach der Aktuellen Stunde der Tageordnungspunkt 31, Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Eingetragene Lebenspartnerschaften mit Ehen gleichstel
len, aufgerufen wird. Zu Beginn der Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am Donnerstagvormittag werden die Tagesordnungspunkte 47, Gesetz zur Sicherstellung der Rechte von Menschen mit Unterstützungs-, Pflege- und Betreuungsbedarf in unterstützenden Wohnformen, der Tagesordnungspunkt 51, Ländervergleichsstudie Bildung muss Konsequenzen haben, und der Tagesordnungspunkt 45, Initiative zur Verbraucherinformation und Lebensmittelsicherheit, aufgerufen.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die siebte Anfrage wurde vom Fragesteller zurückgezogen. Die erste Anfrage trägt die Überschrift „BauCard gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung am Bau“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jägers, Tschöpe und Fraktion der SPD. Bitte, Herr Kollege Brumma!
Wir fragen den Senat: Erstens: Wie bewertet der Senat die Einführung eines personenbezogenen Identifikationspapiers, BauCard, als Instrument gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung? Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, zur Realisierung einer solchen Card für alle in Deutschland tätigen Baubeschäftigten beizutragen? Drittens: Wie beurteilt der Senat in diesem Zusammenhang Überlegungen, die Sozialkassen der Bauwirtschaft mit der Umsetzung einer BauCard-Lösung zu betrauen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
In der Vergangenheit wurden mehrfach die Einführung und der Aufbau eines sogenannten zweistufigen Bau-Karten-Verfahrens zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung untersucht. Mit der Einführung der Bau-Karte sollen die für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung zuständigen Stellen der Zollverwaltung bei ihrer Tätigkeit unterstützt werden. Aufgrund der darauf gespeicherten personenbezogenen Daten soll sie als Identifikationspapier dienen und bei Kontrollen auf Baustellen eine schnelle und unkomplizierte Überprüfung der aktuellen Personal- und Beschäftigungsdaten ermöglichen. Die Stiftung der Bauindustrie Niedersachsen–Bremen hat im Jahr 2008 den Auftrag zu einer wissenschaftlichen Forschungsstudie für die Einführung einer Bau-Karte erteilt und den Ergebnisbericht vorgelegt. Eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesfinanzministeriums hat sich ebenfalls mit der Thematik befasst und zur Unterstützung der Prüfungstätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gesetzliche Maßnahmen vorgeschlagen. Hierzu gehören die Mitführungspflicht von Ausweispapieren sowie die Sofortmeldepflicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung. Danach haben Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer bei Beginn der Beschäftigung eine Sofortmeldung abzugeben. Die entsprechenden bundesgesetzlichen Vorschriften sind zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Der Senat sieht die Einführung eines personenbezogenen Identifikationspapiers als ein mögliches Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung an. Zu Frage 2: Die am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen bundesgesetzlichen Regelungen sind nach Ansicht des Senats aber ausreichend geeignet, das angestrebte Ziel der verbesserten Kontrolle und Identifikation von Beschäftigten der Baubranche zu erreichen. Er sieht derzeit keine Notwendigkeit für die Einführung der Bau-Karte. Dies gilt vor allem unter Berücksichtigung des bei Einführung einer Bau-Karte erforderlichen erheblichen finanziellen Aufwands. Durch die Sofortmeldung der Rentenversicherung, die zwingend zu Beginn der Beschäftigung vorzunehmen ist, entstehen demgegenüber keine vergleichbaren Kosten. Mit der Möglichkeit, bei Verstößen Geldbußen bis zu 25 000 Euro zu verhängen, ist auch die Einhaltung dieser Vorschrift hinreichend gesichert. Zu Frage 3: Eine Umsetzung der Bau-Karten-Lösung durch die Sozialkassen der Bauwirtschaft ist nicht angezeigt. – Soweit die Antwort des Senats!
ben wird, da die Sozialkassen paritätisch besetzt sind und die Arbeitgeber dem nicht zustimmen werden?
Ja, es sieht im Moment so aus. Wir haben anlässlich Ihrer Frage noch einmal mit der Zollverwaltung gesprochen. Man will auch hier eigentlich darauf setzen, dass die ab 1. Januar 2009 geltende Regelung, die sich aus deren Sicht bewährt hat, noch genug Kraft entfaltet. Letztlich ist es auch eine Frage der Ressourcen, wie oft kontrolliert wird. Der Ansatzpunkt dort ist eher zu sagen, die Regelungen sind ausreichend, wir müssen uns nicht in neue Kosten stürzen, sondern es geht eher darum, auf der bestehenden Rechtsgrundlage ausreichend zu kontrollieren. Es sind auch eine ganze Menge Verfahren im letzten und in diesem Jahr – über 600, habe ich bei der Vorbereitung gesehen – eingeleitet und Verstöße gefunden worden. Ich glaube, dass der Dreh- und Angelpunkt die Kontrolldichte ist.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf Bildungsschecks zur Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Ziegert, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie bewertet der Senat Bildungsschecks als zusätzliches Instrument zur gezielten Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten?
Zweitens: Auf welche Zielgruppen und Qualifizierungsfelder sollte diese Weiterbildungsförderung nach Einschätzung des Senats vorrangig ausgerichtet sein?
Drittens: Welche Umsetzungs- und Finanzierungsmöglichkeiten sieht der Senat im Land Bremen für eine Weiterbildungsförderung durch Bildungsschecks?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Mit dem Instrument Bildungsscheck wird das Ziel verfolgt, die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten zu erhöhen. Es wird hauptsächlich in Flächenländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt als ein Mittel, auch außerhalb von Großstädten Anreize zur Qualifizierung zu schaffen. Leitidee für den Einsatz des Instruments ist in diesen Ländern die Entwicklung des ein
Der Senat hält Bildungsschecks ebenfalls für ein geeignetes Mittel, Anstrengungen zur Qualifizierungsförderung auszubauen. Ziel ist es dabei, insbesondere solche Personenkreise zu erreichen, die bislang nicht oder nur unzureichend erreicht werden konnten.
Zu Frage 2: Der Senat sieht Weiterbildungsschecks als gute Chance an, diejenigen zu erreichen, die bisher weniger von betrieblicher Weiterbildung profitiert haben, vor allem Un- und Angelernte sowie Beschäftigte im KMU-Bereich und hier insbesondere in Kleinund Kleinstbetrieben. Außerdem sollte das Instrument Bildungsschecks auf solche Un- und Angelernte ausgerichtet sein, deren Weiterbildungsbedarf nicht durch andere Programme abgedeckt ist und die – im Gegensatz zu den Leistungsbezieherinnen und -beziehern des SGB II und III – seitens der Arbeitsagenturen und der ARGEn, des Bundesbildungsministeriums oder des Arbeitsministeriums nicht förderfähig sind.
Bei der Auswahl von Qualifizierungsfeldern sollten Überschneidungen zu anderen Programmen, wie beispielsweise der Fachkräfteinitiative des Landes, vermieden werden.
Zu Frage 3: Aktuell wird der Weiterbildungsbedarf verschiedener Branchen auch vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs eruiert. Eine Finanzierungsmöglichkeit besteht durch ESF-Mittel, die im Rahmen des beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms für Weiterbildung eingeplant sind. Die Vergabe von Bildungsschecks sollte mit einer Beratung der einzelnen Personen verbunden sein. Insofern ist die Förderung von Bildungsschecks mit der Anerkennung von qualifizierten Beratungsstellen und mit einer Förderung der Beratung unmittelbar verbunden.
Die Befassung der staatlichen Deputation für Arbeit und Gesundheit ist für den Herbst 2010 geplant. Dann wird auch konkreter über das Beratungsangebot, zu den Zielzahlen, zur Bewerbung des Instruments und zum finanziellen Umfang berichtet. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich finde es etwas erstaunlich, dass Sie jetzt gesagt haben, es würde vor allem in Flächenländern eingesetzt, um die Leute auf den Dörfern zu erreichen. Meines Wissens – ich weiß nicht, wie Sie das einschätzen – sind die erstaunlichen Erfolge dieser Weiterbildungsschecks in NordrheinWestfalen und Mecklenburg-Vorpommern gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen möglicherweise auch darauf zurückzuführen, dass Beschäftigte und auch Unternehmen motiviert werden, selbst ihre Bedarfe zu artikulieren, und solche Weiterbildung viel